232044 · Beschlussvorlage
Neuplanung ZOB Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 232044
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 232044 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuplanung ZOB Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Empfehlung Hauptausschuss 12.03.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund umfangreicher Abstimmungserfordernisse zur Realisierung der zahlreichen Vorgaben aus dem Ratsbeschluss vom 28.10.2021 konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Um den gesetzten Terminplan noch einhalten zu können ist ein Ratsbeschluss kurzfristig erforderlich. Die Planung muss äußerst stringent fortgesetzt und zur Ausführungsplanung weiterentwickelt werden, damit frühzeitig Fördermittel beantragt und ein Neubau realisiert werden kann. Die aktuelle Situation hat den Investitionsstau mit negativen finanziellen Auswirkungen deutlich erkennen lassen. Die Unterhaltung der heutigen Anlage wird u.a. durch marode Überdachungen zunehmend kostenintensiv. Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 3-5 HOAI) zum Neubau eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) auf Grundlage der Vorplanung und unter Berücksichtigung des Beschlusspunktes 7 beauftragt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Genehmigungsplanung einen Zuwendungsantrag zu stellen. 3. Nach Vorliegen eines Förderbescheids und Erstellung der Ausführungsplanung wird die Verwaltung diese den politischen Gremien zum Baubeschluss vorlegen. 4. Der Anregung aus dem Beschluss der BV Bonn vom 14.11.2023 (DS 231764) folgend, wird die Unterbringung einer öffentlichen Toilettenanlage oberirdisch im geplanten SWB-Servicegebäude planerisch weiterverfolgt. 5. Die barrierefreie Anbindung der vorhandenen B-Ebene mit derSeite 1 von 40 Seite 2 Platzoberfläche erfolgt durch den Einbau von zwei Aufzügen und einer Rolltreppe je Fahrtrichtung. 6. Um eine Fahrradtiefgarage mit einer maximalen Fläche bauen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, weitere Planungsschritte für die Verlegung des Mischwasserkanals durchzuführen. 7. Als potenzieller Aufenthaltsbereich inklusive erforderlicher Infrastruktur für die im Bereich des ZOB sich aufhaltende „Szene“ wird die Dreiecksfläche entlang der Südunterführung zwischen Fahrradrampe und Zufahrt zum ZOB in den unter Beschlusspunkt 1 genannten weiteren Planungsschritten berücksichtigt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierbei die Bedürfnisse der sich im Bereich des ZOB befindlichen Personen einzubeziehen. Der hierfür ggfs. erforderliche Wegfall von am ZOB geplanten Pausenplätzen wird dann an einem anderen Standort kompensiert. Begründung 1. Einleitung In seiner Sitzung vom 28.10.2021 hat der Rat der Stadt Bonn ein Anforderungsprofil für die Planung eines Neubaus des ZOB beschlossen (DS 211723). Dieser Beschluss bildet die Grundlage für die dann erfolgte Beauftragung der Planung. Aufgrund seiner zentralen städtischen Lage konkurrieren verschiedene Nutzungsansprüche um die heutige ZOB-Fläche, die es bei der Neuplanung zu berücksichtigen gilt. Dabei ist zu beachten, dass die verfügbare Fläche zum einen oberirdisch durch die umliegende Bebauung sowie denkmalgeschützte Bereiche, zum anderen aber auch unterirdisch durch das bestehende Stadtbahnsystem inklusive Tunnelanlagen und Kanalsystemen beschränkt wird. Im Planungsprozess ergaben sich folgende Einzelanforderungen, die sich gegenseitig bedingen und nur in gegenseitiger Abwägung gelöst werden können: • Städtebauliche Anforderungen: Einfügung der zukünftigen Bebauung in das bestehende städtebauliche Umfeld und Beachtung bestehender Sichtbeziehungen • Betriebliche Anforderungen des ZOBs: möglichst viele Halte- und Wartepositionen, Haltepositionen für Gelenkbusse, hohe Flexibilität in der Zuordnung der Linien zu den Haltepositionen, Anfahrbarkeit aus allen Richtungen • Hohe Aufenthaltsqualität für die Fahrgäste und möglichst kurze und barrierefreie Umsteigebeziehungen zwischen den einzelnen Buslinien und den übrigen Angeboten des ÖPNV/SPNV • Führung des Radverkehrs, möglichst ohne Überlagerung mit dem Busbetrieb • Planung einer Fahrradgarage mit Anbindung an das vorhandene Fahrradwegenetz • Optimierung der Verkehrsflächen zwischen der Südunterführung, der Straße Am Hauptbahnhof und des ZOBs unter Berücksichtigung derSeite 2 von 40 Seite 3 Straßenbahnhaltestelle in Richtung Dottendorf, Neutrassierung der Straßenbahngleise in der Südunterführung, Radverkehrsführung durch die Südunterführung und Anpassung der nördlichen Stützmauer der Südunterführung • Kanalverlegung unter Berücksichtigung des Überflutungsschutzes (gleichbleibendes Risiko gegenüber Bestand) bei Starkregenereignissen und Andienbarkeit der Schächte durch Wartungsfahrzeuge, um eine optimale Größe des Untergeschosses zu ermöglichen • Der neue ZOB ist stadtbildprägend und bedarf entsprechender Gestaltungsqualität, welche sich in der Architektur des Daches und des Betriebsgebäudes der SWB wiederfinden soll Zur Berücksichtigung aller Anforderungen ist die Inanspruchnahme des gesamten Raumes zwischen Gebäudeflucht Maximilianstraße und Südunterführung notwendig. In einer über ein Jahr dauernden Planungsphase wurden seitens der Verwaltung und der beauftragten Planungsbüros viele verschiedene Planungsvarianten ausgearbeitet. Die bisherigen Planungsergebnisse wurden mit einer Vielzahl an relevanten Interessensgruppen besprochen, um bestehende Anforderungen und notwendige Kompromisse ausloten zu können. Dies betrifft die nachfolgenden Punkte, auf die im weiteren Verlauf noch einmal detaillierter eingegangen wird. - Größe und Ausrichtung eines Gebäudes auf der geplanten Mittelinsel - Radverkehrsführung im Bereich ZOB - Toilettenanlagen im Untergeschoss oder auf der Platzfläche - Barrierefreie Anbindung des Untergeschosses an die Platzfläche - Verlegung des vorhandenen Mischwasserkanals (Hauptsammlers) - Schaffung von Pausenplätzen für den ÖPNV - Schaffung von Aufenthaltsbereichen für die sich im Bereich des ZOB aufhaltenden „Szene“. 2. Städtebau Die Lage des ZOBs im Stadtgebiet ist auch für Nutzungen attraktiv, die über den Betrieb eines Busbahnhofes hinausgehen. Aus diesem Grunde wurden am Anfang des Planungsprozesses verschiedene städtebauliche Varianten untersucht, die eine Überbauung des ZOBs in Erwägung zogen. Diese Varianten wurden dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 17.03.2023 vorgelegt. Eine denkmalrechtliche Einschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass in jedem Fall eine Verbauung der Sichtachse einerseits durch die Wesselstraße zum Münster und andererseits auf das denkmalgeschützte Gebäude des Bonner Hauptbahnhofs vermieden werden und sich die Gesamthöhe der Bebauung an den Trauf- nicht an den Firsthöhen der Maximilianstraße orientieren sollte. Ein möglicher Kopfbau Richtung Kaiserplatz kann sich an der Höhe des Eckgebäudes Maximilianstraße/ Kaiserplatz orientieren. Hinzu kommen planungsrechtliche Aspekte, die bei der konkretenSeite 3 von 40 Seite 4 Ausgestaltung und Bebauung der Fläche zu beachten sind. Eine umfassendere Bebauung, die nicht nur engere Verkehrsfunktionen aufweist, wird zumindest ein Bebauungsplan- Aufhebungsverfahren notwendig machen, welches den sowieso eng getakteten Zeitplan des Planungs- und Bauprozesses erheblich verzögern würde. Auch die notwendigen Gründungsmaßnahmen einer umfassenderen Gebäudebebauung würden einen deutlichen Mehraufwand bedeuten. Seitens des beauftragten Architekturbüros wurden verschiedene Varianten zur Überbauung der ZOB-Fläche erarbeitet (siehe Anlage 1). Allen Varianten gemein ist eine zentrale Mittelinsel als Wartebereich für die ÖPNV-Fahrgäste, die in der Grundkonzeption mit einer durchlaufenden Überdachung versehen ist. Die Überdachung soll einerseits mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet und andererseits durch eine Transparenz für eine ausreichende Belichtung der darunter liegenden Platzfläche sorgen. Die darauf aufbauenden Varianten stellen verschiedene Ansätze der Überbauung dar, die im Folgenden erläutert werden: - Variante S1: ein- oder zweigeschossiges Gebäude auf der Kopfseite Richtung Kaiserplatz - Variante S2: mehrgeschossiger Kopfbau Richtung Kaiserplatz - Variante S3: mehrgeschossige Kopfbauten Richtung Kaiserplatz und Südüberbauung mit einem dazwischenliegenden Dach über der Mittelinsel - Variante S4: Durchgehende mehrgeschossige Überbauung Die Beurteilung der Varianten unter Berücksichtigung der Aspekte Denkmalpflege, Planungsrecht und Bauwerksgründung zeigt, dass möglichst keine oder nur eine geringe Überbauung der Fläche für den weiteren Planungsprozess die bevorzugte Lösung darstellt. Auf diese Weise stehen die notwendigen verkehrlichen Funktionen des ZOB im Vordergrund und es bestehen keine Zielkonflikte mit anderen Nutzungsmöglichkeiten auf der ohnehin begrenzt verfügbaren Fläche. Zu diesem Ergebnis kommen die Beteiligten aus dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat, denen die einzelnen Varianten in der Sitzung am 17.03.2023 vorgestellt wurden. Sie empfehlen die Weiterverfolgung der Variante ohne massive Überbauung für den weiteren Planungsprozess, sowie eine transparente, funktionale, offene und lichtdurchflutet gestaltete Überdachung, um einerseits Regenschutz zu bieten und gleichzeitig dem ZOB viel Licht zu geben. 3. Verkehrsanlagen Als wichtigster städtischer Verknüpfungspunkt für den ÖPNV in Bonn stehen die verkehrliche Funktionalität und die Flexibilität des Zentralen Omnibusbahnhofs bei der Neugestaltung des Areals an erster Stelle. Zu den wesentlichen verkehrlichen Anforderungen, die so auch im o.g. Ratsbeschluss festgehalten wurden, gehören eine ausreichend groß dimensionierte Warte- und Umsteigefläche in Form einer Mittelinsel für die ÖPNV-Fahrgäste. Außerdem ist eine flexible Anfahrbarkeit aus / in Richtung Kaiserplatz, aus / in Richtung Am Hauptbahnhof und der Südunterführung erforderlich. Weiterhin sind unabhängig voneinander anfahrbare Haltepositionen für die einzelnen Busse nötig. Hinzu kommen sichere und attraktive An- und Verbindungen fürSeite 4 von 40 Seite 5 den Rad- und Fußverkehr sowie eine Fahrradgarage im Untergeschoss des ZOB-Bereiches. Darüber hinaus spielen auch die Integration der vorhandenen Straßenbahn und das Thema Barrierefreiheit und kurze Wegebeziehungen zwischen den einzelnen Angeboten des ÖPNV eine wesentliche Rolle. Aus verkehrlicher Sicht ist neben der Fahrradgarage lediglich ein Servicegebäude relevant, das auf die Belange der Verkehrsunternehmen und Fahrgäste ausgerichtet ist. Im Zuge der Erstellung der Vorplanung wurden mit allen relevanten Beteiligten zahlreiche Varianten auf Grundlage der oben erwähnten Ansprüche an die Planung durchgesprochen. Hierbei hat sich die in Anlage 2 (Verkehrsplanung; analog dazu die städtebauliche Darstellung in Anlage 3) beigefügte Planung als Vorzugsvariante ergeben. Die Anlage 5 zeigt den Längsschnitt samt Tiefgeschoss, Anlage 6 den Querschnitt der Anlage. Hierbei ist auch die Lage der verschiedenen Tunnelröhren der U-Bahn dargestellt. Der ZOB weist für den Busverkehr zukünftig Zu- bzw. Abfahrtsmöglichkeiten aus der Straße Am Hauptbahnhof, dem Kaiserplatz bzw. der Kaiserstraße sowie der Südunterführung auf. Auf diese Weise ist eine flexible An- und Abfahrbarkeit aus allen relevanten Richtungen gegeben (Anlage 2). 