232018 · Mitteilungsvorlage
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Controlling 1. Halbjahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 232018
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 30.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.307 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 232018 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Controlling 1. Halbjahr 2023 Beratungsfolge Betriebsausschuss für Seniorenzentren 22.11.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bun- desstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen ein- schließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 30.06.2023 vorgelegt. Im Berichtszeitraum wurde in den stationären Einrichtungen eine durchschnittli- che Auslastung in Höhe von 96,7 % erreicht. Damit ist im Vergleich zu den Vor- jahren weiterhin eine überdurchschnittlich hohe Auslastung festzustellen. Das Halbjahr schließt zum Stichtag 30.06.2023 mit einem Verlust in Höhe von 36,5 TEUR. Im Rahmen der Hochrechnung zum 31.12.2023 ist ein Gewinn in Höhe von 57,7 TEUR für den Jahresabschluss zu erwarten. Der Ergebnisverlauf liegt darin begründet, dass in Anbetracht des bevorstehen- den Umzugs für das St. Albertus-Magnus-Haus und das Tagespflegehaus, ent- gegen der beiden anderen Einrichtungen, auf eine Pflegesatzanpassung zum 01.01.2023 verzichtet wurde. Diese greift erst mit dem Umzug in die neue Ein- richtung. Dadurch wurde eine zweimalige Pflegesatzerhöhung in einem Jahr für diese Einrichtungen vermieden. Detaillierte Ausführungen zu den maßgeblichen Planabweichungen im Wirt- schaftsjahr 2023 sind auf dem Erläuterungsblatt der Anlage dargestellt. Anlage/n 1 Anlage Seniorenzentren Controlling 1. Halbjahr 2023 (öffentlich)Seite 1 von 3 Ist 01-06 '23 Plan 01-06 '23 Ist 01-06 '22 Plan 2023 Hochrechnung in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR 1. 6.462,4 7.306,6 -844,2 -11,6% 7.011,9 -549,5 -7,8% 14.613,2 13.073,0 a) Tagespflege 150,5 167,6 -17,1 -10,2% 185,4 -34,9 -18,8% 335,2 329,2 b) vollstationärer Bereich 6133,1 6980,6 -847,4 -12,1% 6668,5 -535,4 -8,0% 13961,1 12.406,3 c) Kurzzeitpflege (KZP) 178,8 158,4 20,4 12,9% 158,0 20,8 13,2% 316,9 337,6 2. 2.544,3 2.521,6 22,6 0,9% 2.366,5 177,8 7,5% 5.043,2 5.133,4 a) Tagespflege 37,6 36,9 0,7 1,9% 36,3 1,3 3,6% 73,8 80,1 b) vollstationärer Bereich 2444,5 2426,5 18,0 0,7% 2273,1 171,4 7,5% 4853,1 4.929,1 c) Kurzzeitpflege (KZP) 62,1 58,2 3,9 6,8% 57,1 5,0 8,8% 116,3 124,2 3. 22,9 24,3 -1,4 -5,9% 71,1 -48,2 -67,8% 48,7 45,8 a) Tagespflege 22,9 24,3 -1,4 -5,9% 24,3 -1,4 -5,7% 48,7 45,8 b) vollstationärer Bereich 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0 c) Inkontinenzpauschale 0 0 0 0,0% 46,8 -46,8 -100,0% 0 0 d) Kurzzeitpflege (KZP) 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0 4. 685,8 911,0 -225,2 -24,7% 686,3 -0,5 -0,1% 1822,0 1.607,0 5. 839,4 260,7 578,7 222,0% 333,2 506,2 151,9% 521,4 1.512,0 a) Tagespflege 52,8 0 52,8 0,0% 19,2 33,6 175,0% 0 93,4 b) vollstationärer Bereich 669,7 152,4 517,4 339,5% 150,4 519,3 345,3% 304,8 1.189,7 c) Konvente 12,5 0 12,5 0,0% 7,5 5,0 66,4% 0 20,2 d) Erstattungen Pflegeausbildung 104,3 108,3 -4,0 -3,7% 156,1 -51,8 -33,2% 216,6 208,7 6. 46,2 118,9 -72,7 -61,1% 82,6 -36,4 -44,0% 237,8 108,1 7. 1,3 4,2 -3,0 -70,0% 4,8 -3,5 -73,5% 8,5 2,5 10.602,3 11.147,4 -545,1 -4,9% 10.556,5 45,8 0,4% 22.294,8 21.481,9 8. -7.462,7 -7.498,6 35,8 -0,5% -7.079,2 -383,5 5,4% -14.997,2 -14.925,5 a) Löhne und Gehälter -5760,2 -5737,1 -23,1 0,4% -5417,1 -343,1 6,3% -11474,3 -11.520,4 b) Soziale Abgaben, Altersversorgung und sonstige -1583,2 -1636,1 52,9 -3,2% -1543,9 -39,3 2,5% -3272,2 -3.166,3 c) Jobticket, Unfallversicherung -119,4 -125,4 6,0 -4,8% -118,2 -1,2 1,0% -250,7 -238,7 9. -2.797,5 -2.703,8 -93,7 3,5% -2.566,7 -230,8 9,0% -5.407,5 -5.435,5 a) Lebensmittel -447,8 -429,8 -18,0 4,2% -365,4 -82,4 22,5% -859,6 -895,6 b) Aufwendungen für Zusatzleistungen 0 0 0 0,0% -41,9 41,9 -100,0% 0 0 c) Wasser, Energie, Brennstoffe -536,5 -580,3 43,8 -7,6% -300,0 -236,5 78,8% -1160,7 -913,6 d) Wirtschaftsbedarf/ Verwaltungsbedarf -1813,2 -1693,6 -119,5 7,1% -1859,4 46,2 -2,5% -3387,3 -3.626,3 10. -7,1 -6,6 -0,5 7,0% -4,6 -2,5 53,9% -13,2 -14,2 11. -104,3 -118,9 14,6 -12,3% -155,0 50,7 -32,7% -237,8 -208,6 12. -32,3 -413,3 381,0 -92,2% -38,2 5,9 -15,3% -826,6 -475,0 -10.403,9 -10.741,2 337,3 -3,1% -9.843,7 -560,2 5,7% -21.482,4 -21.058,7 198,4 406,2 -207,8 -51,2% 712,7 -514,3 -72,2% 812,4 423,1 13. 