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231985 · Beschlussvorlage

5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn

Nummer
231985
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231985
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für
die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme
des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefüg-
ten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C)
war Gegenstand der Beratung.
Begründung
1. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Gemäß § 4 (2) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW vom 21.10.1969
in der zurzeit geltenden Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die
als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und An-
lagen erhoben werden.
Gemäß § 6 (1) KAG NRW ist die Erhebung von Benutzungsgebühren zwingend
vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtli-
ches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die
voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in
der Regel decken. Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten.
2. Städtische Rechtsgrundlagen
Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Gebührensatzung für die Inan-
spruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember
2018 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt am 01.01.2023 (DS
222057) angepasst.Seite 1 von 34
Seite 2
3. Bedarfsplanung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 10.02.2022 die Fortschreibung des Ret-
tungsdienstbedarfsplanes beschlossen, welcher zum 01.01.2023 in Kraft getre-
ten ist und die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungs-
dienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn bildet (DS
211792).
Der Rettungsdienstbedarfsplan beschreibt im Wesentlichen die Organisation
des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung unter
Beachtung bestimmter Hilfsfristen. Er legt unter anderem die notwendigen Vor-
haltungen für die notärztliche Versorgung (NEF), den Notfalltransport mit Ret-
tungswagen (RTW) sowie die Vorhaltungen für den qualifizierten Kran-
kentransport (KTW) fest.
4. Gebührenentwicklung
Für die Leistungspositionen Notfalltransport (RTW), notärztliche Versorgung
(NEF) und Krankentransport (KTW) ergibt sich folgende Gebührenentwicklung:
siehe Anlage 1 Gebühren Rettungsdienst
Dadurch ergeben sich für das Jahr 2024 folgende prozentuale Gebührensteige-
rungen: RTW +3,50%, NEF +6,97% und KTW +5,69%.
Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über
mathematische Rundungen hinaus wird aufgrund eines Urteils des Oberverwal-
tungsgerichtes (OVG) NRW Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05 seit dem
Jahr 2009 verzichtet, da dieses in dem verhandelten Fall wegen eines Ver-
stoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu einer Nichtigkeit der Gebührensätze
geführt hat.
Die Entwicklung beruht insbesondere auf nachfolgenden Effekten, die sich ge-
bührenrelevant auswirken:
- Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplans/ Kosten der eingebunde-
nen Leistungserbringer
Im Rahmen des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplans erfolgt auch in
2024 die Umsetzung kostenrelevanter Maßnahmen zur Erreichung der dort
ausgewiesenen Entwicklungsziele. Die erfolgte Bindung der Leistungserbringer
für die nächsten 5 Jahre einschließlich der tarifvertraglichen Anpassungen wirkt
sich in Verbindung mit der vorgesehenen Erhöhung der Vorhaltung ab dem
01.01.2024 entsprechend gebührenrelevant aus.
- Umsetzung Notfallsanitätergesetz
Die auf Grund der Gesamtentwicklung im Rettungsdienst notwendigen Ausbil-
dungsmaßnahmen bei Feuerwehr und eingebundenen Dritten in diesem Be-
rufsbild wirken sich entsprechend kostenrelevant aus. Drei große Ausbildungs-
jahrgänge bilden hierbei die Basis für die zukünftige Personalbedarfssicherung.
- Jährliche Gehaltsanpassung bei städtischen Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern
Neben der zukunftsorientierten Personalbedarfssicherung durch die Ausbildung
von Personal führen auch die Tarif- und Gehaltsanpassungen städtischer Mit-Seite 2 von 34
Seite 3
arbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich zu Personalkostensteigerungen. Ab
01.01.2024 wurde daher für die erwartete gesetzliche Besoldungserhöhung der
Beamten/ Beamtinnen in Folge der laufenden Tarifverhandlungen mit einem
Prozentsatz von 5,30% und bei tariflich Beschäftigten mit einer vereinbarten
Tarifsteigerung von 5,30% kalkuliert.
- Nach Änderung des Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW zum
15.12.2022 besteht nun gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KAG ein Wahl-
recht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital
angesetzt wird, oder eine getrennte Verzinsung von Fremdkapital und
Eigenkapital vorgenommen wird.
Das Gesetz bestimmt für den Fall des einheitlichen Nominalzinssatzes,
dass der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen
für festverzinslichen Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten
ergebende Nominalzinssatz für die einheitliche Verzinsung des in der
Einrichtung gebundenen betriebsnotwenigen Kapitals verwendet wer-
den kann. Demnach wird dieselbe Zinsreihe wie zuvor zugrunde gelegt,
der Durchschnitt jedoch über einen kürzeren Zeitraum (alte Rechtspre-
chung bis zu 50 Jahre) gebildet.
Bei der zweiten Alternative des nach Eigen- und Fremdkapital getrennt
ermittelten Zinssatzes kann für den Anteil des in der Einrichtung gebun-
denen Fremdkapitals der durchschnittliche Fremdkapitalzins und für den
Anteil des in der Einrichtung gebundenen Eigenkapitals der sich aus
dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche
Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten ergebende Nominal-
zinssatz zugrunde gelegt werden. Die Höhe der Verzinsung des Anteils
des in der Einrichtung gebundenen Fremdkapitals hängt dabei jeweils
von den Gegebenheiten vor Ort ab. Da aufgrund des Gesamtdeckungs-
prinzips die Ermittlung des Fremdkapitalanteils in der jeweiligen Einrich-
tung unmöglich oder mit zu hohem Verwaltungsaufwand verbunden sein
kann, darf, dem OVG-Urteil vom 17.05.2022 folgend, ein nach den je-
weiligen Kreditsummen gewichteter Durchschnittszinssatz aus den
Zinssätzen aller Investitionskredite der Gemeinde zu einem bestimmten
Stichtag (z. B. 31. Dezember des Vorvorjahres des Veranlagungsjahres)
ermittelt werden.
Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternative ge-
prüft. Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist dabei sehr
einfach und aufgrund der vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-
Kommunen gleich. Er beträgt 3,03%. Der gemischte Zinssatz, der auch
die konkreten Fremdkapitalzinsen berücksichtigt, liegt mit 2,19% darun-
ter. Zum Stichtag 31.12.2022 schlagen noch die in der Niedrigzinsphase
abgeschlossenen Investitionskredite durch, so dass für den zum Stich-
tag ermittelten Fremdkapitalanteil von 55,46% nur Zinsen von 1,52%
berücksichtigt werden können. Die Ermittlung dieses Mischzins ist et-
was aufwändiger und es liegt noch keine Rechtsprechung vor, so dass
gewisse Angriffspunkte bei der Ermittlung der Fremd- und Eigenkapi-
talanteile oder des gewichteten Zinssatzes für die Investitionskredite
bestehen könnten.
Die Verwaltung ist gehalten, bei der Verzinsung den höheren einheitli-Seite 3 von 34
Seite 4
chen Nominalzinssatz von 3,03% vorzuschlagen.
Für die Benutzungsgebühren ist einerseits das Kostendeckungsangebot
zu beachten (s. § 6 Abs. 1 KAG) und anderseits sind nach den Bestim-
mungen der Gemeindeordnung (§77 Abs. 2 Nr.1 GO) Finanzmittel vor-
rangig, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die
von der Gemeinde erbrachten Leistungen zu beschaffen. Daher sieht
sich die Stadt Bonn im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation ge-
halten, bei der Gebührenberechnung den ihr rechtlich zustehenden
Rahmen auszuschöpfen und den höheren kalkulatorischen Zinssatz an-
zusetzen.
