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232039-03 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Erhalt einer Linde im Bereich Guardinistraße 27 (Bezug zu 232039/232039-01)

Nummer
232039-03
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
14.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.05.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.08.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 704,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 232039 Bürgerantrag: Beeinträchtigungen durch einen Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27

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Text anzeigen (5.222 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
232039-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
11.05.2024
Bürgerantrag: Erhalt einer Linde im Bereich
Guardinistraße 27 (Bezug zu 232039/232039-01)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
hiermit beantrage ich, den Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27 nicht zu
fällen. Ich beantrage den Erhalt des Lindenbaums und die Durchführung von
Pflegemaßnahmen und Schutz der Baumscheibe durch entsprechende Maß-
nahmen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
(Bezug zu 232039 bzw. 232039-01).
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Foto 1 (öffentlich)
4 Foto 2 (öffentlich)
5 Foto 3 (öffentlich)Seite 1 von 5
Ihr Antrag
Guten Tag zusammen,
hiermit beantrage ich, den Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27 nicht zu fällen. Ich beantrage den Erhalt
des Lindenbaums und die Durchführung von Pflegemaßnahmen und Schutz der Baumscheibe durch
entsprechende Maßnahmen.
Bitte behandeln Sie meine persönlichen Daten vertraulich und nach außen anonym, vielen Dank.
Begründung des Antrags
1. Ich sehe die Kosten für die Fällung dieses Lindenbaumes als Verschwendung von Steuergeldern zu Gunsten
einzelner Privatleute an. Die Gründe, aufgrund dessen der Lindenbaum gefällt werden soll, sind nicht
entsprechend evaluiert worden.
2. Die von den Antragstellern genannten Angaben, die die Notwendigkeit der Fällung des Baumes begründen
sollen, sind subjektiv und dienen nicht dem Gemeinwohl. Gründe, wie Dachrinnen und Autos werden
verschmutzt etc., sind diese nicht als fragwürdig anzusehen? Und eine durch die Hausbesitzer unregelmäßige
oder gar nicht erfolgte Reinigung einer Dach/Regenrinne und einen hieraus nicht erfolgten Regenwasserablauf
kann auch eine Nässebildung der Hauswand verursachen. Sicherlich gibt es eine Reihe anderer Einwohner der
Stadt Bonn, die sich für eine solche Argumentation in Bezug auf die Verschmutzung eigener Regenrinnen usw.
durch öffentliche Bäume interessieren. Dem neuen Eigentümer war bei Kauf seines Hauses und Grundstückes
bekannt, dass dieser Lindenbaum seiner geplanten Solaranlage Licht nehmen würde. Nun steht die enorme
Leistung eines Baumes durch Bindung von Feinstaub, Speicherung von CO2, Senkung von Temperatur ,
Produktion von Sauerstoff etc. gegen die privaten Vorteile durch die Nutzung einer privaten Solaranlage und
Schaffung von Parkfläche.
3. Zwischenzeitlich wurde der bisher aus Grün- bzw. Gartenfläche bestehende private Vorgarten, der sich hinter
der Linde bzw. dem Grundstück der Stadt Bonn befindet, versiegelt, d.h. Zugepflastert! Macht das Sinn im
Hinblick auf eine Kelleraußensanierung? Die Vorstufe zum Parkplatz und dessen Erweiterung wurde geschaffen.
Und jetzt schon hat sich bemerkbar gemacht, dass durch den Starkregen in den letzten Tagen das Regenwasser
auf der Guardinistraße in besagter Lage nicht mehr gut abfließen konnte.
4. Wie lässt sich eigentlich dieser Sachverhalt mit dem Bonner Baumkonzept vereinbaren? Fehlen hier nicht
sowieso mind. 800 Stadtbäume?
5. Es handelt sich bei dem Lindenbaum um einen Stadtbaum. Durch seine Eigenschaft als Schattenspender und
Klimamacher, Lebensraum für die Vögel, auch Eichhörnchen, und Insekten, erhöht er auch erheblich die
Wohnqualität. Wurden nicht auch aus besagten Gründen Bonner Bürger um ihre Parkmöglichkeiten gebracht?
6. Nach und nach spricht sich die gewollte Fällung des Lindenbaums in der Bevölkerung herum und der Unmut
wächst – Zitat der Stadt Bonn zum Baumkonzept: „Angesichts der Klimakrise und zunehmender Hitzeperioden
möchte die Stadt Bonn ihren Baumbestand weiterentwickeln und mehr Straßenbäume für kommende
Generationen pflanzen“. Und was zählt ein bestehender alter Baum?
Es sollte doch absolut geprüft werden, ob der Lindenbaum nicht durch gezielte Pflegemaßnahmen als wichtiges
Biotop erhalten werden kann, zumal dies auch die kostengünstigere Variante darstellten dürfte.
Des Weiteren würde ich Sie um Prüfung bitten, dass die sich im Eigentum der Stadt Bonn befindlichen Fläche
neben dem Baum, die gepflastert ist, wieder zur Grünfläche wird, da der hintere private Bereich, wie bereits
erwähnt, versiegelt wurde. Darüber hinaus sollte der Baum mit entsprechenden Maßnahmen geschützt werden,
da auf der Baumscheibe permanent geparkt wurde und wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass während der
Sanierungsarbeiten auf der Baumscheibe schwere KFZ geparkt haben und jetzt auch noch von Autos befahren
wird, Äste des Baumes abgeschnitten wurden und schweres Material auf der Baumscheibe gelagert wurde.
Anbei erhalten Sie zur näheren Verdeutlichung ein paar Bilder.
Abschließend teile ich Ihnen mit, dass ich von meinem Rederecht nicht Gebrauch mache. Darüber hinaus
behandeln Sie bitte meine persönlichen Daten vertraulich und in Außenwirkung anonym, vielen Dank.
Freundliche Grüße
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Datenstand: 02.11.2026, 22:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de