3.1 Halte- und Pausenplätze Die zum Beschluss stehende ZOB-Planung bietet 16 unabhängig anfahrbare Haltepositionen und vier bzw. je nach Planung zu Beschlusspunkt 7 zwei oder drei Pausenplätze, das bedeutet drei Haltepositionen mehr als in der jetzigen Situation (bislang 13 unabhängig anfahrbare Haltepositionen und die vorhandenen Ausstiegspositionen/Pausenplätze am Kaiserplatz). Ein direkter Vergleich bezüglich der Anzahl der vorhandenen bzw. geplanten Haltepositionen ist nur schwer möglich, da der derzeitige ZOB Kapazitäten hat, die sich nicht anhand der Bezeichnung der Haltepositionen erkennen lassen: So hat z.B. der Bestandsbussteig D2 Platz für bis zu zwei Gelenkbusse, die in der Praxis meist auch unabhängig voneinander abfahren können. Am Bestandsbussteig E stehen derzeit bis zu zwei Busse gleichzeitig, hier kann jedoch der hinten stehende Bus nicht unabhängig abfahren. Dennoch weist die Planung eine ausreichende Kapazität für das derzeitige Fahrplanangebot auf. Bei der anstehenden Neukonzeptionierung des Liniennetzes im Innenstadtbereich wird zudem untersucht, ob alle bisherigen Linien noch den ZOB anfahren müssen. Hierdurch können, bei Rücknahme einzelner Linien, auch zukünftig Kapazitätsausweitungen auf den dann noch vorhandenen Linien umgesetzt werden. 3.1.1 Erläuterung der Haltepositionen in der Planung Hinsichtlich der Lage und Nutzbarkeit der geplanten Haltepositionen bestehen folgende Restriktionen: - Aus den zwei zusätzlichen Haltepositionen A1a (nur für Solobusse nutzbar) und B5 kann nur ausgefahren werden, wenn die davorliegenden Haltepositionen nicht belegt sind. A1a behindert beiSeite 5 von 40 Seite 6 Belegung auch die Anfahrbarkeit von A1. Dies lässt sich jedoch im Rahmen der Fahrplangestaltung lösen. - Alle übrigen Haltepositionen sind entweder aus der Straße Am Hauptbahnhof oder vom Kaiserplatz anfahrbar und können unabhängig voneinander mit Gelenkbussen bedient werden. - Die Pausenplätze sind ebenfalls nur hintereinander anfahrbar. - Die Haltepositionen A1 bis A6 können nicht aus der Südunterführung angefahren werden. - Notwendige Wendefahrten aus und in die Südunterführung (z.B. Verstärkerfahrten zum UKB) sind möglich, hierbei können die Haltepositionen B1 bis B6 und C3 bis C5 genutzt werden. 3.1.2 Planung von Pausenplätze entlang der Südunterführung Die derzeit bestehenden Pausenplätze am Kaiserplatz sind nur über den Straßenzug Rathausgasse/Am Hof anfahrbar und müssen bei einer weiteren Nutzung, da sie auch als Ausstiegshaltestellen genutzt werden, barrierefrei ausgebaut werden. Dies würde dem Wunsch einer Neugestaltung dieses Bereiches zugunsten freier Sichtachsen und besseren Freiraumqualitäten entgegenstehen. Zudem besteht ein Ratsbeschluss zum Masterplanprojekt „Uni trifft City“ (vgl. DS 222489), der eine Reduzierung des Busverkehrs im Bereich Rathausgasse / Am Hof vorsieht. Eine Anfahrt dieser Pausenplätze aus den Haltepositionen am ZOB würde erhebliche Umwege bedeuten, im Betriebsablauf nur schlecht funktionieren und erhebliche Kosten verursachen. Andere Flächen für Pausenplätze im näheren Umfeld des ZOB müssten intensiv geprüft werden. Pausenplätze in größerer Entfernung zum ZOB (z.B. an der Kaiserstraße oder in Konkurrenz zur geplanten Westbahn an der Rabinstraße) bedeuten in der An- und Abfahrt zusätzliche Fahrzeiten und führen zu noch negativeren betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen (zusätzlicher Fahrzeug- und Personalbedarf). Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass je nach Planung der zwingend erforderlichen Fläche für Szeneangehörige eine Verlagerung von 1-2 Pausenplätzen erforderlich sein kann. Eine mögliche Beibehaltung der Pausenplätze am Kaiserplatz, die dann als Ausstiegshaltestellen barrierefrei ausgebaut werden müssen, zusätzlich zu den geplanten Pausenplätzen entlang der Südunterführung würde allerdings die Flexibilität des ZOB erhöhen und wird von Seiten der Verkehrsunternehmen befürwortet. Beim Ausbau der vorhandenen Pausenplätze am Kaiserplatz müssen städtebauliche Aspekte berücksichtigt werden. In der Kaiserstraße befindet sich zwischen Kaiserplatz und Hans-Iwand-Straße eine Betriebshaltestelle. Diese wird regelmäßig für aus Friesdorf kommende Busse genutzt, welche am ZOB in den Linienbetrieb einsetzen. Ankommende Busse können hier kurzzeitig halten und anschließend ihre Linienfahrt beginnen. Für einen sicheren Betriebsablauf muss diese unbedingt erhalten werden. Um die Betriebsabläufe zu optimieren, sollte hier, unter Wegfall von Parkplätzen, noch eine zweite Betriebshaltestelle eingerichtet werden. Aufgrund der begrenzten Platzverfügbarkeit ist die Installation von E- Ladesäulen für den Busvekehr an den einzelnen Pausenplätzen nicht möglich. 3.2 Mittelinsel, Überdachungen und SWB-ServicegebäudeSeite 6 von 40 Seite 7 3.2.1 Witterungsschutz für die Fahrgäste Ein wesentlicher Faktor für die Aufenthaltsqualität für die Fahrgäste und einen deutlichen städtebaulichen Aspekt bilden die im oben genannten Anforderungsprofil geforderten Überdachungen für die Fahrgäste. Eine Überdachung des gesamten ZOB-Bereichs durch ein großes Dach ist allein wegen der für die Feuerwehr notwendigen Anleiterbarkeit der Obergeschosse in der Maximilianstraße durch Standleitern oder eine Drehleiter nicht möglich. Die jetzige Planung sieht vor, die Überdachung der Mittelinsel mit Photovoltaikanlagen und die Wartebereiche entlang der Maximilianstraße und die Überdachung über die Fahrradrampe zur Tiefgarage mit einem begrünten Dach zu versehen. Ob die vorgesehenen Glaselemente in der Überdachung der Mittelinsel transparent oder mit Opalglas gestaltet werden, werden die weiteren Planungsprozesse und hier auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben. Dies trifft auch auf weitere Gestaltungselemente (Oberflächen, Sitzgelegenheiten, Licht etc.) zu. 3.2.2 Überdachung Mittelinsel und Servicegebäude SWB Die Mittelinsel erhält ein großes Dach mit 22m Breite, unter dem am östlichen Ende das zweigeschossige Betriebsgebäude der SWB verortet ist. Um die Mittelinsel inklusive Gebäude und großflächiger Überdachung realisieren zu können, müssen die Bestandsbäume im heutigen Bereich der ZOB- Betriebsfläche gefällt werden. Die entsprechenden Bäume sind in Anlage 2 dargestellt und gekennzeichnet. Eine Ersatzpflanzung ist im Bereich des ZOB nicht möglich, jedoch sollen die Fahrgastunterstände entlang der Maximilianstrasse und die Überdachung der Einfahrtsrampe zur Fahrradtiefgarage begrünt werden. Die Nutzungen des SWB-Gebäudes betreffen Aufenthalts- und Sanitärräume für das Fahrpersonal sowie ein SWB-Servicecenter. Ebenfalls können Räumlichkeiten für die Versorgung der Fahrgäste (Café mit Imbissangebot, Zeitschriften) untergebracht werden. Anlage 7 zeigt den Grundriss des geplanten zweigeschossigen Servicegebäudes. Die große Haltestellenüberdachung über der Mittelinsel des ZOBs bietet Regenschutz, Sonnenschutz und erzeugt Energie durch eine großflächig angelegte PV-Anlage. Die Dachhaut besteht aus einer von einem Traggerüst abgehängten Fläche, die wahlweise mit opaken Elementen oder transluzenten, transparenten Glasflächen ausgestattet werden kann. Dieses Konzept bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten mit oder ohne Sichtbarkeit der über der Dachfläche liegenden Solaranlage. Die Gestaltung wird über fotorealistische Darstellungen geprüft und in mehreren Varianten dargestellt (siehe Anlage 13 a bis d). Oberhalb des Traggerüstes befindet sich die Solaranlage mit in West- und Ost- Richtung ausgerichteten Paneelen, die pro Jahr eine Leistung von ca. 107 MWh erzeugen. Bei einem angenommenen Eigenbedarf für die ZOB-Nutzung in Höhe von 250 MWh wären 82 MWh von den 107 MWh solar selbst genutzt, 25 MWh in der Überschusseinspeisung und 168 MWh im Zukauf. 3.2.3 Witterungsschutz der Wartebereiche entlang Maximilianstraße Für alle Haltepositionen sind Überdachungen für die Fahrgäste vorgesehen. Die Haltepositionen entlang der Maximilianstraße erhalten eine durchgehende niedrige Überdachung mit 1,70 Breite. Eine Begrünung der Dächer wirdSeite 7 von 40 Seite 8 empfohlen. Des Weiteren ist es nicht möglich, Fahrgastunterstände mit einer Höhe größer als 2,5 m vorzusehen, da sonst die Erreichbarkeit der Obergeschosse in der Maximilianstraße durch die Feuerwehr im Ernstfall nicht gewährleistet werden kann. Um die Zugänglichkeit einerseits für die Feuerwehr zu den Gebäuden und andererseits für die Fahrgäste zu den Haltepositionen zu erhalten, kann auch keine durchgehende Rückwand in den Witterungsschutz entlang der Maximilianstraße eingebaut werden. Zudem sind für bessere Sichtbeziehungen transparente Rückwände vorgesehen. Darüber hinaus sind definierte Querungsstellen abseits bestehender Engstellen zwischen Warte- und Gehwegbereich vorgesehen. Auf diese Weise ist eine geregeltere Querung der Fahrgäste bzw. zu Fuß Gehenden über den Radweg hinweg und somit eine Konfliktreduzierung möglich. Die Gestaltung dieser Querungsstellen, auch zur Konfliktvermeidung zwischen Fußgängern, wartenden Fahrgästen und Radfahrenden wird in den weiteren Planungsphasen noch genauer betrachtet. 