232050 · Mitteilungsvorlage
Sachstand "Ausbauinitiative Solares Bonn"
Kerndaten
- Nummer
- 232050
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232050 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Sachstand "Ausbauinitiative Solares Bonn" Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Zur Umsetzung des Beschlusses "Ausbauinitiative Solares Bonn" (DS 201339) teilt die Verwaltung folgenden Sachstand mit. 1. Förderprogramm Das seit September 2021 angebotene Förderprogramm Photovoltaik (bis 31.12.2022) bzw. Förderprogramm Solares Bonn (seit 1.1.2023) wird sehr intensiv nachgefragt. · Bis zum Stichtag am 31.12.2023 wurden insgesamt 3.665 PV-Förderungen mit einer Leistung von 16.672 Kilowatt Peak (kWp) und einem Fördervolumen von 3,04 Mio. Euro bewilligt. Bis zum 31.12.2023 wurden insgesamt 1,91 Mio. Euro abgerufen und ausbezahlt. Wenn alle bis zum Stichtag bewilligten PV-Anlagen in Betrieb sind, können damit rund 14.200 Megawattstunden Solarstrom pro Jahr (MWh/a) erzeugt werden. Damit würden etwa 5.890 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart. · Die Nachfrage nach den seit 1.1.2023 eingeführten 13 Fördermodulen ist sehr unterschiedlich. Knapp drei Viertel aller Anträge bezog sich im Jahr 2023 auf Stecker-Solargeräte (Fördermodul M13). Platz zwei nimmt mit 21 Prozent der Bewilligungen die „Macht-die-Dächer-voll“-Förderung ein (Fördermodul M1). Obwohl die Anzahl der Förderanträge bei Nicht- Wohngebäuden und großen Mehrfamilienhäusern gering ist, ist ihre Bedeutung für den PV-Ausbau sehr groß, da es sich meist um große Dach- PV-Anlagen handelt. (Details siehe Anlage 1). · Mit 62 Prozent des PV-Leistungsausbaus ist der PV-Ausbau auf Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten (Fördermodul 1) entscheidend. Über die Förderung von Stecker-PV wird 13,1 Prozent des Leistungsausbaus erreicht (Fördermodul M13), über PV auf Nichtwohngebäuden 12,5 Prozent (Fördermodul M6) und über PV auf Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten 9,2 Prozent (Fördermodul M2).Seite 1 von 8 Seite 2 · Die Antragstellung, der Bearbeitungsworkflow und der Fördermittelabruf wurden im Juli 2022 digitalisiert - mit dem Erfolg der deutlichen Beschleunigung der Antragsbearbeitung. Im Serviceportal wurden in 2023 insgesamt 2621 Förderanträge für Solaranlagen gestellt – es war die am häufigsten genutzte digitale Dienstleistung der Bundesstadt Bonn (vor der Beantragung von Bewohnerparkausweisen). · Die Förderkategorien und Förderkonditionen wurden – auch in Abhängigkeit von Änderungen z.B. des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – beständig weiter entwickelt, siehe dazu Beschlussvorlagen DS 220846, DS 222018, DS 230319 und DS 231369. 2. Öffentlichkeitsarbeit · Das Förderprogramm sowie die Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie wurden beworben in Präsentationen und Fachvorträgen bei der Bonner Energieagentur, der Verbraucherzentrale Bonn, der Volkshochschule Bonn, auf den Bonner Energietagen, bei der IHK Bonn-Rhein-Sieg, bei der Sparkasse Bonn, beim verwaltungsinternen Info-Lunch, in der Zielgruppe Sport und Kultur von Dezernat IV, beim Nachhaltigkeits-Hub der Wirtschaftsförderung, in Presse-Interviews, im Newsletter der Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn sowie im Newsletter „Bonn – rundum nachhaltig“. · Zur Bewerbung des Förderprogramms wurden Flyer und Plakate erstellt. Im Sommer 2023 wurde eine großformatige Plakatkampagne „Dächer nutzen - Zuschuss sichern!