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231994 · Mitteilungsvorlage

Gestaltung von RadPendlerRouten in der Region Bonn/Rhein-Sieg

Nummer
231994
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis 07.11.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231994
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Gestaltung von RadPendlerRouten in der Region
Bonn/Rhein-Sieg
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 07.11.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Alltagsradverkehr hat vor allem in den Städten stark zugenommen. Aber
auch im regionalen Pendlerverkehr gewinnt der Radverkehr an Bedeutung. Um
diese Entwicklung zu unterstützen, muss die Radverkehrsinfrastruktur auf den
Hauptachsen verbessert werden. Gerade das Pendeln mit dem Rad auf
längeren Strecken verlangt nach attraktiven und leistungsfähigen
Radverkehrsverbindungen. Während bisher vor allem Einzelprojekte im Fokus
standen, rücken aktuell Netzkonzeptionen für besonders wichtige
Radverkehrsrelationen in den Mittelpunkt der planerischen Überlegungen.
Gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
wird zukünftig ein Radvorrangnetz definiert. Die Bundesstadt Bonn und der
Rhein-Sieg-Kreis haben hierfür dem Verkehrsministerium bereits gemeinsam
einen regionalen Netzvorschlag unterbreitet. Das Radvorrangnetz des Landes
wird aus drei Ausbaustandards bestehen:
1. Radschnellwege
2. Radvorrangrouten/regionale Bezeichnung: RadPendlerRouten
3. Radwege mit ERA-Standard (ERA = Empfehlung für
Radverkehrsanlagen)
Während es für die Kategorie 1 und 3 klar definierte Regeln gibt, existieren
diese für Radvorrangrouten/RadPendlerRouten bisher nicht. Mit Schreiben vom
23.2.2022 hat das Verkehrsministerium des Landes NRW die „Hinweise zu
Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV)“ der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen für das Land offiziell
eingeführt und damit für Fördermaßnahmen als verbindlich erklärt. Die H RSV
enthält neben der Festlegung zu Ausbauquerschnitten auch Hinweise für
mögliche Gestaltungselemente auf Radvorrangrouten/RadPendlerRouten, die
überwiegend von den Radschnellwegen abgeleitet wurden (z.B. grüner
Begleitstrich, Piktogramme, besondere Beschilderung etc.).
Die ersten Abschnitte der RadPendlerRoute Bornheim-Alfter-Bonn sind
inzwischen für den Verkehr freigegeben und mit einer provisorischen
wegweisenden Beschilderung ausgestattet. Gemäß der Zielsetzung handelt es
sich bei der RadPendlerRoute um ein besonderes Angebot, das auchSeite 1 von 11
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entsprechend beworben werden sollte. Da künftig rund um Bonn ein Netz von
RadPendlerRouten entstehen wird, das von verschiedenen Baulastträgern
herzustellen ist, haben die Verwaltungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-
Kreises alle relevanten Akteure eingebunden, um gemeinsam Festlegungen in
Form eines Arbeitspapiers zu treffen, wie die H RSV einheitlich in der Region
anzuwenden ist. Damit soll eine Wiedererkennbarkeit der RadPendlerRouten in
der Region und eine Entwicklung zu einer Marke gewährleistet werden.
Neben den Planerinnen und Planern in den Kommunen wurden vor allem die
Straßenverkehrsbehörden der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises
sowie die Polizei in den Abstimmungsprozess einbezogen.
Wesentliches gemeinsames Gestaltungselement für RadPendlerRouten wird
künftig der Einschub in der wegweisenden Beschilderung darstellen.
Markierungen auf der Fahrbahn wurden vor allem von den
Straßenverkehrsbehörden und der Polizei kritisch gesehen. Details können
dem beigefügten Arbeitspapier entnommen werden. Die Ergebnisse sind
kompatibel mit den Festlegungen zur Gestaltung der RadPendlerRouten in
Richtung Köln.
Im nächsten Schritt wird ein gemeinsames Logo für RadPendlerRouten in der
Region Bonn/Rhein-Sieg entwickelt. Dieses Logo soll sowohl für die
Vermarktung als auch wegweisende Beschilderung genutzt werden.
