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232039-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgeranträge 232039 und 232039-01: Beeinträchtigung/ Entfernung eines Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27

Nummer
232039-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Baumkommission 15.04.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 509,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 232039 Bürgerantrag: Beeinträchtigungen durch einen Lindenbaum im Bereich Guardinistraße 27

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232039-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgeranträge 232039 und 232039-01:
Beeinträchtigung/ Entfernung eines Lindenbaumes
im Bereich Guardinistraße 27
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Guardinistraße wird als Anliegerstraße im alten Ortskern von Niederholtorf
genutzt.
Auf Grund langjährig gewachsener Strukturen ist es zu erklären, dass die
Fluchten zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und daran angrenzenden
Privatgrundstücken zwischen Haus-Nr. 25 und 29 unregelmäßig verlaufen.
Unmittelbar vor Haus-Nr. 27 steht eine Holländische Linde (Tilia x europaea),
die 183 cm Stammumfang bei 11 m Kronenbreite und 24 m Höhe aufweist.
Diese Linde befindet sich in befriedigendem Zustand.
Die Grenze der Fahrbahn verspringt vor Haus-Nr. 27 um fünf Meter in Richtung
Gebäude, sodass der Eindruck entsteht, dass der auf städtischer Fläche
stehende Baum im Vorgarten des dahinterliegenden Grundstücks steht.
Die Linde hat ihren Traufbereich intensiv mit an der Oberfläche verlaufenden
Starkwurzeln erschlossen, die sich bis an die Kellerwände von Haus-Nr. 27
erstrecken. Nach kürzlich vollzogenem Eigentumswechsel beabsichtigt der
neue Eigentümer die Kelleraußenwände zu sanieren, was ohne Eingriffe in den
Wurzelraum des Baums nicht möglich ist.
Die Hauszuwegung und eine neben Haus-Nr. 29 gelegene Fläche sind durch
Unterwurzelung verworfen, eine übliche Nutzung des Vorgartens ist durch die
starke Verwurzelung nicht möglich.
Am südlich des Baumstandorts gelegenen Gebäude Nr. 29 ist es in der
Vergangenheit zu Schäden durch Durchfeuchtung des Mauerwerks gekommen.
Es ist nachvollziehbar, dass dies durch den gebäudenahen Stand der Linde
verursacht oder zumindest stark begünstigt wurde.
Die Freiräume zwischen Kronenmantel und den benachbarten Gebäuden
betragen ca. 1-2 Meter.
Durch eine in Stammnähe verlegte Freileitung musste die Krone der Linde
einseitig aufgeastet und beschnitten werden. Diese Schnittarbeiten sind zumSeite 1 von 4
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Schutz der Freileitung fortlaufend zu wiederholen.
Die Beeinträchtigungen und Beschädigungen im Baumumfeld sind durch den
ungünstigen Standort der Linde verursacht und können durch
Pflegemaßnahmen nicht kompensiert werden. Die Vielzahl der vorgenannten
Beeinträchtigungen der privaten Belange rechtfertigt nach Auffassung der
Verwaltung, dass den Anträgen stattgegeben werden kann.
Eine Ersatzpflanzung ist an derselben Stelle im Hinblick auf die Freileitung nicht
sinnvoll. Wenn ein Beschluss zur Fällung des Baumes gefasst wird, wird eine
Ersatzpflanzung möglichst in der Nähe des gegenwärtigen Standorts durch das
Fachamt sichergestellt.
Anlage/n
1 Guardinistr_Lageplan_Strassenraumfotos (öffentlich)Seite 2 von 4
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