“ geschaltet, mit der das bisher weniger gut angenommene Fördermdoul M10 zur kombinierten Nutzung von Photovoltaik und Dachbegrünung bekannter gemacht wurde (zwei Wochen ab 27.06.2023, Print-PDF siehe Anlage 2). · Das Fördermodul M8 zur Freiflächen-PV, darin speziell die Parkplatz-PV, wurde gezielt mittels eines Rundschreibens an Baumärkte, Supermärkte und Bonner Firmen, die über große Parkplätze verfügen, beworben. 3. Photovoltaik-Ausbau auf kommunalen Liegenschaften und der Liegenschaften städtischer Tochterunternehmen · Der Bundesstadt Bonn bzw. dem Städtischen Gebäudemanagement (SGB) kommt aufgrund der zahlreichen eigenen Gebäude eine besondere Vorbildrolle zu. Im Klimaplan ist das Ziel definiert, dass auf städtischen Gebäuden bis 2028 insgesamt rund 700 PV-Anlagen mit rund 21.000 Kilowatt Peak Gesamtleistung installiert werden sollen. Nach einer genaueren GIS-Analyse kann aktuell davon ausgegangen werden, dass bis zu 800 PV-Anlagen mit bis zu 40.000 kWp Gesamtleistung installiert werden könnten. Dies entspricht einem Potential von über 14.000 Tonnen CO2 Einsparung pro Jahr im Vergleich zur Nutzung des aktuellen bundesdeutschen Strommix. In 2023 wurden durch die Stadtwerke Bonn insgesamt 15 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 607 Kilowatt Peak auf SGB-LiegenschaftenSeite 2 von 8 Seite 3 installiert. Für 2024 sind bisher 39 PV-Anlagen mit einer geschätzten Gesamtleistung von 2.000 bis 2.500 Kilowatt Peak projektiert (Details siehe ausführliche Mitteilungsvorlage DS 240178). SWB und SGB stehen kurz vor Abschluss eines Rahmenvertrags, auf dessen Grundlage der laufende PV-Ausbau deutlich beschleunigt werden soll. Um den PV-Ausbau auf städtischen Gebäuden zu beschleunigen, ist es wesentlich, die geeigneten Dachflächen baulich zu ertüchtigen. Das SGB wird eine EU-weite Ausschreibung zur Prüfung der Dachstatik von ca. 300 städtischen Gebäuden auf den Weg bringen, um systematisch festzustellen, welche Dächer vor einer PV-Installation saniert werden müssen bzw. welche schon jetzt "PV ready" sind. Städtische Gebäude sollen möglichst in Dachvollbelegung genutzt werden, um das solare Dachflächenpotenzial optimal zu nutzen. · Die Bonnorange AöR prüft Betreibermodelle für die Installation einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Bonner Deponie in Bornheim-Hersel. Geklärt werden müssen dabei auch deponierechtliche (Bezirksregierung Köln) und naturschutzrechtliche (Untere Naturschutzbehörde Rhein-Sieg-Kreis) Fragen. Eine Bauleitplanung durch die Gemeinde Bornheim ist Voraussetzung, um Baurecht für diese PV- Freiflächenanlage zu schaffen. Bonnorange plant zudem eine Dach- Photovoltaikanlage auf dem in Umgestaltung befindlichen Betriebshof am Lievelingsweg. · Für die ca. 500 Gebäude der Vereinigten Bonner Wohnungsbau AG wird das PV-Potenzial auf 14.000 kWp geschätzt. In 2023 hat die VEBOWAG eine PV-Anlage mit 10,2 kWp (inkl. Speicher) in Eigenbetrieb installiert sowie für drei Gebäude jeweils eine Anlage mit 21,75 kWp beauftragt. Die beauftragten Anlagen werden in 2024 installiert. Unter anderem