- Unterdeckungen aus Vorjahren
Unterdeckungen aus Vorjahren sind zu berücksichtigen, Überdeckungen zur
Dämpfung der Gebührensteigerung stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Eine Quantifizierung der einzelnen Effekte ist auf Grund der Komplexität und
der Vielschichtigkeit der Datengrundlagen nicht möglich.
Die Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührentarife ist als Anlage E
beigefügt. Ein interkommunaler Vergleich mit den Städten Aachen, Bielefeld,
Münster und Köln ist der Anlage F zu entnehmen.
5. Über- und Unterdeckungen
Aufgrund von § 6 II 3 KAG müssen nicht nur Kostenüberdeckungen, sondern
sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes aus-
geglichen werden. In den Jahren 2021 und 2022 sind Über- und Unterdeckun-
gen entstanden, die bis zum Jahr 2026 wieder in die Kalkulation zurückfließen
werden.
Siehe Anlage 2 Über-/ Unterdeckung 2024
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 dient unter
anderem das bereits vorliegende Betriebsergebnis 2022.
6. Notfallrettung RTW
In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 ist eine anteilige Unter-
deckung aus dem Betriebsergebnis 2020 in Höhe von 222.677,38 € und eine
anteilige Unterdeckung aus 2021 in Höhe von 163.544,83 € eingerechnet wor-
den.
7. Notarztdienst (NEF)
In der Gebührenbedarfsberechnung 2024 ist eine anteilige Überdeckung aus
dem Betriebsergebnis 2021 in Höhe von -45.563,33 € eingerechnet worden.
8. Krankentransport (KTW)
In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 ist eine anteilige Unter-
deckung aus dem Betriebsergebnis 2021 in Höhe von 212.398,54 € eingerech-
net wordenSeite 4 von 34
Seite 5
9. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlage der Gebühren bilden die Art der Versorgung (Notfallret-
tung, Notarztdienst, Krankentransport), die Zahl der transportierten Patienten
und Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Sie ist in der Regel unabhän-
gig von der Dauer der Bereitstellung (mit Ausnahme von Wartezeiten in den
Krankenhäusern). Eine Pauschalierung liegt im Ermessensspielraum, der dem
Satzungsgeber eingeräumt ist. Sie wird von den Verwaltungsgerichten aner-
kannt.
10. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung von Benutzungs-
gebühren nach § 14 RettG NRW
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grund-
lage des Rettungsdienstbedarfsplanes. Nach § 14 RettG NRW sind die Ver-
bände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen
und es ist Einvernehmen anzustreben.
Eine Ausfertigung der Gebührenbedarfsberechnung wurde den Vertretern der
in § 14 RettG NRW genannten Kostenträger vorgelegt. Die Verwaltung steht
mit den Verhandlungsführern im Austausch. Aus derzeitiger Sicht geht die Ver-
waltung davon aus, dass zur vorliegenden Gebührensatzung Einvernehmen
erreicht wird. Über das formelle Ergebnis des Austauschs mit den Krankenkas-
sen kann mündlich berichtet werden.
Anlage/n
1 Gebührensatzung Rettungsdienst_2024 (öffentlich)
2 Anlage 1_ Gebühren Rettungsdienst_2024 (öffentlich)
3 Anlage 2_ Über_Unterdeckung_2024 (öffentlich)Seite 5 von 34
Anlage A
5. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung
für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund der §§ 7 und 41
Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490),
der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geän-
dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV.NRW. S. 233) und der §§ 2,
6, 12 und 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.
November 1992 (GV. NRW. S. 458 / SGV NRW 215), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), folgende Gebührensatzung
beschlossen:
Artikel I
Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn vom 21.12.2022 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 591) erhält
folgende Fassung:
„Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines Patienten vom 628,98
Einsatzort bis zum Ziel
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 314,49
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue AnfahrtSeite 6 von 34
2
1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 628,98
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 10,49
nach Tarif-Nr. 1.1 – 1.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2
und 1.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder 489,23
Versorgung eines Patienten
2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 489,23
2.3 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 8,16
nach Tarif-Nr. 2.1 und 2.2 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je km
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich
die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um
25% je Person und werden entsprechend anteilig
abgerechnet.
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder Rettungswagen,
wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis 324,05
zum Ziel
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 162,02
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue
Anfahrt
3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 324,05Seite 7 von 34
3
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 5,40
nach Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2
und 3.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des
Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines Inkubators 314,49
von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal
4.2 Transport von Blut, Blutprodukten, Medikamenten, 314,49
Transplantaten u.a.
4.3 vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf
Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens 314,49
je ½ Stunde
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarztdienstes 244,62
je ½ Stunde
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens 162,02
je ½ Stunde“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.Seite 8 von 34
Anlage B
Blatt 1
Notfallrettung
BA 2022 Kalk. 2023 Kalk. 2024
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 2.151.657,59 2.330.458,31 2.513.156,34
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 762.958,41 732.652,36 779.985,94
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 58.315,59 63.053,70 64.289,45
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 157.595,16 151.671,53 172.344,26
504100 Beihilfen 121.780,44 137.464,65 138.982,53
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 270,10- 260,51- 100,00
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 638,07 2.230,38 629,37
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 712.377,40 701.696,83 817.886,01
505200 Zuf. zu Rückst. für Altersteilzeit 7.396,49
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 144.673,21 140.361,90 165.536,14
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 49,49
507300 Rückstellung Jubiläumszuwe. 187,35 258,71
95000110 UML Personalaufwendungen 298,76
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 538.990,05 426.237,75 517.348,77
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 13.960,90 14.000,00 14.000,00
Summe Personalkosten 4.663.162,83 4.707.012,88 5.184.517,52
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 899,14 478,00 477,70
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 21.516,31 16.724,25 32.854,86
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 27.748,43 43.480,16 43.840,00
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 17.680,77 18.000,00 18.000,00
523700 Erstattung an private Unternehmen 61,05
523800 Erstattung an übrige Bereiche (Pauschalen an Leistungserbringer) 6.794.753,90 8.889.138,21 9.155.531,08
525100 Unterhaltung von Fahrzeugen (inkl. Wartung von Fahrtragen)
(unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) 259,18 - -
525120 Treibstoffe (bei Betankungen ohne Tankkarte) 63,19 -
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 157.964,92 134.300,00 141.100,00
526100 Bes Aufw. Beschäft. 122,10
527130 Wartung und Pflege von Software 30.263,06 30.525,23 47.472,93
528010 Entsorgungskosten 96,26 400,00 400,00
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen
(u. a. Dienstleistungen IT-Sicherheit) 1.290,44 20.175,00 5.175,00
541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung
(vorher unter 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen") 1.384.749,52 1.297.967,60 1.439.000,76
541130 Reisekosten 973,64 5.000,00 5.000,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 73.095,59 70.000,00 75.000,00
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 10.020,70 21.338,42 38.038,42
543110 Büromaterial 146,41 400,00 400,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 510,65 447,70 447,70
543130 Telekommunikationsleistungen 8.023,22 9.990,00 9.990,00
543140 Porto und Versandkosten 1.636,81
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 263.218,22 291.458,00 301.458,00
543170 Bewirtungskosten 274,01 350,00 350,00
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Ausstattung für neue RTW Standorte, Rettungsrucksäcke) 31.137,00 59.083,52 60.129,12
