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232039-05 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Erhalt einer Linde im Bereich Guardinistraße 27

Nummer
232039-05
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
15.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.05.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.08.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 433,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 232039 Bürgerantrag: Beeinträchtigungen durch einen Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27

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Text anzeigen (5.640 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
232039-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
14.05.2024
Bürgerantrag: Erhalt einer Linde im Bereich
Guardinistraße 27
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Erhaltung des Lindenbaums im Bereich Guardinistraße
27 gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
(Bezug zu 232039 bzw.232039-01).
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Foto 1 (öffentlich)
4 Foto 2 (öffentlich)Seite 1 von 4
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Beuel,
da ich seit über 25 Jahren mindestens die Hälfte meiner Lebens-Zeit in Bonn-Niederholtorf lebe und das
Stadtteilgeschehen interessiert mitverfolge,
beantrage ich die Erhaltung des Lindenbaumes auf städtischem Grundstück im Be-reich Guardinistr.27, der nicht
zur Beseitigung von Unannehmlichkeiten für die Eigen-tümer geopfert werden sollte. Natur ist notwendiges
Leben, Steinplatten nicht.
Der Bezirksvertretung liegen für die Sitzung am 5.6.2024 Empfehlungen vom Amt für Umwelt und Stadtgrün
(232039-02 ST) und der Baumkommission zur Fällung dieser Linde vor, deren Begründungen ich zumindest für
sehr zweifelhaft halte.
Im Einzelnen sind dies:
-Dass das Wurzelwerk bis an die Kellerwände heranreicht und dort Schäden verursa-chen könnte, ist eine
Vermutung. In anderen Antragsfällen hat das Amt dann zu Wur-zelsperren geraten, aber die Fällung abgelehnt.
-Dass der neue Eigentümer des Hauses Guardinistr. 27 die Kelleraußenwände zu sa-nieren beabsichtigt, ist nicht
schlüssig für mich, denn der gesamte Vorgartenbereich und Teile des städt. Grundstückes sind mit Betonplatten
neu versiegelt. Diese Versie-gelung ging zumindest ohne Probleme durch das Wurzelwerk des Baumes vonstat-
ten, die Kellerwand wurde nicht freigelegt.
-Die vom Amt bei einer Ortsbesichtigung vorgefundenen Verwerfungen durch die Wur-zeln des Baumes waren
das Ergebnis jahrzehntelanger Entwicklung, ein Baum wächst. Es hat hier in den letzten Jahren die Vorbesitzerin
aus Altersgründen nicht mehr nachgebessert
-Das Amt hält es für denkbar, dass es zur Durchfeuchtungen des Mauerwerks am Alt-gebäude Guardinistr. 29
gekommen sein könnte. Im Antrag des Eigentümers ist von einer solchen Vermutung nichts zu finden
-Das Amt sieht es als Problem an, dass die elektrische Freileitung weiterhin freige-schnitten werden muss.
Solange der Baum dort steht, musste die Stadt Bonn für das Freischneiden der Freileitung sorgen, das kann nicht
jetzt ein Grund für das Fällen des Baumes sein.
-Ferner verweist das Amt auf eine Vielzahl von Beeinträchtigungen als gegeben, die in den zwei Bürgeranträgen
(232039und 2332039-01) vom Eigentümer des Hauses Nr. 27 und des Hauses Nr.29 beschrieben worden sind,
und mit denen eine Fällung be-gründet wird:
a)Haus 29: Vermoosung eines Teils des Giebels von Haus 29 (Nordseite).
Derlei Vermoosungen finden sich in Niederholtorf vielfach, da aufgrund der Nähe des Ennertwaldes viele
Moossporen in der Luft sind und sich über kühle, feuchte Oberflächen „freuen“.
b)Dass möglicherweise Feuchtigkeit in den Giebel eingedrungen sein könnte, weil sich bis zum letzten Jahr in
dem Giebel ein Freileitungsgestänge befand, kann dem Lindenbaum nicht angelastet werden.
c)Es wird suggeriert, dass das gesamte Jahr über alle 3 bis 5 Tage die Dachrinne zu reinigen sei, um ein
Verstopfen zu verhindern, somit Gebäudeschäden zu ver-meiden.
Meines Wissens wirft ein Laubbaum nur im Herbst für einen überschaubaren Zeit-raum Blätter ab, im Sommer
die Früchte für eine überschaubare Zeit.
d) Den Schimmelbefall im Dachgeschosswohnraum im Winter mit dem Vorhandensein der Linde zu verknüpfen,
halte ich für fragwürdig. Mir erschließt sich hier die Kausalität nicht.
e)Durch den schrägen Wuchs des Baumes, der vermutlich durch Lichteinflüsse bedingt ist, besteht keine
unmittelbare Gefahr und kann deswegen ebenfalls kein ausreichender Grund für eine Fällung sein.
Abschließend noch meine Anmerkungen zu den Handlungsempfehlungen des Amtes für Stadtgrün für die
Sitzung der Bezirksvertretung am 24. 1. 2024 und der Baumkommission vom 15. 4. 2024:
Aufgrund der der oben reflektierten Beeinträchtigungen und der vorhandenen Freileitung soll laut Amt dem
Fällantrag stattgegeben werden, ein gesunder Baum also zerstört werden, eine Ersatzpflanzung an anderer
Stelle vorgenommen werden.
Die Baumkommission hat sich dem Vorschlag des Amtes zur Fällung angeschlossen, allerdings mit der Maßgabe,
an derselben Stelle einen neuen Baum zu pflanzen und die Grünfläche zu erhalten.
Meine Befürchtung ist, dass eine weitere versiegelte Fläche entsteht, auf der am Ende wahr-scheinlich Autos
parken. Ich denke, das ist nicht zeitgemäß (siehe auch angehängte Fotos). Solche Vorgärten sollte es in Bonn
nicht mehr geben, sagt die Stadt.
Wenn man logisch der Argumentation des Fällungsantrages folgt und der Fällung stattgibt, dann können auch
weitere Fällanträge für Bäume in der Guardinistr. (z.B. vor den Häusern 39/41/43) gestellt werden, die dann
kaum noch abzulehnen sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
Erhaltung des Baumes aus Umweltgründen und, weil die Ricjtigkeit der angeführten Argumente zur Begründung
der Fällung des Baumes zweifelhaft sind. Hier sollte derUmweltschutz der höhere Wert sein.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de