3.3 Radverkehrsführung Um Radfahrende auf der Fahrbahn des ZOBs und somit Konflikte mit dem Busverkehr zu vermeiden, wird der Radverkehr vom Kaiserplatz aus über einen Einrichtungsradweg entlang der Nordseite des ZOB zur Straße Am Hauptbahnhof geführt. Der Radverkehr aus Richtung Norden kann die Wesselstraße, soweit die hier geplante Fußgängerzone für den Radverkehr geöffnet wird, weiterhin nutzen (hierzu sollte die geplante Fußgängerzone für den Radverkehr geöffnet werden). In der Maximilianstraße verläuft der Radweg zwischen dem Gehweg und der Wartefläche der Haltepositionen. Hierdurch entstehende Konflikte zwischen Radfahrenden, querenden Fußgängern und wartenden Fahrgästen sind aufgrund der geringen Breiten des Gehwegs (engste Stelle ca. 2,5 m), Radweg (2 m) und Wartebereich (an den schmalsten Stellen ca. 2,5 m) zwar zu befürchten. Um die Konflikte zwischen querenden Fahrgästen und Radfahrendenden zu vermeiden, können die geplanten Öffnungen in den Rückwänden der Fahrgastunterstände entlang der Maximilianstraße durch eine geeignete Pflasterung gekennzeichnet werden. Dies ist aber erst Bestandteil der weiteren Planungsschritte. Dennoch wird diese Variante befürwortet, da sie die intuitive Radführung entlang der Maximilianstraße in Richtung Am Hauptbahnhof darstellt. Darüber hinaus stellen sich die zu erwartenden Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden weitaus weniger gefährlich dar als Konflikte zwischen Radfahrenden und dem Busverkehr, die bei einer anderweitigen Führung des Radverkehrs (z.B. im Fahrbahnbereich des ZOB) aufgekommen wären. Anstelle der nördlichen Radverkehrsführung wurde auch eine Führung entlang der Rampe zur Fahrradgarage untersucht. Allerdings ist bei dieser Variante mit einem verstärkten Radverkehrsaufkommen im Bereich der südlichen Ein- bzw. Ausfahrtsmöglichkeit des ZOB zu rechnen, wo der Radverkehr auf den ein- und ausfahrenden Busverkehr und den Radverkehr aus der Südunterführung trifft. Aufgrund schwieriger Sichtbeziehungen und der Gefahr von Konflikten zwischen Bus- und Radverkehr an dieser Stelle wurde eine solche Variante auch aufgrund der Gespräche mit den Verkehrsunternehmen und dem ADFC verworfen (siehe hierzu auch die Stellungnahmen der SWB und des ADFC in den Anlagen 14 und 15). In Richtung Osten (Kaiserplatz/Kaiserstraße) verläuft der Radverkehr auf der südlichen Seite der Straße Am Hauptbahnhof und entlang derSeite 8 von 40 Seite 9 Südunterführung. Hier befindet sich ein minimal 1,8 m breiter Streifen im Besitz der Stadt. Für den Bereich vor Gleis 1 besteht leider keine Verkaufsbereitschaft seitens der Deutschen Bahn, um hier eine großzügigere Führung für den Radverkehr zu ermöglichen. Die Bäume in diesem Bereich bleiben erhalten. Dieser Bereich ist momentan kein Bestandteil des ursprünglichen Planungsauftrags zum ZOB. Die Radverkehrsführung ist nachrichtlich dargestellt. Deswegen bedarf es im weiteren Planungsverlauf einer intensiveren Betrachtung und Prüfung in Form eines Nachtrags an den Generalplaner. Hierzu gehören dann auch die Planungen zur Straßenbahnhaltestelle, die mögliche Kombination der bestehenden Taxivorfahrt mit der angedachten Radverkehrsführung sowie Anpassungen im Bereich der Südunterführung, die bspw. das dortige Geländer betreffen. Eine Weiterführung in Richtung Tiefgarageneinfahrt und Kaiserplatz bedarf noch einer genaueren Betrachtung. Die hier existierenden beiden Brücken (die Brücke entlang der Gleise befindet sich in DB-Besitz) werden hierbei ebenso in die Planungen aufgenommen, wie auch der Bereich südlich der Unterführung Poppelsdorfer Allee mit der vorhandenen Wegeführung. Radfahrende in der Südunterführung werden wie heute auf einem Schutzstreifen geführt. Diese Führung vereinigt sich mit der oberirdischen Führung entlang des ZOBs und wird in Richtung Westen entlang der Straße Am Hauptbahnhof weitergeführt. In Richtung Südunterführung wird eine gesicherte Abfahrtsmöglichkeit vom geplanten Radweg auf den Schutzstreifen geplant. 3.4 Verkehrsführung ÖPNV und MIV Die Planung des ZOBs hat Auswirkungen auf die Gestaltung der Verkehrsanlagen zwischen dem Bahnhof und der Südunterführung. Die Ausbauplanung der Straße Am Hauptbahnhof wird berücksichtigt. Anforderung der SWB, die Führung der Gleistrasse in der Südunterführung zugunsten größerer Radien zu verändern, um so den Komfort für die Fahrgäste zu verbessern und den Verschleiß zu reduzieren, konnten aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht berücksichtigt werden. Die Begradigung der Stützmauer der Südunterführung war, wie sich im Zuge der Planungen herausgestellt hat, nur punktuell planerisch möglich. Das Linksabbiegen der Busse in den ZOB wird über Linksabbiegespuren organisiert, so dass der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Straßenbahn, Busse und der motorisierte Individualverkehr werden im übrigen Bereich größtenteils auf einem gemeinsamen Fahrstreifen geführt, Radfahrende werden auf Radfahrstreifen oder baulichen Radwegen geführt. Die Schutzstreifen unter der Brücke in der Südunterführung bleiben bestehen. Der Lieferverkehr für das Maximiliancenter, derzeit Primark, wird über die nördliche Busspur geführt, ohne die Aufstellflächen der Busse zu queren. Eine gleichzeitige Ein- und Ausfahrt von Bussen in den Haltepositionen A1 und A1a kann behindert werden, wenn gleichzeitig Lieferfahrzeuge den Primark ansteuern. Die Anlieferung der Läden in der Maximilianstraße muss zukünftig über die als Fußgängerzone geplante Wesselstraße innerhalb von festgelegten Lieferzeiten erfolgen. Die Prüfung, in welche Richtung der Lieferverkehr aus der Wesselstraße über die ZOB-Fläche abfließt, ist noch nicht abgeschlossen. Die Schaffung einer Wendemöglichkeit für mittlere bis größere Lieferfahrzeuge istSeite 9 von 40 Seite 10 in der Wesselstraße zukünftig nicht möglich. Im Bereich zwischen Bahnhofshauptgebäude und Südunterführung befindet sich hinter der jetzigen Straßenbahnhaltestelle ein Abschnitt, den Taxis zur Wendemöglichkeit (Taxivorfahrt) nutzen können. Zudem wird dieser Abschnitt oft für Kiss & Ride genutzt. Die bestehende Vorfahrt- bzw. Wendemöglichkeit für Taxis sollte auch zukünftig aufrecht erhalten bleiben, damit es nicht zu verbotswidrigen Wendemanövern auf der frequentierten Fahrbahn kommt. Hierzu können die geplante Radverkehrsführung und der Bereich der Taxivorfahrt miteinander kombiniert werden. Wie bereits weiter oben im Text erwähnt, ist für eine konkrete Planung dieses Bereichs ein Nachtrag an den Generalplaner erforderlich. Alternativ wäre eine Wende für Taxis über den ZOB ebenfalls denkbar. 3.5 Unterirdisches Fahrradparkhaus Die Fahrradgarage unter dem ZOB (Anlage 4) erfüllt alle Anforderungen hinsichtlich Überschaubarkeit, Vermeidung von Angsträumen und Zugänglichkeit. Es können 650 Stellplätze in höhenversetzter Anordnung mit einer Breite von 50 cm für Standard-Räder und 50 Stellplätze für Lastenräder mit einer Breite von 100 cm und einer Länge von 275 cm nachgewiesen werden. Eine Aufstellung von Doppelstockparkern ist aufgrund der begrenzten Raumhöhe über den U-Bahn-Röhren leider nicht möglich. Eine weitere Ausdehnung der Fahrradgarage nach Osten ist ebenso nicht möglich, da über dem ansteigenden Tunnel der U-Bahn nicht genügend Höhe vorhanden ist (siehe Längsschnitt, Anlage 5). Die Fahrradrampe bietet im optimalen Fall (bei Verlegung des Kanals entsprechend Anlage 10) direkten Blickkontakt zum Garagenraum und kann von oben sowie seitlich natürlich belichtet werden. Es ist vorgesehen, durch den Einbau einer Fahrradschleuse den Zugang zur Fahrradgarage nur einem beschränkten Personenkreis zu ermöglichen. Die Fahrradschleuse kann sowohl auf Ebene des ZOBs als auch auf der Garagenebene vorgesehen werden. Eine Anordnung auf der Platzebene wird empfohlen, um nicht nutzungsberechtigten Personen einen Zugang zur Rampe zu verwehren. Wie bei den Überdachungen der Wartebereiche entlang der Maximilianstraße kann auch der Rampen- und Schleusenbereich mit einem begrünten Dach versehen werden. Die Garage verfügt über eine direkte Verbindung zur B-Ebene mit Anschluss an die unterirdische Passage des Maximiliancenters. Hier befinden sich neben den Treppen und Aufzugsanlagen die notwendigen Technikräume. Des Weiteren stehen Flächen bspw. für eine öffentliche Toilettenanlage sowie für kommerzielle Nutzungen, die als Fortsetzung der Ladenpassage des Maximiliancenters angelegt werden können, zur Verfügung. Denkbar wäre das Angebot eines Fahrradladens mit Reparaturwerkstatt, der zusammen mit der Fahrradgarage betrieben werden könnte. Inwieweit kommerzielle Nutzungen im Rahmen des Förderantrags mit eingebracht werden können, bedarf einer weiteren Klärung. 4. Öffentliche WC-Anlage (Anlage 4) Die Maßgaben aus dem Ratsbeschluss vom 28.10.2021 (DS 211723) haben unter Punkt 12 die verkehrlichen Belange in Bezug auf einen optimiertenSeite 10 von 40 Seite 11 Betriebsablauf auf dem ZOB-Areal priorisiert. Sie sehen eine Toilettenanlage und ein Imbissangebot vor, sofern der insgesamt verfügbare Raum ausreicht. Auf dieser Grundlage hat das planende Büro eine Lösung für eine öffentliche Toilette auf der B-Ebene entwickelt, da dort zwischen bestehender Maximilianpassage und vorgesehener Fahrradgarage ausreichend Flächen zur Integration einer Toilettenanlage vorhanden sind. Des Weiteren erfolgen die Hauptströme der Nutzer*innen öffentlicher Verkehrsmittel im Untergeschoss über die Passage des Maximiliancenters, die auf der geplanten Verteilerebene mit Aufgang zum ZOB endet. Somit wäre eine unterirdische Toilettenanlage auch leichter für Fahrgäste der DB und der U-Bahn erreichbar. Der Beschlussentwurf bezieht sich nun auf eine Planungsvariante mit oberirdischer Toilettenanlage (siehe Anlage 2, 3, 5 und 7), die dem gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Bonn folgt (DS 231764). Wenn diese Variante zum Tragen kommt, hat dies jedoch einige logistische und auch städtebauliche Nachteile, die im Folgenden näher erläutert werden. Eine Unterbringung der Toilettenanlage auf Erdgeschossebene im zukünftigen SWB-Servicegebäude bedeutet eine Verlängerung des Gebäudes um rund 10 m in Richtung Westen gegenüber einer Variante mit einer Toilettenanlage im Untergeschoss. Dies ist zum einen aus städtebaulicher Sicht nicht zu empfehlen, da die Gebäudekante aus der südlichen Gebäudeflucht der Wesselstraße herausrückt. Zum anderen führt die Streckung des Gebäudes zu einer größeren Trennwirkung auf der Mittelinsel zwischen den Bussteigen B und C, so dass weniger direkte Umsteigewege zur Verfügung stehen. Darüber hinaus verlängert sich die schmale Wartefläche für Fahrgäste seitlich des Gebäudes, die zusätzlich durch die Sägezahnaufstellung der Haltepositionen B4 und C4 (hier beträgt die minimale Durchgangsbreite 3,18 m) eingeengt wird. Im jetzigen Planungsstand wird diese Engstelle durch einen Pfeiler der Dachkonstruktion noch weiter eingeengt. Diese Engstellen bedeuten eine erhebliche Einschränkung im Bewegungsraum und für den Wartebereich der Fahrgäste, die nur durch eine Aufgabe der Sägezahnposition der jeweiligen Halteposition vermieden werden kann. Dies würde jedoch die Leistungsfähigkeit des ZOB nachteilig beschränken. Auf Grundlage dieser Ausführungen sieht die Verwaltung die von der BV-Bonn beschlossene Variante durchaus kritisch und in einigen Punkten gegenüber einer Unterbringung auf der B-Ebene nachteilig. 