34,9 24,1 10,7 44,5% 23,7 11,2 47,2% 48,3 80,9 14. 14,4 16,5 -2,0 -12,4% 16,5 -2,1 -12,6% 32,9 28,8 15. -75,3 -236,8 161,5 -68,2% -340,6 265,3 -77,9% -473,5 -150,5 a) auf immaterielle Vermögens- gegenstände und Sachanlagen -74,8 -236,6 161,8 -68,4% -340,4 265,6 -78,0% -473,1 -149,6 b) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände -0,4 -0,2 -0,2 118,2% -0,2 -0,2 118,9% -0,4 -0,9 16. -148,5 -158,4 9,9 -6,2% -135,6 -12,9 9,5% -316,8 -297,0 17. -11,5 -2,8 -8,7 304,4% -2,8 -8,7 310,8% -5,7 -23,0 12,4 48,8 -36,4 -74,6% 273,9 -261,5 -95,5% 97,6 62,3 18. 0 0,1 -0,1 -100,0% 0,2 -0,2 -100,0% 0,3 30,8 19. -17,7 -17,7 0 0,0% -21,8 4,1 -18,7% -35,4 -35,4 20. -5,3 31,2 -36,5 252,3 -257,6 -102,1% 62,4 57,7 Erträge aus öffentlicher und nicht- öffentlicher Förderung von Investitionen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen Erträge aus Investitionskosten Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung Personalaufwand Materialaufwand Erträge aus Unterkunft und Verpflegung Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen nach Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Gewinn-und Verlustrechnung 01-06/ 2023 Ergebnis Abweichung Ist/ Plan Umsatzerlöse § 277 Abs. 1 HGB Abweichung zum Vorjahr Abschreibungen Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung sonstige ordentliche Aufwendungen Zwischenergebnis Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern, Abgaben, Versicherungen Mieten, Pacht, Leasing Summe der Aufwendungen 8. - 12. ZwischenergebnisSeite 2 von 3 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Gewinn- und Verlustrechnung 01-06/2023 Erläuterung der Planabweichungen Zu Position 1 Während der Pandemie entstandene Mehraufwendungen für durchgeführte PoC Tests wurden gem. § 7 TestV bis Februar 2023 erstattet und in Pos. 1 ausgewiesen. Durch die Erstattung wurden die coronabedingten negativen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen neutralisiert. Die Planabweichungen resultieren insbesondere aus dem Wegfall dieser Erstattungen ab März 2023. Diese gesetzliche Änderung war bei der Erstellung des Wirtschaftsplans noch nicht absehbar. Ferner sind entgegen der Planung die Kostenerstattungen für das Spahn Personal in Höhe von 107 TEUR nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer entgegen der Vorjahre nicht in Pos. 1, sondern in Pos. 5b abzubilden. Zu Position 4 Im Wirtschaftsplan wurden die Investitionskosten für die Pacht des Ersatzneubaus des St. Albertus-Magnus-Hauses berücksichtigt, deren Fakturierung durch eine verzögerte Fertigstellung erst nach dem verspäteten Umzug ab dem 01.09.2023 erfolgt. Zu Position 5b Die Erstattungsbeträge aus der Ergänzungshilfe zum Ausgleich steigender Preise für Strom und Gas gemäß § 154 Abs. 3 SGB XI werden in Höhe von 365 TEUR hier ausgewiesen. Die Erstattungshilfe wurde erst nach Aufstellung der Kalkulation beschlossen und konnte so in den Planzahlen noch nicht berücksichtigt werden. Wie in Pos. 1 beschrieben, werden entgegen der Planaufstellung hier die Erträge für die Kostenerstattung des Spahn Personals nach § 8 Abs. 6 SGB XI abgebildet. Zu Position 6 Die Erträge aus den Blockheizkraftwerken sind im ersten Halbjahr durch teilweisen Ausfall reduziert. Desweiteren sind die Erträge aus der Vermietung des selbstbestimmten Wohnens im Neubau des St. Albertus-Magnus-Hauses noch nicht in die Ist-Zahlen eingeflossen, da durch die verspätete Fertigstellung die Inbetriebnahme später als geplant erfolgt. Zu Position 9c Die gestiegenen Preise für Strom und Gas begründen die erhebliche Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr. Zu Position 12 Die Miete für den Ersatzneubau des St. Albertus-Magnus-Hauses wird, wie in Pos. 4 erläutert, erst ab 01.09.2023 fällig. Zu Position 15a Zum 01.01.2023 fallen für wesentliche Teile der Bestandseinrichtungen keine Abschreibungen mehr an und verursachen die positive Planabweichung.Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de