232055-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ausfall von Fahrten SWB
Kerndaten
- Nummer
- 232055-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.155 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232055-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ausfall von Fahrten SWB Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Dringlichkeitsantrag zum Thema „Ausfall von Fahrten SWB“ nimmt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWBV wie folgt Stellung: Zu: „Die SWB wird gebeten kurzfristig auf die SUB-Unternehmer zuzugehen und denen die bei der SWB selbst ausfallenden Fahrten anzubieten bzw. dauerhaft zu übertragen.“ Antwort: Die Ausfälle von Fahrten resultieren aus Personalmangel, Fahrzeugdefekten und Streckensperrungen. Insbesondere bei Ausfällen mangels Fahrpersonal lassen sich lang- und kurzfristige Ursachen erkennen. Die derzeitige wirtschaftliche Situation hat zu einer geringeren Anzahl von potenziellen Arbeitnehmern geführt, die den Beruf des Fahrpersonals anstreben, während gleichzeitig ein erhöhter Bedarf an Fahrleistungen besteht. Trotz der Bemühungen seitens SWBV, das Angebot für das Fahrpersonal attraktiver zu gestalten, konkurriert sie mit anderen Branchen und Unternehmen um Fachkräfte aus dem gleichen Pool. Kurzfristige Fahrtausfälle können durch einen erhöhten Krankenstand des bestehenden Fahrpersonals verursacht werden. In solchen Fällen muss die SWBV flexibel agieren und versuchen, eventuelle Dienstausfälle mit verfügbaren Reservekräften abzudecken. Hierbei liegt ihr Hauptaugenmerk darauf, die Auswirkungen auf die Fahrgäste zu minimieren und die wichtigsten Fahrleistungen prioritär aufrechtzuerhalten. Jedoch gestaltet sich die Planung der verfügbaren Reservekräfte aufgrund erheblicher Schwankungen im Krankenstand in kurzen Zeiträumen als herausfordernd. Für Fahrleistungsvergabe müssen zuerst Leistungspakete erstellt werden, die dann nach EU-Recht ausgeschrieben werden müssen. Ausschreibungen dieser Art benötigen in der Regel mindestens sechs Monate Vorlaufzeit. In dieser Hinsicht ist eine kurzfristige Vergabe von Fahrleistungen der SWBV an Sub- Unternehmer nicht als Lösung zu den oben geschilderten Problemen vorgesehen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de