231965-03 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner Freiraumplan
Kerndaten
- Nummer
- 231965-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 231965-03 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Elisabeth Struwe 30.01.2024 BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner Freiraumplan Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Bonner Freiraumplan wird im Sinne des Freiraum Monitorings von 2017 fortgeschrieben. Das Ziel, „ein transparentes, langfristiges, automatisiert fortzuschreibendes und gesamtstädtisches Monitoring-System innerhalb der kommunalen Geodateninfrastruktur zu entwickeln“ (Zitat DS1812160ST2), wird damit eingehalten. 2. Um dem unter 1. genannten Ziel gerecht zu werden, wird die Definition für den „Bonner Freiraum“ von 2017 übernommen. Demzufolge müssen die Definition und Berechnungen in der aktuellen Vorlage DS231965 zur Größe des Bonner Freiraums korrigiert und z.B. die Anrechnung von Dachflächen und auch Straßenraum als Freiraum gestrichen werden. 3. Im Bonner Freiraumplan von 2024 wird entsprechend früherer Monitoring- Beschlussfassung der Verlust an Freiraum durch bauliche Inanspruchnahme seit 2012 bzw. 2017 bis 2024 dargestellt. 4. Der Bonner Freiraumplan von 2024 wird außerdem den zukünftigen Verlust an Freiraumfläche angeben, falls alle vorgesehenen Flächen für Bebauung in Anspruch genommen werden sollten. Begründung Da 2017 in der Bilanzierung des Integrierten Freiraumsystems mit 50,6% weniger Freiraumfläche angegeben wurde als 2024 mit 57,2%, kann dies nur an der unterschiedlichen Definition von „Freiraum“ liegen. Tatsächlich müsste sich die noch vorhandene Bonner Freiraumfläche nach der Definition von 2017 verringert haben, da zwischenzeitlich nachverdichtet wurde und weitere Flächen zur Bebauung freigegeben wurden. Möglicherweise liegt die erhöhte Zuordnung an Freifläche in der aktuellen Bilanzierung u.a. daran, dass auch Dächer* teilweise als Freifläche betrachtet werden. Das bedeutet, dass neuerdings auch überbaute Flächen dem FreiraumSeite 1 von 2 Seite 2 zugeordnet werden, was diesem Begriff völlig widerspricht. Ebenfalls unpräzise ist die Zuordnung von Straßenraum, da er einerseits als eine der Freiraumkategorien auftaucht, andererseits aber die Infrastruktur getrennt vom Freiraum aufgeführt wird. Unter Anwendung dieser unpräzisen und damit volatil nutzbaren Definitionen wird der Begriff „Freiraumfläche“ inflationär und verliert an Glaubwürdigkeit. Begründet wurde die Notwendigkeit der Neudefinition damit, dass man auch den Innenbereich berücksichtigen wolle. Aber bereits die Freiraumkategorien von 2012 umfassten Flächen des Innenbereiches, wie Sportplätze, Straßenbegleitgrün, Kleingärten, allerdings keine überbauten Flächen. Daher ist das Argument, dass eine Neudefinition notwendig sei, nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus gibt es aber einen weiteren wichtigen Grund bei der alten Definition zu bleiben: denn die Stadt ist seit 2012 durch Beschlussfassung verpflichtet ein gesamtstädtisches Monitoring fortzuschreiben. Ein Monitoring ist aber nur bei gleichbleibender Definition von Freiraum möglich. * Freiraum umfasst die gesamte Oberfläche der Stadt, dazu zählen neben dem Freiraum im klassischen Sinne (Wälder, Landwirtschaftliche Flächen, Park- und Grünanlagen und zweckgebundene Freiflächen) auch die privaten sowie die versiegelten Flächen der Stadt (Straßen, Plätze und Dachflächen). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de