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
( Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 5.108,27 3.690,20 4.194,20
543192 Mitgliedsbeiträge 6,67 12,00 12,00
544800 Sonstige Schadensfälle 16.435,07
545100 Mieten (bis 2019 in 523700 "Erstattung an private Unternehmen" enthalten) 6.080,08 16.800,00 17.892,00
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement, Tragehilfe) 132.845,28 61.219,08 95.200,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 8.370,87 7.600,00 8.400,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 392.004,56 320.000,00 395.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 194.881,32 190.000,00 195.000,00
94000003 Verrechnung Sachaufwand (Büropapier) 6.271,92 13.000,00 7.000,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 250,00
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 16.053,97- 16.000,00- 16.500,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 225.668,42 145.000,00 230.000,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 96.062,57 85.000,00 100.000,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 5.831,64 6.200,00 6.000,00
94000025 Verrechnung Druckerei 4.318,49 1.500,00 4.000,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 195,97 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 2.522,36 2.000,00 2.500,00
95000063 Umlage Büromaterial 250,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe, VMS 10.735,44 6.100,00 11.000,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 1.810,09 2.300,00 2.000,00
94000083 Verrechnung Porto 8.517,88 8.000,00 9.000,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 ink. "Sachkostenanteil der Notfallsanitäterausbildung der Berufsfeuerwehr") 524.043,22 673.841,94 637.099,46
95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen 234,50
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 237.257,22 200.000,00 240.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 425.337,10 450.000,00 450.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 836,94 1.500 1.500,00
95000183 Umlage Mieten SGB 19.054,74 21.000,00 21.000,00
Summe Sachkosten 11.134.881,17 13.108.519,31 13.794.963,23
kalkulatorische Zinsen 112.445,41 164.964,77 149.586,25
kalkulatorische Abschreibungen 833.094,19 1.069.546,00 990.386,00
kalkulatorische Mieten 130.691,40 137.797,80 142.067,40
Summe kalkulatorische Kosten 1.076.231,00 1.372.308,57 1.282.039,65
Summe Kosten 16.874.275,00 19.187.840,76 20.261.520,39
Entlastungen
442100 Erträge aus Verkauf 60,00- -
448200 Erstattung von Gemeinden (GV) - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 1.532,42- 3.000,00- 1.500,00-
448800 Erstattung von übrigen Bereichen 9.557,31- - -
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte 953,44-
95000060 Umlage Kostenerstattung 1,19- 500,00- -
systembedingte Fehleinsätze 526.158,09-
Summe Entlastungen 538.262,45- 3.500,00- 1.500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 300.000,00 386.222,21 386.222,21
Gesamtkosten 16.636.012,55 19.570.562,97 20.646.242,60Seite 9 von 34
Gebührenbedarfsberechnung 2023 Anlage B
Notfallrettung (RTW) Blatt 2
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 20.646.242,603
Summe der Recheneinheiten 32.825,166 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 628,976
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" 30.500,000 1,00000 30.500,0000 628,976 628,98 19.183.890,00 607,70 3,50
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten 128,000 0,50000 64,0000 314,488 314,49 40.254,72 303,85 3,50
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1,000 1,00000 1,0000 628,976 628,98 628,98 607,70 3,50
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb 64.797 0,01667 1.080,1660 10,485 10,49 679.720,53 10,13 3,55
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator 279,000 0,50000 139,5000 314,488 314,49 87.742,71 303,85 3,50
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. 6,000 0,50000 3,0000 314,488 314,49 1.886,94 303,85 3,50
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde 1,000 0,50000 0,5000 314,488 314,49 314,49 303,85 3,50
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 1.037,000 1,00000 1.037,0000 628,976 628,98 652.252,26 607,70 3,50
Summen 32.825,1660 20.646.690,63
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung: 20.646.690,63
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 982 652.252,26 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 19.994.438,37
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 1.1-1.4 und 4.1-4.3.1) insgesamt 19.994.438,37
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 448,03 € ist rundungsbedingtSeite 10 von 34
Anlage B
Blatt 3
Notarztdienst
BA 2022 Kalk. 2023 Kalk. 2024
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 1.066.958,03 1.142.005,27 1.235.007,29
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 151.467,36 195.784,68 211.569,48
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 11.793,72 15.123,97 16.506,65
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 31.673,31 34.147,58 44.337,27
504100 Beihilfen 60.952,78 67.514,04 68.857,82
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 135,97- 128,00- 100,00
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 1.359,62 1.371,67 1.479,48
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 356.526,16 368.602,71 409.914,19
505200 Zuf. zu Rückst. für Altersteilzeit 3.345,30
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 73.713,38 75.640,12 83.413,03
507300 Rückst. Jubiläumszuwendungen 59,38 121,98
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 22,28
95000110 UML Personalaufwendungen 153,90
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 33.518,26 34.943,85 40.109,68
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 2.957,19 3.500,00 3.500,00
Summe Personalkosten 1.790.997,12 1.941.873,47 2.114.916,87
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 299,71 281,00 281,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 8.999,37 7.043,17 13.516,25
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche
(UKB Pauschale für Notarztgestellung, Einsatzzuschläge sowie ÄLRD) 1.246.581,54 1.433.831,79 1.547.564,29
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 15.332,32 18.000,00 18.000,00
523700 Erstattungen an private Unternehmen
(Waldkrankenhaus Notarztgestellung und Einsatzzuschläge ) 387.833,33 416.047,38 432.877,00
523800 Erstattung an übrige Leistungserbringer (Disposition von Interhospitaltransporten) 680,00 - -
525100 Aufwendungen für die Unterhaltung von Fahrzeugen
(unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) 133,52 - -
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 44.471,52 41.120,00 44.340,00
526100 Bes.Aufw.Beschäft. 62,90
527130 Wartung und Pflege von Software 12.381,39 11.843,99 17.776,39
528010 Entsorgungskosten 45,22 200,00 200,00
529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
(u.a. Leitende Notärzte (LNA), Dienstleistungen IT-Sicherheit) 69.656,97 71.598,00 66.871,46
541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung 357,00 -
541130 Reisekosten 507,32 1.000,00 1.000,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 37.058,48 60.000,00 62.000,00
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 5.114,64 5.693,57 10.673,57
543110 Büromaterial 44,68 100,00 100,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 230,55 119,08 119,08
543130 Telekommunikationsleistungen 3.321,04 4.110,00 4.110,00
543140 Porto und Versand 2,57
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 193.988,55 140.735,20 145.735,20
543170 Bewirtungskosten 76,00 150,00 150,00
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Ausstattung NEF-Arbeitsplätze, Notfalltaschen ) 9.740,41 40.576,54 17.251,92
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
( Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 28.201,03 29.609,80 29.873,80
543192 Mitgliedsbeiträge 6,67 12,00 12,00
545100 Mietkosten Alarmierungsstandort 208,25 420,00 856,80
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement) 17.326,52 35.780,92 64.750,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 6.278,17 5.800,00 6.300,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 201.941,73 165.000,00 200.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 61.276,17 60.200,00 62.000,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 2.118,17 4.500,00 3.000,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 100,00
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 5.836,52- 6.000,00- 6.000,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 36.889,05 25.500,00 40.000,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 49.885,11 45.000,00 50.000,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 2.277,12 2.500,00 2.500,00
94000025 Verrechnung Druckerei 703,54 100,00 700,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 96,00 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 1.315,75 1.000,00 1.400,00
