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231952-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Entfernung eines Ginkgobaumes im Bereich Königswinterer Straße 698

Nummer
231952-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231952 Bürgerantrag: Entfernung eines Gingkobaumes im Bereich Königswinterer Straße 698

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231952-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Entfernung eines Ginkgobaumes im
Bereich Königswinterer Straße 698
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Fächerbaum (Ginkgo biloba) ist eine in Ostasien beheimatete sehr
urtümliche Pflanzenart, die als das älteste lebende Fossil der Pflanzenwelt gilt.
Seine Blätter sind zusammengesetzte Nadeln, weshalb es sich nicht um einen
Laubbaum handelt. Nadelbäume gelten als Nacktsamer, was der Ginkgo
allerdings auch nicht ist. In Baumschulen wird er aber dennoch i. d. R. unter
den Nadelbäumen geführt. Er ist sommergrün und erstrahlt im Herbst in einer
leuchtend gelben Färbung. Seine geringen Standortansprüche machen den
Ginkgo sehr klimawandelgeeignet. Er ist gut in der Lage zunehmende Hitze
und Trockenheit auszuhalten.
Ginkgo ist zweihäusig, d. h. es gibt männliche Exemplare, die lediglich der
Bestäubung dienen und weibliche, die Früchte tragen. Die Geschlechtsreife der
Bäume beginnt i. d. R. frühestens mit 20 Jahren. Bei der Pflanzung kann also
nicht festgestellt werden, ob es sich um einen männlichen oder weiblichen
Baum handelt. Aus diesem Grund wird bei Neupflanzungen an Straßen in Bonn
seit ein paar Jahren auf die Pflanzung von Ginkgo verzichtet.
Die Früchte der Bäume ähneln in Größe und Farbe Mirabellen. Die
Fruchtschalen sind angereichert mit Buttersäure, wodurch ein ausgesprochen
unangenehmer und penetranter Geruch entsteht. Die im Bürgerantrag
geschilderten Beeinträchtigungen sind daher durchaus glaubwürdig und im
Umfeld von einem weiblichen Ginkgo in der Geschlechtsreife regelmäßig
vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass diese Beeinträchtigungen mit
weiterem Wachstum des Baumes eher zunehmen. Insbesondere auf
Schulhöfen hat dies in der Vergangenheit durchaus schon zu Fällungen
weiblicher Ginkgos geführt (vgl. DS 230043).
Im vorliegenden Fall (Baum-ID 43648) handelt es sich um einen gesunden, ca.
45 Jahre alten Baum mit einem Stammumfang von ca. 80 cm und einer Höhe
von ca. 15 m.
Die Verwaltung regt an, zur Vollständigkeit der Beseitigung der vorgetragenen
Einschränkungen durch weibliche Ginkgo Bäume in dem Bereich, den
Bürgerantrag um einen, in einem Abstand von ca. 28 m zu diesem Baum
stehenden, weiteren weiblichen Ginkgo (Baum-ID 43703, in gleichem Alter undSeite 1 von 6
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Zustand mit einem Stammumfang von über 100 cm) zu erweitern.
Es handelt sich um einen Straßenbaum. Gemäß § 32 StrWG NRW haben die
Anlieger von Grundstücken an öffentlichen Straßen die Einwirkungen von
Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen zu dulden.
Ein Rechtsanspruch auf Beseitigung des Baumes besteht daher nicht. Die
Verwaltung sieht auch keinen Anlass, eine Fällung aus
Verkehrssicherheitsgründen vorzunehmen.
Insofern liegt eine Ermessensentscheidung vor. Bei Annahme des
Bürgerantrags würde die Fällung des betreffenden Baumes in den kommenden
Wochen erfolgen. Es liegt nahe, diese Entscheidung auch auf den in 30 m
Entfernung stehenden Baum auszudehnen. Die Prüfung des Standorts/der
Standorte für eine Ersatzpflanzung, insbesondere im Hinblick auf die
unterirdische Infrastruktur würde dann ebenfalls erfolgen.
Hinweis: Der Bürgerantrag sollte vor der Beschlussfassung in der BV Beuel in
der Baumkommission vorberaten werden.
Anlage/n
1 Kartenausschnitt DS 231952 (öffentlich)
2 Baum ID 43648 43703 (öffentlich)
3 Baum ID 43648 (öffentlich)
4 Baum ID 43703 (öffentlich)Seite 2 von 6
Kartenausschnitt DS 231952Seite 3 von 6
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de