232031 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalerneuerung Johannesstraße
Kerndaten
- Nummer
- 232031
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 25.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Johannesstraße von Rheinaustraße bis Rudolf-Hahn-Straße Kanalerneuerung Johannesstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Johannesstraße im Abschnitt zwischen Rheinaustraße und Rudolf-Hahn-Straße in Teilen erneuern und abschnittsweise sanieren. Der Baubeginn ist für Mitte November 2023 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in Ihrer Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung der Straße im jeweiligen Bauabschnitt erforderlich. Anliegerverkehr kann bis zur Baustelle vorfahren, entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert. Die Erneuerung erfolgt in vier Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt wird der Kanal zwischen Hermannstraße und Johannesstraße bis Haus Nummer 46 in offener Bauweise als Wanderbaustelle erneuert. Im Anschluss daran werden im zweiten Bauabschnitt von Haus Nummer 46 bis zur Rudolf- Hahn-Straße punktuelle Arbeiten an Anschlussleitungen und Schächten durchgeführt. Der dritte Bauabschnitt betrifft den Abschnitt zwischen Rheinaustraße und Hermannstraße, wo ebenfalls punktuelle Arbeiten an Anschlussleitungen und Schächten ausgeführt werden. Im vierten Bauabschnitt erfolgt dann die Sanierung von bestehenden Kanälen in den Bauabschnitten zwei und drei mit einem Schlauchliner in geschlossener Bauweise. Für den Einbau des Schlauchliners müssen sich die Einbaufahrzeuge an den Kanalschächten aufstellen. Straßenausbaubeiträge: Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind. Bauzeit: Die gesamten Arbeiten werden voraussichtlich bis zum Ende des nächsten Jahres andauern. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Uwe Burdack, Telefon 0228-77 35 16 uwe.burdack@bonn.de Alle Fragen zu Straßenausbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Julia Lammers, Telefon 0228-77 2488 julia.lammers@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Allgemeine Informationen zu Kanalbau-Baustellen finden Sie hier: www.bonn.de/baustellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn. Bonn, im Oktober 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2
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