95000063 Umlage Büromaterial 150,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe/VMS 3.466,28 3.000,00 3.500,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 566,06 700,00 700,00
94000083 Verrechnung Porto 3.116,30 3.600,00 3.600,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 21.381,95 22.647,00 21.829,80
95000103 Umlage Aus- und Fortbildung 120,80
94000143 Verrechnung Sachaufwand Werkstatt 859,42
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 8.763,66 45.000,00 15.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 143.991,56 150.000,00 150.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 306,20 600,00 600,00
95000183 Umlage Mieten SGB 6.971,24 7.400,00 7.400,00
Summe Sachkosten 2.629.149,26 2.855.069,44 3.040.588,56
kalkulatorische Zinsen 23.220,62 28.734,74 39.310,97
kalkulatorische Abschreibungen 235.204,24 288.616,62 264.491,51
kalkulatorische Mieten 15.897,60 15.360,00 15.897,60
Summe kalkulatorische Kosten 274.322,46 332.711,36 319.700,08
Summe Kosten 4.694.468,84 5.129.654,27 5.475.205,51
Entlastungen
442100 Erträge aus Verkauf 495,00- - -
448200 Erstattungen von Gemeinden (GV) - - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 769,79- 500,00- 500,00-
448800 Erstattung von übrigen Bereichen - - -
459100 Andere sonstige ordentliche Erträge 357,00- - -
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte 491,17- 300,00- -
95000060 Umlage Kostenerstattung 0,61-
systembedingte Fehleinsätze 53.748,75-
Summe Entlastungen 55.862,32- 800,00- 500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 173.014,62- 42.675,10- 45.563,33-
Gesamtkosten 4.465.591,90 5.086.179,17 5.429.142,18Seite 11 von 34
Gebührenbedarfsberechnung 2023 Anlage B
Notarztdienst (NEF) Blatt 4
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 5.429.142,176
Summe der Recheneinheiten 11.097,321 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 489,230
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" 10.800,000 1,00000 10.800,0000 489,230 489,23 5.283.684,00 457,35 6,97
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1,000 1,00000 1,0000 489,230 489,23 489,23 457,35 6,97
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb 6.168,000 0,01667 102,8206 8,155 8,16 50.330,88 7,62 7,09
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde 1,000 0,50000 0,5000 244,615 244,62 244,62 228,68 6,97
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 193,000 1,00000 193,0000 489,230 489,23 94.421,39 457,35 6,97
Summen 11.097,3206 5.429.170,12
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung 5.429.170,12
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 185 94.421,39 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 5.334.748,73
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 2.1-2.3 und 4.3.2) insgesamt 5.334.748,73
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 27,94 € ist rundungsbedingtSeite 12 von 34
Anlage B
Blatt 5
Krankentransport BA 2022 Kalk. 2023 Kalk. 2024
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 383.888,27 391.535,66 430.680,99
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 212.796,94 273.674,89 273.398,85
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 16.349,05 21.016,07 21.044,90
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 44.411,21 37.719,01 57.138,51
504100 Beihilfen 21.605,17 23.542,99 23.582,12
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 48,03- 44,79- 50,00
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 277,15 845,40 278,11
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 137.457,38 123.417,29 154.369,54
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 28.370,52 24.786,14 30.961,11
507300 Rückst. Jubiläumszuwendungen 30,15 33,74
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 14.462,96 13.725,00 13.890,80
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 2.224,84 2.500,00 2.500,00
Summe Personalkosten 861.825,61 912.717,66 1.007.928,67
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 449,57 225,00 224,80
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 11.022,60 8.192,79 17.753,12
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 27.748,44 43.480,16 43.840,00
523700 Erstattungen an private Unternehmen 577,51 - -
523800 Erstattung an übrige Bereiche
(Pauschalen für Gestellung KTW und Disposition von Krankentransporten) 8.101.532,14 8.523.516,94 8.634.816,70
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Unterhaltung Leitstellentechnik) 9.051,78 9.180,00 10.260,00
527130 Wartung und Pflege von Software 18.014,53 18.998,76 29.050,26
528010 Entsorgungskosten 22,82
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen (Dienstleistungen IT-Sicherheit) 237,88 10.800,00 1.800,00
541130 Reisekosten 152,71 800,00 800,00
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 4.917,24 11.355,13 12.075,13
543120 Zeitungen und Fachliteratur 8,36 28,62 28,62
543130 Telekommunikationsleistungen 5.401,28 6.600,00 6.600,00
543140 Porto und Versandkosten 156,79
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 7.488,37 4.582,80 5.082,80
543170 Bewirtungskosten 28,05
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Bürodrehstühle, Büromöbel) 2.386,37 2.679,50 2.571,50
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
(u. a. Leitungsgebühren SWB Drahtleitungen SWB) 572,61 198,00 198,00
543192 Mitgliedsbeiträge 6,66 12,00 12,00
545100 Mietkosten Alarmierungsstandort 138,83 630,00 1.285,20
94000000 Verrechnung VILV (Tragehilfe) 38.978,93 21.000,00 38.050,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 4.185,39 4.000,00 4.200,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 32.032,44 33.000,00 33.000,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 1.283,01 9.500,00 3.500,00
94000015 Verrechnung VILV ( IT und Organisation) 17.148,46 16.000,00 18.000,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 1.497,99 1.700,00 1.500,00
94000025 Verrechnung Druckerei 1.068,80 100,00 1.000,00
95000025 Umlage Druckerei 35,57 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 1.374,34 1.900,00 1.500,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe/VMS 983,18 500,00 1.000,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 298,43 350,00 350,00
94000083 Verrechnung Porto 9.141,12 7.600,00 10.000,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 19.335,24 23.944,00 20.263,20
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 38.029,58 37.000,00 40.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 898,17 1.500,00 1.000,00
95000183 Umlage Mieten SGB 20.448,99 21.500,00 21.500,00
Summe Sachkosten 8.376.654,18 8.820.873,70 8.961.261,33
kalkulatorische Zinsen 4.017,44 22.312,10 8.607,14
kalkulatorische Abschreibungen 65.834,44 159.001,25 177.269,74
kalkulatorische Mieten 34.900,20 33.720,00 34.900,20
Summe kalkulatorische Kosten 104.752,08 215.033,35 220.777,08
Summe Kosten 9.343.231,87 9.948.624,71 10.189.967,08
Entlastungen
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 271,96- 500,00-
448800 Erstattungen von übrigen Bereichen 11.777,92- - -
Summe Entlastungen 12.049,88- 500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 55.382,73- 210.126,55 212.398,54
Gesamtkosten 9.275.799,26 10.158.251,26 10.402.365,62Seite 13 von 34
Gebührenbedarfsberechnung 2023 Anlage B
Krankentransport (KTW) Blatt 6
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 10.402.365,620
Summe der Recheneinheiten 32.101,585 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 324,045
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten
(RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten
pro RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" 26.000,000 1,00000 26.000,0000 324,045 324,05 8.425.300,00 306,60 5,69
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten 845,000 0,50000 422,5000 162,023 162,02 136.906,90 153,30 5,69
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1,000 1,00000 1,0000 324,045 324,05 324,05 306,60 5,69
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb 340.587,000 0,01667 5.677,5853 5,402 5,40 1.839.169,80 5,11 5,68
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde 1,000 0,50000 0,5000 162,020 162,02 162,02 153,30 5,69
Summen 32.101,5853 10.401.862,77
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 3.1-3.4 und 4.3.3) insgesamt 10.401.862,77
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 502,85 €- ist rundungsbedingtSeite 14 von 34
Anlage C
Blatt 1
Kosten
Unterscheidung von Verrechnungen und Umlagen
Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnungen)
Kostenarten 95xxxxxx (Umlagen)
Personalkosten
Kostenarten 501100 bis 509100 sowie 94000000 u. 94000033
Erläuterungen zur Anlage B
Gebührenbedarfsberechnung Notfallrettung (RTW), Notarztdienst (NEF) und Krankentransport (KTW)
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Teilergebnis übergreifende Kostenstelle (Feuerwehr
und Rettungsdienst) gebucht und von dort weiter verrechnet (z.B. auf eine Kostenstelle oder ein Produkt des Rettungsdienstes).
