← Vorlagen

231977-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Löwenburgstraße/Kreuzung Ungartenstraße/Burghofstraße

Nummer
231977-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231977 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Löwenburgstraße/Kreuzung Ungartenstraße/Burghofstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.467 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231977-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen
im Bereich Löwenburgstraße/Kreuzung
Ungartenstraße/Burghofstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Bezug auf die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der
Löwenburgstraße hat die Verwaltung in der Stellungnahme DS 202118-01 Abs.
1 bereits folgende Aussage getätigt:
„Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Löwenburgstraße ist
nicht zulässig. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Anordnung einer solchen
Geschwindigkeitsreduzierung sowohl im unmittelbaren Bereich von
schützenswerten Einrichtungen wie bspw. Schulen, Altenheimen etc. als auch
an Gefahrenstellen wie bspw. an Unfallhäufungsstellen oder -linien vor.
Im o.g. Bereich befindet sich keine schützenswerte Einrichtung mit direktem
Zugang zum o.g. Bereich. Eine Gefahrenlage konnte insgesamt nicht
festgestellt werden, da weder eine Unfallhäufungsstelle oder -linie festgestellt
werden konnte. Da die Voraussetzungen in diesem Abschnitt nicht vorliegen,
wäre die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht zulässig und kann
daher von Seiten der Verwaltung nicht angeordnet werden.“
Bezüglich der Thematik der Lärmbelastung wurde bereits im Antrag 202118-03
an der Löwenburgstraße festgestellt, dass "der hier emittierte Verkehrslärm
weit unter den Auslösewerten für eine anzuordnende Geschwindigkeitsbegren-
zung auf Vmax= 30 km/h liegt".
Die Einrichtung einer Querung für den Fußverkehr über die Löwenburgstraße
auf Höhe der Einmündung „Zur Saalkirche“ wäre bei einer Sanierung bzw.
einem Umbau der Löwenburgstraße zu prüfen. Dies ist nach aktuellem Stand
voraussichtlich für das Jahr 2026 vorgesehen.
Die Löwenburgstraße weist im Bereich der Einmündung „Zur Saalkirche“ eine
Fahrbahnbreite von rund 6,40 m auf. Dies ist für die Markierung von
Schutzstreifen für den Radverkehr nicht ausreichend, da die in den
Regelwerken vorgesehenen verbleibenden Mindestfahrbahnbreiten nicht
eingehalten werden könnten.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de