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232031 · Informationsbrief

Informationsbrief - Kanalerneuerung Johannesstraße

Nummer
232031
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
25.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und
Anwohner der Johannesstraße von Rheinaustraße bis Rudolf-Hahn-Straße
Kanalerneuerung Johannesstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Johannesstraße im Abschnitt zwischen
Rheinaustraße und Rudolf-Hahn-Straße in Teilen erneuern und abschnittsweise sanieren. Der
Baubeginn ist für Mitte November 2023 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der
vom Rat am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in Ihrer Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung der Straße
im jeweiligen Bauabschnitt erforderlich. Anliegerverkehr kann bis zur Baustelle vorfahren,
entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert.
Die Erneuerung erfolgt in vier Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt wird der Kanal zwischen
Hermannstraße und Johannesstraße bis Haus Nummer 46 in offener Bauweise als Wanderbaustelle
erneuert. Im Anschluss daran werden im zweiten Bauabschnitt von Haus Nummer 46 bis zur Rudolf-
Hahn-Straße punktuelle Arbeiten an Anschlussleitungen und Schächten durchgeführt. Der dritte
Bauabschnitt betrifft den Abschnitt zwischen Rheinaustraße und Hermannstraße, wo ebenfalls
punktuelle Arbeiten an Anschlussleitungen und Schächten ausgeführt werden. Im vierten
Bauabschnitt erfolgt dann die Sanierung von bestehenden Kanälen in den Bauabschnitten zwei und
drei mit einem Schlauchliner in geschlossener Bauweise. Für den Einbau des Schlauchliners
müssen sich die Einbaufahrzeuge an den Kanalschächten aufstellen.
Straßenausbaubeiträge:
Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die
Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb
nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind.
Bauzeit:
Die gesamten Arbeiten werden voraussichtlich bis zum Ende des nächsten Jahres andauern. Es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder
durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
Uwe Burdack, Telefon 0228-77 35 16
uwe.burdack@bonn.de
Alle Fragen zu Straßenausbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C
Julia Lammers, Telefon 0228-77 2488
julia.lammers@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen
Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Allgemeine Informationen zu Kanalbau-Baustellen finden Sie hier: www.bonn.de/baustellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn.
Bonn, im Oktober 2023
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de