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231958 · Beschlussvorlage

Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022

Nummer
231958
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 22.11.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231958
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2022
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 22.11.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü-
fungs- und Steuerberatungsgesellschaft Curacon GmbH Kenntnis und
stellt den Jahresabschluss 2022 der Seniorenzentren mit einer Bilanz-
summe von 11.181.085,76 EUR, einem handelsrechtlichen Jahresfehl-
betrag von 12.474,86 EUR sowie den Lagebericht fest.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.474,86 EUR wird zusammen mit
dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.342.300,33 EUR auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Dem Betriebsleiter der Seniorenzentren, Herrn Marc Biedinger, wird für
das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss der Seniorenzentren wird für das Jahr 2022
Entlastung erteilt.
Begründung
Gemäß § 4c Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) obliegt dem Rat die Fest-
stellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Senio-
renzentren der Bundesstadt Bonn" und die Entscheidung über die Verwendung
des Jahresgewinns bzw. -verlustes.
Gemäß § 4c EigVO obliegt dem Rat zudem die Entlastung des Betriebsaus-
schusses.
Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO obliegt dem Betriebsausschuss die Entlastung derSeite 1 von 6
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Betriebsleitung.
Nach dem abschließenden Ergebnis der auftragsgemäßen Prüfung des Jah-
resabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprü-
fers
An die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Seniorenzentren der Bundesstadt
Bonn, Bonn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn,
Bonn, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. De-
zember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La-
gebericht der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn, für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nord-
rhein-Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deut-
schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer
Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2022 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Be-
langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent-
spricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen nach § 25 EigVO NRW und stellt die Chancen und Ri-
siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.Seite 2 von 6
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Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses
der Bundesstadt Bonn für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresab-
schlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan-
des Nordrhein-Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW in allen wesentlichen Be-
langen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtli-
chen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanzund Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsich-
tigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie
die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vor-
schriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss inSeite 3 von 6
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Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan-
des Nordrhein-Westfalen nach § 25 EigVO NRW entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen
(Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines La-
geberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Ei-
genbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen nach § 25 Eig-
VO NRW zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss der Bundesstadt Bonn ist verantwortlich für die Über-
wachung des Rechnungslegungsprozesses der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-
schlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbe-
absichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermit-
telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
nach §§ 21 ff. EigVO NRW entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf-
tigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesent-
lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie ein-
zeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und La-
geberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beein-
flussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter
oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und imSeite 4 von 6
Seite 5
Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-
führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlus-
ses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lage-
berichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlun-
gen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern an-
gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu-
sammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den ge-
setzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er-
langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam-
menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Anga-
ben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da-
tum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jah-
resabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss
die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbe-Seite 5 von 6
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triebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss,
seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbe-
sondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertre-
tern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An-
nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten An-
gaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab.
Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prü-
fungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem,
die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ratingen, am 25. August 2023
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Ratingen
Grabow Knauf
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer"
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers zu entnehmen.
Anlage/n
1 Jahresabschluss Bericht 2022 Seniorenzentren der Stadt Bonn
(nichtöffentlich)Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 01:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de