5. Barrierefreier Zugang aus der B-Ebene (Anlagen 4, 8 und 9) Für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrende und Kinderwagentransport werden in jedem Fall zwei redundante und transparent gestaltete Aufzüge vorgesehen, die aufgrund des hochfrequentierten Fußgängerverkehrs und der Nähe zu der personalbesetzten öffentlichen Toilettenanlage einer sozialen Kontrolle unterliegen. Die geplante Aufzugsgröße ermöglicht Rollstuhlfahrenden ein Wenden im Fahrkorb und ebenso den bequemen Transport von Fahrrädern, Kinderwagen und Geschwisterwagen. Den Einwänden der Behindertengemeinschaft gegenüber Aufzügen als alleiniges Verkehrsmittel sollte mit einem guten Reinigungs- und Betriebskonzept Rechnung getragen werden. Auf der Westseite der Aufzüge befindet sich an der Oberfläche ein halbkreisförmiger Schacht, in dem die notwendigen Installationen für Be- undSeite 11 von 40 Seite 12 Entlüftung, Rückstauschleifen der Hebeanlagen und Elektrotechnik untergebracht werden, die z.T. über das Dach geführt werden müssen, da aufgrund der Restriktionen beim Fahrbahnaufbau und der Höhe des Tiefgeschosses eine andere Führung nicht möglich ist. Zusätzlich erfüllt die Schachtwand statische Erfordernisse bezüglich der Dachkonstruktion. Anstelle von Rolltreppen ist auch der Einbau von Fahrsteigen, wie von der Behindertengemeinschaft gefordert wurde, mit einer Neigung von 10°/ 17% baulich möglich, wie sie auch zwischen B-Ebene und U-Bahn-Ebene bestehen (siehe Anlage 8). Folgende Argumente müssen hinsichtlich der beiden Varianten jedoch abgewogen werden. Ein Vergleich ist auch im Rahmen der Anlage 9 seitens der Fachplanung vorgenommen worden: - Die Behindertengemeinschaft bevorzugt die Anlage von Fahrsteigen und verweist auf den oftmals schlechten Zustand der bestehenden Aufzugsanlagen und häufig nicht in Betrieb befindlichen Aufzügen. - Die Fachplaner*innen sehen Fahrsteige, wegen der hohen Neigung von 17 % (10°), als gefährlich an. Für Gehbehinderte und Personen mit Rollatoren besteht eine hohe Rutschgefahr und für Rollstuhlfahrende eine große Kippgefahr. - Die großflächige Überdachung wird den Eintrag von Nässe nicht vollständig verhindern, so dass eine Rutschgefahr vor allem auf den schrägen Fahrsteigen entstehen kann. - Die einschlägigen Normen und Richtlinien verweisen auf die Kippgefahr von Rollstühlen bei Neigungen größer als 8 %. - Es müssen bei Fahrrampen gegenüber Rolltreppen wesentlich längere Fahrzeiten in Kauf genommen werden, was die Nutzerakzeptanz stark einschränkt. - Es ist mit einer Vielzahl von Überholungen auf den Fahrsteigen zu rechnen, was mit einem entsprechenden Konfliktpotenzial zwischen den Fahrgästen einhergeht. - Der Einbau von Fahrsteigen bedeutet einen wesentlich stärkeren Eingriff in die Platzoberfläche und führt zu längeren Wegeverbindungen zu einzelnen Haltebereichen. - Durch den Einbau von Fahrsteigen und deren notwendiger Konstruktionslängen wird die Fahrradgarage stark zerschnitten, was zu nicht einsehbaren Bereichen (Angsträumen) führt und die Anzahl der Fahrradstellplätze verringert. Aufgrund dieser Ausführungen wird seitens der Fachplanung und Verwaltung die Installation einer festen Treppe mit beidseitigen Rolltreppen empfohlen. Die barrierefreie Verbindung zwischen B-Ebene und Oberfläche erfolgt über zwei ausreichend groß bemessene Aufzüge. Ob hier auch die Möglichkeit eines Durchladers (Ein- und Ausstieg auf unterschiedlichen Seiten) gegeben ist, müssen die weiteren Planungen ergeben. Aufgrund dessen kann sich die Raumaufteilung im Untergeschoss, abgesehen von der Fahrradgarage, im weiteren Planungsprozess noch verändern. 6. Erhalt oder Verlegung des südlichen Mischwasser- kanals (Hauptsammler) (Anlage 10) Der bestehende Mischwasserkanal auf der südlichen ZOB-Fläche muss für die Anlage einer Fahrradtiefgarage verlegt werden, um die AnforderungenSeite 12 von 40 Seite 13 hinsichtlich vorgegebener Stellplatzanzahl (über 600), Zugänglichkeit, Übersichtlichkeit sowie Betrieb des ZOBs zu ermöglichen. Ein vollständiger Erhalt des Kanals würde einen Verzicht der Fahrradtiefgarage bedeuten, da auch bei einem möglichen Verzicht auf die geplanten Pausenplätze an der Südunterführung zu wenig Fläche zur Verfügung steht, um die notwendigen Verkehrsflächen für die Rampe ins Tiefgeschoss anlegen zu können, da der vorhandene Kanal einer solchen im Weg liegt. Auch das Untergeschoss kann dann nur deutlich kleiner ausgebaut werden und würde die gewünschte Kapazität von mindestens 600 Stellplätzen nicht ermöglichen. Allerdings ist die betroffene Kanalleitung erst vor einigen Jahren erneuert worden. Hierbei wurde die Anlage so umgebaut, dass diese den Regeln der Technik entspricht. Demnach kommt es bei einem Regenereignis, das alle drei Jahre auftritt, zum Überstau, der jedoch nicht zu einer Überflutung führt. Die Entwässerung der Südunterführung wurde so umgebaut, dass diese auch bei einem Regenereignis, das statistisch nur alle 50 Jahre vorkommt, befahrbar bleibt. Eine Verlegung des Kanals ist unter Berücksichtigung der Prämisse, dass das Überflutungsrisiko für die Südunterführung nicht wesentlich erhöht wird und die Anfahrbarkeit der Schächte durch Wartungsfahrzeuge gewährleistet ist, möglich. Durch die Verlegung des Kanals auf einer größeren Länge und die Einrichtung eines Schachts auf einer Mittelinsel bleibt das Überflutungsrisiko, vorbehaltlich einer im weiteren Planungsprozess noch zu führenden hydraulischen Simulation, gegenüber dem Bestand gleich. Aus der Kanalverlegung resultiert eine maximal mögliche Größe für das Untergeschoss (650 Stellplätze, siehe Anlage 4) und eine gradlinige gut einsehbare Zufahrt ins Untergeschoss. Für die weiteren Planungsschritte ist eine Entscheidung notwendig, ob der Kanal nicht verlegt wird (keine Fahrradgarage im Tiefgeschoss) oder über eine längere Kanalverlegung ein in der Größe maximales Untergeschoss mit einer gradlinigen und einsehbaren Fahrradrampe gebaut werden kann. Die Verwaltung empfiehlt die Weiterverfolgung der Kanalverlegung, da nur dadurch o.g. Anforderungen an die Fahrradgarage erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang muss jedoch auf den Verlust der Restbuchwerte im Anlagenvermögen von 585.000 € bei einer Kanalverlegung hingewiesen werden (bei einem angenommenen Baubeginn zum 1.01.2026). Da der Kanal gebührenfinanziert ist, wird mit entgangenen Abwassergebühren in Höhe von 2,91 Mio. € gerechnet (akkumuliert über die Restnutzungsdauer der Haltung ab 2026 bei einer Annahme eines kalkulatorischen Zinssatzes von 3% und einer angenommenen Baupreissteigerung von 2,5%/Jahr). Ob für einen neuen Kanal Gebühren abgerechnet werden können und in welcher Höhe diese anfallen, kann erst im Zuge der nächsten Planungsschritte ermittelt werden. 7. Aufenthaltsmöglichkeiten der Drogen- und Obdachlosenszene (Anlage 12) Erste Gespräche zum Umgang mit der Drogen- und Obdachlosenszene im Bereich des ZOB wurden geführt. Durch den Wegfall des Bonner Lochs, der Freifläche am Gebäude der SWB in der Thomas-Mann-Str. sowie zukünftigSeite 13 von 40 Seite 14 auch des Rondells am Bahnhof stehen kaum Flächen mehr in Bahnhofsnähe zur Verfügung, an denen sich die Betroffenen aufhalten können. Hierdurch würde sich die Situation zum Status Quo zumindest aus ordnungsrechtlicher Sicht verschlechtern. Wunsch ist es daher, an mehreren Stellen im ZOB- Umfeld geeignete Aufenthaltsflächen zu schaffen, da es sich bei den Betroffenen um keine homogene Gruppe handelt. Auch die Ordnungsbehörden plädieren für eine fest definierte Aufenthaltszone im Bereich des ZOB, um den Betroffenen ein Aufenthaltsangebot machen zu können, auf das entsprechend hingewiesen werden kann. Aufgrund dessen wurden verschiedene potenzielle Flächen im Umfeld der Betriebsfläche des ZOB identifiziert und mit Vertreter*innen der Sozialverbände sowie gemeinsam im Rahmen einer Runde mit den verkehrs-, planungs- und sozialpolitischen Sprecher*innen am 25.01.2024 diskutiert. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Fläche entlang der Südunterführung zwischen Zufahrt ZOB und Fahrradrampe im weiteren Planungsverlauf für die Belange der „Szene“ berücksichtigt und planerisch vertieft betrachtet wird. Als wesentlich wurde die Bereitstellung von wettergeschützten Sitzgelegenheiten, Abfallbehältern, eines Wasserspenders und einer möglichst selbstreinigenden und unentgeltlichen Toilettenanlage identifiziert. Zur Gestaltung der Fläche sollen auch Meinungen der Betroffenen über die Sozialverbände eingeholt werden. Zur Realisierung einer ausreichend großen und gut erreichbaren Fläche und zur besseren Einsehbarkeit steht der ggfs. erforderliche Entfall von ein bis zwei Pausenplätzen (D1 und D2) zur Diskussion. Der Entfall dieser Positionen bedingt jedoch eine Aufrechterhaltung von mindestens zwei Positionen am Kaiserplatz, da ansonsten die betrieblichen Anforderungen des Busverkehrs nicht erfüllt werden können. 8. Fazit Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile erfüllen die im Rahmen dieser Vorlage zum Beschluss stehenden Punkte die wesentlichen Anforderungen aus dem Ratsbeschluss und stellen einen Kompromiss zwischen den Anforderungen des ÖPNV und den anderen Nutzungs- ansprüchen an das Areal dar. Ein Abgleich, inwieweit die Anforderungen aus dem Ratsbeschluss im Rahmen der bestehenden Planung umgesetzt werden konnten, ist in Anlage 16 dargestellt. Alle wesentlichen Aspekte sind planerisch so weit durchgearbeitet, dass eine Realisierung im Hinblick auf Statik und Leitungsführung bautechnisch geprüft wurde. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich im Zuge der weiteren Planungsschritte noch Anpassungen ergeben können, die jedoch nicht die Gesamtkonzeptionierung betreffen. Die Führung des Radverkehrs entlang der Maximilianstraße betont die intiutive Verkehrsführung für den Radverkehr aus Richtung Kaiserstraße und nimmt auch die Radverkehrsbeziehungen in Richtung Maximilianstraße (Fußgängerzone) und aus Richtung Wesselstraße und Gangolfstraße auf. Bei der Lage der öffentlichen Toilettenanlage plädiert die Verwaltung, entgegen des Beschlusses (DS 231764) aus der Bezirksvertretung Bonn für eine Unterbringung im Untergeschoss, da die Auffindbarkeit durch denSeite 14 von 40 Seite 15 Hauptstrom der Passant*innen eher gegeben ist. Die Nutzer*innen öffentlicher Verkehrsmittel nutzen in erster Linie die direkte Verbindung zwischen dem ZOB und der B-Ebene vor dem Hauptbahnhof über die unterirdische Passage des Maximiliancenters. Zudem wird die ohnehin schon enge Platzfläche nicht noch weiter durch eine Verlängerung des Gebäudes der SWB-Serviceeinrichtungen beschränkt. Aufgrund der Platzeinsparung an der Oberfläche und der Möglichkeit der baulichen Realisierung einer größtmöglichen Tiefgarage für Fahrräder, deren Fläche nicht durch die auch möglichen Fahrsteige zerschnitten wird, wird seitens der Verwaltung der Empfehlung der beteiligten Planungsbüros für den Einbau von Rolltreppen zwischen B-Ebene und ZOB-Oberfläche gefolgt. Trotz der erst im Jahr 2018 erfolgten Kanalerneuerung des vorhandenen Hauptsammlers, spricht sich die Verwaltung für eine teilweise Verlegung der Kanalleitung aus. Da für die Anlage des Tiefgeschosses ohnehin großflächige Erdarbeiten vorgenommen werden müssen, können die Kosten für die Erneuerung und Verlegung reduziert werden. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass durch den frühzeitigen Abbruch der Bestandsleitung Buchhaltungswerte abgeschrieben werden müssen. Eine erste grobe Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme ergibt Bruttokosten in Höhe von 36,4 Mio. € (siehe Anlage 11). Hier sind allerdings die Abschreibungswerte und entgangenen Kanalgebühren für den Kanal noch nicht enthalten, da diese auch vom Baubeginn für den Neubau abhängig sind. Für die weiteren Planungsschritte ist die Beauftragung der Leistungsphasen 3-5 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) notwendig. Die geschätzten Planungskosten für diese Beauftragung belaufen sich, aufgrund der oben genannten Baukosten, auf ca. 3,451 Mio. €. Nach Erstellung der Entwurfsplanung wird der Politik erneut der Planungsstand vorgelegt, um im Anschluss mit der Genehmigungsplanung einen Förderantrag stellen zu können. 