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232006 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Installation einer Fußgängerampel im Bereich Bernkasteler Straße 57-59-61 in Bonn-Friesdorf

Nummer
232006
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
24.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.01.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 110,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 232006-01 ST Bürgerantrag: Installation einer Fußgängerampel im Bereich Bernkasteler Straße 57-59-61 in Bonn-Friesdorf

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
232006
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
16.10.2023
Bürgerantrag: Installation einer Fußgängerampel im
Bereich Bernkasteler Straße 57-59-61 in Bonn-
Friesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich möchte hiermit einen offiziellen Antrag zur Installation einer Fußgängeram-
pel in Bonn-Friesdorf auf der Höhe der Bernkasteler Straße 57-59-61 stellen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Freitag, 13. Oktober 2023 13:36
An: VL_66_Lichtsignalanlagen <Lichtsignalanlagen@Bonn.de>
Betreff: Ampel Bonn Friesdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit einen offiziellen Antrag zur Installation einer Fußgängerampel in Bonn-
Friesdorf auf der Höhe der Bernkasteler Straße 57-59-61 stellen. Nach erfolgter
Datenerhebung und den vorliegenden Zahlen wird die Kfz-Stärke in der Spitzenstunde
deutlich überschritten. In solchen Fällen wäre ein Fußgängerüberweg (FGÜ) leider
unzulässig, da im Fall einer solch hohen Kfz-Frequentierung nur die Prüfung einer
Fußgängerampel in Betracht kommt. Diese Ampelanlagen dienen in Anbetracht einer
derartigen Verkehrsdichte eher dem Schutz der Fußgänger*innen.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist, dass die anderen Ampelanlagen auf der Straße sehr
weit voneinander entfernt sind. Dies führt dazu, dass ein erheblicher Abschnitt der Straße
zwischen den vorhandenen Ampeln liegt, was Fußgängern keine Möglichkeit bietet, die
Straße sicher zu überqueren. Diese Situation erhöht das Risiko für Fußgänger erheblich,
insbesondere in einem stark frequentierten Bereich wie der Bernkasteler Straße.
Die Bernkasteler Straße ist eine bedeutende Verkehrsader in Friesdorf, die von zahlreichen
BewohnerInnen und BesucherInnen frequentiert wird. Angesichts dieser Gegebenheiten ist
es von entscheidender Bedeutung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Wir ersuchen Sie daher dringend, unseren Antrag auf Installation einer Fußgängerampel in
Betracht zu ziehen und eine umgehende Prüfung sowie Umsetzung dieser Maßnahme
einzuleiten. Die bereits vorliegenden Daten und Analyse bestätigen der Stadt Bonn die
Dringlichkeit dieses Anliegens.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Sicherheit in unserer
Gemeinde.
Mit besten GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de