231952-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Entfernung eines Ginkgobaumes im Bereich Königswinterer Straße 698
Kerndaten
- Nummer
- 231952-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231952-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Entfernung eines Ginkgobaumes im Bereich Königswinterer Straße 698 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Fächerbaum (Ginkgo biloba) ist eine in Ostasien beheimatete sehr urtümliche Pflanzenart, die als das älteste lebende Fossil der Pflanzenwelt gilt. Seine Blätter sind zusammengesetzte Nadeln, weshalb es sich nicht um einen Laubbaum handelt. Nadelbäume gelten als Nacktsamer, was der Ginkgo allerdings auch nicht ist. In Baumschulen wird er aber dennoch i. d. R. unter den Nadelbäumen geführt. Er ist sommergrün und erstrahlt im Herbst in einer leuchtend gelben Färbung. Seine geringen Standortansprüche machen den Ginkgo sehr klimawandelgeeignet. Er ist gut in der Lage zunehmende Hitze und Trockenheit auszuhalten. Ginkgo ist zweihäusig, d. h. es gibt männliche Exemplare, die lediglich der Bestäubung dienen und weibliche, die Früchte tragen. Die Geschlechtsreife der Bäume beginnt i. d. R. frühestens mit 20 Jahren. Bei der Pflanzung kann also nicht festgestellt werden, ob es sich um einen männlichen oder weiblichen Baum handelt. Aus diesem Grund wird bei Neupflanzungen an Straßen in Bonn seit ein paar Jahren auf die Pflanzung von Ginkgo verzichtet. Die Früchte der Bäume ähneln in Größe und Farbe Mirabellen. Die Fruchtschalen sind angereichert mit Buttersäure, wodurch ein ausgesprochen unangenehmer und penetranter Geruch entsteht. Die im Bürgerantrag geschilderten Beeinträchtigungen sind daher durchaus glaubwürdig und im Umfeld von einem weiblichen Ginkgo in der Geschlechtsreife regelmäßig vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass diese Beeinträchtigungen mit weiterem Wachstum des Baumes eher zunehmen. Insbesondere auf Schulhöfen hat dies in der Vergangenheit durchaus schon zu Fällungen weiblicher Ginkgos geführt (vgl. DS 230043). Im vorliegenden Fall (Baum-ID 43648) handelt es sich um einen gesunden, ca. 45 Jahre alten Baum mit einem Stammumfang von ca. 80 cm und einer Höhe von ca. 15 m. Die Verwaltung regt an, zur Vollständigkeit der Beseitigung der vorgetragenen Einschränkungen durch weibliche Ginkgo Bäume in dem Bereich, den Bürgerantrag um einen, in einem Abstand von ca. 28 m zu diesem Baum stehenden, weiteren weiblichen Ginkgo (Baum-ID 43703, in gleichem Alter undSeite 1 von 6 Seite 2 Zustand mit einem Stammumfang von über 100 cm) zu erweitern. Es handelt sich um einen Straßenbaum. Gemäß § 32 StrWG NRW haben die Anlieger von Grundstücken an öffentlichen Straßen die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen zu dulden. Ein Rechtsanspruch auf Beseitigung des Baumes besteht daher nicht. Die Verwaltung sieht auch keinen Anlass, eine Fällung aus Verkehrssicherheitsgründen vorzunehmen. Insofern liegt eine Ermessensentscheidung vor. Bei Annahme des Bürgerantrags würde die Fällung des betreffenden Baumes in den kommenden Wochen erfolgen. Es liegt nahe, diese Entscheidung auch auf den in 30 m Entfernung stehenden Baum auszudehnen. Die Prüfung des Standorts/der Standorte für eine Ersatzpflanzung, insbesondere im Hinblick auf die unterirdische Infrastruktur würde dann ebenfalls erfolgen. Hinweis: Der Bürgerantrag sollte vor der Beschlussfassung in der BV Beuel in der Baumkommission vorberaten werden. Anlage/n 1 Kartenausschnitt DS 231952 (öffentlich) 2 Baum ID 43648 43703 (öffentlich) 3 Baum ID 43648 (öffentlich) 4 Baum ID 43703 (öffentlich)Seite 2 von 6 Kartenausschnitt DS 231952Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de