← Vorlagen

231965-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bonner Freiraumplan Hier: Gesamtstellungnahme zu den Änderungsanträgen und Fragen aus den Ausschüssen

Nummer
231965-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Ulrich-Haberland-Straße Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Auf dem Hügel Straße· Endenich, Bonn
  • Auf dem Grendt Straße· Limperich, Beuel
  • Buchenweg Straße· Limperich, Beuel
  • Immenburgpark Straße· Endenich, Bonn
  • Steinweg Straße· Endenich, Bonn
  • Babette-Koch-Weg Straße· Endenich, Bonn
  • Am Propsthof Straße· Endenich, Bonn
  • Weinbergweg Straße· Limperich, Beuel
  • Erich-Hoffmann-Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Ringstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Pfaffenweiherweg Straße· Endenich, Bonn
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  • Alt-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Rates 12.11.2024 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 794 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231965 Beschluss zum Bonner Freiraumplan

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (17.891 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231965-08 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bonner Freiraumplan
Hier: Gesamtstellungnahme zu den
Änderungsanträgen und Fragen aus den
Ausschüssen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
06.06.2024 Kenntnisnahme
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der politischen Beratung zum Beschluss des Bonner Freiraumplans wurden
verschiedene Änderungsanträge gestellt, zu denen die Verwaltung in dieser
Stellungnahme zusammengefasst Stellung nimmt.
***Im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 24.01.2024 wurden
Fragen gestellt. Diese werden nachfolgend beantwortet.***
Herr Kunze -SPD-, der nachfolgende Fragen an die Verwaltung stellt:
Wie ist das Verhältnis zwischen dem Siedlungsflächenkonzept und dem
NEILA-Konzept? So werden im Konzept-NEILA einige Flächen als
mögliche Bebauungsflächen ausgewiesen, gleichzeitig werden diese
Flächen aber im Bonner Freiraumplan als Landwirtschaftliche weiter zu
entwickelnde Flächen gesehen.
Im Forschungsprojekt NEILA wurde eine regionsweit (Rhein-Sieg-Kreis, Kreis
Ahrweiler, Stadt Bonn) einheitliche Erhebung und Bewertung von
Potenzialflächen für eine mögliche Siedlungsentwicklung (regionales
Siedlungsentwicklungskonzept SiKo) durchgeführt und im
Flächeninformationssystem GeoNode für die beteiligten Städte und Kommunen
als Abwägungsgrundlage zur Verfügung gestellt.
In NEILA wurden zudem die Bedeutung der Flächen für die Grüne Infrastruktur
anhand definierter Kriterien wie Bedeutung für die Naherholung,
Wasserschutzgebiete, Hemerobie, Thermische Ausgleichsfunktion und
Schutzgebiete bewertet und Konfliktpotenziale mit der Siedlungsentwicklung
dargestellt. Damit liefert das Projekt NEILA eine gute Abwägungsgrundlage für
die zukünftige Stadtentwicklung.Seite 1 von 10
Seite 2
Der Freiraumplan nimmt die Perspektive der Freiräume ein und zeigt deren
Bedeutung sowie zukunftsorientierte Entwicklungsperspektiven auf.
Exemplarisch wurden zwei potenzielle zukünftige Siedlungsgebiete aus dem
SIKO (Geislar und Vilich-Müldorf) mit den Aussagen des Freiraumplans
abgeglichen (s. Anlage 1). In GeoNode wird die jeweilige herausragende
Bedeutung für die Grüne Infrastruktur und das hohe Konfliktpotenzial mit der
Siedlungsentwicklung deutlich dargestellt. Es gibt keine Konflikte mit den
Aussagen des Freiraumplans.
***siehe Anlage 1***
Dem IFS habe kein Ratsbeschluss zugrunde gelegen. Sollte über das
Freiraumkonzept ein Ratsbeschluss gefasst werden?
