231972-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972
Kerndaten
- Nummer
- 231972-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.163 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231972-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 22.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 2015 wurden ämterübergreifend die Raumbezüge für die Jugendhilfeplanung, den Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe und die Schulentwicklungs- planung angeglichen (siehe DS-Nr: 1510053). Damit wurden erstmals fachü- bergreifende Bewertungen von gemeinsamen Planungseinheiten ermöglicht. Die Sozialräume des Fachdienstes für Familien- und Erziehungshilfe, der Schulbezugsräume und der Planungsräume der Jugendhilfeplanung wurde so zugeschnitten, dass Vergleiche und Datenanalyse über die Fachbereiche er- möglicht wurden. Dafür wurden einzelne statistische Bezirke zu Planungsräu- men zusammengefasst. Dieses Raumbezugssystem ist mit dem Schulamt ab- gestimmt und wurde so gewählt, dass eine einheitliche Planungsgrundlage zur Verfügung steht. Es hat sich bei allen bisherigen Planungen bewährt. Nicht nur der Kindertagesstättenbedarfsplan – auch alle anderen Bedarfspläne der Jugendhilfeplanung – orientieren sich an diesem Raumbezugssystem. Die im Kindertagesstättenbedarfsplan gewählten Raumbezüge orientieren sich als kleinste Einheit an den statistischen Bezirken. Bevölkerungsdaten, Bele- gung der Betreuungsplätze und Auswertungen der Wartelisten für die einzelnen Kindertagesstätten erfolgen auf dieser Ebene. In der Kindertagesstättenbedarfsplanung erfolgt eine Darstellung auf Ebene der statistischen Bezirke und der Planungsräume. Allerdings werden bei Kitaneuplanungen – wie auch im Bedarfsplan dargestellt – zahlreiche weitere Indikatoren berücksichtigt. Trotz des grundsätzlichen Ziels einer wohnortnahen Versorgung führen fehlende geeignete Immobilien bzw. Grundstücke dazu, dass nicht in allen Bezirken ein fußläufig erreichbares Be- treuungsangebot zur Verfügung steht. Eine Auswertung der Belegung ist im Kindertagesstättenbedarfsplan erfolgt. Neben den Belegungszahlen auf Ebene der einzelnen statistischen BezirkeSeite 1 von 2 Seite 2 wird auf Seite 17 des Kindertagesstättenbedarfsplans darüber hinaus darge- stellt, wie hoch der Anteil der Kinder ist, die wohnortnah betreut werden. Allerdings muss hervorgehoben werden, dass Eltern ihre Kinder nicht immer in der nächstgelegenen Kita betreuen lassen. Nicht nur das beschränkte Angebot führt dazu, dass Kinder weiter entfernt von ihrem Wohnort betreut werden. Zahlreiche weitere Faktoren wie Nähe zum Arbeitsplatz, den Großeltern oder der Ausrichtung der Kindertagesstätte haben Einfluss auf die Wahl der Einrich- tung. Laufwege spielen insofern eine eher untergeordnete Rolle bei der Wahl einer Kita. Ein Haupteinzugsgebiet zu definieren ist daher nicht zielführend und unterliegt jährlichen Änderungen. Auch liegen für frei gewählte Raumbezüge keine statis- tischen Vergleichszahlen vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de