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232062-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung von Querungshilfen im Bereich Endenicher Allee von Campusallee zum Wiesenweg/zur Schubertstraße

Nummer
232062-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 232062 Bürgerantrag: Einrichtung von Querungshilfen im Bereich Endenicher Allee von Campusallee zum Wiesenweg/zur Schubertstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232062-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einrichtung von Querungshilfen im
Bereich Endenicher Allee von Campusallee zum
Wiesenweg/zur Schubertstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag fordert eine bessere Querungsmöglichkeit der Endenicher
Allee aus Richtung Campusallee in Richtung des Wiesenwegs und der
Schubertstraße für Radfahrende und insbesondere Rad fahrende Kinder.
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich Ideen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit an Einmündungen und Knotenpunkten. Derzeit müssen
Radfahrende - von der Campusallee aus - den gegenüber in Fahrtrichtung
Brücke befindlichen Radweg als Linksabbieger - zusammen mit dem MIV -
erreichen. Von dort aus können sie die vorhandene Radinfrastruktur nutzen.
Um an dieser Stelle eine Verbesserung herbeizuführen, schlägt der
Antragsteller die Einrichtung eines weiteren
Zebrastreifens/Fußgängerüberwegs (FGÜ) vor. Ein weiterer FGÜ, damit
Radfahrer*innen auf diesem die Straße auf dem Rad queren können, ist
straßenverkehrsrechtlich wegen der Nähe zum Bestandszebrastreifen und
wegen des vorhandenen Linksabbiegers auf der Endenicher Allee nicht
möglich. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass Radfahrende
Zebrastreifen/FGÜ fahrend zwar benutzen dürfen, auf dem Rad fahrend aber
keinen Vorrang vor Fahrverkehr auf der Fahrbahn haben.
Die weiteren Vorschläge des Antrags wie eine Verkehrsinsel oder eine bauliche
Veränderung des Gehwegs sind ohne eine Umplanung nicht ohne Weiteres
umzusetzen. Hierfür stehen der Verwaltung weder planerische Kapazitäten
noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Aufgrund der Priorität anderer
Verkehrsprojekte kann eine kurz- oder mittelfristige Planung nicht in Aussicht
gestellt werden. Auch ist zu beachten, dass sich dieser Bereich mittelfristig
verändern wird, da die sogenannte Hosenbrücke im Zuge des
Autobahnausbaus abgerissen und neu errichtet werden muss.
Dem Vorschlag, Radfahrenden auf der Campusallee die Möglichkeit zu geben,
vor der Einmündung auf die linke Straßenseite zu wechseln und über den
Gehweg fahrend den vorhandenen Zebrastreifen zu erreichen, kann nicht
nachgekommen werden, da die Maße für eine allgemeine Radfahrfreigabe hierSeite 1 von 2
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nicht ausreichend sind. Eine Markierung für den Radverkehr entgegen der
Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht
möglich. Kinder dürfen aber bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres auf
dem Gehweg fahren. Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres
müssen auf dem Gehweg fahren und dürfen hierbei auch durch eine
Aufsichtsperson begleitet werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn
ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende
Aufsichtsperson laut StVO absteigen, dies gilt auch am Zebrastreifen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Verwaltung regt an, dem Antragsteller entsprechend eine Mitteilung
zukommen zu lassen und im Übrigen den Bürger*innenantrag abzulehnen.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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