Welche Auswirkungen hat dies auf die weitere Planung?
1999 wurde das IFS durch Beschluss des Hauptausschusses als informelle
Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung eingeführt (vgl. Beschluss IFS
1997; DS 9801563NV). 2014 löste das IFS 2012 mit Beschluss des
Planungsausschusses vom 18.04.2014 das IFS 1997 als
Abwägungsgrundlage für alle raumwirksamen Planungen ab (DS-Nr.:
1313742). Gleiches gilt für den Freiraumplan.
Der Bonner Freiraumplan ist eine Dachstrategie für die Freiraumentwicklung im
gesamten Stadtgebiet und umfasst den baulichen Innen- wie Außenbereich. Er
soll vergleichbar mit einem Grünordnungsplan auf Ebene des FNP wirken und
als informelle Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung dienen.
Die Ziele des Freiraumplans sollen im Huckepack-Prinzip, d.h. in Verbindung
mit anstehenden Projekten umgesetzt werden: Freiraumentwicklung mit dem
„Motor“ der aktiven Projektentwicklung z.B. durch Stadtplanung oder
Gewässerplanung-Hochwasserschutz.
Herr Schmitt -BBB-, der nachfolgende Fragen an die Verwaltung stellt:
Wie ist das Verhältnis zwischen dem neuen Leitplan und den bereits
vorhandenen Planhinweiskarten?
Sind die Erkenntnisse aus den Planhinweiskarten die für Tag und Nacht
erarbeitet wurden in den Leitplan eingeflossen?
Die aktualisierten Planungshinweiskarten waren zum Zeitpunkt der
Fertigstellung des Freiraumplans noch nicht veröffentlicht. Daher wurden dem
Freiraumplan zunächst die Planungshinweiskarten aus dem Vorgänger-Projekt
ZURES zugrunde gelegt. Die Informationen aus dem parallel erarbeiteten
Vorhaben MUTABOR (Grundlage der Planungshinweiskarten) sind nach
Rückkopplung mit dem planenden Büro BGMR in die Erarbeitung des
Freiraumplans eingeflossen.
Herr Beu -Grüne-, der nachfolgende Frage an die Verwaltung stellt:
Ist sichergestellt, dass das Meßdorfer Feld in seiner heutigen
Ausdehnung - also auch inklusive des Areals zwischen der Straße Am
Bleichgraben, dem María-von-Liebig-Straße, dem Steinweg und dem
Babette-Koch-Weg bzw. der ehemaligen Planstraße zw. Am Propsthof undSeite 2 von 10
Seite 3
der Erich-Hoffmann-Straße - überall, auch in allen Kartenwerken, als zu
erhaltene Freifläche ausgewiesen ist.
Bei der Erarbeitung des Freiraumplans diente der aktuell gültige
Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn als verbindliche
Planungsgrundlage. Flächen, die im FNP für Nutzungen wie Wohnen oder, wie
in diesem Fall, als Sonderbaufläche für Hochschuleinrichtungen festgesetzt
sind, wurden nicht in die Freiraumentwicklungsplanung einbezogen.
Warum wurde der Immenburgpark, Teil des zukünftigen Uni-Campus
Endenich, zwischen Auf dem Hügel/An der
Immenburg/Pfaffenweiherweg/Ulrich-Haberland-Straße in den
Kartenwerken. nicht als Park gekennzeichnet?
Bei der genannten Fläche handelt es sich um Privatgelände des BLB NRW,
das im Flächennutzungsplan den nördlichen Teilbereich des Plangebietes im
Wesentlichen als Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtungen) darstellt. Eine
Erweiterung der Festsetzung auf den südlichen Teil des Gebietes ist in
Kombination mit der Aufstellung des Bebauungsplans 6421-1 "Universitäts-
Campus Endenich" zur universitären Entwicklung der Fläche in Bearbeitung.
