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231992-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung BBB-Anfrage: Fahrradparkhäuser

Nummer
231992-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.01.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231992 BBB-Anfrage: Fahrradparkhäuser

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231992-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme der Verwaltung BBB-Anfrage:
Fahrradparkhäuser
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.01.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.01.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. In welcher Höhe entstehen Kosten für die vier im Rahmen des EFRE-
Projekts bereits beschafften Parkhäuser insgesamt und aufgeschlüsselt
nach den einzelnen Standorten?
Die Gesamtkosten für die Fahrradparkhäuser betragen ca. 2,88 Mio. EUR (840
T€ Beueler Bahnhof / 610 T€ Frankenbad / 730 T€ Konrad-Adenauer-Platz,
700 T€ Stiftsplatz). Davon können über das Förderprojekt „EFRE -
Emissionsfreie Innenstadt“ insgesamt max. 1,4 Mio. EUR getragen werden.
2. Wie hoch ist der von der Stadt Bonn zu tragende Eigenanteil für die
durch den Projektpartner SWB Bus und Bahn zu errichtenden und zu
betreibenden Fahrradparkhäuser nach Abzug der Förderung?
80 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert, d.h. es werden für
die SWB Kosten in Höhe von voraussichtlich 1,48 Mio. EUR anfallen. Die
tatsächliche Höhe der Förderung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt,
da wir uns aktuell noch im Durchführungszeitraum befinden. Dies ist in den
Wirtschaftsplänen der SWB abgebildet.
3. Für welche Fahrradparkhäuser kommt eine nachträgliche Begrünung
und /oder eine Montage von Solaranlagen in Frage und in welcher Höhe
werden schätzungsweise einmalige sowie laufende Kosten dadurch für
wen entstehen?
Für eine nachträgliche Begrünung der Fahrradparkhäuser sollte eine
bodengebundene Begrünung anvisiert werden. D.h. direkt angrenzend an die
Fassade muss ein entsprechendes Pflanzbeet errichtet werden. Z.B. ist dies
beim Stiftsplatz potenziell an zwei Seiten möglich. An den Seiten der
Fahrradeinstellung ist eine Begrünung nicht möglich. Bei der Begrünung sind
die bestehenden Wegebeziehungen zu berücksichtigen, die geplanteSeite 1 von 3
Seite 2
Holzfassade wäre wieder zu entfernen, die Systeme müssten verschlossen
werden, damit das Paternoster-System nicht durch Ranken in seiner Funktion
beeinträchtigt wird und die Bewässerung der Pflanzen wäre sicherzustellen
(vgl. DS 231296-01_ST). Die konkreten Kosten diesbezüglich müssten bei
Bedarf ermittelt werden.
Alle vier Fahrradparkhäuser werden durch SWB Energie und Wasser mit PV-
Anlagen nachgerüstet (vgl. DS 231296-01_ST). Die Ausführung hierzu befindet
sich aktuell in der Planung.
4. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage soll das für den Standort Stiftsplatz
beschaffte automatisierte Fahrradparkhaus offensichtlich ohne Änderung
des geltenden Planungsrechtes (Vgl. B-Plan 7723-12 „Stiftsplatz“ von
1976) auf fiktiv gewidmeter, nicht überbaubarer Verkehrsfläche errichtet
werden?
In einer planungsrechtlich festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sind
Anlagen zulässig, die der zweckentsprechenden Herrichtung der
Verkehrsfläche dienen oder mit dieser Festsetzungsart aufgrund ihrer
Zweckbestimmung vereinbar sind. Daher bestehen planungsrechtlich gegen
eine Fahrradparkanlage in der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche keine
Bedenken. Die Unterbringung der Fahrradparkanlage in einem automatischen
Fahrradparkhaus als bauliche Anlage wurde durch Befreiung nach § 31 Abs. 2
BauGB zugelassen. Durch den Betrieb des Fahrradparkhauses sind keine
wesentlichen Störungen (Lärm, Lichtimmissionen) des Kerngebiets-Umfeldes
über das heutige Maß hinaus erkennbar.
5. Sollen zusätzlich zu den aus dem EFRE-Programm beschafften
Fahrradparkhäusern weitere im Stadtgebiet errichtet werden, wer trägt
dafür die in welcher Höhe anfallenden Kosten und wo befinden sich die
beabsichtigten Standorte?
Es ist angedacht, bedarfsabhängig weitere Fahrradabstellanlagen
unterschiedlicher Größe im Stadtgebiet zu errichten. Für die Finanzierung
sollen Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden. Konkrete Standorte
stehen z.Zt. noch nicht fest.
6. Inwieweit ist vorgesehen die städtischen Gremien über gestalterische
Details zu unterrichten, bzw. diese zur Entscheidung den Gremien
vorzulegen?
Sofern sich Änderungen an der Gestaltung der Fahrradparkhäuser ergeben,
werden die politischen Gremien darüber informiert.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de