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231965-04 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner Freiraumplan

Nummer
231965-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231965 Beschluss zum Bonner Freiraumplan

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Änderungsantrag
öffentlich
231965-04 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Elisabeth Struwe
BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner
Freiraumplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Im Rahmen der Flächenanalyse des Bonner Freiraumplanes von 2024 (S.32)
wird der „grüne“ Freiraum (entsprechend den Freiraumkategorien des IFS von
2012/17) als Unterkategorie gesondert aufgeführt, um auf diese Weise eine
Fortschreibung des Monitorings des Grünflächenanteiles im Bonner Raum zu
ermöglichen.
2. Der Bonner Freiraumplan wird im Sinne des Freiraum-Monitorings von 2017
fortgeschrieben. Das Ziel, „ein transparentes, langfristiges, automatisiert
fortzuschreibendes und gesamtstädtisches Monitoring-System innerhalb der
kommunalen Geodateninfrastruktur zu entwickeln“ (Zitat DS1812160ST2), wird
damit eingehalten.
3. Im Bonner Freiraumplan von 2024 wird entsprechend früherer Monitoring-
Beschlussfassung der Verlust an Freiraum durch bauliche Inanspruchnahme
seit 2012 bzw. 2017 bis 2024 dargestellt.
4. Der Bonner Freiraumplan von 2024 wird außerdem den zukünftigen Verlust
an Freiraumfläche angeben, falls alle vorgesehenen Flächen für Bebauung in
Anspruch genommen werden sollten.
Begründung
Während die Freiraumkategorien des früheren integrierten Freiraumsystem als
Zielsetzung hatten, einen Überblick über die gesamtstädtischen Grünflächen zu
erhalten und Entwicklungspotenziale aber auch negative Veränderungen durch
bauliche Inanspruchnahme aufzuzeigen, umfasst die Neufassung des
Freiraumkonzeptes auch versiegelte Flächen wie Straßen, Plätze und
Flachdächer*.
Mit der Erweiterung der Freiraumkategorien ist eine trennscharfe Zuordnung
von Siedlungsfläche, verkehrlicher Infrastruktur und Freiraum nicht mehr
möglich. Unter Anwendung dieser unpräzisen und damit volatil nutzbaren
Definition wird der Begriff „Freiraumfläche“ inflationär und verliert anSeite 1 von 2
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Glaubwürdigkeit.
Begründet wurde die Notwendigkeit der Neudefinition damit, dass man auch
den Innenbereich berücksichtigen wolle. Aber bereits die Freiraumkategorien
von 2012 umfassten Flächen des Innenbereiches, wie Sportplätze,
Straßenbegleitgrün, Kleingärten, allerdings keine überbauten Flächen.
Um trotz der Neuausrichtung des Freiraumkonzeptes einen kontinuierlichen
Überblick über die Grünflächenentwicklung zu erhalten, sollte daher neben dem
durch versiegelte Flächen erweiterten Freiraumbegriff noch der ehemalige auf
Grünflächen konzentrierte Begriff (im Antrag als „grüne“ Freifläche bezeichnet)
Anwendung finden.
Nur auf diese Weise kann man der Beschlussfassung der Stadt von 2012, ein
gesamtstädtisches Monitoring fortzuschreiben, gerecht werden.
* Freiraum umfasst die gesamte Oberfläche der Stadt,
dazu zählen neben dem Freiraum im klassischen
Sinne (Wälder, Landwirtschaftliche Flächen, Park- und
Grünanlagen und zweckgebundene Freiflächen) auch
die privaten sowie die versiegelten Flächen der Stadt
(Straßen, Plätze und Dachflächen).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de