232003 · Beschlussvorlage
Optimierungsmöglichkeiten der Abzweiganlage Landgericht
Kerndaten
- Nummer
- 232003
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232003 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Optimierungsmöglichkeiten der Abzweiganlage Landgericht Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Anregung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag - Der Vorplanung zum viergleisigen Ausbau der Abzweiganlage Landgericht wird zugestimmt, da diese vor dem Hintergrund geplanter Taktverdichtungen im Stadtbahnverkehr die beste Optimierungsmöglichkeit zur Sicherstellung eines flexiblen, zukunftsfähigen und attraktiven Stadt- und Straßenbahnverkehrs darstellt. - Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 3 - 5) zu beauftragen und die Ausführungsplanung der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung Bereits heute sind die Gleisanlagen in der Oxfordstraße zwischen der Thomas- Mann-Straße und der Wilhelmstraße (sogenannte Abzweiganlage Landgericht) aufgrund der hier verkehrenden Stadt- und Straßenbahnlinien 61, 62, 65, 66 und 67 an ihrem Kapazitätsmaximum und führen bei den aufgeführten Linien zu Verspätungsanfälligkeiten. Hier kreuzt sich das Straßenbahnsystem der Linien 61, 62, und 65 mit den Stadtbahnlinien 66 und 67. Die Abzweiganlage Landgericht bildet dabei den Verknüpfungspunkt zwischen den in Ost-West- Richtung verlaufenden Gleisen zwischen der Kennedybrücke und dem Stadtbahntunnel sowie den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Gleisen zwischen der Wilhelmstraße und der Thomas-Mann-Straße. Der besagte Streckenabschnitt ist in seinem jetzigen Bestand zweigleisig ausgebaut und verläuft als besonderer Bahnkörper getrennt vom motorisierten Verkehr. Vor dem Hintergrund der im Bestand bestehenden Kapazitätsprobleme sowie der zukünftigen Taktverdichtung einzelner Linien und der geplanten rechtsrheinischen Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln erhöht eine Beibehaltung des Status quo die Wahrscheinlichkeit von Betriebsstörungen und Verspätungen mit Auswirkungen auf das gesamte Bonner Liniennetz. Als wesentliche Defizite im Status quo wurden folgende Punkte identifiziert:Seite 1 von 11 Seite 2 • Die Haltestellenlänge von 30 m erlaubt an der Haltestelle Stadthaus D lediglich die gleichzeitige Abfertigung von einer Straßenbahn. • Aufgrund des Mischverkehrs in der Thomas-Mann-Straße besteht die Gefahr von Verzögerungen beim Fahrgastwechsel bei einem Kfz- Rückstau vor der Signalanlage Richtung Knotenpunkt Berliner Platz an dieser Haltestelle. • Das Ausfahren einer Straßenbahn aus der Thomas-Mann-Straße in die Oxfordstraße ist zudem erst möglich, wenn wartende Kfz-Verkehre abgeflossen sind und die Ausfahrt signaltechnisch freigegeben wurde. • Generell findet keine ÖPNV-Beschleunigung statt, da keine Freigabezeitanforderung an der Lichtsignalanlage erfolgt. • In der Gegenrichtung ist die Einfahrt einer zweiten Bahn aus der Oxfordstraße in die Thomas-Mann-Straße bei Belegung der Haltestelle Stadthaus C nicht möglich, da diese ebenfalls aufgrund der Haltestellenlänge nur die gleichzeitige Abfertigung einer Straßenbahn zulässt. Nachfolgende Bahnen der Linien 66, 67 werden auf der Oxfordstraße zum Warten gezwungen. • Hinzu kommt, dass die Aufstellfläche zwischen Thomas-Mann-Straße und Wilhelmstraße für zwei Bahnen nicht ausreichend ist. Das heißt, wenn der Abschnitt durch eine Bahn belegt ist, kann keine andere Bahn in diesen Bereich einfahren, um die Haltestelle zu räumen. • Abschließend besteht die Gefahr von Rückstau und Behinderungen der Straßenbahn in der Wilhelmstraße durch die