231994 · Mitteilungsvorlage
Gestaltung von RadPendlerRouten in der Region Bonn/Rhein-Sieg
Kerndaten
- Nummer
- 231994
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (14.227 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 231994 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Gestaltung von RadPendlerRouten in der Region Bonn/Rhein-Sieg Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 07.11.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Alltagsradverkehr hat vor allem in den Städten stark zugenommen. Aber auch im regionalen Pendlerverkehr gewinnt der Radverkehr an Bedeutung. Um diese Entwicklung zu unterstützen, muss die Radverkehrsinfrastruktur auf den Hauptachsen verbessert werden. Gerade das Pendeln mit dem Rad auf längeren Strecken verlangt nach attraktiven und leistungsfähigen Radverkehrsverbindungen. Während bisher vor allem Einzelprojekte im Fokus standen, rücken aktuell Netzkonzeptionen für besonders wichtige Radverkehrsrelationen in den Mittelpunkt der planerischen Überlegungen. Gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird zukünftig ein Radvorrangnetz definiert. Die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben hierfür dem Verkehrsministerium bereits gemeinsam einen regionalen Netzvorschlag unterbreitet. Das Radvorrangnetz des Landes wird aus drei Ausbaustandards bestehen: 1. Radschnellwege 2. Radvorrangrouten/regionale Bezeichnung: RadPendlerRouten 3. Radwege mit ERA-Standard (ERA = Empfehlung für Radverkehrsanlagen) Während es für die Kategorie 1 und 3 klar definierte Regeln gibt, existieren diese für Radvorrangrouten/RadPendlerRouten bisher nicht. Mit Schreiben vom 23.2.2022 hat das Verkehrsministerium des Landes NRW die „Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen für das Land offiziell eingeführt und damit für Fördermaßnahmen als verbindlich erklärt. Die H RSV enthält neben der Festlegung zu Ausbauquerschnitten auch Hinweise für mögliche Gestaltungselemente auf Radvorrangrouten/RadPendlerRouten, die überwiegend von den Radschnellwegen abgeleitet wurden (z.B. grüner Begleitstrich, Piktogramme, besondere Beschilderung etc.). Die ersten Abschnitte der RadPendlerRoute Bornheim-Alfter-Bonn sind inzwischen für den Verkehr freigegeben und mit einer provisorischen wegweisenden Beschilderung ausgestattet. Gemäß der Zielsetzung handelt es sich bei der RadPendlerRoute um ein besonderes Angebot, das auchSeite 1 von 11 Seite 2 entsprechend beworben werden sollte. Da künftig rund um Bonn ein Netz von RadPendlerRouten entstehen wird, das von verschiedenen Baulastträgern herzustellen ist, haben die Verwaltungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg- Kreises alle relevanten Akteure eingebunden, um gemeinsam Festlegungen in Form eines Arbeitspapiers zu treffen, wie die H RSV einheitlich in der Region anzuwenden ist. Damit soll eine Wiedererkennbarkeit der RadPendlerRouten in der Region und eine Entwicklung zu einer Marke gewährleistet werden. Neben den Planerinnen und Planern in den Kommunen wurden vor allem die Straßenverkehrsbehörden der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises sowie die Polizei in den Abstimmungsprozess einbezogen. Wesentliches gemeinsames Gestaltungselement für RadPendlerRouten wird künftig der Einschub in der wegweisenden Beschilderung darstellen. Markierungen auf der Fahrbahn wurden vor allem von den Straßenverkehrsbehörden und der Polizei kritisch gesehen. Details können dem beigefügten Arbeitspapier entnommen werden. Die Ergebnisse sind kompatibel mit den Festlegungen zur Gestaltung der RadPendlerRouten in Richtung Köln. Im