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Kostenstelle des Rettungsdienstes gebucht und von
dort auf die betreffenden Produkte umgelegt.
Soweit dies programmtechnisch möglich ist, werden zukünftig die Kosten nur noch über die Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnung) auf die Kostenstellen der
Feuerwehr verrechnet und auf das Umlegen der Kosten über 95xxxxxx (Umlagen) verzichtet. Dieses Vorgehen soll die Zuordnung der Kosten auf die
Kostenstellen vereinfachen sowie die Übersichtlichkeit der Kalkulation und Betriebsabrechnung der Kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst fördern.
Aufgrund von verschiedenen automatisierten Buchungsabläufen ist ein ganzheitlicher Verzicht auf die Kostenarten 95xxxxxx (Umbuchung) jedoch nicht
möglich, sodass auch weiterhin vereinzelt diese Kostenarten in der Kalkulation sowie der Betriebskostenabrechnung erschienen werden.
Die Personalkosten beziehen sich ausschließlich auf aktive Mitarbeiter: Beamtenbezüge, Vergütung der tariflich Beschäftigten, Beiträge zur Versorgungskasse
der tarifl. Beschäftigten, Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, Pensionsrückstellungen für Beamte, Rückstellungen für Altersteilzeit, Beihilferückstellung
(als Teil der Pensionsrückstellung).Seite 15 von 34
Anlage C
Blatt 2
Kostenart 501100 (Bezüge der Beamten/ Beamtinnen)
Ab 01.01.2023: 2,80 % für alle Besoldungsstufen.
Ab 01.01.2024: 5,30 % für alle Besoldungsstufen.
Kostenarten 501200 bis 503200 (tariflich Beschäftigte)
Für die Kalkulation wurden folgende Steigerungen des TVÖD berücksichtigt:
Ab 01.01.2023: 1,80 % für alle Vergütungsgruppen.
Ab 01.01.2024: 5,30 % für alle Vergütungsgruppen.
RTW NEF KTW
Ausbildung zum Notfallsanitäter
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung ist auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans
vorgesehen, dass jährlich bis zu 9 Auszubildende bei der Stadt Bonn die Ausbildung im
Tarifverhältnis (mit nachfolgender Grundausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst)
beginnen. Die Kosten werden auf die Kostenarten 501200 (Verg. Tarif. Beschäft.), 502200
(Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und 503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif.
Beschäft.) verteilt.
(Siehe hierzu auch Anlage D)
443.496,65 Euro
Für die Kalkulation wurden folgende Besoldungserhöhungen zugrunde gelegt:Seite 16 von 34
Anlage C
Blatt 3
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal)
Bei entsprechendem Bedarf ist im Rettungsdienst die Inanspruchnahme von
feuerwehrtechnischem Personal erforderlich. Der berechnete Stundensatz ergibt sich aus der
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt
Bonn für eine/n Beamten/Beamtin des Einsatzdienstes.
Nach Ermittlung des tatsächlichen Aufwandes ergeben sich folgende Beträge:
Rettungsdienstzentraldepot:
Für die Mitarbeit im Rettungsdienstzentraldepot an 248 Kalendertagen des Jahres 2024 mit
einer max. Einsatzdauer von 4,0 Std. tägl. bei einem Stundensatz von 63,14 Euro für eine/n
Beamten/Beamtin im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entstehen Kosten i. H. v.
62.634,88 Euro.
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 31.317,44 Euro 31.317,44 Euro
An den restlichen 118 Kalendertagen Jahr 2024 (Wochenende/Feiertage) ist im Schnitt täglich
mit 45 Minuten bei einem Stundensatz von 63,14 Euro zu rechnen (5.587,89 Euro).
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 2.793,95 Euro 2.793,94 Euro
Zusatzvorhaltung:
Darüber hinaus ergeben sich weitere Personalkosten für die Fälle, in denen neben den
Regelvorhaltungen zusätzliche Fahrzeuge besetzt werden müssen.
Dies ist schätzungsweise bei 2.700 RTW-Einsätzen im Jahr 2024 der Fall 340.956,00 EuroSeite 17 von 34
Anlage C
Blatt 4
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal) Fortsetzung
Pflichtfortbildung für die Zusatzvorhaltung RTW:
Für die Besetzung der Fahrzeuge des Spitzen- und Sonderbedarfs müssen die
Beamten/Beamtinnen die Pflichtfortbildungen gemäß RettG NRW besuchen.
Bei einer Fortbildungsdauer von 30 Stunden + 7,5 Std. durch Änderung Fortbildungserlass
(wiederkehrende Einweisungen), 3 Zusatz-RTW und 10 Beamten/Beamtinnen je eingesetztem
RTW (2 Beamte je RTW x Ausfallfaktor 5,0) und einem Stundensatz von 63,14 € ergibt sich ein
Betrag von 71.032,50 Euro
Zusatz-NEF bei Großveranstaltungen zur Deckung des rettungsdienstlichen Bedarfs:
Ebenso fallen ca. 95 Einsatzstunden im Jahr 2024 für Zusatz-NEF (im Rahmen von
Großveranstaltungen) an. 5.998,30 Euro
Desinfektionen:
Für die Desinfektion der Einsatzfahrzeuge (Wochen-, Monats- und Einsatzdesinfektionen) sind
in 2024 folgende Kosten anzunehmen:
Die Kosten eines Mitarbeitenden ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn.
Bei 652 Desinfektionsstunden in der Notfallrettung ergibt sich ein Betrag von 41.167,28 Euro
Bei 220 Desinfektionsstunden im Krankentransport ergibt sich ein Betrag von 13.890,80 Euro
Ausbildung zum Praxisanleitenden:
2 Mitarbeitende x 240 Stunden x 62,67 Kosten/Stunde für einen Nichtbüroarbeitsplatz A8 30.081,60 Euro
In der Summe ergibt dies einen Personalkostenanteil von 517.348,77 Euro 40.109,68 Euro 13.890,80 Euro
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung werden 2 Beamte/ Beamtinnen in 2024 zu
Praxisanleitenden ausgebildet. Dauer des Lehrgangs 240 Stunden.Seite 18 von 34
Anlage C
Blatt 5
RTW NEF KTW
Sachkosten
Kostenart 522100 (Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens)
Hierunter fallen z.B. Wartungsarbeiten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, digitale
Alarmierung, Leitstellenplätze, HIPATH-Telefonanlage, Wachalarm, Hardwarewartung des
Einsatzleitrechners, Wartung des Kommunikationssystems der Leitstelle sowie
Serviceleistungen Funk. 32.854,86 Euro 13.516,25 Euro 17.753,12 Euro
Kostenart 523400 (Erstattungen an sonstige öffentliche Bereiche - hier UKB)
Für die Gestellung von Notärzten/innen und Verlegeärzten/innen erhält das UKB eine
Pauschale von 1.350.380,62 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt/*in erhalten die Ärzte/Ärztinnen der UKB einen Einsatzzuschlag
von 22,01 Euro. Bei 6967 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 153.343,67 Euro
Für die Gestellung einer ärztlichen Leitung im Rettungsdienst (ÄLRD) erhält das UKB 26.500,00 Euro 26.500,00 Euro 26.500,00 Euro
Erstattung UKB Arzt/ Ärztin f. Ausbildung NotSan 17.340,00 Euro 17.340,00 Euro 17.340,00 Euro
Gesamt 43.840,00 Euro 1.547.564,29 Euro 43.840,00 Euro
Kostenart 523700 (Erstattungen Erstattungen an private Unternehmen - hier
Waldkrankenhaus)
Für die Gestellung eines-/r Notarztes/ Notärztin erhält das Johanniter/Waldkrankenhaus im Jahr
2024 eine Pauschale von 323.190,00 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt/Notärztin erhalten die Ärzte des Johanniter/Waldkrankenhauses
einen Einsatzzuschlag von Januar-April 30,17 Euro und von Mai-Dezember 31,38 Euro. Bei
3.533 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 109.687,00 Euro
Gesamt 432.877,00 EuroSeite 19 von 34
Anlage C
Blatt 6
RTW NEF KTW
Kostenart 523800 (Pauschalen an Leistungserbringer)
Ergebnis der Ausschreibung für die Personalgestellung in der Notfallrettung plus unterstellter
Tarifsteigerungen. 9.155.531,08 Euro
Die Leistungserbringer erhalten Pauschalen für die Gestellung von Personal zur Disposition von
Krankentransporten. Ebenso erhalten sie Pauschalen für die Gestellung von Personal und
Fahrzeugen zur Durchführung des Krankentransports. Unterstellte Tarifsteigerungen wurden
hier bereits eingerechnet. 8.634.816,70 Euro
In den Pauschalen sind die rettungsdienstlichen Einsätze bei Großveranstaltungen sowie die
Gestellung von Zusatz-RTW und Zusatz-KTW bereits enthalten.
