232039-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgeranträge 232039 und 232039-01: Beeinträchtigung/ Entfernung eines Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27
Kerndaten
- Nummer
- 232039-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Baumkommission Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232039-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgeranträge 232039 und 232039-01: Beeinträchtigung/ Entfernung eines Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Guardinistraße wird als Anliegerstraße im alten Ortskern von Niederholtorf genutzt. Auf Grund langjährig gewachsener Strukturen ist es zu erklären, dass die Fluchten zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und daran angrenzenden Privatgrundstücken zwischen Haus-Nr. 25 und 29 unregelmäßig verlaufen. Unmittelbar vor Haus-Nr. 27 steht eine Holländische Linde (Tilia x europaea), die 183 cm Stammumfang bei 11 m Kronenbreite und 24 m Höhe aufweist. Diese Linde befindet sich in befriedigendem Zustand. Die Grenze der Fahrbahn verspringt vor Haus-Nr. 27 um fünf Meter in Richtung Gebäude, sodass der Eindruck entsteht, dass der auf städtischer Fläche stehende Baum im Vorgarten des dahinterliegenden Grundstücks steht. Die Linde hat ihren Traufbereich intensiv mit an der Oberfläche verlaufenden Starkwurzeln erschlossen, die sich bis an die Kellerwände von Haus-Nr. 27 erstrecken. Nach kürzlich vollzogenem Eigentumswechsel beabsichtigt der neue Eigentümer die Kelleraußenwände zu sanieren, was ohne Eingriffe in den Wurzelraum des Baums nicht möglich ist. Die Hauszuwegung und eine neben Haus-Nr. 29 gelegene Fläche sind durch Unterwurzelung verworfen, eine übliche Nutzung des Vorgartens ist durch die starke Verwurzelung nicht möglich. Am südlich des Baumstandorts gelegenen Gebäude Nr. 29 ist es in der Vergangenheit zu Schäden durch Durchfeuchtung des Mauerwerks gekommen. Es ist nachvollziehbar, dass dies durch den gebäudenahen Stand der Linde verursacht oder zumindest stark begünstigt wurde. Die Freiräume zwischen Kronenmantel und den benachbarten Gebäuden betragen ca. 1-2 Meter. Durch eine in Stammnähe verlegte Freileitung musste die Krone der Linde einseitig aufgeastet und beschnitten werden. Diese Schnittarbeiten sind zumSeite 1 von 4 Seite 2 Schutz der Freileitung fortlaufend zu wiederholen. Die Beeinträchtigungen und Beschädigungen im Baumumfeld sind durch den ungünstigen Standort der Linde verursacht und können durch Pflegemaßnahmen nicht kompensiert werden. Die Vielzahl der vorgenannten Beeinträchtigungen der privaten Belange rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung, dass den Anträgen stattgegeben werden kann. Eine Ersatzpflanzung ist an derselben Stelle im Hinblick auf die Freileitung nicht sinnvoll. Wenn ein Beschluss zur Fällung des Baumes gefasst wird, wird eine Ersatzpflanzung möglichst in der Nähe des gegenwärtigen Standorts durch das Fachamt sichergestellt. Anlage/n 1 Guardinistr_Lageplan_Strassenraumfotos (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de