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232015-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/u.w.-Antrag: E-Ladesäule(n) Tannenbusch

Nummer
232015-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 232015 Grüne/u.w.-Antrag: E-Ladesäule(n) Tannenbusch

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232015-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne/u.w.-Antrag: E-Ladesäule(n) Tannenbusch
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auf Basis des Ratsbeschlusses zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur im
Dezember 2021 (DS 211775) wurden die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) damit
beauftragt, einen flächendeckenden Aufbau der E-Ladeinfrastruktur im
gesamten Stadtgebiet umzusetzen.
Seitdem prüfen die SWB in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung neue
Standorte für die Errichtung von Normal- (AC) und Schnellladestationen (DC).
Um entsprechende Standorte realisieren zu können, sind jedoch diverse
Kriterien zu beachten. Dazu zählen u.a.:
- eine flächendeckende und bedarfsgerechte Verteilung
- eine Lage außerhalb eines festgesetzten Hochwassergebietes
- das Vorhandensein eines Stromkabels mit ausreichend Kapazität in der
Nähe
- ein geeigneter Untergrund
- die Einhaltung des Baumschutzes (DIN 18920)
- ggf. Belange des (Boden-) Denkmalschutzes
Ergänzend dazu sind für Schnellladepunkte noch Trafos in unmittelbarer Nähe
zur Ladestation erforderlich.
Für die Stadtteile Tannenbusch und Dransdorf werden die SWB für die
kommenden Ausbaustufen in Abhängigkeit zu o.g. Kriterien einen bzw.
mehrere Ladepunkte prüfen und einplanen. Zeitnah wird bereits eine
Ladestation in der Schlesienstraße errichtet werden. Im Stadtteil Auerberg
befinden sich im Rahmen der aktuellen Ausbaustufe bereits mehrere E-
Ladestationen in Planung, u.a. in der Flensburger Straße, Osloer Straße und
Brüsseler Straße.
Bei den nachfolgenden Ausbaustufen soll zudem stets geprüft werden, wo
bedarfsgerecht eine Ergänzung / Verdichtung des Angebotes erfolgen kann.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen
der Stellungnahme und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene
Vorgehensweise.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de