232027 · Dringlichkeitsantrag
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kurzfristige Maßnahmen Sporthalle Pennenfeld
Kerndaten
- Nummer
- 232027
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 26.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Anregung
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 232027 Antragsteller/in: Georg Schäfer Simon Sebastian Schmidt CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Nicole Unterseh Andreas Goltz Corinna Dahmen Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Gieslint Grenz Fenja Wittneven-Welter SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tobias Haßdenteufel David Rupp DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bernd Bollmus Florian Bräuer FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul Martin Saul Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 25.10.2023 Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kurzfristige Maßnahmen Sporthalle Pennenfeld Beratungsfolge Sportausschuss 26.10.2023 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 26.10.2023 Anregung Begründung der Dringlichkeit Im aktuell laufenden Ligabetrieb fallen aufgrund fehlender Ausstattung kontinuierlich Strafzahlungen für einen der aktiven Vereine an. Der logistische Aufwand, sämtliche Materialien an- und abzutransportieren, ist für die Vereine dauerhaft nicht zumutbar. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Das Städtische Gebäudemanagement wird beauftragt, in der Sporthalle im Sportpark Pennenfeld kurzfristig die notwendigen Reparaturen vornehmen zu lassen, die aus Sicht des Arbeitsschutzes erforderlich sind, um den nutzenden Vereinen die Lagerung von Spielmaterialien und notwendiger Ausstattung für den Spiel- und Ligabetrieb innerhalb der Räumlichkeiten der Halle zu gestatten. Begründung Die bisher mögliche Lagerung von z.B. Bällen oder notwendiger Bestuhlung für Gäste in der Sporthalle durch die vor Ort aktiven Vereine konnte zuletzt aus Gründen des Arbeitsschutzes seitens der Stadt nicht mehr gestattet werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Um den Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden und die festgestellten Mängel zu beheben, reichen kleinere Maßnahmen aus, die im laufenden Geschäft des SGB möglich sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de