232060-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Oppelner Straße/Höhe Stolpstraße
Kerndaten
- Nummer
- 232060-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232060-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Oppelner Straße/Höhe Stolpstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen müssen nach den R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vorgegebene Belastungszahlen vorliegen, die durch eine Verkehrszählung ermittelt werden müssen. Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den genannten Richtlinien bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssen 50 Fußgänger*innen queren. Empfohlen werden Fußgängerüberwege bei einer Belastung von 100–150 Fußgänger*innen sowie 300–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Sobald die Ergebnisse der Verkehrszählung vorliegen und die Mindestbelastungsgrenze für den Fahrzeug- bzw. Fußgänger*innen-verkehr erreicht wird, wird die Verwaltung bei entsprechender Beschlusslage einen Fußgängerüberweg in der Oppelner Str. einrichten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de