Führung im Mischverkehr bei einer schmalen Kfz-Fahrspur neben den Gleisen. Des Weiteren hat der Knotenpunkt Landgericht ebenfalls Auswirkungen auf die Fahrgastabwicklung an der Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz. Aufgrund der dort hintereinanderliegenden Hoch- und Niederflurhaltestellen kommt der Einfahrtreihenfolge in die Haltestelle eine höhere Bedeutung zu, auch im Hinblick auf die zukünftig zusätzlich abzufertigenden Züge, infolge einer angedachten und für die Attraktivitätssteigerung notwendigen Taktverdichtung auf den Linien. Bei einer dichten Folge von Straßenbahn- und Stadtbahnzügen muss in Fahrtrichtung Osten zunächst die Straßenbahn einfahren, damit der Fahrgastwechsel gleichzeitig mit einer nachfolgenden Stadtbahn erfolgen kann und so keine vermeidbaren Wartevorgänge im Bereich vor der Haltestelle entstehen. Zukünftig ist demnach eine verstärkte Flexibilität mit den Möglichkeiten des Vorsortierens und Überholens von Bahnen untereinander ein wesentlicher Aspekt für einen möglichen und durch die politischen Gremien zu beschließenden Ausbau, um eine stabile Betriebsqualität zu gewährleisten und ein zukunftssicheres Netz für die geplanten Taktverdichtungen und zusätzlichen Angebote (z.B. rechtsrheinische Stadtbahn) zu erstellen. Aufgrund dessen wurde seitens der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die potenzielle Lösungsansätze zur Behebung der sich zukünftig verstärkenden Kapazitätsprobleme aufzeigen soll. Insgesamt wurden drei Varianten inklusive einer jeweiligen Mikrosimulation untersucht: • Variante 1: Signaltechnische Optimierung und Beibehaltung des zweigleisigen Bestands • Variante 2: dreigleisiger Ausbau mit zugehöriger Signalsteuerung • Variante 3: viergleisiger Ausbau mit zugehöriger SignalsteuerungSeite 2 von 11 Seite 3 Die Prüfung soll dabei diverse Aspekte bzgl. der Verkehrsanlagen, des Betriebskonzepts und der Signalisierung berücksichtigen, die seitens SWB Bus und Bahn und Stadtverwaltung vorgegeben wurden. So wurde bei der Untersuchung bspw. die zukünftige Fahrzeugbreite der Stadtbahnwagen von 2,65 m angenommen. Des Weiteren wurde vorgegeben, richtlinienkonforme Radverkehrsanlagen sicherzustellen und keine Änderungen am südlichen Fahrbahnrand vorzunehmen, um dort die Gehwegbreite nicht weiter zu reduzieren. Die bestehenden Weichenstandorte sollten ebenfalls so weit wie möglich beibehalten werden. Bei signalisierten Querungen soll es den zu Fuß Gehenden möglich sein, während einer Grünzeit die gegenüberliegende Straßenseite zu erreichen, so dass kein Zwischenstopp auf Mittelinseln notwendig ist. Bezüglich des Betriebskonzeptes wurde angenommen, dass sich durch die Taktverdichtung der Linie 67 auf 10 Minuten ein überlagerter 5 Minuten-Takt mit der Linie 66 ergibt. Die Straßenbahnlinie 61 wird auf einen 3/7-Minuten-Takt verdichtet und die geplante rechtsrheinische Stadtbahn soll in einem 10 Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit verkehren. Für die Mikrosimulation wurden die Zähldaten aus der Straßenverkehrszählung 2018 zugrunde gelegt. Eine Berücksichtigung von Zuschlägen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrsentwicklung fand nicht statt. Unter Beachtung dieser Planungsrandbedingungen werden im Folgenden die Ergebnisse der Untersuchung zu den drei Varianten näher erläutert. Variante 1: Bei Variante 1, in der eine signaltechnische Optimierung der Lichtsignalanlagen am Landgericht (Nr. 124) und Stadthaus (Nr. 236) durchgeführt wird, werden sowohl die Gleisanlagen bzw. Weichenverbindungen als auch die Kfz- Fahrstreifen für den Individualverkehr baulich nicht angepasst. Die