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232027 · Dringlichkeitsantrag

Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kurzfristige Maßnahmen Sporthalle Pennenfeld

Nummer
232027
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
26.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.10.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Sportausschusses 26.10.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.10.2023 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,8 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
232027
Antragsteller/in:
Georg Schäfer
Simon Sebastian Schmidt
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Nicole Unterseh
Andreas Goltz
Corinna Dahmen
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Gieslint Grenz
Fenja Wittneven-Welter
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Tobias Haßdenteufel
David Rupp
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bernd Bollmus
Florian Bräuer
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
Martin Saul
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
25.10.2023
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kurzfristige
Maßnahmen Sporthalle Pennenfeld
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.10.2023 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 26.10.2023 Anregung
Begründung der Dringlichkeit
Im aktuell laufenden Ligabetrieb fallen aufgrund fehlender Ausstattung
kontinuierlich Strafzahlungen für einen der aktiven Vereine an. Der logistische
Aufwand, sämtliche Materialien an- und abzutransportieren, ist für die Vereine
dauerhaft nicht zumutbar.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Das Städtische Gebäudemanagement wird beauftragt, in der Sporthalle im
Sportpark Pennenfeld kurzfristig die notwendigen Reparaturen vornehmen zu
lassen, die aus Sicht des Arbeitsschutzes erforderlich sind, um den nutzenden
Vereinen die Lagerung von Spielmaterialien und notwendiger Ausstattung für
den Spiel- und Ligabetrieb innerhalb der Räumlichkeiten der Halle zu gestatten.
Begründung
Die bisher mögliche Lagerung von z.B. Bällen oder notwendiger Bestuhlung für
Gäste in der Sporthalle durch die vor Ort aktiven Vereine konnte zuletzt aus
Gründen des Arbeitsschutzes seitens der Stadt nicht mehr gestattet werden.Seite 1 von 2
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Um den Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden und die
festgestellten Mängel zu beheben, reichen kleinere Maßnahmen aus, die im
laufenden Geschäft des SGB möglich sind.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de