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231972-03 · Mitteilungsvorlage

CDU-Änderungsantrag: Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972

Nummer
231972-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
30.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231972 Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231972-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
CDU-Änderungsantrag:
Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027
Antrag zur Vorlage 231972
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nachdem der Bebauungsplan für das Gelände am TÜV-Medinghoven geändert
worden ist, sollte die Bebauung mit einer achtgruppigen Kindertagesstätte
durch einen Investor erfolgen. Der Investor ist jedoch kurzfristig abgesprungen,
sodass sich der Realisierungszeitpunkt für die neue Kita deutlich nach hinten
verschiebt. Sobald sich die Maßnahmenumsetzung konkretisiert, wird die Be-
darfssituation erneut geprüft. Dabei werden nicht nur die Zahlen der fehlenden
Betreuungsplätze in Medinghoven berücksichtigt, sondern auch die der umlie-
genden Planungsräume.
Im Planungsraum 10 wird im Baugebiet der ehemaligen Gallwitzkaserne eine
sechsgruppige Kita gebaut. Auch an der Riemannstraße ist der Neubau der
bestehenden Kita mit einer Gruppenerweiterung vorgesehen.
Ebenso ist im Planungsraum Hardtberg-Nord-West der Bau von neuen Kinder-
tagesstätten geplant: In Lessenich-Meßdorf wird eine viergruppige Kinderta-
gesstätte gebaut. Auch am Schieffelingsweg und im Baugebiet der ehemaligen
Schamottefabrik sollen neue Kitas entstehen.
Nach Fertigstellung dieser neuen Einrichtungen wird sich die Versorgungssitua-
tion deutlich verbessern. Die Entwicklung sowohl der Bevölkerung als auch die
Versorgungssituation aufgrund der neu geschaffenen Kitaplätze werden bei der
weiteren Bedarfsplanung am Standort TÜV-Medinghoven berücksichtigt.
Zu den Fragen der BV Hardtberg aus der Sitzung am 16.01.2024 (TOP 8.5):
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung der Kita auf dem Areal
am TÜV Medinghoven ergänzend die nicht gedeckten Bedarfe im Pla-
nungsraum 10 – Hardtberg-Süd-Ost und Planungsraum 12 Hardtberg-
Nord-West zu berücksichtigen
Nachdem der Bebauungsplan für das Gelände am TÜV-Medinghoven geändert
worden ist, sollte die Bebauung mit einer achtgruppigen Kindertagesstätte
durch einen Investor erfolgen. Der Investor ist jedoch kurzfristig abgesprungen,
sodass sich der Realisierungszeitpunkt für die neue Kita deutlich nach hinten
verschiebt. Sobald sich die Maßnahmenumsetzung konkretisiert, wird die Be-
darfssituation erneut geprüft. Dabei werden nicht nur die Zahlen der fehlendenSeite 1 von 3
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Betreuungsplätze in Medinghoven berücksichtigt, sondern auch die der umlie-
genden Planungsräume.
Im Planungsraum 10 wird im Baugebiet der ehemaligen Gallwitzkaserne eine
sechsgruppige Kita gebaut. Auch an der Riemannstraße ist der Neubau der
bestehenden Kita mit einer Gruppenerweiterung vorgesehen.
Ebenso ist im Planungsraum Hardtberg-Nord-West der Bau von neuen Kinder-
tagesstätten geplant: In Lessenich-Meßdorf wird eine viergruppige Kinderta-
gesstätte gebaut. Auch am Schieffelingsweg und im Baugebiet der ehemaligen
Schamottefabrik sollen neue Kitas entstehen.
Nach Fertigstellung dieser neuen Einrichtungen wird sich die Versorgungssitua-
tion deutlich verbessern. Die Entwicklung sowohl der Bevölkerung als auch die
Versorgungssituation aufgrund der neu geschaffenen Kitaplätze werden bei der
weiteren Bedarfsplanung am Standort TÜV-Medinghoven berücksichtigt.
Die Verwaltung beschreibt, dass es in Lengsdorf dauerhaft einen Mehrbe-
darf gibt. Es wird um eine Aussage gebeten, ob und wie der Bedarf in der
Nähe gedeckt werden könnte.
