232024-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstellen
Kerndaten
- Nummer
- 232024-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232024-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV 24.10.2023 Bürgerantrag: Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstellen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Bürgerantrag „Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstellen“ ver- weist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage DS 231979 „Sachstand der Projekte aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“, mit der über den Stand der im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäder- landschaft (DS 200671) vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen u.a. auch über das Frankenbad berichtet wird. Für das Frankenbad wird aufgrund der Komplexität der anstehenden Gebäu- desanierung eine Machbarkeitsstudie der Sanierungsplanung vorgeschaltet, um damit grundlegende Erkenntnisse über die Sanierungsfähigkeit des Fran- kenbades zu gewinnen. Mit dieser Machbarkeitsstudie wird auch ein neuer Kostenrahmen erarbeitet. Das Projekt wird im SGB betreut und externe Fach- leute sind beauftragt, den Anforderungs-/Aufgabenkatalog für eine Machbar- keitsstudie zu erstellen. Sie führen die Sichtung und Bewertung der Bestandun- terlagen durch. Weitere Bestandsanalysen wie z.B. eine Bauwerksprüfung sind beauftragt. Sobald die Anforderungen an die Machbarkeitsstudie sowie der Untersu- chungsaufwand definiert wurden, kann eine Aussage dazu getroffen werden, wann mit Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und dann auch zu den voraus- sichtlichen Sanierungskosten zu rechnen sein wird. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden den Fachausschüssen des Rates vorgelegt werden. Einen möglichen Mehraufwand gegenüber den An- nahmen aus dem Beschluss DS 200671 wird die Verwaltung zum Haushalt anmelden, sobald belastbare Aussagen zum Sanierungsaufwand des Franken- bades vorliegen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung als erledigt zu betrachten. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de