231965-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bonner Freiraumplan Hier: Gesamtstellungnahme zu den Änderungsanträgen und Fragen aus den Ausschüssen
Kerndaten
- Nummer
- 231965-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Ulrich-Haberland-Straße Hauptort
- Auf dem Hügel
- Auf dem Grendt
- Buchenweg
- Immenburgpark
- Steinweg
- Babette-Koch-Weg
- Am Propsthof
- Weinbergweg
- Erich-Hoffmann-Straße
- Ringstraße
- Pfaffenweiherweg
- Küdinghoven
- Geislar
- Plittersdorf
- Vilich-Müldorf
- Endenich
- Muffendorf
- Bonn
- Bad Godesberg
- Hardtberg
- Beuel
- Ennert
- Alt-Tannenbusch
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231965-08 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bonner Freiraumplan Hier: Gesamtstellungnahme zu den Änderungsanträgen und Fragen aus den Ausschüssen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 06.06.2024 Kenntnisnahme Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der politischen Beratung zum Beschluss des Bonner Freiraumplans wurden verschiedene Änderungsanträge gestellt, zu denen die Verwaltung in dieser Stellungnahme zusammengefasst Stellung nimmt. ***Im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 24.01.2024 wurden Fragen gestellt. Diese werden nachfolgend beantwortet.*** Herr Kunze -SPD-, der nachfolgende Fragen an die Verwaltung stellt: Wie ist das Verhältnis zwischen dem Siedlungsflächenkonzept und dem NEILA-Konzept? So werden im Konzept-NEILA einige Flächen als mögliche Bebauungsflächen ausgewiesen, gleichzeitig werden diese Flächen aber im Bonner Freiraumplan als Landwirtschaftliche weiter zu entwickelnde Flächen gesehen. Im Forschungsprojekt NEILA wurde eine regionsweit (Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler, Stadt Bonn) einheitliche Erhebung und Bewertung von Potenzialflächen für eine mögliche Siedlungsentwicklung (regionales Siedlungsentwicklungskonzept SiKo) durchgeführt und im Flächeninformationssystem GeoNode für die beteiligten Städte und Kommunen als Abwägungsgrundlage zur Verfügung gestellt. In NEILA wurden zudem die Bedeutung der Flächen für die Grüne Infrastruktur anhand definierter Kriterien wie Bedeutung für die Naherholung, Wasserschutzgebiete, Hemerobie, Thermische Ausgleichsfunktion und Schutzgebiete bewertet und Konfliktpotenziale mit der Siedlungsentwicklung dargestellt. Damit liefert das Projekt NEILA eine gute Abwägungsgrundlage für die zukünftige Stadtentwicklung.Seite 1 von 10 Seite 2 Der Freiraumplan nimmt die Perspektive der Freiräume ein und zeigt deren Bedeutung sowie zukunftsorientierte Entwicklungsperspektiven auf. Exemplarisch wurden zwei potenzielle zukünftige Siedlungsgebiete aus dem SIKO (Geislar und Vilich-Müldorf) mit den Aussagen des Freiraumplans abgeglichen (s. Anlage 1). In GeoNode wird die jeweilige herausragende Bedeutung für die Grüne Infrastruktur und das hohe Konfliktpotenzial mit der Siedlungsentwicklung deutlich dargestellt. Es gibt keine Konflikte mit den Aussagen des Freiraumplans. ***siehe Anlage 1*** Dem IFS habe kein Ratsbeschluss zugrunde gelegen. Sollte über das Freiraumkonzept ein Ratsbeschluss gefasst werden? Welche Auswirkungen hat dies auf die weitere Planung? 1999 wurde das IFS durch Beschluss des Hauptausschusses als informelle Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung eingeführt (vgl. Beschluss IFS 1997; DS 9801563NV). 