nächsten Schritt wird ein gemeinsames Logo für RadPendlerRouten in der Region Bonn/Rhein-Sieg entwickelt. Dieses Logo soll sowohl für die Vermarktung als auch wegweisende Beschilderung genutzt werden. Anlage/n 1 Arbeitspapier_Gestaltung RPR_final (öffentlich)Seite 2 von 11 Arbeitspapier zur Gestaltung von RadPendlerRouten im Zulauf auf Bonn Stand 05.09.2023Seite 3 von 11 2 Allgemein Radverkehr erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Gleichzeitig soll das Radfahren gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW künftig einen Anteil von 25% bei den zurückgelegten Wegen einnehmen, um einen effizienten Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Dafür wird eine bessere Infrastruktur benötigt, damit der Radverkehr schnellerer und komfortabler wird. Erste Radschnellwege wurden auf zentralen Achsen bereits gebaut. Radschnellwege brauchen allerdings mit einer notwendigen Querschnittsbreite von 6,50 m (Radweg und Gehweg) als selbstständig geführter Weg viel Platz, der häufig nicht zur Verfügung steht. In den letzten Jahren hat sich deshalb ein weiterer Standard etabliert, der Radvorrangrouten genannt wird. In Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit wird das Radverkehrsnetz damit künftig drei Standards haben: Radschnellwege (überwiegend ≥ 2.000 Radfahrten/Tag) Radvorrangrouten (überwiegend 500-2.000 Radfahrten/Tag) Grundnetz (Basisstandard nach ERA) Für Radschnellwege und Radvorrangrouten hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Hinweise herausgegeben (H RSV), die per Erlass für Radvorrangrouten im Zuge von Bundes- und Landesstraßen und für die Förderung von kommunalen Radvorrangrouten verbindlich eingeführt wurden. Für Radschnellwege hat das Land NRW zusätzlich eigene Festlegungen getroffen, die in Form eines Leitfadens veröffentlicht wurden. In der Region Bonn/Rhein-Sieg wird es aufgrund der beengten Verhältnisse kaum Radschnellwege geben. Die Hauptachsen mit einer stärkeren Nachfrage sollen deshalb überwiegend als Radvorrangrouten ausgebaut werden, die in der Region die Bezeichnung „RadPendlerRouten“ tragen. Im Weiteren wird ausschließlich dieser Begriff genutzt. Grundsätzlich ermöglicht die RadPendlerRoute auch einen Ausbau im Radschnellwegstandard, wenn das notwendige Potenzial erreicht werden kann und der Platz für den Ausbau vorhanden ist. Die H RSV bietet neben Hinweisen für die Planung und bauliche Ausgestaltung (Querschnittsgestaltung) auch zahlreiche Vorschläge für die Gestaltung der RadPendlerRouten, um z.B. die Sicherheit und Orientierung zu verbessern. Da die Planung der RadPendlerRouten überwiegend in kommunaler Trägerschaft erfolgt, fand eine regionale Abstimmung zu den Gestaltungselementen statt, damit ein einheitliches Gesamtbild entstehen und RadPendlerRouten in der Region für die Nutzer wiedererkennbar sind. Zu folgenden Gestaltungselementen wurden Festlegungen getroffen, die nachfolgend erläutert werden: Grüner Beistrich Bodenpiktogramme Roteinfärbungen von Furten Wegweisende Beschilderung ThemenrouteneinschubSeite 4 von 11 Grüner Beistrich Der grüne Beistrich ist ein linienhaftes Kennzeichnungselement, um die RadPendlerRoute gegenüber anderen Radrouten abzugrenzen und auf der Strecke eine bessere Orientierung zu geben. Grundsätzlich ist der grüne Beistrich bei allen Führungsformen anwendbar. Die Markierung ist gemäß H RSV als Schmalstrich (0,12m) mit einem Strich-Lücke-Verhältnis von 1,00 / 2,00 m auszuführen. Der grüne Begleitstrich ist kein StVO-Element und muss nicht straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden. Foto: Beispiel Krefeld (Foto MUNV NRW.) Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen: Grundsätzlich: Prinzip des sparsamen Gebrauchs Einsatz vor und nach wichtigen Knotenpunkten Verzicht des Einsatzes des Beistrichs auf Flächen, die durch andere Verkehrsteilnehmer genutzt werden Kritisch wird der Einsatz auch bei gemeinsamen Geh/Radwege gesehen, weil Radfahrende ein alleiniges Nutzungsrecht ableiten könnten Verzicht bei Fahrradstraßen in Bonn, die parallel bereits einen roten Begleitstrich erhaltenSeite 5 von 11 4 Bodenpiktogramme Auch Bodenpiktogramme werden eingesetzt um Radfahrerinnen und Radfahrern punktuell eine bessere Orientierung zu geben. Auf RadPendlerRouten darf das Zeichen VZ 350.1 und 350.2 (Radschnellverbindung) – auch in markierter Form – nicht eingesetzt werden. Denkbar ist jedoch die Nutzung eines selbst gestalteten Logos, für dessen Aufbringen auf die Fahrbahn keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist. Hannover Aachen Bochum Fotos: Praxisbeispiele für Bodenpiktogramme (Stadt Hannover, Stadt Aachen, VIA eG) Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen: Bodenpiktogramme werden nicht als durchgängiges Gestaltungselement eingesetzt Denkbar vor allem am Beginn und am Ende von Wirtschaftswegen und im Außerortsbereich auf straßenbegleitenden Radwegen Logo ist identisch mit dem Themenrouteneinschub an der wegweisenden Beschilderung und dient auch der Kommunikation des GesamtkonzeptesSeite 6 von 11 Roteinfärbungen von Furten Roteinfärbungen bei der Querung der RadPendlerRoute an einem Knotenpunkt bzw. einer Einmündung erhöhen die Aufmerksamkeit und damit die Verkehrssicherheit. Zusätzlich können sie auch eine Leitfunktion haben. Die Straßenverkehrsbehörden und die Polizei weisen darauf hin, dass Roteinfärbungen für sie ein wichtiges Instrument sind, um die Sicherheit an besonders gefährlichen Querungssituationen zu erhöhen. Wenn alle Furten rot eingefärbt werden, entsteht aus ihrer Sicht ein Gewöhnungseffekt und die gewünschte besondere Aufmerksamkeit bleibt aus. In der Region werden Roteinfärbungen deshalb in erster Linie an so genannten Unfallhäufungsstellen eingesetzt, um die Verkehrssicherheit gezielt zu erhöhen. Abbildung: Roteinfärbung mit grünem Begleitstrich (VIA eG) Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen: Roteinfärbungen sind kein grundsätzliches Gestaltungselement für RadPendlerRouten Sofern vorhanden, können kommunale Festlegungen zu Roteinfärbungen auch auf RadPendlerRouten übertragen werden. In Kommunen ohne Festlegungen sollten bei der Neueinrichtung einer RadPendlerRoute die Knotenpunkte einzeln betrachtet werden. Bei einer kritischen Querungssituation ist eine Roteinfärbung der Furten sinnvoll. Ebenso dort, wo dem Radverkehr Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr eingeräumt wird.Seite 7 von 11 6 Wegweisende Beschilderung Mit den erhöhten Anforderungen an den Fahrkomfort und die angestrebte Verkürzung der Reisezeiten erhöhen sich auch die Anforderungen an die wegweisende Beschilderung, die aktuell vor allem durch einfache Pfeilwegweiser und Zwischenwegweiser direkt am Knotenpunkt oder Einmündungen dominiert wird. Gemäß H RSV ist der Einsatz von Vorwegweisern und Tabellenwegweisern zur besseren Orientierung auf Radschnellverbindungen sinnvoll. Sie können auch bei RadPendlerRouten angewandt werden. Mit Vorwegweisern und Tabellenwegweisern erhöht sich der Beschilderungsaufwand jedoch deutlich. Das Streckenpiktogramm „Radschnellverbindung“ hinter dem Ziel kommt bei RadPendlerRouten nicht zur Anwendung. Abbildung: Wegweisende Beschilderung bei Radschnellverbindungen (H