231968 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Sportförderung der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231968
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.411 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 231968 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott BBB-Anfrage: Sportförderung der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 07.11.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Trifft es zu, dass im Falle einer Beschlussfassung zu DS 231868, Ziffer 2 und 5 die Verfahrensänderung in den Sportförderrichtlinien „Der Sportausschuss entscheidet auf Empfehlung des Stadtsportbundes und der Sportverwaltung über Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben höher als 20.000€“ frühestens zum 01.01.2025 in Kraft treten kann und dann auch nur, wenn seitens der Oberbürgermeisterin eine Kündigung des Kooperationsvertrages spätestens zum 31.12.2023 erfolgt? 2. Die Antragsteller führen in ihrer Begründung zu DS 231868 u.a. aus: „Derzeit entscheidet bei Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000€ ein Gremium bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes. Die Vertreter*innen des Sportausschusses werden bisher nicht in diese Entscheidungen eingebunden. Ähnlich verhält es sich bei der Entscheidung über den Bau vereinseigener Anlagen. Die Information über zur Verfügung stehende bzw. über erhaltene Leistungen der öffentlichen Hand soll transparenter werden und so noch mehr Vertrauen herstellen.“ Wir fragen daher: Waren es nicht die Antragsteller selbst, die mit ihrer Beschlussfassung zu DS 212312 auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin auf die aktuell geforderte Transparenz und das Vertrauen verzichtet haben? 3. Stimmt die Oberbürgermeisterin vor dem Hintergrund der ihr durch die Regelung in den Sportförderrichtlinien „Über Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000€ entscheidet ein Gremium bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes“ durch den Rat übertragenen Aufgaben der Aussage zu, dass auch unter Beteiligung Dritter die endgültige Entscheidungsgewalt über die Vergabe städtischer Haushaltsmittel bei der vom Rat beauftragten Oberbürgermeisterin verbleiben muss? 4. Wie beabsichtigt die Oberbürgermeisterin, mit dem SSB-Kooperationsvertrag und der bisherigen „Verwaltungspraxis“ bei der Vergabe hinsichtlich der anstehenden Entscheidungen über die Investitionsmaßnahmen 2024 zu verfahren?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Fragen ergeben sich aus dem ursprünglichen Antrag und dem Kooperationsvertrag DS 2123123. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de