2014 löste das IFS 2012 mit Beschluss des Planungsausschusses vom 18.04.2014 das IFS 1997 als Abwägungsgrundlage für alle raumwirksamen Planungen ab (DS-Nr.: 1313742). Gleiches gilt für den Freiraumplan. Der Bonner Freiraumplan ist eine Dachstrategie für die Freiraumentwicklung im gesamten Stadtgebiet und umfasst den baulichen Innen- wie Außenbereich. Er soll vergleichbar mit einem Grünordnungsplan auf Ebene des FNP wirken und als informelle Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung dienen. Die Ziele des Freiraumplans sollen im Huckepack-Prinzip, d.h. in Verbindung mit anstehenden Projekten umgesetzt werden: Freiraumentwicklung mit dem „Motor“ der aktiven Projektentwicklung z.B. durch Stadtplanung oder Gewässerplanung-Hochwasserschutz. Herr Schmitt -BBB-, der nachfolgende Fragen an die Verwaltung stellt: Wie ist das Verhältnis zwischen dem neuen Leitplan und den bereits vorhandenen Planhinweiskarten? Sind die Erkenntnisse aus den Planhinweiskarten die für Tag und Nacht erarbeitet wurden in den Leitplan eingeflossen? Die aktualisierten Planungshinweiskarten waren zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Freiraumplans noch nicht veröffentlicht. Daher wurden dem Freiraumplan zunächst die Planungshinweiskarten aus dem Vorgänger-Projekt ZURES zugrunde gelegt. Die Informationen aus dem parallel erarbeiteten Vorhaben MUTABOR (Grundlage der Planungshinweiskarten) sind nach Rückkopplung mit dem planenden Büro BGMR in die Erarbeitung des Freiraumplans eingeflossen. Herr Beu -Grüne-, der nachfolgende Frage an die Verwaltung stellt: Ist sichergestellt, dass das Meßdorfer Feld in seiner heutigen Ausdehnung - also auch inklusive des Areals zwischen der Straße Am Bleichgraben, dem María-von-Liebig-Straße, dem Steinweg und dem Babette-Koch-Weg bzw. der ehemaligen Planstraße zw. Am Propsthof undSeite 2 von 10 Seite 3 der Erich-Hoffmann-Straße - überall, auch in allen Kartenwerken, als zu erhaltene Freifläche ausgewiesen ist. Bei der Erarbeitung des Freiraumplans diente der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn als verbindliche Planungsgrundlage. Flächen, die im FNP für Nutzungen wie Wohnen oder, wie in diesem Fall, als Sonderbaufläche für Hochschuleinrichtungen festgesetzt sind, wurden nicht in die Freiraumentwicklungsplanung einbezogen. Warum wurde der Immenburgpark, Teil des zukünftigen Uni-Campus Endenich, zwischen Auf dem Hügel/An der Immenburg/Pfaffenweiherweg/Ulrich-Haberland-Straße in den Kartenwerken. nicht als Park gekennzeichnet? Bei der genannten Fläche handelt es sich um Privatgelände des BLB NRW, das im Flächennutzungsplan den nördlichen Teilbereich des Plangebietes im Wesentlichen als Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtungen) darstellt. Eine Erweiterung der Festsetzung auf den südlichen Teil des Gebietes ist in Kombination mit der Aufstellung des Bebauungsplans 6421-1 "Universitäts- Campus Endenich" zur universitären Entwicklung der Fläche in Bearbeitung. Laufende städtebauliche Projekte wurden bei der Erarbeitung des Freiraumplans als potenzielle Entwicklungsräume für Freiräume nicht betrachtet. Die in der Fragestellung gemeinte Kennzeichnung des Immenburgparks als Schlüsselmaßnahme des „Ertüchtigungs- und Sanierungsprogramms biodiverse und klimaresistente Park- und Grünanlagen“ ist nicht sinnvoll, da es sich hier um eine private Fläche handelt, die nicht in ein städtisches Sanierungsprogramm aufgenommen wird. Dennoch sind die Entwicklungsziele der Schlüsselmaßnahme, wie eine klimatische Anpassung etwa der Vegetation und Erhöhung der Biodiversität, auch auf den Immenburgpark übertragbar. ***Stellungnahme zum FDP Änderungsantrag 231965-01 AA*** Zu Ziffer 1 des ÄA: Bei dem Gliederungspunkt handelt es sich um eine Darstellung der statistischen Grundlagen für das gesamte Stadtgebiet. Eine vertiefende Analyse privater Gartenflächen war nicht Bestandteil der Beauftragung und ist nicht ausschlaggebend für die Aussagen des gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes. Dennoch spiegeln sich die unter