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232043 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich Adelheidisstraße 1

Nummer
232043
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 232043-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich Adelheidisstraße 1

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
232043
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
26.10.2023
Bürgerantrag: Einrichtung eines absoluten
Halteverbotes im Bereich Adelheidisstraße 1
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf der
Adelheidisstraße gegenüber Nr.1 vor dem abgesenkten Bordstein (in Fahrtrich-
tung links) sowie einige Meter hinter dem abgesenkten Bordstein.
Dieses Parkverbot sollte durch Bodenmarkierungen durchgesetzt werden. Die
Parkmöglichkeiten sollten mit Bodenmarkierungen eingegrenzt werden.
Zusätzlich beantrage ich das Verkehrszeichen 136 an dieser Stelle.
Darüber hinaus rege ich an, über eine Fahrbahnschwelle abzustimmen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 5
Betreff
Absolutes Halteverbot am abgesenkten Bordstein gegenüber Adelheidisstraße Nr. 1 und
Verkehrssicherungsmaßnahmen
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf der Adelheidisstraße gegenüber Nr.1 vor
dem abgesenkten Bordstein (in Fahrtrichtung links) sowie einige Meter hinter dem abgesenkten Bordstein.
Dieses Parkverbot sollte durch Bodenmarkierungen durchgesetzt werden. Die Parkmöglichkeiten sollten mit
Bodenmarkierungen eingegrenzt werden.
Zusätzlich beantrage ich das Verkehrszeichen 136 an dieser Stelle.
Darüber hinaus rege ich an, über eine Fahrbahnschwelle abzustimmen.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 5
Begründung des Antrags
Begründung
1. Der Weg ist Schulweg. Der abgesenkte Bordstein wurde vor kurzem umgebaut, um das Queren an der Stelle
zu erleichtern. Die Adelheidisstraße wird an dieser Stelle zum Parken genutzt. Dabei wird einseitig der gesamte
Platz bis zur engsten Stelle genutzt (bis zum Ende des Gehweges). Hier parken Eltern, Lehrer, OGS- und Übi-
Mitarbeiter der Adelheidisschule und Anwohner. Der Schulbus der Adelheidisschule und Schulbusse
(Kleintransporter) der LVR-Frida-Kahlo Schule Außenstelle Vilich halten regelmäßig dort, um Wartezeiten zu
überbrücken.
2. Wenn Autos dort parken, ist ein sicheres Queren aber nicht möglich, da 1. der abgesenkte Bordstein/die
Querungsstelle oft komplett zugeparkt ist (und somit unbenutzbar) und 2. der Straßenverkehr durch Schulkinder
nicht einsehbar ist, vor allem wenn dort größere Fahrzeuge stehen.
3. Kinder, die auf dem Fahrrad unterwegs sind, können dort ebenfalls nicht queren, da eine ausreichend große
Lücke fehlt, wenn alles zugeparkt ist. Rollstuhlfahrer*innen sowie Rollatoren und Kinderwagen benötigen noch
mehr Platz. Der Gehweg wird so zur Sackgasse.
4. Die Adelheidisstraße ist in einer Linkskurve abschüssig. Daher ist der Verkehr generell nicht gut einsehbar,
wenn man dort queren möchte.
5. Fahrzeuge fahren hier trotz 30er Zone gerne zu schnell. Kinder können die Geschwindigkeit schlecht
einschätzen.
6. Die Stelle ist unübersichtlich, da sowohl Fahrzeuge und Busse bergabwärts, als auch Fahrräder in beide
Richtungen die Straße nutzen. Diese Einbahnstraßenregelung ist für Kinder schwer zu erfassen.
7. Auf meinem Foto vom 19.10.23 - das ich per Mail nachreiche, weil das Onlineformular nur die Fotokamera
öffnet statt eine Datei hochzuladen - sieht man das Problem, an diesem Tag gab es immerhin eine kleine Lücke,
die gibt es aber oft nicht! Für alle, die die Querungsstelle nicht sehen können (aha!): zwischen VW Polo und Audi
TT.
8. Die beigefügten GoogleStreetview Aufnahmen zeigen gut den Unterschied.
9. Um die Stelle für Schulkinder sicherer zu machen bzw. Autofahrer aufmerksam zu machen, sollte hier ein
Verkehrszeichen 136 aufgestellt werden, das in meinem letzten Bürgerantrag zwar besprochen aber nie
aufgestellt wurde.
10. Ebenso sollte überlegt werden, ob der Übergang durch weitere bauliche Veränderungen gesichert werden
kann, bespielsweise durch eine Fahrbahnschwelle (z.B Berliner-Kissen). Meiner Einschätzung nach wird nur ein
Abbremsen des Individualverkehrs (auch der Busse!) die Querung erleichtern.
11. Das Schild „240“ mit dem Zusatz „Ende“ wurde ersatzlos entfernt. Warum? Kinder dürfen hier den
Fußgängerweg mit dem Fahrrad weiterhin nutzen.
12. Auch für alle Kraftfahrer ist diese Stelle unangenehm, da querende Personen nicht oder erst spät gesehen
werden bzw. die Querungsstelle kann gar nicht wahrgenommen werden, da sie nicht sichtbar ist. Kinder sieht
man hinter Fahrzeugen noch weniger als Erwachsene wegen ihrer geringen Körpergröße. Gleichzeitig ist die
Stelle eng und es können Fahrradfahrer entgegen kommen.
13. Es ist absolut paradox, eine vermeintlich geeignete Querungsstelle einzurichten, die dann aber zugeparkt
und gefährlicher ist, als sich selbst eine geeignete Stelle zu suchen.
14. Der Weg ist deswegen Schulweg, weil die Adelheidisschule weitläufig gebaut ist und ein Gebäudeteil sowie
die Ümi sich auf Höhe Adelheidisstraße 4/6 befinden. Um von Geislar aus dorthin zu kommen, muss die
Geislarstr. sowie die Adelheidisstraße mehrfach gequert werden. Auf diesem Schulweg befindet sich immer noch
kein einziger Zebrastreifen.
15. Durch ein Parkverbot/Halteverbot vor der Querungsstelle entfällt 1 Parkplatz. Durch ein Parkverbot an der
Querungshilfe entfällt ein halber Parkplatz. Durch ein Parkverbot kurz hinter der Querungshilfe entfällt ein
weiterer halber Parkplatz.
16. Das Parken ist nach StVO § 12 Absatz 3 vor Bordsteinabsenkungen übrigens verboten. Da an dieser Stelle
offensichtlich keine durchgängige Verkehrsraumüberwachung durch das Ordnungsamt (wie viele „Knöllchen“
sollen hier verteilt werden) erfolgt, sollte das Parkverbot durch Markierungen durchgesetzt werden.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 5
17. Diese Maßnahme sollte so schnell wie möglich durchgeführt werden, beispielsweise gemeinsam mit den
anderen seit April und länger noch ausstehenden Markierungsarbeiten in Geislar und Vilich. Gerade die dunkle
Jahreszeit verschärft die Gefahrenstelle.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 5
Quelle:: GoogleStreetviewSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de