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231965-12 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Beschluss zum Bonner Freiraumplan Antrag zur Vorlage 231965

Nummer
231965-12 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231965 Beschluss zum Bonner Freiraumplan

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Änderungsantrag
öffentlich
231965-12 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
Paul Brückner
Rainer Grotegut
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Dr. Dominik Maxein
30.10.2024
Änderungsantrag der Koalition - Beschluss zum
Bonner Freiraumplan
Antrag zur Vorlage 231965
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.10.2024 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Bonner Freiraumplan löst das Integrierte Freiraumsystem 2012 (vgl.
Beschluss DS-Nr. 1313742) als Abwägungsgrundlage für alle
raumwirksamen Planungen ab. Er wird zukünftig als informelles
Instrument auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans wirksam. Das
IFS soll jedoch datentechnisch erhalten bleiben.
2. Die Verwaltung wird gebeten, auf die Schlüsselmaßnahmen im Aktionsplan
des Bonner Freiraumplans mit den Nummern:
4. Konzept Blaue Netze
6. Schulhofoffensive,
9. Bonner Leitfaden Blau-Grüne Straßen,
10. Klimaangepasstes Gewerbegebiet und
11. Essbare Stadt
12. Sanierungsprogramm klimaresiliente Park- und Grünanlagen
einen besonderen Fokus zu legen und innerhalb der kommenden fünf Jahre
anzustoßen. Die Schlüsselmaßnahme Nr. 7. Freiraum-Aktionsfonds wird
in die HH-Beratungen vertagt.Seite 1 von 2
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3. Im Grünkorridor Kottenforst-Rhein (Lupenraum Nr. 4) wird auf der Fläche
206 (Flächen des Neila-Entwicklungskonzeptes) eine Teilwohnbebauung
ermöglicht (Baulinie jetzige Containerbebauung). Diese soll derart erfolgen,
dass der Grünkorridor in seiner Funktionstüchtigkeit nicht eingeschränkt wird.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de