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232039-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beeinträchtigungen durch einen Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27 hier: Ergänzende Stellungnahme zu den weiteren Bürgeranträgen 232039-03, 232039-04, 232039-05, 232039-06

Nummer
232039-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 232039 Bürgerantrag: Beeinträchtigungen durch einen Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232039-07 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beeinträchtigungen durch einen
Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27
hier: Ergänzende Stellungnahme zu den weiteren
Bürgeranträgen 232039-03, 232039-04, 232039-
05, 232039-06
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Baumkommission der Stadt Bonn hat in ihrer Sitzung vom 15.04.2024 der
Fällung der Linde mit der Maßgabe zugestimmt, dass die bisherige Grünfläche
erhalten bleibt und eine Ersatzpflanzung eines standortgerechten Laubbaumes
am gleichen Ort erfolgt. Die Grünfläche soll ausreichend gegen äußere
Einwirkungen gesichert werden.
Zwischenzeitlich wurden vom Anlieger die Schäden an den Belagsflächen um
die Linde reguliert und der Plattenbelag neu hergestellt. Eine Abstimmung
dieser Maßnahme mit den Dienststellen der Stadtverwaltung war zuvor nicht
erfolgt. Es kann nicht nachvollzogen werden, ob und wenn ja, in welchem
Umfang Wurzeln des Baumes beschädigt oder entfernt wurden. Eine
nachträgliche Feststellung solcher Schäden wäre mit einer sehr weitreichenden
Aufgrabung im Wurzelbereich verbunden, die in jedem Fall eine Schädigung
des Baumes bedeuten würde.
Da die Arbeiten zur Regulierung des Wegebelags jetzt bereits ausgeführt
wurden und offenkundig keine weiteren Baumaßnahmen mehr
anstehen, schlägt die Verwaltung vor, entgegen ihrer vorherigen
Stellungnahme den Baum vorläufig zu erhalten und zu beobachten. Ein
möglicherweise erfolgter Wurzelverlust könnte mit einem Rückschnitt der Krone
kompensiert werden. Sollte der Baum in der Folge dennoch Schäden zeigen,
würden zu einem späteren Zeitpunkt geeignete Maßnahmen im Rahmen der
Verkehrssicherung erfolgen.
Die Verwaltung wird prüfen, ob die neu hergestellten Belagsflächen über den
vorherigen Umfang hinaus gehen. Ggf. wird der Verursacher zum Teilrückbau
aufgefordert. Der unbefestigte Wurzelbereich des Baumes wird gegen Befahren
gesichert. Die Verwaltung wird weiter prüfen, ob ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren nach der Baumschutzsatzung gegen den
Verursacher eingeleitet wird.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de