der Begründung zum Änderungsantrag aufgelisteten Ortsteile Muffendorf, Plittersdorf und Alt-Tannenbusch mit ihren üppigen Grünflächen in der Ausarbeitung des Freiraumplans durchaus wider. In diesen Gebieten wurden vergleichsweise wenige/ kleine Teilflächen mit Maßnahmen aus dem Leitbildthema der Grünen Viertel versehen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es hier aufgrund der bereits vorhandenen positiven Freiraumstruktur weniger Bedarf gibt. Zu Ziffer 2 des ÄA: Unter der Überschrift "Druck auf Außenflächen steigt" im Kapitel 4.1, S. 40,Seite 3 von 10 Seite 4 kann der Anschluss an die angrenzenden Landschaftsräume des Rhein-Sieg- Kreises weiter hervorgehoben werden. Da es sich bei dem vorliegenden Konzept jedoch um eine Dachstrategie für die Freiraumentwicklung auf Bonner Stadtgebiet handelt, wurde die Anknüpfung in weiter entferntere Landkreise wie den Landkreis Ahrweiler nicht weiter vertieft. Im Konzept "Tore zur Rheinischen Vielfalt" des Rhein-Sieg-Kreises jedoch wird der Anschluss an die Landkreise Ahrweiler und Neuwied (DS 231058 (ehemals Tor zum Mittelrhein)) aufgegriffen und mit einem Mobilitätskonzept versehen. Dem Einbezug direkt angrenzender Freiräume in den Bonner Freiraumplan wird vor allem unter dem Leitbildthema der Starken Landschaften Rechnung getragen. So werden die Ziele des Folgekonzeptes zum interkommunalen Freiraumprojekt Grünes C „Vom Grünen C zu den Rheinlandschaften“ im Projekt „Rheingärten“ aufgegriffen und als eine maßgebliche Schlüsselmaßnahme benannt. Auch die Lupe der „Südlichen Rheinlandschaften“ greift den Bezug zum Umland auf und sieht eine räumliche Verknüpfung in Richtung Siebengebirge vor. Zu Ziffer 3 des ÄA: Der Freiraumplan ist eine Dachstrategie zur Entwicklung der Freiräume. Auch wenn es wünschenswert wäre, die Barrierewirkung durch die Bahnstrecke zwischen Kottenforst und Rhein zu reduzieren, stellt diese ein verkehrstechnisches Problem dar, welches nicht Inhalt des Freiraumplans ist. ***Stellungnahme zum CDU Änderungsantrag 231965-02 AA*** Das LSG Finkenberg ist als Teil des Leitbildthemas „Starke Landschaften“ (Wald-Berglandschaft) im Freiraumplan enthalten, deren Entwicklungsziele nicht nur dem Schutz der Landschaft, sondern auch der Erlebbarkeit dienen. Die im Änderungsantrag gewünschte Anbindung des Finkenbergs wird als Schlüsselmaßnahme zum Ausbau der Grünen Wege aufgegriffen. Hierbei gibt es zwei Verbindungen vom Rhein über den Finkenberg in den Ennert, die der Freiraumplan erfasst. Zum einen ist im südlichen Bereich von Beuel Mitte über die Ringstraße, Auf dem Grendt eine Verbindung über den Finkenberg und weiter auf dem Buchenweg nach Küdinghoven vorgesehen. Es gibt auch einen Abzweig bahnparallel in Richtung Süden über den Weinbergweg und weiter Richtung Ennert. ***siehe Anlage 2*** Der Aktionsplan sieht für den Ausbau der Grünen Wege die Erstellung von Konzeptplänen vor, wie die bereits vorhandenen Wege verbunden und mit freiraumplanerischer Qualität auch hinsichtlich ihrer Funktion als Biotoptrittsteine ausgebaut werden können. Hier gilt das Huckepackverfahren bei anstehenden Wege- und Straßensanierungen. Eine Prioritätenliste ist der erste Schritt bei der Umsetzung des Konzepts.Seite 4 von 10 Seite 5 ***Stellungnahme zum BBB Änderungsantrag 231965-03 AA*** Zu Ziffer 1 des ÄA: Das IFS 2012 und das Freiraum-Monitoring 2017 sind zwei getrennt voneinander zu betrachtende Planwerke. Im IFS 2012 wurde die Möglichkeit eines Monitoring-Systems zur Dokumentation der Bonner Freiraumentwicklung vorgeschlagen, im Folgenden beschlossen und umgesetzt. Während das Freiraum-Monitoring den jeweiligen Ist-Zustand der Bonner Freiraumstruktur darstellt, formuliert der Bonner