9. Weiterer Planungs- und Entscheidungsprozess Um die Vorentwurfsplanung abschließen zu können, ist eine Entscheidung durch die Politik gemäß dieser Beschlussvorlage bzgl. der Verkehrsführung, der Verortung der öffentlichen Toilettenanlage, der Verbindung zwischen Oberfläche und Untergeschoss und der Lage des Kanals inklusive Auswirkungen auf die Dimensionierung der Fahrradgarage und Zufahrt betreffend, notwendig. Aufgrund seiner zentralen städtischen Lage und der herausragenden Bedeutung für die Bonner Bürgerschaft ist die Durchführung eines komplexen Beteiligungsverfahren vorgesehen. Die Beauftragung eines Büros mit der Konzeptionierung eines geeigneten Kommunikations- und Beteiligungsformates der Bonner Bürgerschaft ist in der Umsetzung. Neben Veranstaltungen in Präsenz wird auch die digitale Form der Beteiligung über „Bonn macht mit“ möglich sein. Die Beauftragung einer Agentur ist mittlerweile erfolgt und der Beginn der Beteiligung für das erste Quartal 2024 vorgesehen.Seite 15 von 40 Seite 16 Im weiteren Planungsverlauf (Planungsschritte gem. Beschlusspunkt 1) wird die angesprochene Dreiecksfläche inklusive der notwendigen Ausstattung als Angebot für die im Bereich Hauptbahnhof/ZOB bestehenden Szenen ausgearbeitet. Hierzu werden weitere Gespräche und Abstimmungen mit den Sozialverbänden sowie weiteren Beteiligten und Betroffenen geführt. Nach einem Beschluss zur Vorplanung ist die Beauftragung der weiteren Planungsschritte vorgesehen. Im Anschluss an die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI) kann dann ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Über die Höhe der Zuwendungen kann derzeit noch keine Auskunft erteilt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraße Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Baukosten Planungskosten 36.400.000€ 3.451.000 € 566061201 9130/785200 2023: 1.200.000€ 2024: 6.000.000€ 2025: 6.000.000€ 26.800.000€ Die fehlenden Finanzmittel müssen für die Folgejahre angemeldet werden. Einzahlungen Inv.zuw.Land 566061201 9130/681100 2023: 1.080.000€ 2024: 5.400.000€ 2025: 5.400.000€ Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / ErträgeSeite 16 von 40 Seite 17 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 1) Voruntersuchung Städtebau - Überbauungsvarianten (öffentlich) 2 2) Verkehrsplanung (öffentlich) 3 3) Architekturplanung (öffentlich) 4 4) Untergeschoss (B-Ebene) (öffentlich) 5 5) Längsschnitt ZOB (öffentlich) 6 6) Querschnitt ZOB (öffentlich) 7 7) SWB Gebäude (öffentlich) 8 8) ZOB mit Fahrsteigen statt Rolltreppen (öffentlich) 9 9) Tabellarische Bewertung Fahrsteigen und Rolltreppen (öffentlich) 10 10) Kanalverlegung (öffentlich) 11 11) Kostenschätzung (öffentlich) 12 12)_Lageplan_Potentialfläche für Szene (öffentlich) 13 13a) Fotorealistische Darstellung Perspektive Kaiserplatz (öffentlich) 14 13b) Fotorealistische Darstellung Perspektive Mittelinsel mit Klarglas (öffentlich) 15 13c) Fotorealistische Darstellung Perspektive Mittelinsel mit mattiertem Glas (öffentlich) 16 13d) Fotorealistische Darstellung Perspektive Maximilianstraße (öffentlich) 17 14) Stellungnahme SWBV (öffentlich) 18 15) Stellungnahme ADFC (öffentlich) 19 16) Gegenüberstellung Anforderungsprofil - Planung (öffentlich)Seite 17 von 40 GSPublisherVersion 268.83.86.28 Stadt Bonn Projekt: Index:Planinhalt: Planungsstand: Projektnummer:Maßstab: Cäcilienstr. 48, 50667 Köln Telefon: 0221 - 2726198-0 info@stefan-schmitz-architekten.de www.stefan-schmitz-architekten.de Auftraggeber:Plannummer: Plandatum: 363 Architekt: stefan schmitz bda architekten und stadtplaner ZOB Bonn Vorabzug 16.10.2023Überbauungsvarianten LPH 2- Vorentwurfsplanung Anlage 1 Voruntersuchung Städtebau, Überbauungsvarianten Variante S1 Variante S2 Variante S3 Variante S4Seite 18 von 40 Seite 19 von 40 Seite 20 von 40 Seite 21 von 40 Seite 22 von 40 GSPublisherVersion 275.83.86.28 Stadt Bonn Projekt: Index:Planinhalt: Planungsstand: Projektnummer:Maßstab: Cäcilienstr. 48, 50667 Köln Telefon: 0221 - 2726198-0 info@stefan-schmitz-architekten.de www.stefan-schmitz-architekten.de Auftraggeber:Plannummer: Plandatum: 363 Architekt: stefan schmitz bda architekten und stadtplaner ZOB Bonn Vorabzug 23.10.2023 h g f dddd bee cc +56,00 +55,82 +63,87 +51,73 +52,25 2,50 PV-Anlage Tragkonsturktion Glasdach Ladenfläche Erschließung Technik AHD FGU Gründach Zugang Garage Fahrradgarage Windschutz, Glas 11,00 11,00 18 5,75 1,85 18 5,75 50 15 3,44 35 48 2,94 50 35 30 18 Tunnel C 617 Tunnel A 612 Anlage 06 Querschnitt ZOB Querschnitt LPH 2- Vorentwurfsplanung1:100Seite 23 von 40 Seite 24 von 40 Seite 25 von 40 ASR 1.8 Maximale Neigung für unterschiedliche Nutzungsarten von Schrägrampen Schrägrampen im Verlauf von Fluchtwegen max. 3,5° (6 %) Schrägrampen im Regelfall 5° (8%) Schrägrampen zur Anwend Gefährdungsbeurteilung 7° DIN 18040-1 Variante Maßnahmen Techniksystem (Defitinion nach ASR 1.8) Systemskizze Grundlagen Fahrtsteige sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden stufenlosen Bändern zur Beförderung von Personen zwischen zwei auf gleich oder unterschiedlicher Höhe liegenden Verkehrsebenen. Es können geeignete Transporteinrichtungen (z.B. Einkaufswagen) mitgeführt werden. Fahrtsteige sind kraftbetriebe Bändern zur Beförderung von unterschiedlicher Höhe liegen Transporteinrichtungen (z.B. 4.3.1 Allgemeines Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollen, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein. Flure und sonstige Verkehrsflächen dürfen nicht stärker als 3 % geneigt sein, andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen. Bei einer Länge des Flures bzw. der Verkehrsfläche bis zu 10 m ist auch eine Längsneigung bis zu 4 % möglich. Treppen, Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige allein sind keine barrierefreien vertikalen Verbindungen. Mit den in dieser Norm genannten Eigenschaften (siehe 4.3.6, 4.3.7) sind sie jedoch für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar. 4.3.7 Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige Mit den nachfolgenden Eigenschaften sind Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar: ⎯ Geschwindigkeit bis zu 0,5 m/s; ⎯ Vorlauf bei Fahrtreppen mindestens drei Stufen; ⎯ Steigungswinkel der Fahrtreppen vorzugsweise nicht mehr als 30° (entspricht 57,7 %); ⎯ Steigungswinkel der Fahrsteige nicht mehr als 7° (entspricht 12,3 %). ANMERKUNG Zusätzlich zu den Anforderungen in DIN EN 115-1 zu Stufenmarkierungen wird empfohlen, eine Sicherheitsmarkierung der Trittstufe nach 4.3.6.4 anzubringen und die Kämme an Zu- und Abgang mit einem 8 cm breiten Streifen zu kennzeichnen. Siehe nebenstehend Kap. 4 Kippgefahr für Rollstuhlfah ZOB, Neugestaltung ZOB Bonn Bewertung Varianten der Fördertechnik Fahrtreppen 2 Stck. Fahrtreppen 27,3° Förderhöhe ca. 4,36 m FaFahrsteige horizontal 2 Stck. Fahrsteige Förderhöhe ca. 4,36 m Verkehrsfahrsteig Fahrtreppen sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden Stufenbändern zur Beförderung von Personen zwischen zwei auf unterschiedlicher Höhe liegenden Verkehrsebenen. Verkehrsfahrtreppen 2 Stck. Fahrsteige Förderhöhe ca. 4,36 m Verkehrsfahrsteig 02.170331.gültig / 2023-06-26 ZOB Fördertechnik Vergleich.xlsx Gedruckt: 27.06.2023 Bearbeitungsstand IBH: 27.06.2023, GIS ale Neigung für he Nutzungsarten von Schrägrampen im Verlauf von Fluchtwegen max. 3,5° (6 %) Schrägrampen im Regelfall 5° (8%) Schrägrampen zur Anwendung im Einzelfall entsprechend Gefährdungsbeurteilung 7° (12,3%) ASR 1.8) Fahrtsteige sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden stufenlosen Bändern zur Beförderung von Personen zwischen zwei auf gleich oder unterschiedlicher Höhe liegenden Verkehrsebenen. Es können geeignete Transporteinrichtungen (z.B. Einkaufswagen) mitgeführt werden. Fahrtsteige sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden stufenlosen Bändern zur Beförderung von Personen zwischen zwei auf gleich oder unterschiedlicher Höhe liegenden Verkehrsebenen. Es können geeignete Transporteinrichtungen (z.B. Einkaufswagen) mitgeführt werden. 4.3.1 Allgemeines Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollen, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein. Flure und sonstige Verkehrsflächen dürfen nicht stärker als 3 % geneigt sein, andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen. Bei einer Länge des Flures bzw. der Verkehrsfläche bis zu 10 m ist auch eine Längsneigung bis zu 4 % möglich. Treppen, Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige allein sind keine barrierefreien vertikalen Verbindungen. Mit den in dieser Norm genannten Eigenschaften (siehe 4.3.6, 4.3.7) sind sie jedoch für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar. 4.3.7 Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige Mit den nachfolgenden Eigenschaften sind Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar: ⎯ Geschwindigkeit bis zu 0,5 m/s; ⎯ Vorlauf bei Fahrtreppen mindestens drei Stufen; ⎯ Steigungswinkel der Fahrtreppen vorzugsweise nicht mehr als 30° (entspricht 57,7 %); ⎯ Steigungswinkel der Fahrsteige nicht mehr als 7° (entspricht 12,3 %). ANMERKUNG Zusätzlich zu den Anforderungen in DIN EN 115-1 zu Stufenmarkierungen wird empfohlen, eine Sicherheitsmarkierung der Trittstufe nach 4.3.6.4 anzubringen und die Kämme an Zu- und Abgang mit einem 8 cm breiten Streifen zu kennzeichnen. Siehe nebenstehend Kap. 4.3.7 der DIN 18040-1 und zusätzliche Kippgefahr für Rollstuhlfahrer. gestaltung ZOB Bonn Varianten der Fördertechnik Fahrtreppen 2 Stck. Fahrtreppen 27,3° Förderhöhe ca. 4,36 m Fahrsteige geneigtFahrsteige horizontal 2 Stck. Fahrsteige Förderhöhe ca. 4,36 m Verkehrsfahrsteig Fahrtreppen sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden Stufenbändern zur Beförderung von Personen zwischen zwei auf unterschiedlicher Höhe liegenden Verkehrsebenen. Verkehrsfahrtreppen 2 Stck. Fahrsteige Förderhöhe ca. 4,36 m Verkehrsfahrsteig ültig / 2023-06-26 ZOB Fördertechnik Vergleich.xlsx Gedruckt: 27.06.2023 Seite 1 / 4 Neigung Fahrtreppe 30° oder 27,3° Fahrtreppen mit 27,3° sind besonders geeignet parallel zu festen Treppen einzubauen. Fahrsteig horizontal: 0° bis 6° (0 % bis 10 %) Fahrsteig geneigt: 10° bis optional 7° (12,3%) Auflagerabstand ca. 14,7 m (30°) ca.15,6 m (27,3°) + ca. 50 m (8 %) ca. 44 m (10 %) - ca. 38 m (12,3%) ca. 28 m (17 %) ca. 23,5 m (21 %) Breite der Paletten 1,00 m 1,00 m oder 1,20 m 1,00 m oder 1,10 m horizontal verlaufende Paletten unten: 1,20 m (entspricht 3 Paletten) oben: 1,20 m (entspricht 3 Paletten) unten: 0,40 m (entspricht 1 Paletten) oben: 0,91 m (entspricht 2,3 Paletten) unten: 0,40 m (entspricht 1 P oben: 0,91 m (entspricht 2,3 Handlaufhöhe über Stufen-/ Palettenvorderkante 1,00 m oder 1,10 m 1,00 m 0,90 m oder 1,00 m lichte Höhe über Stufenband/ Stufenvorderkante mind. 2,30 m mind. 2,30 m mind. 2,30 m Stauraum vor Fahrtreppen und Fahrsteigen Breite = Äußere Handlaufbreite + 0,16 m Tiefe = 2,50 m Breite = Äußere Handlaufbreite + 0,16 m Tiefe = 2,50 m Breite = Äußere Handlaufbrei Tiefe = 2,50 m horizontaler Abstand zwischen Handlauf und den Kanten der