Kostenart 529100 (Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen)
In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich
gleichbleibend beschafft werden: u.a Reinigungen sowie Nutzungsgebühren für Zoll- Auktionen 5.175,00 Euro 66.871,46 Euro 1.800,00 Euro
Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung)
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2024 fallen Sachkosten für die
Vollausbildungen, sowie für die Praxisanleiterausbildung an. Die Leistungserbringer erhalten
für die Ausbildung von Notfallsanitätern einschließlich Praxisanleitung unter Beachtung der
Vorgaben des Finanzierungserlasses des Landes NRW eine entsprechende Kostenerstattung.
(Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung)
Die Sachkosten für die Beschäftigten der Stadt Bonn werden unter der Kostenart 94000103
geführt.
1.439.000,76 EuroSeite 20 von 34
Anlage C
Blatt 7
RTW NEF KTW
Kostenart 542900 (Inanspruchnahme von Rechten)
Alle Mobilfunkdienste, die nicht unter die reine Telekommunikation fallen (z.B. SMS-
Alarmierung) sowie Kosten für DSL-Anschlüsse im Festnetzbereich. 38.038,42 Euro 10.673,57 Euro 12.075,13 Euro
Kostenart 543130 (Telekommunikation)
Telekommunikationsleistungen Festnetz 9.990,00 Euro 4.110,00 Euro 6.600,00 Euro
Der Anteil der Mobilfunkkosten ist den Kostenarten 94000015 und 95000015 enthalten
Kostenart 543180 (Ausstattung bis 800 Euro)
Ausstattung bis zu einem Nettowert (ohne MwSt.) von 800,00 Euro 60.129,12 Euro 17.251,92 Euro 2.571,50 Euro
In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich
gleichbleibend beschafft werden:
Arbeitsmittel/-hilfen: Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, Rettungsrucksäcke, Schutztaschen
für Zoll X Series, LED-Handlampen, Blutdruckmessgeräte, Pulsoximeter
Ausstattung/Material: Mobiliar rettungsdienstlich genutzter Bereiche wie Stühle, Sofa, Tisch,
Regal, Kleiderständer; Arbeitsleuchte, Magazinschrank, Bürodrehstuhl, Matratzen,
Aktenvernichter, Whiteboard, Hebel-Schneidemaschine für Papier, Regalböden,
Schlüsselschrank für Haken und Zubehör, Schlüsselkarabiner, Wäschesäcke,
Vorhängeschlösser
Kostenart 543190 (sonstige Geschäftsaufwendungen)
Transportkosten der Verlegeärzte von der Uni-Klinik zum betreffenden Krankenhaus
einschließlich Rücktransport der Verlegeärzte zur Uni-Klinik bzw. Feuerwache 1. Außerdem
fallen unter die sonstigen Geschäftsaufwendungen Nutzungsentgelte für den Digitalfunk SWB
an. 4.194,20 Euro 29.873,80 Euro 198,00 EuroSeite 21 von 34
Anlage C
Blatt 8
RTW NEF KTW
Kostenart 545100 (Mieten)
Für die Anmietung eines Bereitschafts- und Ruheraumes und eines RTW-Stellplatzes am
Johanniterkrankenhaus, für die Stationierung eines RTW am Universitätsklinikum Bonn, für die
Stationierung eines RTW am Rettungsdienststützpunkt Dottendorf sowie für die Stationierung
eines RTW in der Innenstadt entstehen Mietkosten in Höhe von 17.892,00 Euro 856,80 Euro 1.285,20 Euro
Kostenart 94000000 (VILV Tragehilfen, Fuhrparkmanagement, Zubringer Verlegenotärzte)
Tragehilfen durch zusätzliches Feuerwehrpersonal (z.B. beim Transport schwergewichtiger
Patienten RTW / KTW), Fuhrparkmanagement 133.000,00 Euro 25.000,00 Euro 40.000,00 Euro
RTW Zubringerfahrten im Notarztdienst in Höhe von ca. 60 Fahrten bei einem Pauschalbetrag
von ca. 630,00 € und KTW Zubringerfahrten im Notarztdienst in Höhe von ca 5 Fahrten bei
einem Pauschalbetrag ca. 390,00 € -37.800,00 Euro 39.750,00 Euro -1.950,00 Euro
Gesamtsumme 95.200,00 Euro 64.750,00 Euro 38.050,00 Euro
Kostenart 94000001 (Verrechnung VKE)
Kostenart 95000001 (Umlage VKE)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei,
Rechnungsprüfungsamt) nach prozentualer Verteilung
Kostenart 94000001 8.400,00 Euro 6.300,00 Euro 4.200,00 Euro
Kostenart 95000001 395.000,00 Euro 200.000,00 Euro
Kostenart 94000002 (Verrechnung VKE nach Kennzahlen)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei,
Rechnungsprüfungsamt) nach Kennzahlen, z.B. Anzahl der Mitarbeiter 195.000,00 Euro 62.000,00 Euro 33.000,00 EuroSeite 22 von 34
Anlage C
Blatt 9
RTW NEF KTW
Kostenart 94000003 (Verrechnung sonst. Sachaufwand)
Kostenart 95000003 (Umlage sonst. Sachaufwand)
Hierin sind Sachkosten enthalten, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden konnten
(z.B. Kopierpapier). Ebenso sind Sachkosten für den Unterhalt von beweglichem Vermögen
enthalten, die nachträglich umgebucht werden. 7.000,00 Euro 3.000,00 Euro 3.500,00 Euro
Kostenart 94000005 (VILV Erstattung für Telefonvermittlung)
Außerhalb der Geschäftszeiten des Stadthauses übernimmt die Leitstelle deren
Telefonvermittlung. -16.500,00 Euro -6.000,00 Euro
Kostenart 94000015 (Verrechnung Amt 10 IT- und Organisation)
Hierunter fällt die zentrale Bereitstellung und Unterstützung der ADV (z.B. Servernutzung, IT-
Sicherheit, Software, Administration, Hardware) 100.000,00 Euro 50.000,00 Euro 18.000,00 Euro
Kostenart 94000023 (Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 - KSA)
Die Stadt Bonn ist dem System des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) angeschlossen.
