231965-04 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner Freiraumplan
Kerndaten
- Nummer
- 231965-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 231965-04 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Elisabeth Struwe BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner Freiraumplan Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Im Rahmen der Flächenanalyse des Bonner Freiraumplanes von 2024 (S.32) wird der „grüne“ Freiraum (entsprechend den Freiraumkategorien des IFS von 2012/17) als Unterkategorie gesondert aufgeführt, um auf diese Weise eine Fortschreibung des Monitorings des Grünflächenanteiles im Bonner Raum zu ermöglichen. 2. Der Bonner Freiraumplan wird im Sinne des Freiraum-Monitorings von 2017 fortgeschrieben. Das Ziel, „ein transparentes, langfristiges, automatisiert fortzuschreibendes und gesamtstädtisches Monitoring-System innerhalb der kommunalen Geodateninfrastruktur zu entwickeln“ (Zitat DS1812160ST2), wird damit eingehalten. 3. Im Bonner Freiraumplan von 2024 wird entsprechend früherer Monitoring- Beschlussfassung der Verlust an Freiraum durch bauliche Inanspruchnahme seit 2012 bzw. 2017 bis 2024 dargestellt. 4. Der Bonner Freiraumplan von 2024 wird außerdem den zukünftigen Verlust an Freiraumfläche angeben, falls alle vorgesehenen Flächen für Bebauung in Anspruch genommen werden sollten. Begründung Während die Freiraumkategorien des früheren integrierten Freiraumsystem als Zielsetzung hatten, einen Überblick über die gesamtstädtischen Grünflächen zu erhalten und Entwicklungspotenziale aber auch negative Veränderungen durch bauliche Inanspruchnahme aufzuzeigen, umfasst die Neufassung des Freiraumkonzeptes auch versiegelte Flächen wie Straßen, Plätze und Flachdächer*. Mit der Erweiterung der Freiraumkategorien ist eine trennscharfe Zuordnung von Siedlungsfläche, verkehrlicher Infrastruktur und Freiraum nicht mehr möglich. Unter Anwendung dieser unpräzisen und damit volatil nutzbaren Definition wird der Begriff „Freiraumfläche“ inflationär und verliert anSeite 1 von 2 Seite 2 Glaubwürdigkeit. Begründet wurde die Notwendigkeit der Neudefinition damit, dass man auch den Innenbereich berücksichtigen wolle. Aber bereits die Freiraumkategorien von 2012 umfassten Flächen des Innenbereiches, wie Sportplätze, Straßenbegleitgrün, Kleingärten, allerdings keine überbauten Flächen. Um trotz der Neuausrichtung des Freiraumkonzeptes einen kontinuierlichen Überblick über die Grünflächenentwicklung zu erhalten, sollte daher neben dem durch versiegelte Flächen erweiterten Freiraumbegriff noch der ehemalige auf Grünflächen konzentrierte Begriff (im Antrag als „grüne“ Freifläche bezeichnet) Anwendung finden. Nur auf diese Weise kann man der Beschlussfassung der Stadt von 2012, ein gesamtstädtisches Monitoring fortzuschreiben, gerecht werden. * Freiraum umfasst die gesamte Oberfläche der Stadt, dazu zählen neben dem Freiraum im klassischen Sinne (Wälder, Landwirtschaftliche Flächen, Park- und Grünanlagen und zweckgebundene Freiflächen) auch die privaten sowie die versiegelten Flächen der Stadt (Straßen, Plätze und Dachflächen). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de