wurden Gespräche mit drei regionalen BürgerEnergie-Genossenschaften und der VEBOWAG zum PV-Ausbau begleitet. Im nächsten Schritt ist seitens der VEBOWAG eine Entscheidung für ein tragfähiges Betreibermodell zu treffen, um den PV-Ausbau deutlich zu beschleunigen. · Zum solaren Ausbau auf Kläranlagen gibt es folgenden Sachstand: Es gibt bereits PV-Anlagen auf den Kläranlagen Salierweg (252 kWp), Bad Godesberg (77,8 kWp) und Duisdorf (13,8 kWp) sowie Solarthermie- Anlagen auf den Kläranlagen Bad Godesberg und Beuel. Die in der Beschlussvorlage DS 201339 vorgesehene Ausstattung der Kläranlage Salierweg mit einer zusätzlichen Solaranlage sowie einer Anlage zur solaren Kühlung (540.000 € bzw. 1,3 Mio. €) konnte nicht vorgenommen werden. Auf die solare Kühlung wird verzichtet, weil die Monoklärschlammverwertungsanlage (MKVA), deren Dachflächen dafür vorgesehen waren, ab 2030 stillgelegt wird (Neubau einer Klärschlamm- verwertungsanlage in Köln-Merkenich durch die KLAR GmbH, der Bonn als Gesellschafterin beigetreten ist). Die zusätzliche Photovoltaikanlage auf der Kläranlage wird zur Zeit nicht realisiert, weil im Rahmen der möglichen Zusammenlegung der vier Kläranlagen und der MKVA-Stilllegung mehrere Umbauten geplant sind. Die dazu vorgesehenen investiven Mittel wurden in den Klimaplan-Steckbrief 5.1.2.1 "PV-Initiative Konzern Stadt Bonn" integriert.Seite 3 von 8 Seite 4 Weitere Details zum städtischen PV-Ausbau finden sich in der ST der Verwaltung zur Großen Anfrage „Ausbau Photovoltaik-Installation“ (DS 221757- 02 ST inkl. Anlagen 1+2). 4. Beratung und Umsetzungsbegleitung für private Haushalte Im Rahmen der Beschlussvorlage Ausbauinitiative Solares Bonn (DS 201339) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Team von bis zu vier Expert*innen aufzubauen, um 70 Erstberatungen und 25 Umsetzungsbegleitungen zu realisieren. Diese Aufgabe wird durch die Bonner Energie Agentur geleistet: • Die Bonner Energie Agentur hat allein im Jahr 2022 1.608 (Einzel- und Gruppen-)Beratungen mit der Zielgruppe der privaten Haushalte durchgeführt, wovon sich 54 % auf die Gebäudetechnik bezogen, davon wiederum 35 % auf Photovoltaik (304 Beratungen) und 10 % auf Erneuerbare Energien allgemein (87 Beratungen) (Quelle: Bonner Energie Agentur e.V. Jahresbericht 2022 – Planung 2023). • In Zukunft wird die BEA ihre Beratungstätigkeit stärker auf private Vermieter:innen von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften (WEGs) ausweiten. Dabei wird im Bereich Sanierung (Klimaplan-Steckbriefe 4.3.1.1 und 4.3.1.2) in Kombination mit PV beraten. • Auf Anregung der Parents4Future Bonn startete die Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) im Januar 2024 eine Kooperation mit MetropolSolar e.V. Der Verein bildet im Rahmen von vier Online- Workshops (Februar/März 2024) ca. 10-20 ehrenamtliche BürgerSolarBerater:innen aus, die anschließend – begleitet durch Tandempartner:innen – Solarberatungen für private Haushalte (Ein- und Zweifamilienhäuser) vornehmen werden. Für die vorlaufende Informationsveranstaltung haben sich fast 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger angemeldet. Ziel ist es, in Ergänzung zur ebenfalls unabhängigen, aber hauptamtlichen Beratung durch die BEA, den Bürger:innen eine andere Ansprache-Variante zum Solar-Ausbau anzubieten. Dadurch, dass die ehrenamtlichen BürgerSolarBerater:innen für diese „Peer-to-Peer“-Beratung nach Hause kommen und auch eine Umsetzungsbegleitung anbieten, wird ein persönlicherer Austausch ähnlich einer Nachbarschaftshilfe gewährleistet. Das Projekt trägt so dazu bei, ehrenamtliches Engagement aus der Bürgerschaft zu unterstützen und die Stromwende aktiv in die einzelnen Quartiere zu bringen. 