Anlage/n
1 Arbeitspapier_Gestaltung RPR_final (öffentlich)Seite 2 von 11
Arbeitspapier
zur Gestaltung von RadPendlerRouten im Zulauf auf
Bonn
Stand 05.09.2023Seite 3 von 11
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Allgemein
Radverkehr erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Gleichzeitig soll das Radfahren
gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW künftig einen Anteil von 25% bei den
zurückgelegten Wegen einnehmen, um einen effizienten Beitrag zur Verkehrswende
zu leisten. Dafür wird eine bessere Infrastruktur benötigt, damit der Radverkehr
schnellerer und komfortabler wird. Erste Radschnellwege wurden auf zentralen
Achsen bereits gebaut. Radschnellwege brauchen allerdings mit einer notwendigen
Querschnittsbreite von 6,50 m (Radweg und Gehweg) als selbstständig geführter
Weg viel Platz, der häufig nicht zur Verfügung steht.
In den letzten Jahren hat sich deshalb ein weiterer Standard etabliert, der
Radvorrangrouten genannt wird. In Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit wird
das Radverkehrsnetz damit künftig drei Standards haben:
 Radschnellwege (überwiegend ≥ 2.000 Radfahrten/Tag)
 Radvorrangrouten (überwiegend 500-2.000 Radfahrten/Tag)
 Grundnetz (Basisstandard nach ERA)
Für Radschnellwege und Radvorrangrouten hat die Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen Hinweise herausgegeben (H RSV), die per Erlass für
Radvorrangrouten im Zuge von Bundes- und Landesstraßen und für die Förderung
von kommunalen Radvorrangrouten verbindlich eingeführt wurden. Für
Radschnellwege hat das Land NRW zusätzlich eigene Festlegungen getroffen, die in
Form eines Leitfadens veröffentlicht wurden.
In der Region Bonn/Rhein-Sieg wird es aufgrund der beengten Verhältnisse kaum
Radschnellwege geben. Die Hauptachsen mit einer stärkeren Nachfrage sollen
deshalb überwiegend als Radvorrangrouten ausgebaut werden, die in der Region die
Bezeichnung „RadPendlerRouten“ tragen. Im Weiteren wird ausschließlich dieser
Begriff genutzt. Grundsätzlich ermöglicht die RadPendlerRoute auch einen Ausbau im
Radschnellwegstandard, wenn das notwendige Potenzial erreicht werden kann und
der Platz für den Ausbau vorhanden ist. Die H RSV bietet neben Hinweisen für die
Planung und bauliche Ausgestaltung (Querschnittsgestaltung) auch zahlreiche
Vorschläge für die Gestaltung der RadPendlerRouten, um z.B. die Sicherheit und
Orientierung zu verbessern. Da die Planung der RadPendlerRouten überwiegend in
kommunaler Trägerschaft erfolgt, fand eine regionale Abstimmung zu den
Gestaltungselementen statt, damit ein einheitliches Gesamtbild entstehen und
RadPendlerRouten in der Region für die Nutzer wiedererkennbar sind. Zu folgenden
Gestaltungselementen wurden Festlegungen getroffen, die nachfolgend erläutert
werden:
 Grüner Beistrich
 Bodenpiktogramme
 Roteinfärbungen von Furten
 Wegweisende Beschilderung
 ThemenrouteneinschubSeite 4 von 11
Grüner Beistrich
Der grüne Beistrich ist ein linienhaftes Kennzeichnungselement, um die
RadPendlerRoute gegenüber anderen Radrouten abzugrenzen und auf der Strecke
eine bessere Orientierung zu geben. Grundsätzlich ist der grüne Beistrich bei allen
Führungsformen anwendbar. Die Markierung ist gemäß H RSV als Schmalstrich
(0,12m) mit einem Strich-Lücke-Verhältnis von 1,00 / 2,00 m auszuführen.
Der grüne Begleitstrich ist kein StVO-Element und muss nicht
straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden.
Foto: Beispiel Krefeld (Foto MUNV NRW.)
Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen:
 Grundsätzlich: Prinzip des sparsamen Gebrauchs
 Einsatz vor und nach wichtigen Knotenpunkten
 Verzicht des Einsatzes des Beistrichs auf Flächen, die durch andere
Verkehrsteilnehmer genutzt werden
 Kritisch wird der Einsatz auch bei gemeinsamen Geh/Radwege gesehen, weil
Radfahrende ein alleiniges Nutzungsrecht ableiten könnten
 Verzicht bei Fahrradstraßen in Bonn, die parallel bereits einen roten
Begleitstrich erhaltenSeite 5 von 11
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Bodenpiktogramme
Auch Bodenpiktogramme werden eingesetzt um Radfahrerinnen und Radfahrern
punktuell eine bessere Orientierung zu geben. Auf RadPendlerRouten darf das
Zeichen VZ 350.1 und 350.2 (Radschnellverbindung) – auch in markierter Form – nicht
eingesetzt werden. Denkbar ist jedoch die Nutzung eines selbst gestalteten Logos, für
dessen Aufbringen auf die Fahrbahn keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung
erforderlich ist.
Hannover Aachen Bochum
Fotos: Praxisbeispiele für Bodenpiktogramme (Stadt Hannover, Stadt Aachen, VIA eG)
Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen:
 Bodenpiktogramme werden nicht als durchgängiges Gestaltungselement
eingesetzt
 Denkbar vor allem am Beginn und am Ende von Wirtschaftswegen und im
Außerortsbereich auf straßenbegleitenden Radwegen
 Logo ist identisch mit dem Themenrouteneinschub an der wegweisenden
Beschilderung und dient auch der Kommunikation des GesamtkonzeptesSeite 6 von 11
Roteinfärbungen von Furten
Roteinfärbungen bei der Querung der RadPendlerRoute an einem Knotenpunkt bzw.
einer Einmündung erhöhen die Aufmerksamkeit und damit die Verkehrssicherheit.
Zusätzlich können sie auch eine Leitfunktion haben. Die Straßenverkehrsbehörden
und die Polizei weisen darauf hin, dass Roteinfärbungen für sie ein wichtiges
Instrument sind, um die Sicherheit an besonders gefährlichen Querungssituationen
zu erhöhen. Wenn alle Furten rot eingefärbt werden, entsteht aus ihrer Sicht ein
Gewöhnungseffekt und die gewünschte besondere Aufmerksamkeit bleibt aus. In der
Region werden Roteinfärbungen deshalb in erster Linie an so genannten
Unfallhäufungsstellen eingesetzt, um die Verkehrssicherheit gezielt zu erhöhen.
Abbildung: Roteinfärbung mit grünem Begleitstrich (VIA eG)
Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen:
 Roteinfärbungen sind kein grundsätzliches Gestaltungselement für
RadPendlerRouten
 Sofern vorhanden, können kommunale Festlegungen zu Roteinfärbungen
auch auf RadPendlerRouten übertragen werden.
 In Kommunen ohne Festlegungen sollten bei der Neueinrichtung einer
RadPendlerRoute die Knotenpunkte einzeln betrachtet werden. Bei einer
kritischen Querungssituation ist eine Roteinfärbung der Furten sinnvoll.
Ebenso dort, wo dem Radverkehr Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr
eingeräumt wird.Seite 7 von 11
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Wegweisende Beschilderung
Mit den erhöhten Anforderungen an den Fahrkomfort und die angestrebte
Verkürzung der Reisezeiten erhöhen sich auch die Anforderungen an die
wegweisende Beschilderung, die aktuell vor allem durch einfache Pfeilwegweiser und
Zwischenwegweiser direkt am Knotenpunkt oder Einmündungen dominiert wird.
Gemäß H RSV ist der Einsatz von Vorwegweisern und Tabellenwegweisern zur
besseren Orientierung auf Radschnellverbindungen sinnvoll. Sie können auch bei
RadPendlerRouten angewandt werden. Mit Vorwegweisern und
Tabellenwegweisern erhöht sich der Beschilderungsaufwand jedoch deutlich. Das
Streckenpiktogramm „Radschnellverbindung“ hinter dem Ziel kommt bei
RadPendlerRouten nicht zur Anwendung.
Abbildung: Wegweisende Beschilderung bei Radschnellverbindungen (H RSV)
Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen:
 Vorwegweiser und Tabellenwegweiser sollen grundsätzlich nur da eingesetzt
werden, wo es zur Orientierung notwendig ist.
