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231972-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972

Nummer
231972-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 14.03.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 22.02.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231972 Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231972-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023
- 2027
Antrag zur Vorlage 231972
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 22.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
2015 wurden ämterübergreifend die Raumbezüge für die Jugendhilfeplanung,
den Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe und die Schulentwicklungs-
planung angeglichen (siehe DS-Nr: 1510053). Damit wurden erstmals fachü-
bergreifende Bewertungen von gemeinsamen Planungseinheiten ermöglicht.
Die Sozialräume des Fachdienstes für Familien- und Erziehungshilfe, der
Schulbezugsräume und der Planungsräume der Jugendhilfeplanung wurde so
zugeschnitten, dass Vergleiche und Datenanalyse über die Fachbereiche er-
möglicht wurden. Dafür wurden einzelne statistische Bezirke zu Planungsräu-
men zusammengefasst. Dieses Raumbezugssystem ist mit dem Schulamt ab-
gestimmt und wurde so gewählt, dass eine einheitliche Planungsgrundlage zur
Verfügung steht. Es hat sich bei allen bisherigen Planungen bewährt.
Nicht nur der Kindertagesstättenbedarfsplan – auch alle anderen Bedarfspläne
der Jugendhilfeplanung – orientieren sich an diesem Raumbezugssystem.
Die im Kindertagesstättenbedarfsplan gewählten Raumbezüge orientieren sich
als kleinste Einheit an den statistischen Bezirken. Bevölkerungsdaten, Bele-
gung der Betreuungsplätze und Auswertungen der Wartelisten für die einzelnen
Kindertagesstätten erfolgen auf dieser Ebene.
In der Kindertagesstättenbedarfsplanung erfolgt eine Darstellung auf Ebene der
statistischen Bezirke und der Planungsräume.
Allerdings werden bei Kitaneuplanungen – wie auch im Bedarfsplan dargestellt
– zahlreiche weitere Indikatoren berücksichtigt. Trotz des grundsätzlichen Ziels
einer wohnortnahen Versorgung führen fehlende geeignete Immobilien bzw.
Grundstücke dazu, dass nicht in allen Bezirken ein fußläufig erreichbares Be-
treuungsangebot zur Verfügung steht.
Eine Auswertung der Belegung ist im Kindertagesstättenbedarfsplan erfolgt.
Neben den Belegungszahlen auf Ebene der einzelnen statistischen BezirkeSeite 1 von 2
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wird auf Seite 17 des Kindertagesstättenbedarfsplans darüber hinaus darge-
stellt, wie hoch der Anteil der Kinder ist, die wohnortnah betreut werden.
Allerdings muss hervorgehoben werden, dass Eltern ihre Kinder nicht immer in
der nächstgelegenen Kita betreuen lassen. Nicht nur das beschränkte Angebot
führt dazu, dass Kinder weiter entfernt von ihrem Wohnort betreut werden.
Zahlreiche weitere Faktoren wie Nähe zum Arbeitsplatz, den Großeltern oder
der Ausrichtung der Kindertagesstätte haben Einfluss auf die Wahl der Einrich-
tung. Laufwege spielen insofern eine eher untergeordnete Rolle bei der Wahl
einer Kita.
Ein Haupteinzugsgebiet zu definieren ist daher nicht zielführend und unterliegt
jährlichen Änderungen. Auch liegen für frei gewählte Raumbezüge keine statis-
tischen Vergleichszahlen vor.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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