5. Information und Ansprache inhabergeführter Unternehmen Die Ansprache inhabergeführter Unternehmen bzgl. PV-Ausbau wurde von Seiten der Wirtschaftsförderung (Amt 03) in Kooperation mit dem Wissenschaftsladen Bonn (WILA) und der Ingenieurgesellschaft Gertec GmbH aus Essen beispielhaft im Gewerbegebiet Beuel-Ost durchgeführt. DabeiSeite 4 von 8 Seite 5 wurden zehn PV-Erstberatungen durchgeführt, davon fünf Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Verfügung gestellt. Im 2. Halbjahr 2023 wurde das Projekt auf alle fünf Gewerbegebiete in Beuel ausgeweitet. In 2024 steht die Ausweitung auf das Gewerbegebiet Bonn-West an. 6. Photovoltaik & Denkmalschutz In Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB) sind „Leitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern und in Denkmalbereichen“ in Erstellung. Ziel ist es, dem Klimaschutz und dem Ausbau von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden einen höheren Stellenwert einzuräumen und diese schneller und leichter zu erlauben. Etwa sieben Prozent der solaren Dachpotenzialfläche in Bonn befindet sich auf Baudenkmalen – ein wichtiges zu erschließendes Potenzial sowohl für private Haushalte als auch fürs Gewerbe und ebenso bei stadteigenen Gebäuden. 7. Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen Im Geschäftsbereich Stadtgrün des Amtes für Umwelt und Stadtgrün wurde im Rahmen des Bonner Freiraumplans ein Fachbeitrag Photovoltaik- Freiflächenanlagen erstellt. GIS-basiert wurde untersucht, welche Flächen für Freiflächen-Solaranlagen geeignet wären. Zu klären ist im Nachgang, ob und wie raumplanerische Voraussetzungen für solche PV-FFA geschaffen werden können. Die mit Beschluss DS 201339 eingerichtete Stelle ist seit dem 15.03.2022 mit 50 % Stellenanteil besetzt. Seit 01.03.2023 ist die zweite Stellenhälfte besetzt. Für die Bearbeitung der Förderanträge im Förderprogramm Solares Bonn werden seit 2023 zusätzlich eine Verwaltungsfachkraft sowie vier Teilzeit- Werkstudierende eingesetzt. Voraussichtlich am 01.04.2024 wird die Zuständigkeit für das Förderprogramm Solares Bonn sowie für weitere Klimaplan-Steckbriefe zur Stromwende an das Amt für Umwelt und Stadtgrün übertragen. Anlage/n 1 Anlage1 - Fördertabelle Förderprogramm Solares Bonn Stichtag 2023-12-31 (öffentlich) 2 Anlage2 - Plakat_Foerderung-PV-Gruenanlagen (öffentlich)Seite 5 von 8 Auswertung Solar-Förderprogramme 31.01.2024 Solar-Förderprogramme der Stadt Bonn Förderprogramm Photovoltaik 13.09.2021 - 31.12.2022 Förderstand zum Stichtag 31.12.2023 Bewilligt/ im Verfahren** Davon ausgezahlt Fördersumme 1.518.892 € 1.206.840 € Anzahl Leistung kWp Anzahl Leistung kWp Gesamt 1.299 9.847 948 7.539 Davon in Prozent PV auf Dächern/Fassaden 77,4 % 94,6 % 83,6 % 96,2 % PV kombiniert mit Dachbegrünung 1,0 % 1,5 % 0,9 % 1,6 % Mieterstrommodelle 0,8% 1,5 % 0,2 % 0,2 % PVT-Kollektoren --- --- --- --- Stecker-PV 21,6 % 1,4 % 14,5 % 1,1 % Geschätzter Stromertrag pro Jahr* 8.400 MWh/a 6.400 MWh/a Vermiedener Treibhausgas-Ausstoß pro Jahr* 3.480 t CO2eq/a 2.670 t CO2eq/a * Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: Solarstrom-Ertrag von 850 kWh/kWp/Jahr, CO2-Äquivalente-Emissionsfaktor (mit Vorketten) des deutschen Strommix in 2021 von 0,472 t/MWh (Quelle: UBA 2022) und einem Emissionsfaktor für PV-Anlagen von 0,056 t/MWh für 2021 (Quelle: Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, ifeu 2021). Die Emissionen zur Herstellung der PV-Anlagen wurden abgezogen von den vermiedenen Emissionen durch Mindernutzung des deutschen Strommix. ** Die Auflistung stellt nur diejenigen bewilligten Förderanträge dar, die sich noch innerhalb der laut Förderrichtlinie Solares Bonn vorgegebenen Frist zum Fördermittelabruf befinden. In bisher 83 Fällen vom 13.09.2021 bis 31.03.2022 wurden Förderungen bewilligt, aber in der Frist von 18 Monaten (ggf. plus einmaliger Fristverlängerung um weitere 3 Monate) kein Fördermittelabruf eingereicht. Nach 21 Monaten nicht abgerufene Fördergelder können nicht mehr ausbezahlt werden und werden hier nicht aufgeführt, weil damit kein jährlicher Stromertrag und kein vermiedener Treibhausgas-Ausstoß verbunden sind.Seite 6 von 8 2 Förderprogramm Solares Bonn ab 01.01.2023 Förderstand zum Stichtag 31.12.2023 Bewilligt Davon ausgezahlt Fördersumme 1.517.004 € 705.719 € Anzahl Leistung kWp Anzahl Leistung kWp Gesamt 2.366 6.825 1.463 3.079 Davon in Prozent je Fördermodul M1 Dachvollbelegung Wohngeb. max 3 WE 21,1 % 62,0 % 18,0 % 73,0 % M2 Mehrfamilienhäuser ab 4 WE 1,0 % 9,2 % 0,3 % 1,5 % M3 Geförderter Wohnungsbau 0,04 % 0,1 % 0,1 % 0,3 % M4 PV an Fassaden 0,6 % 1,3 % 0,5 % 1,0 % M5 PV auf Denkmälern 0,6 % 1,7 % 0,2 % 0,8 % M6 Nicht-Wohngebäude 1,0 % 12,5 % 0,3 % 2,0 % M7 Dachgutachten 1,0 % --- 1,2 % --- M8 Freiflächen 0,1 % 0,2 % --- --- M9 PV und Mieterstrom --- --- --- --- M10 PV kombiniert mit Dachbegrünung --- --- --- --- M11 PVT-Kollektoren --- --- --- --- M12 Solarthermie 0,4 % --- 0,4 % --- M13 Stecker-PV 74,2 % 13,1 % 79,1 % 21,5 % Geschätzter Stromertrag pro Jahr* 5.800 MWh/a 2.620 MWh/a Vermiedener Treibhausgas-Ausstoß pro Jahr* 2.410 t CO2eq/a 1.089 t CO2eq/a * Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: Solarstrom-Ertrag von 850 kWh/kWp/Jahr, CO2-Äquivalente-Emissionsfaktor (mit Vorketten) des deutschen Strommix in 2021 von 0,472 t/MWh (Quelle: UBA 2022) und einem Emissionsfaktor für PV-Anlagen von 0,056 t/MWh für 2021 (Quelle: Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, ifeu 2021). Die Emissionen zur Herstellung der PV-Anlagen wurden abgezogen von den vermiedenen Emissionen durch Mindernutzung des deutschen Strommix.Seite 7 von 8 Dächer nutzen – Zuschuss sichern! Impressum: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035, Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit, August 2023, Foto: © René Notenbomer/stock.adobe.com Photovoltaik und Begrünung kombinieren mit dem Förderprogramm Solares Bonn. bonn.de/solar OB-23.4.2_PL-A2-Foerderung-PV-Gruenanlagen.indd 1OB-23.4.2_PL-A2-Foerderung-PV-Gruenanlagen.indd 1 07.08.2023 13:15:0007.08.2023 13:15:00Seite 8 von 8
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