Laufende städtebauliche Projekte wurden bei der Erarbeitung des
Freiraumplans als potenzielle Entwicklungsräume für Freiräume nicht
betrachtet.
Die in der Fragestellung gemeinte Kennzeichnung des Immenburgparks als
Schlüsselmaßnahme des „Ertüchtigungs- und Sanierungsprogramms
biodiverse und klimaresistente Park- und Grünanlagen“ ist nicht sinnvoll, da es
sich hier um eine private Fläche handelt, die nicht in ein städtisches
Sanierungsprogramm aufgenommen wird. Dennoch sind die Entwicklungsziele
der Schlüsselmaßnahme, wie eine klimatische Anpassung etwa der Vegetation
und Erhöhung der Biodiversität, auch auf den Immenburgpark übertragbar.
***Stellungnahme zum FDP Änderungsantrag 231965-01 AA***
Zu Ziffer 1 des ÄA:
Bei dem Gliederungspunkt handelt es sich um eine Darstellung der
statistischen Grundlagen für das gesamte Stadtgebiet. Eine vertiefende
Analyse privater Gartenflächen war nicht Bestandteil der Beauftragung und ist
nicht ausschlaggebend für die Aussagen des gesamtstädtischen
Freiraumkonzeptes.
Dennoch spiegeln sich die unter der Begründung zum Änderungsantrag
aufgelisteten Ortsteile Muffendorf, Plittersdorf und Alt-Tannenbusch mit ihren
üppigen Grünflächen in der Ausarbeitung des Freiraumplans durchaus wider. In
diesen Gebieten wurden vergleichsweise wenige/ kleine Teilflächen mit
Maßnahmen aus dem Leitbildthema der Grünen Viertel versehen. Das bedeutet
im Umkehrschluss, dass es hier aufgrund der bereits vorhandenen positiven
Freiraumstruktur weniger Bedarf gibt.
Zu Ziffer 2 des ÄA:
Unter der Überschrift "Druck auf Außenflächen steigt" im Kapitel 4.1, S. 40,Seite 3 von 10
Seite 4
kann der Anschluss an die angrenzenden Landschaftsräume des Rhein-Sieg-
Kreises weiter hervorgehoben werden. Da es sich bei dem vorliegenden
Konzept jedoch um eine Dachstrategie für die Freiraumentwicklung auf Bonner
Stadtgebiet handelt, wurde die Anknüpfung in weiter entferntere Landkreise wie
den Landkreis Ahrweiler nicht weiter vertieft.
Im Konzept "Tore zur Rheinischen Vielfalt" des Rhein-Sieg-Kreises jedoch wird
der Anschluss an die Landkreise Ahrweiler und Neuwied (DS 231058 (ehemals
Tor zum Mittelrhein)) aufgegriffen und mit einem Mobilitätskonzept versehen.
Dem Einbezug direkt angrenzender Freiräume in den Bonner Freiraumplan
wird vor allem unter dem Leitbildthema der Starken Landschaften Rechnung
getragen. So werden die Ziele des Folgekonzeptes zum interkommunalen
Freiraumprojekt Grünes C „Vom Grünen C zu den Rheinlandschaften“ im
Projekt „Rheingärten“ aufgegriffen und als eine maßgebliche
Schlüsselmaßnahme benannt.
Auch die Lupe der „Südlichen Rheinlandschaften“ greift den Bezug zum
Umland auf und sieht eine räumliche Verknüpfung in Richtung Siebengebirge
vor.
Zu Ziffer 3 des ÄA:
Der Freiraumplan ist eine Dachstrategie zur Entwicklung der Freiräume. Auch
wenn es wünschenswert wäre, die Barrierewirkung durch die Bahnstrecke
zwischen Kottenforst und Rhein zu reduzieren, stellt diese ein
verkehrstechnisches Problem dar, welches nicht Inhalt des Freiraumplans ist.
