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232042 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Keine Bewohnerparkausweise für Wohnmobile

Nummer
232042
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.12.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 232042-01 ST Bürgerantrag: Keine Bewohnerparkausweise für Wohnmobile

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
232042
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
25.10.2023
Bürgerantrag: Keine Bewohnerparkausweise für
Wohnmobile
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage im Rahmen des neuen Parkraumkonzeptes keine Bewohner-
Anwohnerparkausweise für Wohnmobile (sonstige Kfz) mehr auszustellen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlässlich eines Telefonates hat der Antragsteller mitgeteilt, dass er seinen
Antrag nicht für das gesamte Stadtgebiet stellt. Daher erfolgt eine Beratung in
der Bezirksvertretung Bonn.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Bewohnerparkausweise für Wohnmobile
Ihr Antrag
Ich beantrage im Rahmen des neuen Parkraumkonzeptes keine Bewohner- Anwohnerparkausweise für
Wohnmobile (sonstige Kfz) mehr auszustellen.
Begründung des Antrags
Im Regelfall werden Wohnmobile nicht für den täglichen Weg zur Arbeit noch für Einkaufsfahrten genutzt.
Unbewegt stehen sie zum Teil über Monate auf Bewohnerparkplätzen. Hierdurch fühlen sich auch andere
Wohnmobile angezogen und parken ohne Bewohnerparkausweis auf den Bewohnerparkplätzen. So parken am
vorletzten Wochenende auf den Bewohnerparkplätzen des Kaiser-Karl-Rings zwischen Im Krausfeld und
Georgstr. Fünf Wohnmobile, wovon auch einige zu Wohnzwecken über das Wochenende genutzt wurden. Ein
britisches Wohnmobil steht bereits seit mehreren Wochen in dem o. a. Bereich.
Aufgrund ihrer Größe benötigen Wohnmobile bei parallel zur Fahrbahn angebrachten Parkplätze die
eineinhalbfache bis zweifache Fläche von üblichen PKW, wodurch der vorhandene Parkraum erheblich reduziert
wird. Bei Parkplätze rechtwinklig, oder schräg zur Fahrbahn, ragen Wohnmobile entweder auf Gehwege und
behindern dadurch Fußgänger insbesondere mit Kinderwagen oder Behinderte, oder ragen weit auf die
Fahrbahn, wodurch übrige Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer behindert werden. Für daneben
parkenden stellen sie aufgrund ihrer Größe eine erhebliche Sicht Behinderung dar. Hierdurch werden
Fahrradfahrer gefährdet.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de