Freiraumplan zukunftsgerichtete Entwicklungsziele für die Freiräume in Bonn unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen einer wachsenden Stadt im Klimawandel. Das Freiraum-Monitoring wird als eigenständiges Projekt neben dem Bonner Freiraumplan fortgeschrieben, um den jeweiligen Ist- Zustand der Freiraumstruktur langfristig fortzuschreiben. Die Fortschreibung erfolgt in einem Zyklus von 24 Monaten. Die Freiraumkategorien des Monitorings werden ergänzt, s. Antwort zu Ziffer 2. Zu Ziffer 2 des ÄA: Der Begriff Freiraum im Sinne des Monitorings 2017 beinhaltet nicht ausschließlich Vegetationsflächen. So wurden ebenfalls Flächen wie z.B. Kinderspielplätze einbezogen, welche der Bevölkerung als essentielle Erholungsräume dienen. Komplett versiegelte innerstädtische Freiräume wie z.B. Stadtplätze, Straßen, Fußgängerzonen, wurden dagegen nicht berücksichtigt. Der Bonner Freiraumplan betrachtet zusätzlich zu den im Monitoring betrachteten Freiraumkategorien auch den Straßenraum als öffentlichen Raum, der im Sinne einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung eine wichtige Rolle z.B. bei der Abmilderung der Folgen des Klimawandels darstellt (Stichworte: Schwammstadtkonzept, Blue-Green-Streets, Stadtbaumkonzept, Bönn`sche Viertel). Gleichzeitig entsteht im Straßenraum durch die Umsetzung alternativer Mobilitätskonzepte die Möglichkeit, freiwerdende Flächen für ein soziales Miteinander zu nutzen. Diese Potenziale dürfen bei einer zukunftsorientierten Freiraumentwicklung nicht unberücksichtigt gelassen werden. Ebenso gewinnen begrünte Dachflächen mit entsprechender Ausstattung eine zunehmende Bedeutung in der Freiraumversorgung einer dichter werdenden Stadt und sind daher Bestandteil der Betrachtung im Bonner Freiraumplan. Im Freiraum-Monitoring sollten diese Potenzialflächen (blau-grüne Straßenräume, grüne Dächer) als neue Kategorien aufgenommen werden. Zu Ziffer 3 und 4 des ÄA: Bilanzierende Aussagen sind in der o.g. Fortschreibung des Freiraum- Monitorings möglich. ***Stellungnahme zum BBB-Änderungsantrag 231965-04 AA*** Zu Ziffer 1 des ÄA:Seite 5 von 10 Seite 6 Das Freiraum-Monitoring wird als eigenständiges Projekt fortgeschrieben mit den Freiraumkategorien • Wald • landwirtschaftliche Nutzflächen • der Rhein und seine Ufer • Grünflächen • Friedhöfe • Spielplätze • Sportanlagen • Straßenbegleitgrün • Kleingärten und Flächen mit gärtnerischer Nutzung • Schutzgebiete Als neue Kategorien werden blau-grüne Straßenräume und grüne Dächer mit aufgenommen. Bereits das erste Freiraum-Monitoring 2017 beinhaltete nicht ausschließlich Vegetationsflächen. So wurden Flächen wie z.B. Kinderspielplätze oder Sportanlagen einbezogen, welche der Bevölkerung als essentielle Erholungsräume dienen, aber keinen reinen "grünen" Freiraum darstellen. Zu Ziffer 2 des ÄA: Im Monitoring-Bericht von 2017 wird klargestellt, dass das Monitoring keine Planungshinweise zum weiteren Umgang mit den dargestellten Flächen liefert. Dafür sollen „…unter Berücksichtigung der ermittelten Daten über das Monitoring 2017, strategische Freiraumaussagen und Ziele für das gesamtstädtische Freiraumsystem Bonns als Teil der Region erarbeitet und mit dem nächsten Bericht zum Freiraum-Monitoring im Jahr 2022 zur fachlichen und politischen Diskussion bereitgestellt werden.