Optimierung der Lichtsignalanlagen sieht vor, dass sich zukünftig im Zulauf zum Knotenpunkt befindliche Stadt- und Straßenbahnen anmelden können, um bedarfsgerecht Grün zu erhalten. Die Freigabe erfolgt unter folgender Priorisierung der einzelnen Verkehrsteilnehmenden: 1. Zu Fuß Gehende 2. Straßen- und Stadtbahn 3. Kfz-Verkehr Mit der hohen Priorität auf den zu Fuß Gehenden wird bewirkt, dass keine Freigaben für diese Gruppe entfallen. Lange Wartezeiten für zu Fuß Gehende werden somit ausgeschlossen und damit auch die Wahrscheinlichkeit von illegalen Querungen der Fahrbahnen bzw. Gleise. Die Priorisierung der Straßen- und Stadtbahn gegenüber dem Kfz-Verkehr dient der Beschleunigung des ÖPNV, so dass die Nutzung des ÖPNV attraktiver wird. Die konkreten Vorteile der Maßnahme sind die bessere Abräumung von rückstauenden Kfz- Verkehren, die bevorzugte Einfahrt aus der Thomas-Mann-Straße in den Knotenpunkt sowie die bevorzugte Abwicklung von Diagonalfahrten zwischen Thomas-Mann-Straße und Wilhelmstraße für die Straßenbahn, so dass die Stadtbahnstrecke in Ost-West-Richtung weniger blockiert wird. Darüber hinaus kann die Einfahrtreihenfolge der Nieder- und Hochflurbahnen am Bertha-von- Suttner-Platz im Bedarfsfall berücksichtigt werden und die Freigabezeiten für Bahnen besser koordiniert werden, so dass im Idealfall eine grüne Welle für die Straßen- und Stadtbahnen in diesem Bereich entstehen. Die Kosten der Hardware-Nachrüstung für die signaltechnische Optimierung belaufen sich aufSeite 3 von 11 Seite 4 700.000 € netto. Insgesamt hat die Untersuchung ergeben, dass eine reine signaltechnische Lösung zwar die Situation verbessert, da Wartezeiten für den ÖPNV reduziert werden, allerdings werden die bereits bestehenden Kapazitätsprobleme nicht aufgelöst und es wird keine betriebliche Flexibilität, z.B. durch Überholmöglichkeiten der Bahnen untereinander, ermöglicht. Aus den benannten Gründen und Anforderungen im Bezug auf Taktverdichtung und Einrichtung zusätzlicher Linien sieht die Verwaltung und die SWBV diese Variante als nicht zielführend an. Variante 2: Variante 2 sieht hingegen bauliche Anpassungen im betrachteten Gebiet vor und geht von einem dreigleisigen Ausbau des Abzweigknotens aus. Prinzipiell werden dabei auf der Oxfordstraße zwei Gleise beibehalten, die zwischen Wilhelmstraße und Thomas-Mann-Straße um jeweils ein versetztes drittes Gleis ergänzt werden. Die im Bestand vorhandenen Kfz-Linksabbiegespuren in die Wilhelmstraße bzw. als Wendemöglichkeit auf der Oxfordstraße bleiben erhalten, müssen jedoch aufgrund der neuen Gleisabschnitte auf 36 m eingekürzt werden (s. Anlage 1). Bei Umsetzung einer solchen Planung müssen im nördlichen Straßenbereich der sehr breite Seitenraum um bis zu 2,5 m verschmälert und die Bestandsbäume entfernt bzw. Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Aufgrund der Lage der nördlichen Baumreihe über einer Fernwärmeleitung bestehen gewisse Einschränkungen bspw. hinsichtlich der Wuchsmöglichkeiten der dortigen Bäume. Aufgrund dessen ist ein Entfall der Baumreihe aus fachlicher Sicht unter Abwägung der Vor- und Nachteile vertretbar. Dennoch wäre die Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen vor allem im Hinblick auf eine klimaangepasste Stadtplanung wünschenswert. Hierzu wurden seitens der Verwaltung zwei Vorschläge geprüft. Eine potenzielle Maßnahme kann die Pflanzung von Bäumen, deren Baumkrone sich erst oberhalb der Oberleitung entfaltet, im aufgeweiteten Mittelbereich zwischen den innenliegenden Gleisen sein. Die SWBV/SSB lehnt diese Maßnahme jedoch ab, da zwangsläufig eine negative Beeinflussung für