232039-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beeinträchtigungen durch einen Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27 hier: Ergänzende Stellungnahme zu den weiteren Bürgeranträgen 232039-03, 232039-04, 232039-05, 232039-06
Kerndaten
- Nummer
- 232039-07 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232039-07 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Beeinträchtigungen durch einen Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27 hier: Ergänzende Stellungnahme zu den weiteren Bürgeranträgen 232039-03, 232039-04, 232039- 05, 232039-06 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Baumkommission der Stadt Bonn hat in ihrer Sitzung vom 15.04.2024 der Fällung der Linde mit der Maßgabe zugestimmt, dass die bisherige Grünfläche erhalten bleibt und eine Ersatzpflanzung eines standortgerechten Laubbaumes am gleichen Ort erfolgt. Die Grünfläche soll ausreichend gegen äußere Einwirkungen gesichert werden. Zwischenzeitlich wurden vom Anlieger die Schäden an den Belagsflächen um die Linde reguliert und der Plattenbelag neu hergestellt. Eine Abstimmung dieser Maßnahme mit den Dienststellen der Stadtverwaltung war zuvor nicht erfolgt. Es kann nicht nachvollzogen werden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Wurzeln des Baumes beschädigt oder entfernt wurden. Eine nachträgliche Feststellung solcher Schäden wäre mit einer sehr weitreichenden Aufgrabung im Wurzelbereich verbunden, die in jedem Fall eine Schädigung des Baumes bedeuten würde. Da die Arbeiten zur Regulierung des Wegebelags jetzt bereits ausgeführt wurden und offenkundig keine weiteren Baumaßnahmen mehr anstehen, schlägt die Verwaltung vor, entgegen ihrer vorherigen Stellungnahme den Baum vorläufig zu erhalten und zu beobachten. Ein möglicherweise erfolgter Wurzelverlust könnte mit einem Rückschnitt der Krone kompensiert werden. Sollte der Baum in der Folge dennoch Schäden zeigen, würden zu einem späteren Zeitpunkt geeignete Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung erfolgen. Die Verwaltung wird prüfen, ob die neu hergestellten Belagsflächen über den vorherigen Umfang hinaus gehen. Ggf. wird der Verursacher zum Teilrückbau aufgefordert. Der unbefestigte Wurzelbereich des Baumes wird gegen Befahren gesichert. Die Verwaltung wird weiter prüfen, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach der Baumschutzsatzung gegen den Verursacher eingeleitet wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de