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231968 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Sportförderung der Bundesstadt Bonn

Nummer
231968
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
17.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 20.02.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231968-01 ST BBB-Anfrage: Sportförderung der Bundesstadt Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
231968
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
BBB-Anfrage: Sportförderung der Bundesstadt
Bonn
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 07.11.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Trifft es zu, dass im Falle einer Beschlussfassung zu DS 231868, Ziffer 2 und
5 die Verfahrensänderung in den Sportförderrichtlinien „Der Sportausschuss
entscheidet auf Empfehlung des Stadtsportbundes und der Sportverwaltung
über Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben höher als
20.000€“ frühestens zum 01.01.2025 in Kraft treten kann und dann auch nur,
wenn seitens der Oberbürgermeisterin eine Kündigung des
Kooperationsvertrages spätestens zum 31.12.2023 erfolgt?
2. Die Antragsteller führen in ihrer Begründung zu DS 231868 u.a. aus:
„Derzeit entscheidet bei Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen
Ausgaben über 20.000€ ein Gremium bestehend aus Mitgliedern der
Sportverwaltung und des Stadtsportbundes. Die Vertreter*innen des
Sportausschusses werden bisher nicht in diese Entscheidungen eingebunden.
Ähnlich verhält es sich bei der Entscheidung über den Bau vereinseigener
Anlagen. Die Information über zur Verfügung stehende bzw. über erhaltene
Leistungen der öffentlichen Hand soll transparenter werden und so noch mehr
Vertrauen herstellen.“
Wir fragen daher: Waren es nicht die Antragsteller selbst, die mit ihrer
Beschlussfassung zu DS 212312 auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin auf
die aktuell geforderte Transparenz und das Vertrauen verzichtet haben?
3. Stimmt die Oberbürgermeisterin vor dem Hintergrund der ihr durch die
Regelung in den Sportförderrichtlinien „Über Investitionsmaßnahmen mit
zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000€ entscheidet ein Gremium
bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes“
durch den Rat übertragenen Aufgaben der Aussage zu, dass auch unter
Beteiligung Dritter die endgültige Entscheidungsgewalt über die Vergabe
städtischer Haushaltsmittel bei der vom Rat beauftragten Oberbürgermeisterin
verbleiben muss?
4. Wie beabsichtigt die Oberbürgermeisterin, mit dem SSB-Kooperationsvertrag
und der bisherigen „Verwaltungspraxis“ bei der Vergabe hinsichtlich der
anstehenden Entscheidungen über die Investitionsmaßnahmen 2024 zu
verfahren?Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Die Fragen ergeben sich aus dem ursprünglichen Antrag und dem
Kooperationsvertrag DS 2123123.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de