232057 · Beschlussvorlage
Nachwahl der/des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 232057
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232057 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Nachwahl der/des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Integrationsrat 21.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur/Zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates wird ______________________ gewählt. Begründung Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 2 GO NRW wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende Vorsitzende. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Zahl der stellvertre- tenden Vorsitzenden auf 2 festgelegt (siehe DS202387). In der Sitzung des Integrationsrates am 25.02.2021 wurde Frau Ilayda Maru als zweite stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates gewählt. Nach ihrem Ausscheiden im September 2023 bedarf es in der Sitzung des Integrationsrates am 21.11.2023 der Nachwahl eines/einer neuen zweiten stellvertretenden Vor- sitzenden. Hinweis zum Wahlverfahren: Laut § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben wor- den ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälf- te der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbe- rinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmen- gleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt; Wenn es Fünftel der anwesenden Mitglieder des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehr- heit mit.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de