***Stellungnahme zum CDU Änderungsantrag 231965-02 AA***
Das LSG Finkenberg ist als Teil des Leitbildthemas „Starke Landschaften“
(Wald-Berglandschaft) im Freiraumplan enthalten, deren Entwicklungsziele
nicht nur dem Schutz der Landschaft, sondern auch der Erlebbarkeit dienen.
Die im Änderungsantrag gewünschte Anbindung des Finkenbergs wird als
Schlüsselmaßnahme zum Ausbau der Grünen Wege aufgegriffen.
Hierbei gibt es zwei Verbindungen vom Rhein über den Finkenberg in den
Ennert, die der Freiraumplan erfasst. Zum einen ist im südlichen Bereich von
Beuel Mitte über die Ringstraße, Auf dem Grendt eine Verbindung über den
Finkenberg und weiter auf dem Buchenweg nach Küdinghoven vorgesehen. Es
gibt auch einen Abzweig bahnparallel in Richtung Süden über den
Weinbergweg und weiter Richtung Ennert.
***siehe Anlage 2***
Der Aktionsplan sieht für den Ausbau der Grünen Wege die Erstellung von
Konzeptplänen vor, wie die bereits vorhandenen Wege verbunden und mit
freiraumplanerischer Qualität auch hinsichtlich ihrer Funktion als
Biotoptrittsteine ausgebaut werden können. Hier gilt das Huckepackverfahren
bei anstehenden Wege- und Straßensanierungen. Eine Prioritätenliste ist der
erste Schritt bei der Umsetzung des Konzepts.Seite 4 von 10
Seite 5
***Stellungnahme zum BBB Änderungsantrag 231965-03 AA***
Zu Ziffer 1 des ÄA:
Das IFS 2012 und das Freiraum-Monitoring 2017 sind zwei getrennt
voneinander zu betrachtende Planwerke. Im IFS 2012 wurde die Möglichkeit
eines Monitoring-Systems zur Dokumentation der Bonner Freiraumentwicklung
vorgeschlagen, im Folgenden beschlossen und umgesetzt.
Während das Freiraum-Monitoring den jeweiligen Ist-Zustand der Bonner
Freiraumstruktur darstellt, formuliert der Bonner Freiraumplan
zukunftsgerichtete Entwicklungsziele für die Freiräume in Bonn unter
Berücksichtigung aktueller Herausforderungen einer wachsenden Stadt im
Klimawandel.
Das Freiraum-Monitoring wird als eigenständiges Projekt neben dem Bonner
Freiraumplan fortgeschrieben, um den jeweiligen Ist- Zustand der
Freiraumstruktur langfristig fortzuschreiben. Die Fortschreibung erfolgt in einem
Zyklus von 24 Monaten. Die Freiraumkategorien des Monitorings werden
ergänzt, s. Antwort zu Ziffer 2.
Zu Ziffer 2 des ÄA:
Der Begriff Freiraum im Sinne des Monitorings 2017 beinhaltet nicht
ausschließlich Vegetationsflächen. So wurden ebenfalls Flächen wie z.B.
Kinderspielplätze einbezogen, welche der Bevölkerung als essentielle
Erholungsräume dienen. Komplett versiegelte innerstädtische Freiräume wie
z.B. Stadtplätze, Straßen, Fußgängerzonen, wurden dagegen nicht
berücksichtigt.
Der Bonner Freiraumplan betrachtet zusätzlich zu den im Monitoring
betrachteten Freiraumkategorien auch den Straßenraum als öffentlichen
Raum, der im Sinne einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung eine wichtige
Rolle z.B. bei der Abmilderung der Folgen des Klimawandels darstellt
(Stichworte: Schwammstadtkonzept, Blue-Green-Streets, Stadtbaumkonzept,
Bönn`sche Viertel). Gleichzeitig entsteht im Straßenraum durch die Umsetzung
alternativer Mobilitätskonzepte die Möglichkeit, freiwerdende Flächen für ein
soziales Miteinander zu nutzen. Diese Potenziale dürfen bei einer
zukunftsorientierten Freiraumentwicklung nicht unberücksichtigt gelassen
werden.
