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231947 · Antrag

CDU-Antrag: Parkraumstrategie und Parkverbote im Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
231947
Art
Antrag
Veröffentlicht
19.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.01.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.01.2024 Anregung
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Untergeordnet

  1. 231947-01 ST CDU-Antrag: Parkraumstrategie und Parkverbote im Stadtbezirk Hardtberg

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Antrag
öffentlich
231947
Antragsteller/in:
Bert Moll
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
19.10.2023 gez. Dr. Leonhardt
CDU-Antrag: Parkraumstrategie und Parkverbote
im Stadtbezirk Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. das Parken auf Gehwegen weiterhin dort zu gestatten, wo die Gehwegbreite
regelkonform mit 1,50 m eingehalten wird. Dies gilt auch für das Parken auf der
Fahrbahn, insbesondere beim sog. Kippparken, wenn die Abstandsflächen zu
den Fahrbahnen und Gehwegen regelkonform beachtet werden.
2. Mögliche Parkflächen, bei denen für die/den Verkehrsteilnehmer/in nicht
eindeutig erkennbar ist, ob das Parken zulässig ist, werden mit entsprechenden
Markierungen gekennzeichnet. Bei der Entscheidung über ein Parkverbot ist
zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu
bewerten, ob durch das Parken eine Behinderung oder Gefährdung des
ruhenden und/oder fließenden Verkehrs anzunehmen ist.
3. Aufgrund der über Jahrzehnte von der Verwaltung geduldeten Parksituation
auf Gehwegen und Fahrbahnen legt die Verwaltung ihr Konzept vor dem Erlass
von Parkverbotsverfügungen in einzelnen Straßenzügen des Stadtbezirks
Hardtberg der Bezirksvertretung Hardtberg zum Beschluss vor.
4. Die von möglichen Parkverboten unmittelbar betroffenen Anwohner/innen
werden vor dem Erlass von Parkverboten in ihrer Straße informiert.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU
Ratsfraktion Eckpunkte für eine gesamtstädtische Parkraumstrategie
beschlossen.
Für den Stadtbezirk Hardtberg ist lediglich der Ortskern von Duisdorf in der
Priorität 2 als Umsetzungsgebiet für Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung
vorgesehen. Für alle anderen Ortsteile und Straßenzüge im Stadtbezirk
Hardtberg besteht nach den Anlagen 1 und 2 zur gesamtstädtischen
Parkraumstrategie derzeit keine Veranlassung für eine
Parkraumbewirtschaftung.Seite 1 von 2
Seite 2
Im Hinblick auf das Parken auf Gehwegen und Fahrbahnen wird zu Recht von
der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Parken auf öffentlichen Straßen vom
straßenrechtlichen Gemeingebrauch erfasst und überall dort erlaubt ist, wo es
nicht aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und Anordnungen
verboten ist. In dem Beschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie ist
deshalb nicht die Feststellung getroffen worden, dass Parken auf Gehwegen
und Fahrbahnen zukünftig nur gestattet sein soll, wo es ausdrücklich erlaubt ist.
Unter 1d) heißt es lediglich, dass Gehwegbreiten, dort wo es baulich möglich
ist, grundsätzlich regelkonform wieder hergestellt werden sollen und somit eine
Ermessensausübung im Einzelfall erforderlich ist.
Deshalb ist es geboten, dass die Verwaltung vor dem Erlass von Parkverboten,
wie in der Philippsonstraße auf dem Brüser Berg, wo über Jahrzehnte ohne
Behinderung der Fußgänger und des fließenden Verkehrs das Kippparken
akzeptiert wurde, zunächst die Anwohnerschaft und die Bezirksvertretung
Hardtberg in die Entscheidungsfindung einbezogen wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de