232062-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung von Querungshilfen im Bereich Endenicher Allee von Campusallee zum Wiesenweg/zur Schubertstraße
Kerndaten
- Nummer
- 232062-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232062-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung von Querungshilfen im Bereich Endenicher Allee von Campusallee zum Wiesenweg/zur Schubertstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag fordert eine bessere Querungsmöglichkeit der Endenicher Allee aus Richtung Campusallee in Richtung des Wiesenwegs und der Schubertstraße für Radfahrende und insbesondere Rad fahrende Kinder. Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich Ideen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Einmündungen und Knotenpunkten. Derzeit müssen Radfahrende - von der Campusallee aus - den gegenüber in Fahrtrichtung Brücke befindlichen Radweg als Linksabbieger - zusammen mit dem MIV - erreichen. Von dort aus können sie die vorhandene Radinfrastruktur nutzen. Um an dieser Stelle eine Verbesserung herbeizuführen, schlägt der Antragsteller die Einrichtung eines weiteren Zebrastreifens/Fußgängerüberwegs (FGÜ) vor. Ein weiterer FGÜ, damit Radfahrer*innen auf diesem die Straße auf dem Rad queren können, ist straßenverkehrsrechtlich wegen der Nähe zum Bestandszebrastreifen und wegen des vorhandenen Linksabbiegers auf der Endenicher Allee nicht möglich. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass Radfahrende Zebrastreifen/FGÜ fahrend zwar benutzen dürfen, auf dem Rad fahrend aber keinen Vorrang vor Fahrverkehr auf der Fahrbahn haben. Die weiteren Vorschläge des Antrags wie eine Verkehrsinsel oder eine bauliche Veränderung des Gehwegs sind ohne eine Umplanung nicht ohne Weiteres umzusetzen. Hierfür stehen der Verwaltung weder planerische Kapazitäten noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Aufgrund der Priorität anderer Verkehrsprojekte kann eine kurz- oder mittelfristige Planung nicht in Aussicht gestellt werden. Auch ist zu beachten, dass sich dieser Bereich mittelfristig verändern wird, da die sogenannte Hosenbrücke im Zuge des Autobahnausbaus abgerissen und neu errichtet werden muss. Dem Vorschlag, Radfahrenden auf der Campusallee die Möglichkeit zu geben, vor der Einmündung auf die linke Straßenseite zu wechseln und über den Gehweg fahrend den vorhandenen Zebrastreifen zu erreichen, kann nicht nachgekommen werden, da die Maße für eine allgemeine Radfahrfreigabe hierSeite 1 von 2 Seite 2 nicht ausreichend sind. Eine Markierung für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Kinder dürfen aber bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres auf dem Gehweg fahren. Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres müssen auf dem Gehweg fahren und dürfen hierbei auch durch eine Aufsichtsperson begleitet werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson laut StVO absteigen, dies gilt auch am Zebrastreifen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Verwaltung regt an, dem Antragsteller entsprechend eine Mitteilung zukommen zu lassen und im Übrigen den Bürger*innenantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de