Deckendurchbrüche mindestens 40 cm mindestens 40 cm mindestens 40 cm Grubenbreite bei 1,00 m Stufenbreite 1,60 m 1,60 m 1,60 m Grubentiefe 1,20 m o 0,60 m + 1,15 m Grubenlänge ca. 5,50 m - 6,00 m - ca. 5,10 m o ca. 4,50 m Palettenmaterial Aluminiumpalette Aluminiumpalette ODER Gurtkonstruktion Aluminiumpalette ODER Gurtkonstruktion Beförderungskapazität effektiv ceff 6.000 Personen/ Stunde entspricht 100 Pers./ Minute Fahrtdauer ca. 24 s + ca. 100 s - ca. 53 s Barrierefreiheit Nicht geeignet für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Barrierefrei nutzbar für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen. o Nicht geeignet für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Barrierefrei nutzbar für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen. o Nicht geeignet für Rollstuhl Barrierefrei nutzbar für Mensc Einschränkungen sowie für bl Nutzungsart nur Personen - für Einkaufswagen und Kofferkulis o für Einkaufswagen und Koffer Fazit Fahrtreppen benötigen den geringsten Bauraum und haben die kürzeste Fahrzeit für den Nutzer, Nachteil große Grubentiefe von 1,20 m + Fahrsteig horizontal (0° bis 6° Neigung) benötigen den größten Bauraum (ca. 4 x Fahrtreppe bei 6° für den Ebenenwechsel) und zerschneidet die Fahrradgarage und den Bussteig im EG über einen sehr langen Bereich. Nachtteilig ist die sehr lange Fahrzeit im Verhältnis zur Fahrtreppe (ca. 3,5 x Fahrtreppe) für den Nutzer. Vorteil: geringe Grubentiefe - Fahrsteig geneigt (bis 12° Ne (ca. 2 x Fahrtreppen und zers Bussteig im EG über einen la Nachtteilig ist die lange Fahr (ca. 2 x Fahrtreppe) für den N Nachteilig ist eine Grubentiefe Kurzfassung Geeignet für den schnellen Ebenenwechsel im Stoßverkehr des ÖPNV. + - extrem lange Zeit für einen Ebenenwechsel nötig, - Kofferkulitransport ist am Bushof nicht erforderlich - - sehr lange Zeit für einen Eb - Kofferkulitransport ist am Bu 02.170331.gültig / 2023-06-26 ZOB Fördertechnik Vergleich.xlsx Gedruckt: 27.06.2023 Fahrtreppe 30° oder 27,3° Fahrtreppen mit 27,3° sind besonders geeignet parallel zu festen Treppen einzubauen. Fahrsteig horizontal: 0° bis 6° (0 % bis 10 %) Fahrsteig geneigt: 10° bis 12° (17 % bis 21 %) optional 7° (12,3%) ca. 14,7 m (30°) ca.15,6 m (27,3°) + ca. 50 m (8 %) ca. 44 m (10 %) - ca. 38 m (12,3%) ca. 28 m (17 %) ca. 23,5 m (21 %) o ten 1,00 m 1,00 m oder 1,20 m 1,00 m oder 1,10 m ufende Paletten unten: 1,20 m (entspricht 3 Paletten) oben: 1,20 m (entspricht 3 Paletten) unten: 0,40 m (entspricht 1 Paletten) oben: 0,91 m (entspricht 2,3 Paletten) unten: 0,40 m (entspricht 1 Paletten) oben: 0,91 m (entspricht 2,3 Paletten) ber Stufen-/ ante 1,00 m oder 1,10 m 1,00 m 0,90 m oder 1,00 m r Stufenband/ Stufenvorderkante mind. 2,30 m mind. 2,30 m mind. 2,30 m ahrtreppen und Fahrsteigen Breite = Äußere Handlaufbreite + 0,16 m Tiefe = 2,50 m Breite = Äußere Handlaufbreite + 0,16 m Tiefe = 2,50 m Breite = Äußere Handlaufbreite + 0,16 m Tiefe = 2,50 m tand zwischen Handlauf und Deckendurchbrüche mindestens 40 cm mindestens 40 cm mindestens 40 cm i 1,00 m Stufenbreite 1,60 m 1,60 m 1,60 m 1,20 m o 0,60 m + 1,15 m o ca. 5,50 m - 6,00 m - ca. 5,10 m o ca. 4,50 m + l Aluminiumpalette Aluminiumpalette ODER Gurtkonstruktion Aluminiumpalette ODER Gurtkonstruktion pazität effektiv ceff 6.000 Personen/ Stunde entspricht 100 Pers./ Minute ca. 24 s + ca. 100 s - ca. 53 s o Nicht geeignet für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Barrierefrei nutzbar für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen. o Nicht geeignet für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Barrierefrei nutzbar für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen. o Nicht geeignet für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Barrierefrei nutzbar für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen. o nur Personen - für Einkaufswagen und Kofferkulis o für Einkaufswagen und Kofferkulis - Fahrtreppen benötigen den geringsten Bauraum und haben die kürzeste Fahrzeit für den Nutzer, Nachteil große Grubentiefe von 1,20 m + Fahrsteig horizontal (0° bis 6° Neigung) benötigen den größten Bauraum (ca. 4 x Fahrtreppe bei 6° für den Ebenenwechsel) und zerschneidet die Fahrradgarage und den Bussteig im EG über einen sehr langen Bereich. Nachtteilig ist die sehr lange Fahrzeit im Verhältnis zur Fahrtreppe (ca. 3,5 x Fahrtreppe) für den Nutzer. Vorteil: geringe Grubentiefe - Fahrsteig geneigt (bis 12° Neigung) benötigen einen größen Bauraum (ca. 2 x Fahrtreppen und zerschneiden die Fahrradgarage und den Bussteig im EG über einen langen Bereich. Nachtteilig ist die lange Fahrzeit im Verhältnis zur Fahrtreppe (ca. 2 x Fahrtreppe) für den Nutzer. Nachteilig ist eine Grubentiefe von 1,15m (ähnlich einer Fahrtreppe). o g Geeignet für den schnellen Ebenenwechsel im Stoßverkehr des ÖPNV. + - extrem lange Zeit für einen Ebenenwechsel nötig, - Kofferkulitransport ist am Bushof nicht erforderlich - - sehr lange Zeit für einen Ebenenwechsel nötig, - Kofferkulitransport ist am Bushof nicht erforderlich - ültig / 2023-06-26 ZOB Fördertechnik Vergleich.xlsx Gedruckt: 27.06.2023 Seite 2 / 4 Fazit im Bauvorhaben. Die Fahrtreppen können parallel zum erforderlichen 1. Fluchtweg (feste Treppe) positioniert werden. Sie ermöglichen eine kompakte Treppenanlage zwischen UG und EG. Die Fahrradgarage bleibt unberührt und kann in ihrer ganzen Fläche gut einsehbar gestaltet werden. Ein schneller Ebenenwechsel, ähnlich schnell wie mit der festen Treppe, ist gegeben. Daher ist von einer sehr guten Annahme der Fahrtreppen durch die Fahrgäste auszugehen. + Die Fahrsteige mit 6° Neigung teilt die Fahrradgarage in zwei Bereiche. Die Zugänglichkeit zur Fahrradgarage muss gänzlich neu geplant werden. Der 1. Fluchtweg (feste Treppe) muss umgeplant werden. Die Fahrzeit ist außerordentlich lang, so dass eine geringe Nutzung von nicht behinderten Personen auszugehen ist. Es ist zu erwarten, dass auf dem Fahrsteig gelaufen wird, was eine Unfallgefahr darstellt. Bei einer Neigung von bis zu 8% (5°) könnten Rollstuhlfahrer ohne Kippgefahr den Fahrsteig nutzen. - Die Fahrsteige mit bis zu 10° Bahn im Hbf) teilt die Fahrrad Zugänglichkeit zur Garage kö Der 1. Fluchtweg (feste Trepp Die Fahrzeit ist sehr lang, so gering ist. Rollstuhlfahrer könne den Fah Fahrsteig ist so steil, dass be Rutschen von Rollstuhlfahrern Aufzüge sind gemäß DIN 18040-1 und ASR 1.8 für die barrierefrei Erschließung erfoderlich. - Aufzüge sind gemäß DIN 18040-1 und ASR 1.8 für die barrierefrei Erschließung erfoderlich. - Aufzüge sind gemäß DIN 18 Erschließung erfoderlich. Maßnahmen für eine vandalensichere Ausführung Edelstahl in V4A (urinfest) - Verstärkte Ausführung der Glasbalustraden - Energieeffiziente Schleichfahrt bei nicht Benutzung - Spurenteiler im Zugangsbereich - Zusätzliche Stufenbandbele zumindestens Überwachung der Belegung der Fahrtreppe/ -steig mit Zustandsmeldung an die Zentrale der Bonner Verkehrsbetriebe - Fern Ein- und Ausschaltung. vorhaben. Die Fahrtreppen können parallel zum erforderlichen 1. Fluchtweg (feste Treppe) positioniert werden. Sie ermöglichen eine kompakte Treppenanlage zwischen UG und EG. Die Fahrradgarage bleibt unberührt und kann in ihrer ganzen Fläche gut einsehbar gestaltet werden. Ein schneller Ebenenwechsel, ähnlich schnell wie mit der festen Treppe, ist gegeben. Daher ist von einer sehr guten Annahme der Fahrtreppen durch die Fahrgäste auszugehen. + Die Fahrsteige mit 6° Neigung teilt die Fahrradgarage in zwei Bereiche. Die Zugänglichkeit zur Fahrradgarage muss gänzlich neu geplant werden. Der 1. Fluchtweg (feste Treppe) muss umgeplant werden. Die Fahrzeit ist außerordentlich lang, so dass eine geringe Nutzung von nicht behinderten Personen auszugehen ist. Es ist zu erwarten, dass auf dem Fahrsteig gelaufen wird, was eine Unfallgefahr darstellt. Bei einer Neigung von bis zu 8% (5°) könnten Rollstuhlfahrer ohne Kippgefahr den Fahrsteig nutzen. - Die Fahrsteige mit bis zu 10° Neigung (entspricht der Neigung zum U- Bahn im Hbf) teilt die Fahrradgarage in zwei Bereiche. Die Zugänglichkeit zur Garage könnte erhalten bleiben. Der 1. Fluchtweg (feste Treppe) muss umgeplant werden. Die Fahrzeit ist sehr lang, so dass die Attrakivität behinderte Personen gering ist. Rollstuhlfahrer könne den Fahrsteig ohne Kippschutz nicht nutzen. Der Fahrsteig ist so steil, dass bei widrigen Wetterverhältnissen das Rutschen von Rollstuhlfahrern nich ausgeschlossen werden kann. - Aufzüge sind gemäß DIN 18040-1 und ASR 1.8 für die barrierefrei Erschließung erfoderlich. - Aufzüge sind gemäß DIN 18040-1 und ASR 1.8 für die barrierefrei Erschließung erfoderlich. - Aufzüge sind gemäß DIN 18040-1 und ASR 1.8 für die barrierefrei Erschließung erfoderlich. - r eine vandalensichere Edelstahl in V4A (urinfest) - Verstärkte Ausführung der Glasbalustraden - Energieeffiziente Schleichfahrt bei nicht Benutzung - Spurenteiler im Zugangsbereich - Zusätzliche Stufenbandbeleuchtung - ggfs. Videoüberwachung, zumindestens Überwachung der Belegung der Fahrtreppe/ -steig mit Zustandsmeldung an die Zentrale der Bonner Verkehrsbetriebe - Fern Ein- und Ausschaltung.Edelstahl in V4A (urinfest) - Verstärkte Ausführung der Glasbalustraden - Energieeffiziente Schleichfahrt bei nicht Benutzung - Spurenteiler im Zugangsbereich - Zusätzliche Stufenbandbeleuchtung - ggfs Videoüberwachung, zumindest Überwachung der Belegung der Fahrtreppe / - steig mit Zustandsmeldung an die Zentrale der Bonner Verkehrsbetriebe - Fern Ein- und Ausschaltung Maßnahmen für eine vandalen- sichere Ausführung Anlage 14Anlage 9Seite 26 von 40 Seite 27 von 40 Bauvorhaben Neugestaltung ZOB Bonn Kostenschätzung auf Grundlage des Vorentwurfes nach DIN 276 Planungsstand: Vorentwurf alle Kosten brutto inkl. MWST 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Nr Kostengruppen Gesamt brutto EUR 1.1 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 1.479.000,00 1.1 KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 336.000,00 1.1 Gesamt FGUs Maximilianstr + Überdachung Fahrradrampe 1.815.000,00 1.2 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 12.813.000,00 1.2 KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 860.000,00 1.2 Gesamt großes Glasdach 13.673.000,00 1.3 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 2.796.000,00 1.3 KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.180.000,00 1.3 Gesamt Betiebsgebäude 3.976.000,00 1.4 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 6.186.000,00 1.4 KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 2.581.000,00 1.4 Teilverlegung Mischwasserkanal 904.000,00 1.4 Gesamt Fahrradgarage + Passage + Teilverl. Mischwasserk. 9.671.000,00 1.5 Gesamt Verkehrsanlagen Oberfläche ZOB 7.251.000,00 SUMME 36.386.000,00 SUMME GESAMT BRUTTO 36.386.000,00 SUMME GESAMT NETTO 30.576.470,59 Errichtung Fahrradgarage und Erweiterung Passage inklusive Teilverlegung Mischwasserkanal Kostenschätzung Gesamtkosten folgender Baumaßnahmen Errichtung der FGUs Maximilianstraße mit Gründach und Überdachung der Fahrradrampe mit Gründach Errichtung eines großen Glasdaches Errichtung eines Betriebsgebäudes SWB, 2-geschossig mit Glasfassade Verkehrsanlagen Oberfläche ZOB stefan schmitz bda architekten und stadtplaner Cäcilienstr. 