den Bahnbetrieb wie auch die Anlagentechnik zu erwarten ist und dies dem Zweck und Nutzen der Maßnahme Ausbau Landgericht entgegensteht. Folgende Aspekte werden hierbei als konfliktträchtig identifiziert: - Herabfallende Äste in Fahrleitungsanlage und auf Fahrzeuge - Beeinträchtigung der Fahrleitungsanlage bis hin zur Anlagenstörung - Verlaubung der Gleisanlagen / erhöhte Störungsanfälligkeit der Weichen / erhöhter Reinigungsaufwand insgesamt - Schäden an Gleis- und Entwässerungsanlagen durch Ausbreitung des Wurzelwerks - Gestörte Zugänglichkeit zu Anlagen und Fahrzeugen bei einem Havariefall Die zweite potenzielle Maßnahme wäre die Integration von begrünten Gleisen auf dem relevanten innerstädtischen Streckenabschnitt. Allerdings könnte eine Begrünung erst nach der Wilhelmstraße Richtung Osten beginnen, da sich im Abschnitt zwischen Thomas-Mann-Straße und Wilhelmstraße zahlreiche Weichen befinden, die aus technischen Gründen und zwecks Instandhaltung nicht begrünt werden können. Im Hinblick auf die innerstädtische Hitzevorsorge werden in der weiteren Planung jedoch möglichst weitreichende Begrünungsmaßnahmen zumSeite 4 von 11 Seite 5 Ausgleich für die erforderlichen Baumfällungen Berücksichtigung finden. Der wesentliche Vorteil der Variante 2 gegenüber dem Bestand ist die Möglichkeit, dass sowohl eine Bahn jeweils aus der Wilhelmstraße und Thomas-Mann-Straße in die Oxfordstraße einfahren können, ohne die dort verlaufenden Gleise zu blockieren. Es ist damit bspw. möglich, dass eine aus der Thomas-Mann-Straße kommende Bahn die Haltestelle Stadthaus räumt, so dass eine nachfolgende Bahn in den Haltestellenbereich einfahren kann und ein Fahrgastwechsel stattfinden kann. Das dritte Gleis bietet demnach die Möglichkeit, Haltestellen schneller zu räumen und eine bessere Betriebsabwicklung sicherzustellen, da die Fahrten unabhängig von Fahrten auf den durchgehenden Gleisen in der Oxfordstraße erfolgen können. Überholvorgänge zwischen den Stadtbahnen untereinander in Ost-West- Richtung bzw. in Gegenrichtung können allerdings nicht erfolgen. Aufgrund der komplexen Fahrbeziehungen mit Anforderungen an Leit- und Sicherungstechnik ist eine Fahrsignalanlage erforderlich, deren technische Einrichtungen in einem Schalthaus untergebracht werden müssen. Es werden neue Signalprogramme für den motorisierten Verkehr unter Berücksichtigung des ÖPNV-Verkehrs notwendig. Die Kosten für die sowohl baulichen als auch signaltechnischen Komponenten belaufen sich auf geschätzte 3,1 Mio. € netto. Die in Variante 2 beschriebenen Maßnahmen lösen laut Untersuchung die auf dem Streckenabschnitt bestehenden Probleme. Ein Vorsortieren bzw. Überholen der Bahnen untereinander ist - abgesehen von den Stadtbahnzügen untereinander in Ost-West-Richtung bzw. umgekehrt - möglich, so dass die betriebliche Flexibilität zwar verbessert, jedoch nicht maximiert wird. Auch diese Variante wird seitens der Verwaltung in Abstimmung mit der SWBV als nicht zielführend angesehen, um den komplexen Ansprüchen aus Sicht des ÖPNV an diesen Knotenpunkt gerecht zu werden. Variante 3: Bei Variante 3 sind ebenfalls bauliche Anpassungen erforderlich, um einen viergleisigen Ausbau zu realisieren. Wie in Variante 2 ist dafür eine Anpassung des nördlichen Bereichs (Verschmälerung des Seitenbereichs mit teilweisen Entfall der vorhandenen Baumreihe) erforderlich, allerdings weniger umfangreich als in Variante 2. Hinzu kommt der komplette Entfall der Kfz- Linksabbiegespuren, da dieser Platz zukünftig von den neu zu errichteten Gleisen benötigt wird (vgl. Anlage 2). Die Vorteile dieser Variante gegenüber des Bestands fallen analog