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232048 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für 6 Winter-Linden zur Herstellung des Baufelds & der BE-Fläche für die Schallschutzwand West 1 im Bahnhofsbereich BN-Beuel

Nummer
232048
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 04.12.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
232048
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für 6 Winter-Linden zur
Herstellung des Baufelds & der BE-Fläche für die
Schallschutzwand West 1 im Bahnhofsbereich BN-
Beuel
Beratungsfolge
Baumkommission 04.12.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung von 6 Winter-Linden wird zugestimmt.
Begründung
Im Rahmen des Ausbauprojekts S13 muss auf und neben dem Parkplatz an
der Gustav-Kessler-Straße und im nördlichen Bereich des Bahnhofes Bonn-
Beuel die BE-Fläche (Baustelleneinrichtung) und das Baufeld für die
Schallschutzwand West hergestellt werden. Außerhalb der bisher
planfestgestellten Flächen stehen Bäume die, aufgrund der Größe des
eingesetzten Rammbohrers, in dessen Aktionsradius stehen.
*** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Winter-Linden“ ***
Mit der Baufirma und der umweltfachlichen Bauüberwachung wurde die
Einrichtung von Schutzmaßnahmen (Stammschutz, Druckplatten etc.) geprüft.
Ein nachhaltiger Schutz der Bäume ist aufgrund der Größe des eingesetzten
Gerätes nicht möglich.
Es ist während der laufenden Bauarbeiten nicht möglich die erforderlichen 1,5
m Abstand zum Traufbereich dieser Bäume einzuhalten.
Die Bäume stehen außerdem im Schwenkbereich der Maschine und werden
während der Arbeiten im Kronen- und Stammbereich in Mitleidenschaft
gezogen.
Der Baum 26911 steht in der zukünftigen Baugrube, welche zur Herstellung der
neuen Treppenanlage für die Fußgängerunterführung Siegburger Straße
eingerichtet werden muss.Seite 1 von 4
Seite 2
Aus diesem Grund wurde die Fällung aller 6 Bäume innerhalb der
Rodungsperiode 2023/24 beantragt.
Im Vorfeld wurde im Rahmen der Planung der S13 ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Diese beinhaltet bereits diverse
Baumfällungen. Aufgrund der Planskalierung war zum damaligen Zeitpunkt
nicht absehbar, dass die hier beantragten Bäume ebenfalls gefällt werden
müssen. Dies wird erst jetzt mit vorgelegter Detailplanung erkennbar.
Eine Vermeidbarkeit sowie der Erhalt einzelner Bäume wurde geprüft. Diese
Prüfung hat ergeben, dass die Fällungen nicht vermeidbar und für die
Fortführung der Bautätigkeiten unumgänglich sind.
Für die sechs zu fällenden Bäume sind sechs Bäume als Ersatz im Umfeld
vorgesehen.
Die Kosten für die Fällungen und Ersatzpflanzungen übernimmt der Bauherr.
Anlage/n
1 Planübersicht inkl. Baum-ID (öffentlich)
2 Baumliste Winter-Linden (öffentlich)Seite 2 von 4
DB Netz AG | I.NI-W-G-T | 25.10.2023
26697
26723
108707
103726
26674 26716 26759
2680626775
27099 27122 27140
26911268962683926801
26843 26883
= planfestgestellter Baum
= Baum ist Bestandteil des Fällantrags
Anlage 1: Planübersicht inkl. Baum-IDSeite 3 von 4
ID Baumart Baumart (D) STU KrD Zustand
26911 Tilia cordata Winter-Linde 120 cm 7 m befriedigend
26775 Tilia cordata Winter-Linde 135 cm 6 m ausreichend
26806 Tilia cordata Winter-Linde 130 cm 5 m gut
26759 Tilia cordata Winter-Linde 124 cm 5 m befriedigend
26716 Tilia cordata Winter-Linde 114 cm 6 m ausreichend
26674 Tilia cordata Winter-Linde 144 cm 8 m gutSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de