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231988-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Denkmalgerechte Sanierung der Beethovenhalle und Umweltschutz Drucksachengruppe 231988

Nummer
231988-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 07.12.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231988 BBB-Anfrage Denkmalgerechte Sanierung der Beethovenhalle und Umweltschutz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231988-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage Denkmalgerechte Sanierung der
Beethovenhalle und Umweltschutz
Drucksachengruppe 231988
Beratungsfolge
Hauptausschuss 07.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.Welche Größe hat die von den Flachdächern der Beethovenhalle
eingenommene Fläche insgesamt?
Die Flachdächer haben insgesamt eine Fläche von ca. 6.320 qm.
2. Welche Größe haben insbesondere die Flachdächer der Bauteile B
(Eingangsbereich), C (Südtrakt; Studio/Kammermusiksaal), D (Anbau) und E
(ehem. Wohnhaus) sowie über der Küche und dem Restaurant?
Bauteil A (ohne Gr. Saal): ca. 3.000 qm
Bauteil B (Kassen- und Garderobenbereich): ca. 1.300 qm
Bauteil C (Südbereich): ca. 1300 qm
Bauteil D (Seminaranbauten): ca. 620 qm
Bauteil E (Verwaltung): ca. 100 qm
Küche und Restaurant gehören zu Bauteil B.
3. Auf welches Flächenmaß belaufen sich die Flachdachbereiche der
Beethovenhalle, die mit technischen, nicht der Erzeugung regenerativer
Energien dienenden Installationen versehen sind bzw. sein werden und wie
groß ist die Flachdachfläche, die für Wartungslaufwege freizuhalten ist?
4. Wie groß ist die Flachdachfläche der Beethovenhalle, die von
Photovoltaikanlagen bzw. anderen Anlagen zur Erzeugung regenerativer
Energien künftig mit welcher jeweiligen Leistung eingenommen wird?
Aufgrund von technischen und sicherheitsrelevanten Zwängen (freizuhaltende
Wartungsbereiche, Leitungswege, Sicherungseinrichtungen, RWA-Öffnungen
etc.) können maximal 1.000,00 m² Fläche mit Solarpanelen bestückt werden.
Diese sollen künftig als eine Anlage betrieben werden. Diese wird eine Leistung
von ca. 200 KW Peak erreichen.Seite 1 von 2
Seite 2
Die entsprechende technische Vorrüstung wird im Rahmen der Fertigstellung
erfolgen, so dass ein künftiger Betreiber hierauf unmittelbar aufsetzen kann
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de