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231963 · Beschlussvorlage

Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug

Nummer
231963
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231963
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. erhält für die Vorbereitung und
Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 12.02.2024 einen
Zuschuss in Höhe von 28.500 €.
Begründung
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. organisiert jährlich den Bonner
Rosenmontagzug. Für 2024 ist die Durchführung des Umzuges am 12.02.2024
geplant.
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. hat am 22.03.2023 fristgerecht einen
entsprechenden Zuschussantrag in Höhe von 30.000 € gestellt. Die beantragte
Zuschusserhöhung um 1.500 € wird mit allgemeinen Preissteigerungen und
fehlender Kostendeckung begründet.
Ein Teil des vorgeschlagenen Zuschussbetrages in Höhe von 20.000 €
entspricht in der Höhe dem in den Richtlinien für die Förderung kultureller
Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums
sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der
geänderten Fassung vom 07.06.2022 vorgesehenen Betrag (vergl. Ziffer 3.2.14
RL).
Die vom Rat dauerhaft für die nächsten Jahre beschlossene Aufstockung des
Zuschusses um 8.500 € auf den in der Vergangenheit gewährten Zuschuss (DS
221115) von 28.500 € ist im Haushaltsjahr 2024 bereits veranschlagt.
Da der bezirkliche Anteil des vorgeschlagenen Zuschusses im laufenden
Haushaltsjahr als Transfermittel eingeplant ist, verzichtet die Verwaltung
darauf, die im kommenden Haushaltsjahr zu erwartende Kürzung der
freiwilligen Leistungen bereits einzuberechnen.
Die beantragte Zuschusserhöhung wird aus Gründen der notwendigen
sparsamen Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und
unter Berücksichtigung der erheblich gestiegenen Reinigungskosten nach
karnevalistischen Umzügen nicht unterstützt.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stehen unter dem Vorbehalt,
dass der Bonner Rosenmontagszug tatsächlich stattfindet.
Die Auszahlung erfolgt immer zeitnah zum Veranstaltungstag.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000,00 €
8.500,00 €
110660130/
73.1000
110660130/
73.1000
2023
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
28.500,00 €
Anlage/n
Keine
Kommentar [SA(1]:Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de