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231970 · Dringlichkeitsantrag

CDU-Dringlichkeitsantrag: OT-Richtlinien

Nummer
231970
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
17.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.10.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
231970
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Feyza Yildiz
David Lutz
17.10.2023
CDU-Dringlichkeitsantrag: OT-Richtlinien
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die wirtschaftliche Situation der freien Träger verschlechtert sich. Die Träger
fordern mehr finanzielle Unterstützung durch die Stadt Bonn, da die Tarif- und
weiteren Kostensteigerungen für die Träger nicht mehr tragbar sind.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, den neuen Entwurf zu den OT-Richtlinien, der
mit den Trägern und der AG 78 abgestimmt ist, dem Jugendhilfeausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Die CDU-Fraktion hat bereits für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
24.11.2022 die Verwaltung beauftragt, eine erneute Rechtsprüfung zur
Reduzierung des Eigenanteils der freien Träger vorzunehmen und den
ursprünglichen Entwurf der OT-Richtlinien, der mit der AG 78 und den Trägern
abgestimmt war, dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.
Mit ihrer Stellungnahme vom 15.03.2023 erklärte die Verwaltung, dass der
generelle Verzicht auf den Eigenanteil nicht möglich sei und die Fördersumme
nach § 17 KJFöG auf bis zu 85 % beschränkt sei.
In der Sitzung am 01.06.2023 legte die Verwaltung eine neue
Mitteilungsvorlage vor. Das Ministerium sei zu der Einschätzung gekommen,
dass die Ausgestaltung über Art, Höhe und Umfang der Förderung in
kommunaler Verantwortung geregelt wird. Die Verwaltung kündigte an, die
neue Vorlage zu den OT-Richtlinien dem Jugendhilfeausschuss im Oktober
2023 vorzulegen. Diese Vorlage liegt nicht vor.
Anlage/n
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