48, 50667 Köln Telefon: 0221 · 272 61 98-0 info@stefan-schmitz-architekten.deSeite 28 von 40 Seite 29 von 40 Seite 30 von 40 Seite 31 von 40 Seite 32 von 40 Seite 33 von 40 Stadtwerke Bonn Telefon 0228/711-1 Haltestellen Sparkasse KölnBonn Geschäftsführung Sitz Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) Telefax 0228/711-2770 Bertha-von-Suttner-Platz, IBAN DE43 3705 0198 0000 0756 89 Anja Wenmakers Amtsgericht Bonn Sandkaule 2 www.stadtwerke-bonn.de Beethovenhalle und SWB, BIC COLSDE33 Hansjörg Spielhoff HRB 8420 53111 Bonn Wilhelmsplatz, Stiftsplatz Gläubiger-ID DE40SWB00000077140 Vorsitzende des Aufsichtsrats Steuer-Nr. 205 5778 0908 Katja Dörner Ust-IdNr. DE 812757423 Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH Postfach 26 51 . 53016 Bonn Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53103 Bonn Datum 12.12.2023 Neugestaltung ZOB Bonn - Stellungnahme SWBV Sehr geehrter die Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (SWBV) begrüßt die weiter voranschreitenden Pla- nungen zur Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB). Der ZOB wird im Tagverkehr von derzeit 23 Linien frequentiert – hinzu kommen Verstärkerfahrten, Ein- satzwagen und sonstige Leistungen. Um diese Verkehre abzuwickeln, bedarf es einer ausreichenden Anzahl an Haltestellen und Abstellflächen. Die aktuellen Planungen zum ZOB sehen im angrenzenden Bereich zur Südunterführung die Abstellmöglichkeit von bis zu vier Gelenkbussen vor. Diese sollten in jedem Fall wei- terhin Bestandteil der Planung bleiben. Die Integration der öffentlichen Toilettenanlage oberirdisch in die ZOB-Insel würde in einigen Varianten dazu führen, dass die Abstell- plätze aufgegeben werden müssten, wodurch die Leistungsfähigkeit des neuen ZOB be- schnitten werden würde. Gleichzeitig würde die Aufenthaltsqualität durch ein deutlich größeres Gebäude in der ZOB-Insel sinken, die Wege für Umstiege sich verlängern und nicht zuletzt das subjektive Sicherheitsempfinden sich verschlechtern. Durch die damit einhergehenden Anpassungen in den zu Grunde liegenden Planunter- varianten würde auch die Anfahrbarkeit der Position C1 deutlich eingeschränkt, da diese nun unmittelbar an den aus der Südunterführung kommenden Radfahrstreifen heranrü- cken würde. SWBV spricht sich daher für die Unterbringung der öffentlichen Toiletten- anlage in der -1-Ebene aus. Der Bussteig am Kaiserplatz, welcher derzeit vorwiegend von den Linien aus dem rechts- rheinischen Rhein-Sieg-Kreis frequentiert wird, sollte auch bei einer Neuplanung desSeite 34 von 40 Seite 2 ZOB erhalten bleiben, um zum einen ausreichend Kapazitäten für zukünftige Entwicklun- gen vorhalten zu können, aber auch um Abstellflächen für Linien, welche die Abstellflä- che im angrenzenden Bereich zur Südunterführung aufgrund Ihres Linienfahrwegs nicht anfahren können, vorzuhalten. Mit beiden Flächen zusammen hätte der neue ZOB in etwa die gleiche Kapazität wie im aktuellen Bestand. Nur so kann der ÖPNV auch zu- künftig seinen Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Andernfalls ist mit einer Reduzierung des Angebots und einem Attraktivitätsverlust dieses wichtigen Verkehrsknotens am Hauptbahnhof zu rechnen. Die zentrale Lage im Herzen der Stadt und die zahlreichen Umstiegsmöglichkeiten machen den ZOB deutschlandweit einmalig – diese Position sollte gestärkt und nicht durch zu geringe Kapazitäten geschwächt werden. Zu den Zielen der Neugestaltung des ZOB gehört die Schaffung eines attraktiven Ver- kehrsknotens mit einer möglichst großen Anzahl an Haltepositionen. Dies führt in den aktuellen Planungen aber auch zu betrieblichen Einschränkungen: Verkehre aus der Sü- dunterführung können zukünftig eine Wendefahrt nur unter sehr erschwerten Bedin- gungen durchführen, um anschließend wieder in die Südunterführung zu fahren. Die Praxistauglichkeit einer Ausfahrt aus dem ZOB in einer 180 °-Kurve in die Südunterfüh- rung darf zumindest angezweifelt werden. Betroffen hiervon sind insbesondere neben den Verstärkerfahrten zum Uniklinikum die Nachtbuslinien (N3, N5, N6) sowie der Bahn- ersatzverkehr. Im Zuge der Erstellung eines Betriebskonzeptes ZOB, aber ebenso im Zu- sammenhang mit der beschlossenen Neuplanung des innerstädtischen Linienverkehrs (Masterplan 2.0 Uni trifft City - Reduzierung des Busverkehrs in der Rathausgasse) müs- sen hierfür Lösungen gefunden werden. Grundsätzlich bieten die Varianten der Radverkehrsführung jeweils Vor- und Nachteile. Aus Verkehrssicherheitsgründen wäre die Variante Radverkehrsführung via Maximilian- straße zu bevorzugen, um Konflikte mit dem parallel zur Rampe Fahrradtiefgarage fah- renden Radverkehr im Kreuzungsbereich zur Südunterführung zu vermindern (Beein- trächtigung Sichtachsen etc.). Aus Sicht des Fahrgasts wäre die Variante mit der Radver- kehrsführung parallel der Rampe der Südunterführung attraktiver, da die Haltepositio- nen im Bereich der Maximilianstraße leichter erreicht werden können. Die SWBV steht im Planungsprozess auch weiterhin gerne als Ansprechpartner zur Ver- fügung und freut sich darauf konstruktiv an der Zukunft der Bonner ZOB mitarbeiten zu dürfen.Seite 35 von 40 Stellungnahme des ADFC Bonn/Rhein-Sieg zur Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Vorzugsvariante Im Vergleich der beiden Varianten1, Variante 1 „Führung des Radverkehrs ausschließlich im Süden“ und Variante 2 „Erhalt einer Radwegeverbindung im Norden entlang der heutigen Maximilianstraße“, sprechen wir uns nach intensiver Abwägung aus Gründen der Verkehrssicherheit für Variante 2 aus. Begründung Die Aufgabe, im vorhandenen Plangebiet die Mobilitätsbedürfnisse aller Verkehrsträger und die städtebaulichen Aspekte zu berücksichtigen, ist extrem schwer zu lösen. Daher ist klar, dass aufgrund des vorgegebenen begrenzten Platzes, Lösungen, die alle Bedarfe vollumfänglich berücksichtigen, nicht möglich sind. Es muss zwischen Varianten abgewogen werden, die in jedem Fall nur einen Kompromiss darstellen können. Das entscheidende Kriterium ist für uns dabei die Sicherheit für Zufußgehende und Radfahrende. Ebenso ist es für uns eine Voraussetzung, dass die Bedarfe des ÖPNVs und seiner Fahrgäste im Mittelpunkt der Planung stehen. Denn der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilitätswende. Aufgrund der Bedeutung des für den Radverkehr vorgeschlagenen Radnetzes von Haupt- und Pendlerrouten sind auch die dafür erforderlichen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Vergleicht man die beiden Varianten fallen zwei zentrale Konfliktstellen ins Auge: in Variante 1 die hochfrequentierte Ein- und Ausfahrt der Busse in den ZOB mit den dort kreuzenden Radfahrenden und in Variante 2 das Queren der Busfahrgäste über den Radweg zwischen den Haltepunkten A1 bis A3. Diese Stellen werden näher beleuchtet. Variante 1: Variante 1 versucht die Konflikte im Norden an den Haltepunkten A1 bis A6 dadurch zu verhindern, dass der Radverkehr dort komplett entfallen soll. Die Führung des gesamten Radverkehrs aus Richtung Kaiserstraße zum Hauptbahnhof soll stattdessen durch die zentrale Ein- und Ausfahrt des ZOBs erfolgen. Das würde jedoch ungleich größere Gefahren schaffen. Dort würden sich eine der wichtigsten Radpendlerrouten der Stadt sowie nahezu alle Bonner Buslinien ungeregelt kreuzen. Wer den Bereich heute aus der Südunterführung mit dem Fahrrad anfährt weiß, dass das bereits jetzt mit Gefahren verbunden ist. Der zukünftig hinzukommende Radverkehr aus Richtung Kaiserstraße würde die Störungen für den Busverkehr massiv erhöhen und auch die Radfahrenden erheblich gefährden. Busse kommen an dieser Stelle aus unterschiedlichsten Richtungen und haben in vielen Fällen nur eine sehr schlechte Sicht auf den Radverkehr. Dies gilt insbesondere für alle ausfahrenden Busse aus 1 Wir beziehen hier Stellung zu den uns zu Verfügung gestellten Varianten „Variante 1, Radverkehr über Südseite des ZOBs“ und „Variante 2, Radverkehr Nordseite in der Maximilianstraße“ mit den Plandaten 16.10.2023.Seite 36 von 40 Richtung der Haltepunkte C1 bis C5 und Busse, die aus der Südunterführung in den ZOB abbiegen. Hinzu kommen die Straßenbahnen aus der Südunterführung, die die ankommenden Radfahrenden nur schwer erkennen können. Insgesamt also eine hochkomplexe und dynamische Verkehrssituation, die schwere Unfälle befürchten lässt. Eine Signalisierung oder eine technische Regelung des Bereiches durch Kontaktschleifen für die Busse, Steuerung aus den Bussen/Bahnen heraus oder ähnliche Lösungen, halten wir technisch nur mit hohem Aufwand für realisierbar. Entscheidender ist aber, dass Bus- und Straßenbahnverkehr durch eine Signalisierung Einschränkungen und damit Fahrtzeitverlusten unterworfen wären, die in der Summe die Leistungsfähigkeit des ÖPNV stark einschränken würden. Konfliktstellen Bus-/Radverkehr Auch für die Anbindung an das Radverkehrsnetz ist Variante 1 nicht geeignet. Die Radfahrenden könnten nicht mehr durch die Wesselstraße fahren und würden stattdessen durch die sehr enge Gerhard-von-Are-Straße und Gangolfstraße geleitet, d.h. direkt durch die in diesem Bereich hochfrequentierte Fußgängerzone. Hier in der Gerhard-von-Are-Straße befinden sich außerdem der Zugang zum Kreuzgang des Bonner Münsters sowie eine stark genutzte Außengastronomie. In Anbetracht des hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommens wäre mit vielen Konflikten zu rechnen. Eine derartige Radverkehrsführung ist daher schon aus Sicherheitsgründen nicht akzeptabel.Seite 37 von 40 Gerhard-von-Are-Straße Variante 2: In Variante 2 wird der Radverkehr entlang der nördlichen Gehwege an der heutigen Maximilianstraße geführt. Dem Gehweg, Radweg und Wartebereich für die Haltestellen A1 bis A3 steht nur eine begrenzte Breite zur Verfügung. Diese Variante birgt ebenfalls ein Konfliktpotential zwischen Busfahrgästen und Radfahrenden. Diese Konflikte lassen sich jedoch durch geeignete Maßnahmen entschärfen. Dazu haben wir eigene Vorschläge entwickelt. Siehe Absatz Optimierung der Planungen unten. In Abwägung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und mit Fokus auf einen störungsfreien betrieblichen Ablauf des Bus- und Straßenbahnverkehrs sieht der ADFC einen klaren Vorteil für die Variante 2, Führung des Radverkehrs im Norden entlang der heutigen Maximilianstraße. Vorschläge zur Optimierung der Planungen Um die Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr im nördlichen Gehwegbereich (Halteplätze A1 bis A6) zu reduzieren, schlagen wir vor: • Die Mittelinsel, so weit wie planerisch möglich, in Richtung Süden zu versetzen. Der dadurch gewonnene Raum sollte dem Gehweg und Wartebereich A1 bis A3 entlang der Nordseite an der Maximilianstraße zugeschlagen werden. • Darüber hinaus könnte weiterer Platz geschaffen werden, wenn die Pausenhalteplätze D1 bis D4 für die Busse nicht im