Ebenso gewinnen begrünte Dachflächen mit entsprechender Ausstattung eine
zunehmende Bedeutung in der Freiraumversorgung einer dichter werdenden
Stadt und sind daher Bestandteil der Betrachtung im Bonner Freiraumplan.
Im Freiraum-Monitoring sollten diese Potenzialflächen (blau-grüne
Straßenräume, grüne Dächer) als neue Kategorien aufgenommen werden.
Zu Ziffer 3 und 4 des ÄA:
Bilanzierende Aussagen sind in der o.g. Fortschreibung des Freiraum-
Monitorings möglich.
***Stellungnahme zum BBB-Änderungsantrag 231965-04 AA***
Zu Ziffer 1 des ÄA:Seite 5 von 10
Seite 6
Das Freiraum-Monitoring wird als eigenständiges Projekt fortgeschrieben mit
den Freiraumkategorien
• Wald
• landwirtschaftliche Nutzflächen
• der Rhein und seine Ufer
• Grünflächen
• Friedhöfe
• Spielplätze
• Sportanlagen
• Straßenbegleitgrün
• Kleingärten und Flächen mit gärtnerischer Nutzung
• Schutzgebiete
Als neue Kategorien werden blau-grüne Straßenräume und grüne Dächer mit
aufgenommen.
Bereits das erste Freiraum-Monitoring 2017 beinhaltete nicht ausschließlich
Vegetationsflächen. So wurden Flächen wie z.B. Kinderspielplätze oder
Sportanlagen einbezogen, welche der Bevölkerung als essentielle
Erholungsräume dienen, aber keinen reinen "grünen" Freiraum darstellen.
Zu Ziffer 2 des ÄA:
Im Monitoring-Bericht von 2017 wird klargestellt, dass das Monitoring keine
Planungshinweise zum weiteren Umgang mit den dargestellten Flächen liefert.
Dafür sollen „…unter Berücksichtigung der ermittelten Daten über das
Monitoring 2017, strategische Freiraumaussagen und Ziele für das
gesamtstädtische Freiraumsystem Bonns als Teil der Region erarbeitet und mit
dem nächsten Bericht zum Freiraum-Monitoring im Jahr 2022 zur fachlichen
und politischen Diskussion bereitgestellt werden.“
Dieser Empfehlung kommt die Verwaltung mit Erarbeitung des Bonner
Freiraumplans nach.
Die Fortschreibung des Freiraum-Monitorings erfolgt wie in der Vergangenheit
praktiziert im Zyklus von 24 Monaten.
Eine Fortschreibung/ Evaluierung der Ziele des Freiraumplans ist nach 5
Jahren vorgesehen.
Zu Ziffer 3 und 4 des ÄA:
Bilanzierende Aussagen sind in der o.g. Fortschreibung des Freiraum-
Monitorings möglich.
***Stellungnahme zum CDU Änderungsantrag 231965-05 AA***
Zu Ziffer 1 des ÄA:
Der Bonner Freiraumplan betrachtet auch den Straßenraum als öffentlichen
Raum, der im Sinne einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung eine wichtige
Rolle z.B. bei der Abmilderung der Folgen des Klimawandels darstellt
(Stichworte: Schwammstadtkonzept, Blue-Green-Streets, Stadtbaumkonzept,
Bönn`sche Viertel). Gleichzeitig entsteht im Straßenraum durch die Umsetzung
alternativer Mobilitätskonzepte die Möglichkeit, freiwerdende Flächen für ein
soziales Miteinander zu nutzen. Diese Potenziale dürfen bei einerSeite 6 von 10
Seite 7
zukunftsorientierten Freiraumentwicklung nicht unberücksichtigt gelassen
werden.