RSV) Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen: Vorwegweiser und Tabellenwegweiser sollen grundsätzlich nur da eingesetzt werden, wo es zur Orientierung notwendig ist. Vorwegweiser sollen z.B. zum Einsatz kommen, wenn sich Radfahrende rechtzeitig in eine Abbiegespur einordnen müssen. Tabellenwegweiser sollen vor allem in der Geradeaus-Fahrtrichtung eingesetzt werden, weil hier bei Pfeilwegweisern die größten Orientierungsprobleme bestehen.Seite 8 von 11 Themenrouteneinschub Themenrouteneinschübe sind Bestandteile der wegweisenden Beschilderung und unterstützen neben der Ortsangabe die Orientierung. Bekannt sind die Themenrouteneinschübe bisher aus dem touristischen Bereich und der Knotenpunktbeschilderung. Sie sind deshalb gut geeignet, um Orientierung auch auf der RadPendlerRoute zu geben. Gemäß HBR NRW müssen die Einschübe verkehrsrechtlich angeordnet werden. Themenrouteneinschübe werden von allen Beteiligten als sinnvoll eingeschätzt. Foto: Beispiel für einen Themenrouteneinschub an einem Tabellenwegweiser (Habedank) Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen: Themenrouteneinschübe stellen die zentrale Leiteinrichtung auf der RadPendlerRoute dar Sie können auch für provisorische Routenführungen genutzt werden (ohne Graueinfärbung) Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis werden beauftragt, für die Region ein eigenständiges Logo für die RadPendlerRouten zu entwickeln, das sowohl als Einschub und Bodenmarkierung als auch für die spätere Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden kannSeite 9 von 11 8 Weitere Elemente An RadPendlerRouten kann durch weitere Serviceelemente eine Wiederkennung erreicht werden, wenn diese einheitlich gestaltet werden. Hierzu zählen unter anderem: Übersichtstafeln Kilometersteine, -tafeln Stationen mit Werkzeug, Luftpumpe etc. Fahrradabstellanlagen Fotos: Beispiele sonstige Elemente (VIA eG) Grundsätzlich werden diese Elemente für sinnvoll und geeignet empfunden. Es besteht aber auch Einigkeit, dass zunächst die eigentliche Planung und Umsetzung der Routen im Vordergrund stehen muss. Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen: Zunächst Konzentration auf die Planung und den Bau der eigentlichen RadPendlerRouten Bei der Entwicklung des Logos sollen auch Gestaltungsvorschläge für die weiteren Elemente gemacht werdenSeite 10 von 11 An diesem Arbeitspapier haben mitgewirkt: Die Ausarbeitungen des Arbeitspapiers wurden durch die VIA Köln eG (Frau Helmes) fachlich vorbereitet und unterstützt. Für die regionale Abstimmung fand am 26.7.2023 ein Vorgespräch mit der Polizei (Herrn Ellenberger) und den Straßenverkehrsbehörden Bonn und Rhein-Sieg-Kreis statt. Anschließend wurden die Themen mit den beteiligten Kommunen am 3.8.2023 mit folgenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern besprochen: Sven Habedank (Rhein-Sieg-Kreis) Ruth Römer (Rhein-Sieg-Kreis) Stefan Groß (Rhein-Sieg-Kreis) Felix Maus (Bonn) Florian Bröder (Bonn) Dirk Delpho (Bonn) Justus Krümmel (Bonn) Christina Welt (Bonn) Oliver Neugebauer (Troisdorf) Rupert Eggers (Lohmar) Ulrich Kalle (Sankt Augustin) Nicole Rokicki (Rheinbach) Fee Rebbe (Niederkassel) Liena Humke (Meckenheim) Jonathan Mertes (Meckenheim) Cornelia Hollek (Königswinter) Birgitt Münch (Hennef) Dominic Drieschner (Hennef) Matthias Kropsch (Bornheim) Julia Müller (Alfter) Jana Unseld (Siegburg) Lena Helmes (Planungsbüro VIA eG) Maren Olefs (Planungsbüro VIA eG) Zu der Veranstaltung am 3.8.2023 gibt es eine Präsentation und ein Protokoll, auf beides wird ergänzend verwiesen.Seite 11 von 11
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de