Anstatt Beiträge für eine Haftpflichtversicherung zu zahlen, teilen sich die beteiligten
Kommunen entstandene Schäden in einem Umlageverfahren untereinander auf: 6.000,00 Euro 2.500,00 Euro 1.500,00 Euro
Kostenart 94000065 (Verrechnung VMS)
Kosten für die zentralen Vergabedienstleistungen 11.000,00 Euro 3.500,00 Euro 1.000,00 EuroSeite 23 von 34
Anlage C
Blatt 10
RTW NEF KTW
Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen)
Bei den angesetzten Kosten handelt es sich zum einen um externe Aufwendungen für die
durchgeführten Fortbildungen des Rettungsdienstpersonals und die jährlich nach dem
Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vorgeschriebene Fortbildung. 102.855,00 Euro 21.829,80 Euro 20.263,20 Euro
Zum anderen fallen im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2024 Sachkosten für
die Ausbildung der Praxisanleiter für Beamte der Bundesstadt Bonn an. Hier sind auch die
Kosten der Praxisanleitung gemäß Finanzierungserlass NRW berücksichtigt.
(Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung)
Die Sachkosten für die Leistungserbringer werden unter der Kostenart 541120 geführt.
534.244,46 Euro
Gesamtsumme 637.099,46 Euro 21.829,80 Euro 20.263,20 Euro
Kostenart 95000143 (Umlage Sachaufwand Werkstatt)
Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes bei der Zentralwerkstatt
von "BonnOrange" (AÖR). Neben den Sachkosten sind auch die anteiligen Personalkosten der
Zentralwerkstatt enthalten. 240.000,00 Euro 15.000,00 Euro
Kostenart 94000173 (Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für die
Rettungswache 4 sowie für die Leitstelle wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement
(SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden
die erbrachten Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 450.000,00 Euro 150.000,00 Euro 40.000,00 EuroSeite 24 von 34
Anlage C
Blatt 11
RTW NEF KTW
Kostenart 95000173 (Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für alle
weiteren Gebäude außer der Rettungswache 4 und der Leitstelle, die vom Rettungsdienst
genutzt werden, wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement (SGB) übernommen. Im
Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten
Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 1.500,00 Euro 600,00 Euro 1.000,00 Euro
Kostenart 95000183 (Umlage Miete SGB)
Warmmiete Rettungsdienstabrechnung (Hochstadenring 50) 21.000,00 Euro 7.400,00 Euro 21.500,00 Euro
Kalkulatorische Kosten
Unter Berücksichtigung der geplanten Anschaffungen in 2023 und 2024 wurden die
kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen auf Grundlage des derzeitigen Anlagenbestandes
hochgerechnet.
kalkulatorische Zinsen: 149.586,25 Euro 39.310,97 Euro 8.607,14 Euro
kalkulatorische Abschreibungen: 990.386,00 Euro 264.491,51 Euro 177.269,74 Euro
Für die Rettungswache 4, den RTW-Standort Bad Godesberg, Koblenzer Str., dem RTW-
Standort Dottendorf, Dottendorfer Str. sowie für die integrierte Leitstelle werden kalkulatorische
Mieten angesetzt.
kalkulatorische Miete: 142.067,40 Euro 15.897,60 Euro 34.900,20 Euro
Gesamt 1.282.039,65 Euro 319.700,08 Euro 220.777,08 EuroSeite 25 von 34
Anlage C
Blatt 12
RTW NEF KTW
Entlastungen (bei den Kosten abgesetzt)
Ergebnisse aus Vorjahren (Über-/Unterdeckungen)
Aufgrund von § 6 (2) Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen nicht nur
Kostenüberdeckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines
Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden.
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2020 werden anteilig berücksichtigt. 222.677,38 Euro
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2021 werden anteilig berücksichtigt. 163.544,83 Euro
Die Überdeckungen aus dem Jahr 2021 werden anteilig berücksichtigt. -45.563,33 Euro
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2021 werden anteilig berücksichtigt. 212.398,54 Euro
Gesamt 386.222,21 Euro -45.563,33 Euro 212.398,54 Euro
Systembedingte Fehleinsätze
Sie entstehen in der Regel aus einsatztaktischen Gründen. Rückt beispielsweise ein
Einsatzfahrzeug von einer Rettungswache aus, ist zu diesem Zeitpunkt bereits automatisch
eine Einsatznummer vom System vergeben worden. Wird nun ein anderes Einsatzfahrzeug frei,
das sich näher am Einsatzort befindet, so wird dieses Fahrzeug von der Leitstelle zum
Einsatzort entsandt. Das ursprünglich für diesen Einsatz vorgesehene Fahrzeug kehrt zurück
zur Wache. Eine Abrechnung dieses Einsatzes findet nicht statt.
1037 systembedingte Fehleinsätze in der Notfallrettung werden in Höhe der Gebühr für die
Tarifposition „Normeinsätze mit Transport“ von den Kosten abgesetzt. 652.252,26 Euro
178 systembedingte Fehleinsätze im Notarztdienst werden in Höhe der Gebühr für die
Tarifposition „Normeinsätze“ von den Kosten abgesetzt. 94.421,39 EuroSeite 26 von 34
Anlage C
Blatt 13
RTW NEF KTW
Sonstige Fehleinsätze (Blindfahrten, Fehlfahrten)
Hier werden ebenfalls keine abrechenbaren Leistungen erbracht. Die Gründe dafür liegen jedoch nicht beim Einsatzleitsystem. Eine Blindfahrt liegt
beispielsweise dann vor, wenn sich bei Eintreffen des Rettungsdienstes keine hilfebedürftige Person mehr am Einsatzort befindet. Bei einer Fehlfahrt liegt
zwar ein Patientenkontakt vor, ein Tätigwerden der Rettungskräfte ist jedoch nicht (mehr) erforderlich.
Im Gegensatz zu den systembedingten Fehleinsätzen können die sonstigen Fehleinsätze als Kostenfaktor in die Kalkulation eingestellt werden. Die Kosten der
systembedingten Fehleinsätze werden in Höhe eines Normeinsatzes von den ansatzfähigen Gesamtkosten abgesetzt.Seite 27 von 34
Anlage D
Notfallsanitäter
Kosten im Kalkulationszeitraum 2024
Personalkosten
Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge
Personalkosten 443.496,65 €
Praxisanleiterausbildung 2 Teilnehmer
Personalkosten 30.081,60 €
Summe Personalkosten 473.578,25 €
Sachkosten
Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge 3 Ausbildungsjahrgänge
Sachkosten (Schulkosten, klinische Ausbildung, Mehraufwand
Praxisanleitung und bei Leistungserbringern zusätzlich die
Ausbildungsvergütung) 1.393.208,94 € 528.844,46 €
Praxisanleiterausbildung 4 Teilnehmer 2 Teilnehmer
Sachkosten (Lehrgangsgebühren und bei Leistungserbringern
zusätzlich die entstandenen Personalkosten) 45.791,83 € 5.400,00 €
Summe Sachkosten 1.439.000,76 € 534.244,46 €
Gesamt Sachkosten
Die gesamten Sachkosten der Berufsfeuerwehr finden sich in der Notfallrettung (Anlage B Blatt 1) unter der Kostenart
94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen), die der Leistungserbringer in der Notfallrettung (Anlage B Blatt
1) unter der Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung) wieder.
