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232055-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ausfall von Fahrten SWB

Nummer
232055-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232055 Ausfall von Fahrten SWB

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232055-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ausfall von Fahrten SWB
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Dringlichkeitsantrag zum Thema „Ausfall von Fahrten SWB“ nimmt die
Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWBV wie folgt Stellung:
Zu: „Die SWB wird gebeten kurzfristig auf die SUB-Unternehmer zuzugehen
und denen die bei der SWB selbst ausfallenden Fahrten anzubieten bzw.
dauerhaft zu übertragen.“
Antwort:
Die Ausfälle von Fahrten resultieren aus Personalmangel, Fahrzeugdefekten
und Streckensperrungen. Insbesondere bei Ausfällen mangels Fahrpersonal
lassen sich lang- und kurzfristige Ursachen erkennen.
Die derzeitige wirtschaftliche Situation hat zu einer geringeren Anzahl von
potenziellen Arbeitnehmern geführt, die den Beruf des Fahrpersonals
anstreben, während gleichzeitig ein erhöhter Bedarf an Fahrleistungen besteht.
Trotz der Bemühungen seitens SWBV, das Angebot für das Fahrpersonal
attraktiver zu gestalten, konkurriert sie mit anderen Branchen und Unternehmen
um Fachkräfte aus dem gleichen Pool.
Kurzfristige Fahrtausfälle können durch einen erhöhten Krankenstand des
bestehenden Fahrpersonals verursacht werden. In solchen Fällen muss die
SWBV flexibel agieren und versuchen, eventuelle Dienstausfälle mit
verfügbaren Reservekräften abzudecken. Hierbei liegt ihr Hauptaugenmerk
darauf, die Auswirkungen auf die Fahrgäste zu minimieren und die wichtigsten
Fahrleistungen prioritär aufrechtzuerhalten. Jedoch gestaltet sich die Planung
der verfügbaren Reservekräfte aufgrund erheblicher Schwankungen im
Krankenstand in kurzen Zeiträumen als herausfordernd.
Für Fahrleistungsvergabe müssen zuerst Leistungspakete erstellt werden, die
dann nach EU-Recht ausgeschrieben werden müssen. Ausschreibungen dieser
Art benötigen in der Regel mindestens sechs Monate Vorlaufzeit. In dieser
Hinsicht ist eine kurzfristige Vergabe von Fahrleistungen der SWBV an Sub-
Unternehmer nicht als Lösung zu den oben geschilderten Problemen
vorgesehen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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