“ Dieser Empfehlung kommt die Verwaltung mit Erarbeitung des Bonner Freiraumplans nach. Die Fortschreibung des Freiraum-Monitorings erfolgt wie in der Vergangenheit praktiziert im Zyklus von 24 Monaten. Eine Fortschreibung/ Evaluierung der Ziele des Freiraumplans ist nach 5 Jahren vorgesehen. Zu Ziffer 3 und 4 des ÄA: Bilanzierende Aussagen sind in der o.g. Fortschreibung des Freiraum- Monitorings möglich. ***Stellungnahme zum CDU Änderungsantrag 231965-05 AA*** Zu Ziffer 1 des ÄA: Der Bonner Freiraumplan betrachtet auch den Straßenraum als öffentlichen Raum, der im Sinne einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung eine wichtige Rolle z.B. bei der Abmilderung der Folgen des Klimawandels darstellt (Stichworte: Schwammstadtkonzept, Blue-Green-Streets, Stadtbaumkonzept, Bönn`sche Viertel). Gleichzeitig entsteht im Straßenraum durch die Umsetzung alternativer Mobilitätskonzepte die Möglichkeit, freiwerdende Flächen für ein soziales Miteinander zu nutzen. Diese Potenziale dürfen bei einerSeite 6 von 10 Seite 7 zukunftsorientierten Freiraumentwicklung nicht unberücksichtigt gelassen werden. Ebenso gewinnen begrünte Dachflächen mit entsprechender Ausstattung eine zunehmende Bedeutung in der Freiraumversorgung einer dichter werdenden Stadt und sind daher Bestandteil der Betrachtung im Bonner Freiraumplan. Zu Ziffer 2 des ÄA: Der Freiraumplan nutzt den städtischen Flächennutzungsplan als Grundlage. Bauliche Arrondierungsflächen, die heute zur Kategorie Freiraum gehören, wurden daher nicht in die Entwicklungsszenarien aufgenommen. Die Aufnahme baulicher Arrondierungsflächen in die Grundlagenkarte (Anlage 1 des Bonner Freiraumplans) ist grundsätzlich möglich. ***Stellungnahme zum FDP Änderungsantrag 231965-09 AA*** Die Bundesstadt Bonn kooperiert eng mit dem Naturpark Rheinland. So wurde jüngst das Wegeleitsystem des Naturparks im Bonner Stadtgebiet ergänzt, um Bonner Bürger*innen Orientierung, aber auch den Anschluss an ein übergeordnetes Wegeleitsystem zu ermöglichen. Im interkommunalen Freiraumprojekt Grünes C „Vom Grünen C zu den Rheinlandschaften“ stellen die Naturparke Rheinland und Siebengebirge eine wichtige räumliche Klammer dar. Unter der Überschrift "Druck auf Außenflächen steigt" im Kapitel 4.1, S. 40, können die erwähnten großen Landschaftsräume Kottenforst und Ennert mit ihrem Bezug zum jeweiligen Naturpark Rheinland und Siebengebirge Erwähnung finden. Anlage/n 1 Anlage 1 Prüfräume Freiraumplan-NEILA (öffentlich) 2 Anlage 2 Freiraumplan Ausschnitt Finkenberg (öffentlich)Seite 7 von 10 5 Anlage 1: Abgleich Bonner Freiraumplan und NEILA, hier SiKo 1. Beispiel Vilich-Müldorf Auf der in Frage stehenden Fläche gibt es gemäß SiKo einen Zielkonflikt zwischen der Entwicklung für den Wohnungsbau und einer vielfältig herausragenden Grünen Infrastruktur. Zudem handelt es sich bei dem Gebiet um ein Wasserschutzgebiet mit einem Extremen Hochwasserrisiko. Der Freiraumplan hat diese Fläche aufgrund des Abgleichs mit dem FNP aus seiner Betrachtung außen vorgelassen. Östlich angrenzend beginnt in den Planungen des Freiraumplans die Schlüsselmaßnahme der Produktiven Landschaften, deren Entwicklungsziele auch den Schutz der Flächen für die Landwirtschaft und die Entwicklung der Naherholung vorsieht. Da der Freiraumplan als ein Entwicklungskonzept die stetige Fortschreibung vorsieht, ist es durchaus Ziel, die angrenzenden Flächen mitzudenken und diese auch in den Abwägungsprozess mit zu integrieren. Bonner Freiraumplan FlächennutzungsplanSeite 8 von 10 6 2. Beispiel Geislar Im Bonner Freiraumplan ist die Fläche mit dem Leitbild der Starken Landschaften als Produktive Landschaft versehen, deren Entwicklungsziele u.a. die Sicherung und den Erhalt des zusammenhängenden Landschaftssystems vorsieht. Es liegt demnach kein Zielkonflikt zu den Aussagen des SiKo vor, das die herausragende Bedeutung der Grünen Infrastruktur (Landschaftsschutz, Biotopverbund, Hochwasserrisiko und thermische Ausgleichsfläche) und das hohe Konfliktpotenzial darstellt. Bonner FreiraumplanSeite 9 von 10 Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de