zu Variante 2 aus. Allerdings erlaubt die Viergleisigkeit des Streckenabschnitts bei Einbau entsprechender Weichenverbindungen auch Überholungen von Bahnen in beide Richtungen auf der Oxfordstraße. Wie in Variante 2 ist eine signaltechnische Optimierung erforderlich, so dass sich die geschätzten Gesamtkosten auf ca. 3,5 Mio. € netto belaufen. Alle Faktoren zusammen betrachtet, ergibt sich mit dieser Variante laut Untersuchung die größtmögliche betriebliche Flexibilität. Für den Stadtbahnverkehr ist die Umsetzung der Variante 3 demnach die beste Lösung und aufgrund der genannten Aspekte notwendig, um zukünftig die Fahrplanstabilität aufrecht zu erhalten und einen attraktiven sowie zukunftsfähigen Stadtbahnverkehr anbieten zu können. Bis zu einer baulichen Realisierung der Maßnahme gemäß Variante 2 bzw. 3 können die geplanten Taktverdichtungen auf den Linien 61 und 67 nur schrittweise erfolgen. Die Auswirkungen auf die Betriebsstabilität des gesamten Stadtbahnnetzes sind in diesem Zusammenhang zu beobachten und abzuwägen.Seite 5 von 11 Seite 6 Einen weiteren Aspekt, der bei der Entscheidungsfindung zu beachten ist, stellt die zukünftige Buslinienführung in der Innenstadt dar. Unter anderem aufgrund des politischen Beschlusses zum Masterplan-Projekt Uni trifft City (DS 222489) wird die momentane Buslinienführung zukünftig angepasst werden müssen. Dabei gibt es drei Alternativrouten zur bestehenden Route über die Haltestelle Markt und den Kaiserplatz, die in Betracht gezogen werden können. Eine Möglichkeit ist eine Buslinienführung über die Thomas-Mann-Straße und im Anschluss über die Straße Am Hauptbahnhof. Eine zweite Möglichkeit ist die Führung über Oxfordstraße bis zum Kreisel am Alten Friedhof. Von dort biegt der Bus auf die Rabinstraße und in Verlängerung auf die Straße Am Hauptbahnhof ab. Eine dritte Möglichkeit ist die Buslinienführung über die B9 (Koblenzer Tor und Adenauerallee) und Am Hofgarten sowie Kaiserstraße. Die Umsetzung der Variante 3 würde zukünftig eine Buslinienführung von der Oxfordstraße in die Thomas-Mann-Straße erschweren, da der zugrundeliegende Linksabbieger zur Errichtung für eines der zusätzlichen Gleise benötigt wird. Durch Asphaltierung des Bahnkörpers könnte der Bus in diesem Bereich die Gleise ggf. mitbenutzen. Allerdings ist hierfür eine genauere Untersuchung der zukünftigen Taktfolgen von Bus und Bahn erforderlich, um zu prüfen, ob die Kapazität des Gleisabschnittes für eine Mitbenutzung des Buslinienverkehrs ausreichend ist. Für eine zukünftige Buslinienführung in der Innenstadt blieben demnach ggf. nur noch die Routen über Oxfordstraße, Kreisel am Alten Friedhof, Rabinstraße und entlang der Straße Am Hauptbahnhof sowie die mit deutlichen Umwegen und Mehrkosten verbundene Route entlang des Hofgartens. Die Umsetzung der Variante 3 hat durch den Entfall der Kfz-Linksabbiege- bzw. Wendespuren auch Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr. Während die Wendespur auf der Oxfordstraße durch die darauffolgende Wendemöglichkeit am Knotenpunkt Bornheimer Straße aufgefangen werden kann, existiert für die Linksabbiegespur von der Oxfordstraße in die Wilhelmstraße keine direkte Kompensationsmöglichkeit. Ein direktes Linksabbiegen ist auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Stadthaus und Kennedybrücke momentan regelkonform nicht möglich. Aktuelle Zähldaten aus dem Monat August 2023 weisen für die Linksabbiegespur auf der Oxfordstraße in die Wilhelmstraße rund 950 Kfz pro Tag auf. Davon nutzen ca. 200 Fahrzeuge die Linksabbiegespur als U-Turn. Kfz-Verkehre mit dem Ziel Wilhelmstraße müssen demnach bei Realisierung