232007 · Beschlussvorlage
Förderung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung
Kerndaten
- Nummer
- 232007
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232007 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 22.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH erhält zur Finanzierung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung im Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70.015 EUR. Begründung Das Krisentelefon wird bereits seit 1999 angeboten. Es wurde in der Folge ei- ner Bewertung unter Beteiligung der LVR-Klinik, der Uni-Klinik, niedergelasse- ner Ärzte, Krankenkassen, Polizei, des Bonner Vereins, des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e. V. und der Telefonseelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. einge- richtet. Zielsetzung ist die präventive und akute niederschwellige Krisenintervention zur Stabilisierung von Betroffenen und deren Angehörigen außerhalb der „Bürozei- ten“ zur Verhinderung von stationär-medizinischer Behandlung. Das Krisentele- fon bietet somit eine unbedingt notwendige Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit einer psychischen Behinderung. Eine der Handlungsempfehlungen des Landespsychiatrieplans NRW 2017 lau- tete „Ambulante Krisenhilfen ausbauen und vernetzen“. Das damals zuständige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW hatte im Vorfeld eine Studie in Auftrag gegeben bei der deutlich wurde, dass ambulante psychosoziale und psychiatrische Krisenhilfe unter- schiedliche sozial-rechtliche Zuständigkeiten (Prävention, Daseinsvorsorge, Behandlung, Teilhabe, Kinder- und Jugendhilfe) berührt. Die Studie hat eine gemeinschaftliche Verantwortung und Finanzierung unter Mitwirkung von Kommunen, Krankenversicherung und Eingliederungshilfe empfohlen (MGEPA, 2017). Laut dem Landespsychiatrieplan „scheinen pauschale Förderungen dem Gegenstand dabei angemessener als fallbezogene Abrechnungen, zumindest seien Sockelfinanzierungen notwendig.“Seite 1 von 3 Seite 2 An der Fortschreibung des Landespsychiatrieplans wird derzeit noch gearbei- tet. Das Thema ist weiterhin auf der Landesebene präsent. Das Krisentelefon ist an Wochentagen von 19.00 bis 23.00 Uhr und an Wo- chenenden und Feiertagen von 18.00 bis 23.00 Uhr erreichbar. Die Zahl der Anrufe war auch im Jahr 2022 auf hohem Niveau stabil. Eine Stei- gerung ist bei den Anrufen an den Wochenenden zu verzeichnen. Anrufer*innen sind zu einem Anteil von 96 % Betroffene. 92 % der Anru- fer*innen sind bereits bekannt. Die Anrufe spielen eine wichtige stabilisierende und entlastende Rolle im sozial isolierten und psychisch sehr belasteten Alltag der Anrufer*innen. 6 % der Anrufe dienen der Krisenintervention, das heißt, es geht um die Bewäl- tigung akuter Angstzustände, Umgang mit psychotischen Verhaltensweisen und Beratung bei Suizidgedanken. Belastungen und Ängste in solchen Situa- tionen werden auch durch Angehörige bei Anrufen angesprochen. Darüber hinaus gibt es einen hohen Anteil so genannter Entlastungsanrufe, bei denen es eher um den Umgang mit der eigenen psychischen Erkrankung geht, belastende Erlebnisse/ Gedanken oder Vorhaben. Die Möglichkeit solcher Ge- spräche vermeidet das Eintreten akuter Krisensituationen. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Stellenanteile für die hauptamtliche Leitung, Verwaltung und das Qualitätsmanagement sowie der Entschädigung für ehrenamtliche Berater*innen und der Sachkosten. Für die Jahre 2021 und 2022 hatte der Ausschuss eine Förderung von bis zu 60.430,25 € (2021) und 61.638,86 € (2022) beschlossen (DS-Nr.: 210644). Die erhöhte Förderung ergibt sich, da der Dienst bisher mit einer vergleichswei- se hohen Anzahl von ehrenamtlich Mitarbeitenden sichergestellt werden konn- te. Diese sind inzwischen aufgrund ihrer persönlichen Umstände nicht mehr in diesem Umfang verfügbar, neue Mitarbeitende konnten bisher nur auf Honorar- basis gefunden werden. Für diese neuen Mitarbeitenden müssen Fortbildungs- angebote erfolgen. Daneben schlägt auch die Tariferhöhung für die fest ange- stellten Mitarbeiter zu Buche. Die Förderung erfolgt auf der Basis der anerkannten Kosten, überzahlte Mittel werden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zurückgefordert. Aus Sicht der Sozialverwaltung stellt das Krisentelefon eine notwendige nieder- schwellige Ergänzung des gemeindepsychiatrischen Angebots in Bonn dar. Im Zuge der Umstrukturierung sämtlicher niederschwelliger Leistungen in Folge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden Synergieeffekte mit anderen Leistungen überprüft. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Ver eine,sonst Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst Träg.Seite 2 von 3 Seite 3 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 70.015,00 EUR 150000506 / 73.1000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 70.015,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de