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231948 · Antrag

CDU-Antrag: Beschränkung des Autoverkehrs in der Fußgängerzone Brüser Berg

Nummer
231948
Art
Antrag
Veröffentlicht
19.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231948-01 ST CDU-Antrag: Beschränkung des Autoverkehrs in der Fußgängerzone Brüser Berg

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Antrag
öffentlich
231948
Antragsteller/in:
Bert Moll
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
19.10.2023, gez. Dr. Leonhardt
CDU-Antrag: Beschränkung des Autoverkehrs in
der Fußgängerzone Brüser Berg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. mit Maßnahmen der Verkehrsüberwachung sicherzustellen, dass das
Befahren der Fußgängerzone Brüser Berg durch den
motorisierten/elektronischen Individualverkehr regelgerecht nur in dem
zulässigen Umfang und zu den ausgewiesenen Zeiten stattfindet
und
2. über Maßnahmen der Überwachung und zum Umgang mit möglichen
Ausnahmeregelungen zu berichten.
Begründung
Das Befahren der Fußgängerzone im Ortsteil Brüser Berg ist für den
motorisierten/elektronischen Individualverkehr nur in begrenztem Umfang und
für den Lieferverkehr in festgelegten Zeiten gestattet, was auch ausgeschildert
ist.
Tatsächlich wird die Fußgängerzone aber häufig regelwidrig vom
motorisierten/elektronischen Individualverkehr befahren, um dort u.a. Geschäfte
und Verkaufsautomaten zu erreichen.
Dieses Verhalten führt zu erheblichen Belästigungen und Beschwerden der
Bürgerschaft und kann nicht länger hingenommen werden.
In der Vergangenheit ist ohne Ergebnis politisch die Beschränkung der Zufahrt
zur Fußgängerzone durch mechanische/elektronische Schranken und Poller
diskutiert worden, was insbesondere an den Kosten und dem damit
verbundenen personellen Aufwand lag.
Zielführend ist es aber die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung zur
Einhaltung der beschränkten Befahrung der Fußgängerzone deutlich zu
intensivieren.Seite 1 von 2
Seite 2
Sofern Ausnahmen für das eingeschränkte Befahren der Fußgängerzone
beantragt werden sollten, berichtet die Verwaltung darüber und über die
Durchführung der Verkehrsüberwachung insgesamt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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