der Ausbaumaßnahme Alternativrouten einschlagen, die je nach Quelle mit Umwegen verbunden sein können. Dies betrifft auch die Kfz-Verkehre, welche die Wilhelmstraße bisher in Form von Durchgangsverkehr genutzt haben. Aufgrund der geringen Anzahl von ca. 750 Fahrzeugen pro Tag hält die Verwaltung die Verlagerung auf andere Verkehrsrouten jedoch für verträglich. Die Zähldaten der Gegenrichtung (Ost-West-Richtung) direkt am Knotenpunkt Berliner Platz aus November 2022 weisen ca. 1.400 Fahrzeuge auf der Wendespur Oxfordstraße aus. Die Mehrzahl mit ca. 1.000 Fahrzeugen nutzt die Spur als Wendemöglichkeit oftmals in Kombination zur Einfahrt in die dortige Friedensplatzgarage, die jedoch auch von der gegenüberliegenden Seite der Oxfordstraße eine Zufahrtsmöglichkeit bietet. Dies wird durch das Ausbleiben von verkehrlichen Problemsituationen trotz momentaner Sperrung der Tiefgaragenzufahrt in Richtung Osten unterstrichen. Weitaus wenigerSeite 6 von 11 Seite 7 Fahrzeuge nutzen den Fahrstreifen als Abbiegespur in Richtung Florentiusgraben (ca. 280 Fahrzeuge) und Sterntorbrücke (ca. 40 Fahrzeuge). Durch den Entfall der beiden Linksabbiegespuren für den MIV wird es für den Radverkehr zukünftig ebenfalls nicht mehr möglich sein, direkt in die Wilhelmstraße bzw. am Knotenpunkt Berliner Platz in die Fußgängerzone und in die Fahrradstraße Florentiusgraben abzubiegen. Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses werden die Möglichkeiten einer zukünftigen Radverkehrsführung (bspw. indirektes Linksabbiegen) an diesen Stellen geprüft und bewertet. Abschließend lässt sich festhalten, dass die Varianten zum drei- und viergleisigen Ausbau hinsichtlich der Störanfälligkeit und der Flexibilität im Bahnbetrieb besser zu bewerten sind als Variante 1, die lediglich eine signaltechnische Optimierung bei einer Beibehaltung des Bestands vorsieht. Bei einem viergleisigen Ausbau verschlechtert sich die Erreichbarkeit der Wilhelmstraße für den motorisierten Verkehr, da zur Realisierung der Entfall der Linksabbiegemöglichkeit notwendig ist. Des Weiteren sind die Varianten 2 und 3 mit einem höheren baulichen Aufwand und höheren Kosten verbunden und weisen eine gewisse städtebauliche Dominanz aufgrund der Gleisanlagen auf. Das geplante Stadtbahnkonzept mit den angestrebten Taktverdichtungen sowie der Integration einer Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln ist jedoch nur mit der baulichen Erweiterung des Abschnitts auf drei bzw. vier Gleise möglich. Aufgrund der umfassenden betrieblichen Flexibilität sprechen sich sowohl die SWB Bus und Bahn als auch die Stadtverwaltung für die Umsetzung der Variante 3 aus, da diese die beste Möglichkeit zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und attraktiven Stadt- und Straßenbahnverkehrs darstellt. Eine Aufnahme zusätzlicher Buslinien in Richtung Thomas-Mann-Straße erscheint möglich, muss aber im Zuge des Innenstadtkonzeptes aufgezeigt und geprüft werden. Nach erfolgtem Beschluss kann die SWBV mit den weiteren Planungsschritten und relevanten Beauftragungen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung beginnen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.07 Verkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 7 von 11 Seite 8 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 124.000 EUR 161001207, 72.1000, Innenauftrag 6100000 ÖPNV Pauschale 2024 Einzahlungen / Erträge 124.000 EUR Haushaltsbelastung jährlich 0 EUR Anlage/n 1 Gleisführung Variante 2 (öffentlich) 2 Gleisführung Variante 3 (öffentlich) 3 Variantenvergleich (öffentlich)Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de