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231943-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Ausschreibung der Stelle einer bzw. eines Beigeordneten für das Dezernat II

Nummer
231943-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231943 Ausschreibung der Stelle einer bzw. eines Beigeordneten für das Dezernat II

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Änderungsantrag
öffentlich
231943-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Ausschreibung der Stelle
einer bzw. eines Beigeordneten für das Dezernat II
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle einer Beigeordneten bzw. eines
Beigeordneten, Besoldungsgruppe B 5 LBesG, mit einer Wahlzeit von acht
Jahren auszuschreiben.
2. In die Ausschreibung der Stelle wird folgender Zusatz aufgenommen: "Es
wird -sofern noch nicht vorhanden- erwartet, dass nach einer Wahl der 1.
Wohnsitz in der Bundesstadt Bonn genommen wird." oder alternativ der Zusatz
„Die Aufgabenwahrnehmung erfordert die Erstwohnsitznahme in Bonn.“
3. Ein Passus, nach der der Bewerber „gute Kenntnisse der relevanten Akteure
in der Bonner Stadtgesellschaft haben“ sollte, wird in die Ausschreibung nicht
aufgenommen.
Begründung
Zu 2.Städtische Spitzenbeamte sollten in Bonn wohnen
Auch wenn das Gesetz keine Residenzpflicht für Beigeordnete vorsieht: Früher
war es selbstverständlich, dass jene, die in Bonn gewählt wurden, auch Bonner
wurden. Das möchte der BBB schon seit längerem (Vgl. DS ) wieder einführen.
Bonn braucht engagierte Fachleute, die sich mit unserer Stadt identifizieren, die
die Ergebnisse ihrer Arbeit erleben. Nur wer in ‚seiner‘ Stadt auch lebt, wird in
ihr heimisch und erfährt, wo den Bewohnern der Schuh drückt.
Zu 3. Bestenauslese sicherstellen
Beigeordnetenstellen sind nach dem Grundsatz der Bestenauslese
auszuschreiben und nicht danach, ob Jemand Jemanden kennt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de