231947 · Antrag
CDU-Antrag: Parkraumstrategie und Parkverbote im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 231947
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 19.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
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Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 231947 Antragsteller/in: Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg 19.10.2023 gez. Dr. Leonhardt CDU-Antrag: Parkraumstrategie und Parkverbote im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anregung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. das Parken auf Gehwegen weiterhin dort zu gestatten, wo die Gehwegbreite regelkonform mit 1,50 m eingehalten wird. Dies gilt auch für das Parken auf der Fahrbahn, insbesondere beim sog. Kippparken, wenn die Abstandsflächen zu den Fahrbahnen und Gehwegen regelkonform beachtet werden. 2. Mögliche Parkflächen, bei denen für die/den Verkehrsteilnehmer/in nicht eindeutig erkennbar ist, ob das Parken zulässig ist, werden mit entsprechenden Markierungen gekennzeichnet. Bei der Entscheidung über ein Parkverbot ist zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu bewerten, ob durch das Parken eine Behinderung oder Gefährdung des ruhenden und/oder fließenden Verkehrs anzunehmen ist. 3. Aufgrund der über Jahrzehnte von der Verwaltung geduldeten Parksituation auf Gehwegen und Fahrbahnen legt die Verwaltung ihr Konzept vor dem Erlass von Parkverbotsverfügungen in einzelnen Straßenzügen des Stadtbezirks Hardtberg der Bezirksvertretung Hardtberg zum Beschluss vor. 4. Die von möglichen Parkverboten unmittelbar betroffenen Anwohner/innen werden vor dem Erlass von Parkverboten in ihrer Straße informiert. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU Ratsfraktion Eckpunkte für eine gesamtstädtische Parkraumstrategie beschlossen. Für den Stadtbezirk Hardtberg ist lediglich der Ortskern von Duisdorf in der Priorität 2 als Umsetzungsgebiet für Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung vorgesehen. Für alle anderen Ortsteile und Straßenzüge im Stadtbezirk Hardtberg besteht nach den Anlagen 1 und 2 zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie derzeit keine Veranlassung für eine Parkraumbewirtschaftung.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Hinblick auf das Parken auf Gehwegen und Fahrbahnen wird zu Recht von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Parken auf öffentlichen Straßen vom straßenrechtlichen Gemeingebrauch erfasst und überall dort erlaubt ist, wo es nicht aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und Anordnungen verboten ist. In dem Beschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie ist deshalb nicht die Feststellung getroffen worden, dass Parken auf Gehwegen und Fahrbahnen zukünftig nur gestattet sein soll, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Unter 1d) heißt es lediglich, dass Gehwegbreiten, dort wo es baulich möglich ist, grundsätzlich regelkonform wieder hergestellt werden sollen und somit eine Ermessensausübung im Einzelfall erforderlich ist. Deshalb ist es geboten, dass die Verwaltung vor dem Erlass von Parkverboten, wie in der Philippsonstraße auf dem Brüser Berg, wo über Jahrzehnte ohne Behinderung der Fußgänger und des fließenden Verkehrs das Kippparken akzeptiert wurde, zunächst die Anwohnerschaft und die Bezirksvertretung Hardtberg in die Entscheidungsfindung einbezogen wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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