Im Kindertagesstättenbedarfsplan werden für alle Bezirke detailliert die geplan-
ten neuen Kitas aufgeführt. In Lengsdorf gibt es aktuell keine Grundstücks-
flächen auf denen sich in den nächsten Jahren eine Kindertagesstätte realisie-
ren lässt, allerdings wird im unmittelbar angrenzenden Planungsraum im Bau-
gebiet der ehemaligen Gallwitzkaserne eine sechsgruppige Kita gebaut.
Warum wird bei Überlegungen, Kindertagesstätten komplett neu zu über-
denken und z.B. die Größe zu reduzieren nicht die fachliche und örtliche
Expertise der Bezirksvertretung eingebunden?
Die regelmäßige Überprüfung der Bedarfssituation erfolgt unter Berücksichti-
gung der in der Kindertagesstättenbedarfsplanung beschlossenen Versor-
gungsquote.
Diese ist bindend und wird sowohl stadtweit als auch auf Bezirksebene im
Rahmen der Realisierungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die Anzahl der Grup-
pen neuer Kindertagesstätten richtet sich nach der Bedarfssituation und dem
Potential, das eine Fläche bietet. Die Vorgaben des LVR zur Größe der bauli-
chen Anlagen und der Außenbereiche sind für alle neuen Kindertageseinrich-
tungen bindend. Mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung werden keine Fest-
legungen über die Größe der einzelnen neuen Einrichtungen getroffen. Diese
Festlegung erfolgt im weiteren Verfahren bei der Konkretisierung des Bauvor-
habens. Dabei werden unter Einbindung der jeweiligen BV Zielbeschlüsse für
den Bau der Einrichtung, konkrete Planungen, bauliche Gestaltung, Unterhal-
tung, Instandsetzung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Kindergär-
ten getroffen.
Die Bezirksvertretung fordert die regelmäßige Vorlage von Quartals- oder
Halbjahres-Sachstandsberichten.
Mit der Liste „Politisches Monitoring; Ausbau Betreuungsplätze für Kinder unter
und über 3 Jahren“ wird der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie regel-
mäßig über die Entwicklung geplanten Kitabaumaßnahmen unterrichtet (siehe
DS 231781).
Darüber hinaus erfolgt jährlich nach Beschluss des zuständigen Jugendhilfe-
ausschusses die Anmeldung gegenüber dem Land NRW über die Kindpau-
schalen und sonstigen Fördertatbestände nach KiBiz für die Betreuung von
Kindern in Kindertagesstätten sowie die Zahl der Kinder in Tagespflege und die
Anzahl der Kindertagespflegepersonen für das Kindergartenjahr 2024/2025.Seite 2 von 3
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(siehe DS 240021).
Der Kindertagesstättenbedarfsplan wird alle vier bis fünf Jahre den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Zeitraum können der Ein-
fluss der Bevölkerungsentwicklung, Veränderungen in der Bedarfsnachfrage
und die Berücksichtigung der Fertigstellung neuer Kindertageseinrichtung ana-
lysiert und die Zielversorgungsquoten überprüft werden.
Weitere unterjährige Vorlagen sind weder zielführend noch aufgrund der perso-
nellen Ressourcen leistbar.
Die Bezirksvertretung fordert bei Bedarfsplänen immer in die Beratung
einbezogen zu werden.
Die Zuständigkeitsordnung der Ratsausschüsse regelt für Verwaltung und Poli-
tik verbindlich die Entscheidungskompetenzen. Für die Jugendhilfeplanung
erfolgen Entscheidungen vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Da
der Kindertagesstättenbedarfsplan ein gesamtstädtisches Planungsinstrument
ist, wird die Entscheidungskompetenz auf den Rat übertragen.
Die Bezirksvertretungen sind für alle Angelegenheiten zuständig, deren Bedeu-
tung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Bei konkreten Planun-
gen, bauliche Gestaltung, Unterhaltung, Instandsetzung und Ausstattung der im
Stadtbezirk gelegenen Kindergärten wird die Bezirksvertretung eingebunden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de