ohnehin eng begrenzten ZOB, sondern im nahe gelegenen Kaiserplatz eingeplant würden. • Klar definierte Querungsstellen für Busfahrgäste über den Radweg führen ebenfalls zu einer Reduktion von Konflikten. So könnten die vorgesehenen Rückwände imSeite 38 von 40 Wartebereich A1 bis A3 so gestaltet sein, dass nur an zwei definierten Punkten und nicht an der genannten Engstelle gequert werden kann. • An den Querungen der Busfahrgäste über den Radweg sollte geprüft werden, ob diese Querungen mit einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) markiert werden können. Bedeutung des Bereichs ZOB im Bonner Radwegenetz Der Bereich rund um den Bonner Hauptbahnhof und den ZOB sind sowohl für den Quell- und Zielverkehr als auch für Raddurchgangsverkehre von entscheidender Bedeutung. Um die Klimaziele der Stadt Bonn im Mobilitätsbereich (Steigerung des Umweltverbundes auf 75% am Modal-Split bis 2030) zu erreichen, ist eine gute Erreichbarkeit des Fern- und Nahverkehrs sowie der Buslinien mit dem Fahrrad unabdingbar. Denn nur so lassen sich multi-modale Wegeketten schließen, ohne auf den MIV angewiesen zu sein. Zudem existieren im Umfeld des Hauptbahnhofes bereits Fahrradparkhäuser bzw. sind neue mit großen Kapazitäten in Planung. Auch für die Erreichbarkeit der Innenstadt aus den südlichen und westlichen Stadtteilen ist eine durchgängige und sichere Querung des Bereichs um Hbf und ZOB wichtig. Diese große Bedeutung bildet auch das Radverkehrsnetz im aktuell geltenden Verkehrsentwicklungsplan 2020 (VEP) ab. Demnach kreuzen sich an Hbf und ZOB eine Radpendlerroute in Ost-West-Richtung, sowie Hauptrouten in Nord-Süd-Richtung. Im aktuellen Vorschlag für das Bonner Radwegenetz2 wird die Nord-Süd-Verbindung zudem zu einer wichtigen Radpendlerroute aufgewertet. Vereinbarkeit mit Radentscheid-Beschluss Mit dem 2021 vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Radentscheid wurde verbindlich festgelegt, dass Bonn ein sicheres und durchgängiges Radwegenetz erhält. So heißt es im Beschluss zu Ziel 1: Sicheres, durchgängiges Radwegenetz Bonn erhält in den nächsten 5 Jahren ein sicheres, durchgängiges Netz an Rad- und Gehwegen, das auch an Knotenpunkten unterbrechungsfrei geführt ist. Dies beinhaltet Radschnellverbindungen in Nord-Süd - und West-Ostrichtung und Verbindungen zwischen allen Stadtteilen. Diesem Beschluss kann aus Gründen der Netzbedeutung, siehe oben, eine Neuplanung des ZOBs nur Rechnung tragen, wenn zumindest eine sichere und durchgängige Befahrung des ZOBs möglich ist. Auf die Qualitäten von Radpendlerrouten muss aufgrund des mangelnden Platzangebotes und aus Rücksicht auf die Bedarfe des ÖPNVs und der Zufußgehenden im Bereich des ZOBs verzichtet werden. Bonn, 17.11.2023 2 https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2011961&refresh=false&TOLFDNR=2050369Seite 39 von 40 Planungspunkt Anforderungsaspekte aus Ratsbeschluss Umsetzungsstand Bemerkungen Haltepositionen Mind. 20 (eher 25) für Gelenkbusbetrieb Anordnung in Sägezahnaufstellung, ggf. doppelter Bussteig je Sägezahn Vorgaben geprüft, kann jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden Aufgrund der verfügbaren Fläche sind maximal 17 Haltepositionen (Gelenkbus) 1 Halteposition (Standardbus) sowie 4 Pausenplätze möglich. Nicht jede Position in Sägezahnaufstellung möglich. Einzelne Positionen nicht unabhängig anfahrbar. Anzahl der Haltepositionen übertrifft den Bestand, so dass das jetzige ÖPNV-Angebot gefahren werden kann. Aufgrund der Sägezahnaufstellung ist auch eine Taktverdichtung auf einzelnen Linien möglich. Welche und wieviele Linien den ZOB anfahren werden, wird im Zuge des in Auftrag gegebene Innenstadtkonzept für den Busverkehr untersucht, welches der Politik zum Ende 1.HJ 2024 vorgelegt wird. Haltestellenbelegung Durchmesserlinien mit 5 Min. Mindestaufenthalt bis Neubelegung, bei endenden/startenden Linien im ZOB ist ein längerer Zeitraum einzuplanen; Linienpaare bzw. Linienbündel an gleichen bzw. benachbarten Haltepositionen; Berücksichtigung von Verstärkerfahrten und Einsatzwagen, Reserven einplanen; zudem 2 Haltepositionen für Notbetrieb, Bahnersatzverkehre und Schnellladeinfrastruktur für E-Busse Vorgaben geprüft, kann jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden Die in der Planung aufgezeigte Anzahl an Haltepositionen und Pausenplätze ist notwendig, um das jetzige Fahrplanangebot zu gewährleisten; Schnellladeinfrastruktur für E-Busse ist aufgrund der täglichen Kilometerleistungen nach Aussage der SWB nicht notwendig und wird bei den Fahrzeugbestellungen auch nicht berücksicht. Kaiserplatz Aufgabe der dortigen Haltepositionen, Fahrgastwechsel am ZOB, aber Pausenzeit an einer anderen Stelle (Rabinstraße), Aufzeigen der betrieblichen Mehrleistung Vorgaben geprüft, kann jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden Ersatz der jetzigen Pausenplätze am Kaiserplatz durch 4 Pausenplätze am ZOB. Grund: Entfernung der jetzigen Ausstiegshaltestellen am Kaiserplatz vom HBF, schlechte Anfahrbarkeit aus Richtung ZOB. Wunsch: Erhalt der Pausenplätze für Flexibilität im Betriebsablauf aber keine Aussstiegshaltestellen. Zusätzlich: Erhalt Haltestelle Kaiserstraße als Pausenplatz für aus Richtung Friesdorf (Betriebshof) eingesetzte Fahrzeuge) keine Option: Rabinstraße wird im Zuge der Westbahn- Planungen für Gleisanlagen benötigt Zufahrt Busverkehr nicht über Wesselstraße Vorgabe erfüllt sonstige Zufahrtsmöglichkeiten (Am Hauptbahnhof, Am Neutor, Kaiserplatz, Südunterführung, Am Hauptbahnhof)müssen jedoch möglich sein, um Flexibilität aufrecht zu erhalten, da sich Buslinienführung in der Innenstadt ggf. noch ändern wird (Untersuchung Buskonzept Innenstadt) Leistungsfähigkeit Überprüfung der Knotenpunkte durch Simulation Vorgaben werden bei den weiteren Planungsschritten berücksichtigt erfolgt im Laufe der weiteren Planung, da signaltechnische Planungen erst ab Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vorgenommen werden Anlieferung Berücksichtigung Primark-Anlieferung, weitere Anlieferung möglichst behinderungsfrei gestalten Vorgabe erfüllt Primark-Anlieferung möglich, weitere Anlieferungen müssen über Fußgängerzone, u.a. in Wesselstraße erfolgen Straßenbahn Neuplanung Halteposition in Fahrtrichtung Dottendorf; aufgrund der Steigung kein Halten der Straßenbahnen aus der Südunterführung kommend Vorgabe erfüllt aufgezeigte Position der Haltestelle erfüllt Anforderungen. Wendefahrten sollen weiterhin möglich sein (Bahnersatzverkehre, UKB-Verstärker) Vorgabe erfüllt Wendefahrten insbesondere für UKB-Verstärkerfahrten sind über einen Teil der Haltepositionen(B1 bis B6 und C3 bis C5; siehe Anlage 2) möglich Barrierefreiheit Blindenleitsystem mit klaren Informationen zum Aufenthaltsort/Bussteig, Ausstattung aller Bussteige mit DFI-Anzeigern sowie Ansagesystemen; Absprache mit Behindertengemeinschaft Vorgaben werden bei den weiteren Planungsschritten berücksichtigt Behindertengemeinschaft wurde in Planung einbezogen; Umsetzung der Punkte (z.B. Blindenleitsystem, DFI-Anzeigen, Lautsprecher) erfolgt im Laufe der weiteren Planung ab Leistungsphase 3. Querungsmöglichkeiten keine Zebrastreifen und keine LSA innerhalb des ZOB Vorgabe erfüllt keine Zebrastreifen in den Busspuren um die Mittelinsel, LSA im Kreuzungsbereich Am Hauptbahnhof notwendig, Zebrastreifen in Verbindung Kaiserplatz-Poppelsdorfer Allee notwendig Bebauung Flächen sollen vor allem für den Busbetrieb und den Fahrgästen vorbehalten sein; Richtung Kaiserplatz Gebäude, welches keine zusätzlichen Verkehre erzeugt; dort sollen sich Aufenthalts- und Sanitärräume für Fahrpersonal befinden; Fahrradgarage in -1 Ebene, deren Zugang keine Querung der Busspuren notwendig macht; wenn möglich Kiosk und öffentliche Toilettenanlage Vorgabe erfüllt Die Vorgaben werden mit der vorliegenden Planung erfüllt. Radverkehr sichere, komfortable und konfliktfreie Wegeverbindungen; sichere und überdachte Abstellmöglichkeiten in ausreichender Anzahl; Planung einer geeigneten Verbindung zwischen Kaiserstraße und Straße Am Hauptbahnhof; Planung Radverkehrsführung zwischen Poppelsdorfer Allee/Süd-/Weststadt einerseits und Am Hof/Innenstadt/Rheinufer andererseits in beide Fahrtrichtungen; keine Führung über Busfahrbahnen, um Konflikte zwischen Bus und Rad zu vermeiden Vorgaben geprüft, kann jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden Geh- und Radwegebreiten entlang Maximilianstraße erfüllen aufgrund Platzmangels nicht den Anforderungen des Radentscheids. Potenzielle Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr bzw. wartenden Fahrgästen sowie zwischen Lieferverkehr und Radverkehr entlang Maximilianstraße sind nicht auszuschließen. In den weitenen Planungsschritten werden Möglichkeiten (z.B. Pflasterwechsel, geeignete Hinweise) noch eingehend untersucht, um Konflikte zu vermeiden. Dach / Wartehallen mit Dachbegrünung und ggf. Photovoltaik; Erstellung von Varianten bzgl. Gestaltung des Daches und der Wartehallen Vorgabe erfüllt Photovoltaik auf Dach über Mittelinsel, Begrünung auf Dach im Wartebereich entlang Maximilianstraße und auf der Überdachung der Fahrradrampe Aufbauten und Bepflanzungen werden unter Einhaltung der funktionalen Abläufe und Sichtbeziehungen nicht abgelehnt; Prüfung einer Grünverbindung zur Poppelsdorfer Allee; Beachtung Kleinklima (Hitzeinseln) und Niederschlags-Management (Schwammstadt) Vorgaben geprüft, kann jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden Begrenzte Flächenverfügbarkeit und Einbauten im Boden (leitungen, geplante Tiefgarage für Fahrräder) macht zusätzliche Aufbauten und Bepflanzungen nahezu unmöglich. Erhalt Grünachse Poppelsdorfer Allee wird berücksichtigt. Taubenhaus vgl. DS 190065-05; im Randbereich Vorgaben werden bei den weiteren Planungsschritten berücksichtigt Geeigneter Standort muss im Laufe der weiteren Planung identifiziert werden. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit und noch ausstehender Planungen (z.B. Standorte "Szene") konnte ein Standort noch nicht festgelegt werden. Mögliche Standorte entlang Bahnsteig 1 oder im Bereich Kaiserplatz müssen abgestimmt werden. Ratsam ist ein bewegliches Taubenhaus auf Rädern. Mobilstationen in der Umgebung des ZOB und nicht auf der eigentlichen Fläche Vorgabe erfüllt bestehende geschützte Fahrradabstellmöglichkeiten im Parkhaus Rabinstraße, in der Radstation Quantiusstraße und zukünftig im Parkhaus Quantiusstraße. Standorte Sharing-Angebote in Prüfung. Denkmalschutz Berücksichtigung Blickbeziehungen zum Bonner Münster sowie Poppelsdorfer Allee und Kaiserplatz; Berücksichtigung Umgebungsschutz Baudenkmal Hauptbahnhof Vorgabe erfüllt durch die geplante nicht vollständige und niedrige Bebauung der Platzmitte wird der Erhalt der Blickachsen erhalten. O-Busse Planungen sind so auszuführen, dass ein zukünftiger Einsatz nicht verhindert wird Umsetzung nicht notwendig Beschaffung von batterieelektrischen Bussen macht eine vollumfängliche Nutzung von O-Bussen hinfälligSeite 40 von 40
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