232042 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Keine Bewohnerparkausweise für Wohnmobile
Kerndaten
- Nummer
- 232042
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 232042 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 25.10.2023 Bürgerantrag: Keine Bewohnerparkausweise für Wohnmobile Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage im Rahmen des neuen Parkraumkonzeptes keine Bewohner- Anwohnerparkausweise für Wohnmobile (sonstige Kfz) mehr auszustellen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlässlich eines Telefonates hat der Antragsteller mitgeteilt, dass er seinen Antrag nicht für das gesamte Stadtgebiet stellt. Daher erfolgt eine Beratung in der Bezirksvertretung Bonn. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Bewohnerparkausweise für Wohnmobile Ihr Antrag Ich beantrage im Rahmen des neuen Parkraumkonzeptes keine Bewohner- Anwohnerparkausweise für Wohnmobile (sonstige Kfz) mehr auszustellen. Begründung des Antrags Im Regelfall werden Wohnmobile nicht für den täglichen Weg zur Arbeit noch für Einkaufsfahrten genutzt. Unbewegt stehen sie zum Teil über Monate auf Bewohnerparkplätzen. Hierdurch fühlen sich auch andere Wohnmobile angezogen und parken ohne Bewohnerparkausweis auf den Bewohnerparkplätzen. So parken am vorletzten Wochenende auf den Bewohnerparkplätzen des Kaiser-Karl-Rings zwischen Im Krausfeld und Georgstr. Fünf Wohnmobile, wovon auch einige zu Wohnzwecken über das Wochenende genutzt wurden. Ein britisches Wohnmobil steht bereits seit mehreren Wochen in dem o. a. Bereich. Aufgrund ihrer Größe benötigen Wohnmobile bei parallel zur Fahrbahn angebrachten Parkplätze die eineinhalbfache bis zweifache Fläche von üblichen PKW, wodurch der vorhandene Parkraum erheblich reduziert wird. Bei Parkplätze rechtwinklig, oder schräg zur Fahrbahn, ragen Wohnmobile entweder auf Gehwege und behindern dadurch Fußgänger insbesondere mit Kinderwagen oder Behinderte, oder ragen weit auf die Fahrbahn, wodurch übrige Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer behindert werden. Für daneben parkenden stellen sie aufgrund ihrer Größe eine erhebliche Sicht Behinderung dar. Hierdurch werden Fahrradfahrer gefährdet. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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