 Vorwegweiser sollen z.B. zum Einsatz kommen, wenn sich Radfahrende
rechtzeitig in eine Abbiegespur einordnen müssen.
 Tabellenwegweiser sollen vor allem in der Geradeaus-Fahrtrichtung
eingesetzt werden, weil hier bei Pfeilwegweisern die größten
Orientierungsprobleme bestehen.Seite 8 von 11
Themenrouteneinschub
Themenrouteneinschübe sind Bestandteile der wegweisenden Beschilderung und
unterstützen neben der Ortsangabe die Orientierung. Bekannt sind die
Themenrouteneinschübe bisher aus dem touristischen Bereich und der
Knotenpunktbeschilderung. Sie sind deshalb gut geeignet, um Orientierung auch auf
der RadPendlerRoute zu geben.
Gemäß HBR NRW müssen die Einschübe verkehrsrechtlich angeordnet werden.
Themenrouteneinschübe werden von allen Beteiligten als sinnvoll eingeschätzt.
Foto: Beispiel für einen Themenrouteneinschub an einem Tabellenwegweiser (Habedank)
Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen:
 Themenrouteneinschübe stellen die zentrale Leiteinrichtung auf der
RadPendlerRoute dar
 Sie können auch für provisorische Routenführungen genutzt werden (ohne
Graueinfärbung)
 Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis werden beauftragt, für die Region ein
eigenständiges Logo für die RadPendlerRouten zu entwickeln, das sowohl als
Einschub und Bodenmarkierung als auch für die spätere Öffentlichkeitsarbeit
genutzt werden kannSeite 9 von 11
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Weitere Elemente
An RadPendlerRouten kann durch weitere Serviceelemente eine Wiederkennung
erreicht werden, wenn diese einheitlich gestaltet werden. Hierzu zählen unter
anderem:
 Übersichtstafeln
 Kilometersteine, -tafeln
 Stationen mit Werkzeug, Luftpumpe etc.
 Fahrradabstellanlagen
Fotos: Beispiele sonstige Elemente (VIA eG)
Grundsätzlich werden diese Elemente für sinnvoll und geeignet empfunden. Es
besteht aber auch Einigkeit, dass zunächst die eigentliche Planung und Umsetzung
der Routen im Vordergrund stehen muss.
Folgende Festlegungen wurden für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis getroffen:
 Zunächst Konzentration auf die Planung und den Bau der eigentlichen
RadPendlerRouten
 Bei der Entwicklung des Logos sollen auch Gestaltungsvorschläge für die
weiteren Elemente gemacht werdenSeite 10 von 11
An diesem Arbeitspapier haben mitgewirkt:
Die Ausarbeitungen des Arbeitspapiers wurden durch die VIA Köln eG (Frau Helmes)
fachlich vorbereitet und unterstützt.
Für die regionale Abstimmung fand am 26.7.2023 ein Vorgespräch mit der Polizei
(Herrn Ellenberger) und den Straßenverkehrsbehörden Bonn und Rhein-Sieg-Kreis
statt. Anschließend wurden die Themen mit den beteiligten Kommunen am 3.8.2023
mit folgenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern besprochen:
Sven Habedank (Rhein-Sieg-Kreis)
Ruth Römer (Rhein-Sieg-Kreis)
Stefan Groß (Rhein-Sieg-Kreis)
Felix Maus (Bonn)
Florian Bröder (Bonn)
Dirk Delpho (Bonn)
Justus Krümmel (Bonn)
Christina Welt (Bonn)
Oliver Neugebauer (Troisdorf)
Rupert Eggers (Lohmar)
Ulrich Kalle (Sankt Augustin)
Nicole Rokicki (Rheinbach)
Fee Rebbe (Niederkassel)
Liena Humke (Meckenheim)
Jonathan Mertes (Meckenheim)
Cornelia Hollek (Königswinter)
Birgitt Münch (Hennef)
Dominic Drieschner (Hennef)
Matthias Kropsch (Bornheim)
Julia Müller (Alfter)
Jana Unseld (Siegburg)
Lena Helmes (Planungsbüro VIA eG)
Maren Olefs (Planungsbüro VIA eG)
Zu der Veranstaltung am 3.8.2023 gibt es eine Präsentation und ein Protokoll, auf
beides wird ergänzend verwiesen.Seite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 20:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de