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232024-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstellen

Nummer
232024-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232024 Bürgerantrag: Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstellen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232024-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
24.10.2023
Bürgerantrag: Sanierungsbeginn Frankenbad bis
2025 sicherstellen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Bürgerantrag „Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstellen“ ver-
weist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage DS 231979 „Sachstand der
Projekte aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“,
mit der über den Stand der im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäder-
landschaft (DS 200671) vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen u.a. auch über
das Frankenbad berichtet wird.
Für das Frankenbad wird aufgrund der Komplexität der anstehenden Gebäu-
desanierung eine Machbarkeitsstudie der Sanierungsplanung vorgeschaltet,
um damit grundlegende Erkenntnisse über die Sanierungsfähigkeit des Fran-
kenbades zu gewinnen. Mit dieser Machbarkeitsstudie wird auch ein neuer
Kostenrahmen erarbeitet. Das Projekt wird im SGB betreut und externe Fach-
leute sind beauftragt, den Anforderungs-/Aufgabenkatalog für eine Machbar-
keitsstudie zu erstellen. Sie führen die Sichtung und Bewertung der Bestandun-
terlagen durch. Weitere Bestandsanalysen wie z.B. eine Bauwerksprüfung sind
beauftragt.
Sobald die Anforderungen an die Machbarkeitsstudie sowie der Untersu-
chungsaufwand definiert wurden, kann eine Aussage dazu getroffen werden,
wann mit Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und dann auch zu den voraus-
sichtlichen Sanierungskosten zu rechnen sein wird.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden den Fachausschüssen des
Rates vorgelegt werden. Einen möglichen Mehraufwand gegenüber den An-
nahmen aus dem Beschluss DS 200671 wird die Verwaltung zum Haushalt
anmelden, sobald belastbare Aussagen zum Sanierungsaufwand des Franken-
bades vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag aufgrund der Stellungnahme der
Verwaltung als erledigt zu betrachten. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de