231963 · Beschlussvorlage
Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug
Kerndaten
- Nummer
- 231963
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.787 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 231963 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. erhält für die Vorbereitung und Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 12.02.2024 einen Zuschuss in Höhe von 28.500 €. Begründung Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. organisiert jährlich den Bonner Rosenmontagzug. Für 2024 ist die Durchführung des Umzuges am 12.02.2024 geplant. Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. hat am 22.03.2023 fristgerecht einen entsprechenden Zuschussantrag in Höhe von 30.000 € gestellt. Die beantragte Zuschusserhöhung um 1.500 € wird mit allgemeinen Preissteigerungen und fehlender Kostendeckung begründet. Ein Teil des vorgeschlagenen Zuschussbetrages in Höhe von 20.000 € entspricht in der Höhe dem in den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der geänderten Fassung vom 07.06.2022 vorgesehenen Betrag (vergl. Ziffer 3.2.14 RL). Die vom Rat dauerhaft für die nächsten Jahre beschlossene Aufstockung des Zuschusses um 8.500 € auf den in der Vergangenheit gewährten Zuschuss (DS 221115) von 28.500 € ist im Haushaltsjahr 2024 bereits veranschlagt. Da der bezirkliche Anteil des vorgeschlagenen Zuschusses im laufenden Haushaltsjahr als Transfermittel eingeplant ist, verzichtet die Verwaltung darauf, die im kommenden Haushaltsjahr zu erwartende Kürzung der freiwilligen Leistungen bereits einzuberechnen. Die beantragte Zuschusserhöhung wird aus Gründen der notwendigen sparsamen Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der erheblich gestiegenen Reinigungskosten nach karnevalistischen Umzügen nicht unterstützt.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bonner Rosenmontagszug tatsächlich stattfindet. Die Auszahlung erfolgt immer zeitnah zum Veranstaltungstag. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.000,00 € 8.500,00 € 110660130/ 73.1000 110660130/ 73.1000 2023 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 28.500,00 € Anlage/n Keine Kommentar [SA(1]:Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de