232010 · Beschlussvorlage
Einrichtung eines temporären Impuls-Quartiersmanagements in Bad Godesberg Nord
Kerndaten
- Nummer
- 232010
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232010 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Einrichtung eines temporären Impuls- Quartiersmanagements in Bad Godesberg Nord Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Anhörung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 22.11.2023 Empfehlung Rat 12.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V. erhält einen Zu- schuss zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten für die Sozialkoordination im Quartier „Bad Godesberg Nord – Un- ter der Godesburg“ (Umfang: 1,0 VZÄ) eine Förderung in Höhe von maximal: 168.565 EUR ab dem Jahr 2024 (inkl. der Mietkosten siehe Ziffer 2). 2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Immobilie im Quartier als Anlaufstelle anzumieten (ca. 60.000 Euro/Jahr). 3. Die Mittel in Höhe von anteilig bis zu 168.565 Euro jährlich werden ab 2024 bereitgestellt. Es ist beabsichtigt, die Förderung insgesamt für fünf Jahre aus- zurichten (bis 2028). Begründung Im Rahmen der Stellungnahme zum Beschluss „Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule“ hat die Sozialverwaltung angekündigt, den Be- darf einer sozialen Quartiersbegleitung im Norden von Bad Godesberg zu un- tersuchen. Diese Erhebungen sind vorangeschritten: Zunächst erfolgte der Quartierszuschnitt aus den beiden statistischen Bezirken 254 (Bad Godesberg Nord) und Teilen des Bezirks 251 (Bad Godesberg Zen- trum). Die zur Verfügung stehenden sozio-demographischen Daten wurden gesammelt und zusammen mit Informationen zur sozialen und sonstigen Infra- struktur vor Ort analysiert und zeigten bereits, dass die soziale Infrastruktur nicht den Bedürfnissen des wachsenden Quartiers entspricht.Seite 1 von 4 Seite 2 Im Nachbarschaftsdialog sowie bei diversen Stadtteilspaziergängen und Bege- hungen im Quartier wurden diese Bedarfe und auch die Folgen der fehlenden Angebote offensichtlich. Der oben beschriebene Prozess erfolgte im engen Austausch und in Koopera- tion verschiedener Ämter der Verwaltung und wurde auf der „Bonn-macht-mit“ Plattform veröffentlicht. Neben sehr konkreten Anliegen zu Themen wie Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung wurde insbesondere deutlich, dass ein Raum für Begegnung im Quar- tier fehlt, in dem Angebote für verschiedene Zielgruppen konzipiert und durch- geführt werden können. Zudem wird gemäß Bürgerantrag (DS 210113) ein Versammlungsraum vor Ort zum Austausch, zur Begegnung und zum Zusam- menwachsen der Bewohnerschaft benötigt. Dieser soll ortsansässigen Verei- nen wie z.B. dem Verein „Wir unter der Godesburg“ und interessierten Anwoh- nerinnen und Anwohnern zur Verfügung stehen, um identitätsstiftende Festi- vitäten und Angebote sowie Veranstaltungen und Versammlungen zur Generie- rung neuer Mitstreiterinnen und Mitstreiter für den Quartiersentwicklungspro- zess durchführen zu können. Synergien ergeben sich durch qualifizierte Beratungsangebote, die ebenfalls in der Immobilie angesiedelt werden sollen. Eine Interessenabfrage bei möglichen Kooperationspartnern zur Platzierung von weiteren (sozialen) Angeboten in den anzumietenden Quartiersräumen ergab zahlreiches Interesse, wie beispielsweise: Beratungsangebote für verschiedene Zielgruppen, Begegnungsangebote, eh- renamtliche Quartiersaktivitäten (Umweltaktivitäten, Feste, Verschönerungsak- tionen), Jugendarbeit, Schulsozialarbeit u.v.m. Auf der Grundlage der gesamtstädtischen Quartiersentwicklungsstrategie (DS 221069) wird empfohlen, eine Quartiersbegleitung in Form eines „temporären Impuls- Quartiersmanagements“ zu initiieren. Hierfür soll eine Immobilie, die als Anlaufstelle fungiert, angemietet und ein/e „Sozialkoordinator/in“ beauftragt werden, der/ die den Prozess im weiteren Verlauf koordiniert und begleitet.Seite 2 von 4 Seite 3 Begründung Zu 1. Der Quartiersentwicklungsprozess wurde zunächst verwaltungsseitig begleitet. Früher als zunächst angenommen ist die regelmäßige Begleitung und Koordi- nation für die weiteren Schritte durch eine Person vor Ort erforderlich. Die Nutzung einer geeigneten Immobilie bietet nun die Möglichkeit, ortskundige Akteure stärker in den Quartiersentwicklungsprozess einzubinden. Zur Koordi- nation der dort entstehenden haupt- und ehrenamtlich durchgeführten Angebo- te wird eine vor Ort tätige Arbeitskraft notwendig. Die Verwaltung arbeitet gerade an einem Nutzungskonzept für die Immobilie. Aufgabenschwerpunkte im Quartiersentwicklungsprozess werden neben dem Raummanagement im Quartier, begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Unter- stützung bei Quartiersaktivitäten sein. Für die Trägerschaft wird unter Berücksichtigung von Synergieeffekten durch der im Sozialraum bereits vorhandenen Vernetzung und Angebotsvielfalt emp- fohlen, den Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V. zu gewinnen. Zu 2. Eine geeignete Immobilie für ein Quartierszentrum ist bereits recherchiert. Ak- tuell wird der Entwurf eines Mietvertrages geprüft. Es handelt sich hierbei um die ehemalige Spielothek in der „Bonner Straße 17“, die sich insbesondere aufgrund der Lage und des Zuschnitts optimal eignet. Zur Ertüchtigung der Immobilie sind überschaubare Renovierungsarbeiten er- forderlich. Zudem muss die Immobilie entsprechend ihrer Nutzung ausgestattet werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln wird geprüft. Im Rahmen des Bauprojektes auf dem Gelände der Michaelschule wird darüber hinaus ein Infrastrukturraum mitgeplant, der sich ins Quartier öffnen und Ange- bote für die Nachbarschaft vorhalten soll. Gut angenommene Projekte und An- gebote können zukünftig auch dort verstetigt werden. Zu 3. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2023/2024 bereits zur Weiterentwicklung der Quartiersarbeit eingestellt. Im Rahmen der DS 230401 zur Fortführung der Quartiersmanagements in Bonn wurden bereits die Sachmittel für den Prozess beschlossen. Die Dauer einer Finanzierung von bis zu 5 Jahren ist auf den Bürgerantrag zurückzuführen.Seite 3 von 4 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.10 Sonst.soz.Hilfen und Leis- tungen 1.50.00.05.10.01 Sonst.soz.Hilfen und Leistungen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 168.565,00 EUR 150000510 / 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 168.565,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de