231977-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Löwenburgstraße/Kreuzung Ungartenstraße/Burghofstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231977-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231977-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Löwenburgstraße/Kreuzung Ungartenstraße/Burghofstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In Bezug auf die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Löwenburgstraße hat die Verwaltung in der Stellungnahme DS 202118-01 Abs. 1 bereits folgende Aussage getätigt: „Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Löwenburgstraße ist nicht zulässig. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Anordnung einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung sowohl im unmittelbaren Bereich von schützenswerten Einrichtungen wie bspw. Schulen, Altenheimen etc. als auch an Gefahrenstellen wie bspw. an Unfallhäufungsstellen oder -linien vor. Im o.g. Bereich befindet sich keine schützenswerte Einrichtung mit direktem Zugang zum o.g. Bereich. Eine Gefahrenlage konnte insgesamt nicht festgestellt werden, da weder eine Unfallhäufungsstelle oder -linie festgestellt werden konnte. Da die Voraussetzungen in diesem Abschnitt nicht vorliegen, wäre die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht zulässig und kann daher von Seiten der Verwaltung nicht angeordnet werden.“ Bezüglich der Thematik der Lärmbelastung wurde bereits im Antrag 202118-03 an der Löwenburgstraße festgestellt, dass "der hier emittierte Verkehrslärm weit unter den Auslösewerten für eine anzuordnende Geschwindigkeitsbegren- zung auf Vmax= 30 km/h liegt". Die Einrichtung einer Querung für den Fußverkehr über die Löwenburgstraße auf Höhe der Einmündung „Zur Saalkirche“ wäre bei einer Sanierung bzw. einem Umbau der Löwenburgstraße zu prüfen. Dies ist nach aktuellem Stand voraussichtlich für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Löwenburgstraße weist im Bereich der Einmündung „Zur Saalkirche“ eine Fahrbahnbreite von rund 6,40 m auf. Dies ist für die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr nicht ausreichend, da die in den Regelwerken vorgesehenen verbleibenden Mindestfahrbahnbreiten nicht eingehalten werden könnten.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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