Ebenso gewinnen begrünte Dachflächen mit entsprechender Ausstattung eine
zunehmende Bedeutung in der Freiraumversorgung einer dichter werdenden
Stadt und sind daher Bestandteil der Betrachtung im Bonner Freiraumplan.
Zu Ziffer 2 des ÄA:
Der Freiraumplan nutzt den städtischen Flächennutzungsplan als Grundlage.
Bauliche Arrondierungsflächen, die heute zur Kategorie Freiraum gehören,
wurden daher nicht in die Entwicklungsszenarien aufgenommen.
Die Aufnahme baulicher Arrondierungsflächen in die Grundlagenkarte (Anlage
1 des Bonner Freiraumplans) ist grundsätzlich möglich.
***Stellungnahme zum FDP Änderungsantrag 231965-09 AA***
Die Bundesstadt Bonn kooperiert eng mit dem Naturpark Rheinland. So wurde
jüngst das Wegeleitsystem des Naturparks im Bonner Stadtgebiet ergänzt, um
Bonner Bürger*innen Orientierung, aber auch den Anschluss an ein
übergeordnetes Wegeleitsystem zu ermöglichen.
Im interkommunalen Freiraumprojekt Grünes C „Vom Grünen C zu den
Rheinlandschaften“ stellen die Naturparke Rheinland und Siebengebirge eine
wichtige räumliche Klammer dar.
Unter der Überschrift "Druck auf Außenflächen steigt" im Kapitel 4.1, S. 40,
können die erwähnten großen Landschaftsräume Kottenforst und Ennert mit
ihrem Bezug zum jeweiligen Naturpark Rheinland und Siebengebirge
Erwähnung finden.
Anlage/n
1 Anlage 1 Prüfräume Freiraumplan-NEILA (öffentlich)
2 Anlage 2 Freiraumplan Ausschnitt Finkenberg (öffentlich)Seite 7 von 10
5
Anlage 1: Abgleich Bonner Freiraumplan und NEILA, hier SiKo
1. Beispiel Vilich-Müldorf
Auf der in Frage stehenden Fläche gibt es gemäß SiKo einen
Zielkonflikt zwischen der Entwicklung für den Wohnungsbau und einer vielfältig herausragenden Grünen Infrastruktur. Zudem handelt
es sich bei dem Gebiet um ein Wasserschutzgebiet mit einem Extremen Hochwasserrisiko.
Der Freiraumplan hat diese Fläche aufgrund des Abgleichs mit dem FNP aus seiner Betrachtung außen vorgelassen. Östlich angrenzend
beginnt in den Planungen des Freiraumplans die Schlüsselmaßnahme der Produktiven Landschaften, deren Entwicklungsziele auch den
Schutz der Flächen für die Landwirtschaft und die Entwicklung der Naherholung vorsieht. Da der Freiraumplan als ein
Entwicklungskonzept die stetige Fortschreibung vorsieht, ist es durchaus Ziel, die angrenzenden Flächen mitzudenken und diese auch in
den Abwägungsprozess mit zu integrieren.
Bonner Freiraumplan
FlächennutzungsplanSeite 8 von 10
6
2. Beispiel Geislar
Im Bonner Freiraumplan ist die Fläche mit dem Leitbild der Starken Landschaften als Produktive Landschaft versehen, deren
Entwicklungsziele u.a. die Sicherung und den Erhalt des zusammenhängenden Landschaftssystems vorsieht.
Es liegt demnach kein Zielkonflikt zu den Aussagen des SiKo vor, das die herausragende Bedeutung der Grünen Infrastruktur
(Landschaftsschutz, Biotopverbund, Hochwasserrisiko und thermische Ausgleichsfläche) und das hohe Konfliktpotenzial
darstellt.
Bonner FreiraumplanSeite 9 von 10
Seite 10 von 10

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de