Die Personalkosten für die Vollausbildung der Berufsfeuerwehr verteilen sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt 1) auf
folgende Kostenarten:
501200 (Verg. Tarif. Beschäft.),
502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und
503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.)
Die Personalkosten für die Praxisanleiterausbildung der Berufsfeuerwehr findet sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt
1) unter Kostenart 94000000 (Verrechnung VILV zusätzliches BF-Personal) wieder.
Die angesetzten Kosten orientieren sich an dem zum Zeitpunkt der Kalkulationserstellung gültigen Finanzierungserlass des
Landes NRW vom 02.06.2021. Im Finanzierungserlass von 2021 ist geregelt, dass sobald die Auszubildenden eine Funktion
auf einem Rettungsmittel übernehmen können, die daraus stammenden Einnahmen mit den Kosten für die
Ausbildungsvergütung zu verrechnen sind. Da diese Einnahmen die Höhe der im betreffenden Zeitraum anfallenden
Ausbildungsvergütungen übersteigen, sind die entsprechenden Ausbildungsvergütungen in der Kalkulation nicht angesetzt
worden. Sollte der Erlassgeber zwischenzeitlich hiervon abweichende Regelungen für den Kalkulationszeitraum benennen,
so würden mögliche Auswirkungen im Rahmen der Betriebsabrechnung Berücksichtigung finden.
Auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW und den weiteren verordnungsrechtlichen Vorgaben wird die Ausbildung für das
Berufsbild des Notfallsanitäters/Notfallsanitäterin im Rettungsdienst der Stadt Bonn umgesetzt. Die dreijährige
Vollausbildung wird sowohl durch die eingebundenen Leistungserbringer als auch durch die Berufsfeuerwehr angeboten.
Die Festlegung einer bedarfsgerechten Anzahl von Auszubildenden erfolgt auf Grundlage des aktuellen
Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027.
Leistungserbringer Berufsfeuerwehr
1.973.245,22 €Seite 28 von 34
Anlage E
Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührentarife zur
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines
Patienten vom Einsatzort bis zum Ziel
607,70 € 628,98 €
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
303,85 € 314,49 €
1.3 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
607,70 € 628,98 €
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich
zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 1.1 –
1.3 für die außerhalb des Stadtgebietes
zurückgelegte Fahrstrecke je km
10,13 € 10,49 €
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2 und 1.4 um
25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung,
Behandlung oder Versorgung eines
Patienten
457,35 € 489,23 €
2.2 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
457,35 € 489,23 €
2.3 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich
zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 2.1 -
2.2 für die außerhalb des Stadtgebietes
zurückgelegte Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je Kilometer
7,62 € 8,16 €
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um 25
% je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.Seite 29 von 34
Anlage E
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des
Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder
Rettungswagen, wenn dieser zum
Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom
Einsatzort bis zum Ziel
306,60 € 324,05 €
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
153,30 € 162,02 €
3.3 böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
306,60 € 324,05 €
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes
zusätzlich zu den Gebühren nach
Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb
des Stadtgebietes zurückgelegte
Fahrstrecke je km
5,11 € 5,40 €
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2 und 3.4
um 25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.
4 Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen des Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines
Inkubators von/zu einem
Krankenhaus inkl. Begleitpersonal
303,85 € 314,49 €
4.2 Transport von Blut, Blut-produkten,
Medikamenten, Transplantaten u.a.
303,85 € 314,49 €
4.3 Vorsorgliche Bereitstellung von
Einsatzmitteln auf Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines
Rettungswagens je ½ Stunde
303,85 € 314,49 €
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des
Notarztdienstes je ½ Stunde
228,68 € 244,62 €
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines
Krankentransportwagens je ½ Stunde
153,30 € 162,02 €Seite 30 von 34
Anlage F
Gebührenerhebung in Bonn
vorletzte letzte geplante
01.01.2022 01.01.2023 01.01.2024
Interkommunaler Vergleich
Stadt gültig ab RTW NEF KTW Bemerkung
Bonn (derzeit) 01.01.2023 607,70 € 457,35 € 306,60 €
Bonn (geplant) 01.01.2024 628,98 € 489,23 € 324,05 €
Vergleichsstädte:
Aachen 01.01.2023 764,22 € 472,44 € 418,05 €
zzgl. einer
gesonderten
Leitstellengebühr
Bielefeld 10.09.2020 813,00 € 685,00 € 282,00 €
Münster 04.10.2017 833,00 € 890,00 € 287,00 €
Köln 18.12.2021 480,00 € 599,00 € 480,00 €
Stand: 19.10.2023
Gebührenänderungen
zum
Tarife
Unabhängig von den Betriebskosten, die für einen Kalkulationszeitraum angesetzt werden, wirken sich
auch die nach § 6 II KAG zu berücksichtigenden Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus Vorjahren,
reduzierend bzw. erhöhend auf die ansatzfähigen Kosten aus. So kann es vorkommen, dass, trotz
steigender Betriebskosten, die Gebühren gesenkt werden können, weil die Einberechnung einer
Überdeckung aus Vorjahren die Steigerung der Betriebskosten überwiegt. Solche Einmaleffekte lassen
daher keine Rückschlüsse vom Gebührentarif auf die Betriebskosten zu.
Im Übrigen können aussagefähige Ergebnisse zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes
nur dann erzielt werden, wenn die Rahmenbedingungen sowie die Parameter und das zur Verfügung
stehende Datenmaterial vergleichbar sind. Kommunalspezifisch unterschiedliche Rahmenbedingungen
beeinflussen Organisation, Leistung, Kosten, Finanzierung und Tarifbildung in unterschiedlichem Umfang.
Auch fehlt eine einheitliche Systematik zur Erfassung und Darstellung der Ausstattung, Leistungen und
Kosten, um abschließend Betriebsvergleiche durchführen zu können.Seite 31 von 34
19.10.2023Seite 32 von 34
Jahr Rettungswagen
(RTW)
Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF)
Krankentransport
(KTW)
2020 503,65 Euro 491,02 Euro 256,61 Euro
2021 541,92 Euro 432,48 Euro 269,57 Euro
2022 571,29 Euro 429,99 Euro 281,33 Euro
2023 607,70 Euro 457,35 Euro 306,60 Euro
2024 628,98 Euro 489,23 Euro 324,05 EuroSeite 33 von 34
Jahr (RTW) (NEF) (KTW)
Betriebsergebnis 2020 -908.899,59 Euro 42.675,10 Euro 0,00 Euro
Betriebsergebnis 2021 -547.137,12 Euro 67.671,79 Euro -630.379,65 Euro
Betriebsergebnis 2022 - 31.633,21 Euro 88.195,84 Euro -209.310,97 Euro
Kalkulation 2020 -113.064,57 Euro 150.000,00 Euro 200.000,00 Euro
Kalkulation 2021 - 378,36 Euro -100.000,00 Euro 61.732,50 Euro
Kalkulation 2022 300.000,00 Euro -173.014,62 Euro - 55.382,73 Euro
Kalkulation 2023 386.222,21 Euro - 42.675,10 Euro 210.126,55 Euro
Kalkulation 2024 386.222,21 Euro - 45.563,33 Euro 212.398,54 Euro
Kalkulation 2025 383.592,29 Euro - 44.205,46 Euro 207.854,56 Euro
Kalkulation 2026 31.633,21Euro - 66.098,84 Euro 209.310,97 EuroSeite 34 von 34

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Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de