231997-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umgestaltung Rheingasse
Kerndaten
- Nummer
- 231997-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231997-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umgestaltung Rheingasse Beratungsfolge Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die BV Bonn hat am 07.03.2024 die Vorlage DS 231997 zur Umgestaltung der Rheingasse mit der Maßgabe vertagt, die Vorlage am 09.04.2024 zum Beschlusspunkt zu erheben. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zuständigkeit des Rats oder der BV Bonn Entscheidend für die Frage nach der Zuständigkeit ist, inwiefern die zutreffenden Entscheidungen gesamtstädtisch bedeutsame Auswirkungen auf die Verkehrsführung haben. Demnach ist zu schauen, welche gesamtstädtische Bedeutung die Verkehrsführung in der Rheingasse hat. Es handelt sich nicht um eine klassifizierte Straße, was zunächst für die Zuständigkeit der BV Bonn sprechen könnte. Darüber hinaus ist lediglich eine vergleichsweise kurze Straße betroffen, die für andere Bezirke (z.B. Hardtberg oder Bad Godesberg) keine gesteigerte Bedeutung hat. Andererseits wird über die Rheingasse jedoch derzeit der von Beuel kommende Verkehr Richtung Süden abgewickelt, sodass Fahrtbeziehungen zwischen Beuel und Godesberg betroffen sind. Zudem beinhaltet der Beschlussvorschlag den Auftrag den Knotenpunkt Belderberg / Rathausgasse / Rheingasse umzugestalten: Der Straßenzug Belderberg ist dabei als Teil des klassifizierten Straßennetzes und zentrale Nord-Süd- Verbindung eine eindeutig gesamtstädtische Angelegenheit. Die Rheingasse ist darüber hinaus Bestandteil des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes und als Radpendlerroute von zweithöchster Priorität. Ebenso ist die Verkehrsführung in diesem Bereich für den ÖPNV von erheblicher Bedeutung, da 2 Buslinien die Oper mit dem ÖPNV-Netz verbinden und 2 weitere die Rheingasse passieren (müssen). Schließlich spricht auch die Einbindung in den Beschluss Masterplan 2.0 Uni trifft City (DS 222489), für den ebenfalls eine Zuständigkeit des Rates angenommen wurde, für eine gesamtstädtische Angelegenheit. Für Beschlüsse im Rahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0 wurde in der Vergangenheit stets eine gesamtstädtische Bedeutung angenommen. In Bezug auf den Cityring hatte das Verwaltungsgericht Köln im Rahmen eines Klageverfahrens zwischen der BV Bonn und dem Rat vor einiger Zeit in einem Hinweis angedeutet, dass es sich bei der Frage um dessen Abbindung bzw. Wiederherstellung ebenfalls um eine gesamtstädtische Angelegenheit handelt. Somit sieht die Verwaltung die gesamtstädtische Bedeutung des Projekts als gegeben an und damit auch die Zuständigkeit beim Rat der Stadt Bonn.Seite 1 von 2 Seite 2 Auswirkungen auf Planungsprozesse Die Verwaltung möchte noch vor der Sommerpause eine Beteiligung zu dem Projekt durchführen (siehe DS 240237). Daher bittet die Verwaltung um eine möglichst zeitnahe Beschlussfassung zur Umgestaltung der Rheingasse. Der Beschluss beinhaltet den Auftrag zur Überplanung des Knotenpunkts Belderberg / Rathausgasse / Rheingasse und setzt mit der Einbahnstraßenführung in der Rheingasse wichtige Grundlagen für die Planung dieses Knotenpunkts fest. Eng mit der Knotenpunktplanung verbunden ist auch der Anschluss an die Rathausgasse und das Städtebauförderungs-Projekt "Uni trifft City". Eine Verzögerung des Beschlusses könnte daher auch Auswirkungen auf das Projekt "Uni trifft City" haben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de