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231990-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Denkmalgerechte Sanierung der Beethovenhalle und Unterstützung durch Dritte Antrag zur Vorlage 231990

Nummer
231990-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 07.12.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231990 BBB-Anfrage Denkmalgerechte Sanierung der Beethovenhalle und Unterstützung durch Dritte

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231990-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage Denkmalgerechte Sanierung der
Beethovenhalle und Unterstützung durch Dritte
Antrag zur Vorlage 231990
Beratungsfolge
Hauptausschuss 07.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fragestellung
1. Gilt die in 2016 gegebene Zusage der Sparkasse Köln-Bonn (SKB), sich
mit rund 5 Millionen Euro an der Sanierung der Beethovenhalle zu beteili-
gen,weiterhin?
Die Sparkasse KölnBonn hat ihre Spendenzusage in Höhe von 5 Millionen Euro
erfüllt.
2. Ist die am 26. Januar 2016 in Form eines symbolischen Schecks vom
damaligen Vorstandsvorsitzenden Artur Grzesiek der SKB an den
seinerzeitigen Oberbürgermeister Ashok Sridharan und seinen Beigeord-
neten und Projektleiter Wolfgang Fuchs überreichte Spendenzusage er-
weitert worden und wenn ja, in welcher Form?
Siehe Antwort 1. Erweiternde Zusagen sind nicht erfolgt.
3. In welcher Höhe wurden bisher von der Sparkasse Köln-Bonn Beiträge
zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung der Beethovenhalle
geleistet?
Siehe Antwort 1.
4. Wie hoch ist jeweils der Anteil,
- der Sparkasse Köln-Bonn,
- des Vereins ProBeethovenhalle e.V. ,
- anonymen Spenden,
- sowie weiteren der DSD zur Verfügung stehenden Mittel
an der im Rahmen der von Förderanträgen der DSD gebundenen Summe
i.H.v. 4.435.743 Euro?
Zu der genauen Zusammensetzung der Mittel wird in den Förderverträgen der
Deutschen Stiftung Denkmalschutz keine Aussage getroffen. Der Einsatz von
zweckgebundenen Spenden obliegt alleinig dem Verantwortungsbereich der
Stiftung. Der Fördernehmer hat keinen Anspruch darauf, die Zusammenset-
zung der Mittel zu erfahren.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de