← Vorlagen

231941 · Antrag

Koalitionsantrag: Anpassung der Erbpachtzinsen

Nummer
231941
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 02.11.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231941-03 Koalitionsantrag: Anpassung der Erbpachtzinsen
  2. 231941-02 ST Koalitionsantrag: Anpassung der Erbpachtzinsen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.182 Zeichen)
Antrag
öffentlich
231941
Antragsteller/in:
Malte Lömpcke
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Angelika Esch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Koalitionsantrag: Anpassung der Erbpachtzinsen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 02.11.2023 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die im Grundsatzbeschluss über
Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen (Drs. 202197) vorgesehenen
Zinssätze auch vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus und daraus
resultierend gestiegenen Refinanzierungskosten der Stadt einer Anpassung
bedürfen. Hierbei wird auch um Stellungnahme und Bewertung nachfolgender
Gesichtspunkte gebeten:
- Kann in rechtlicher Hinsicht bei der Höhe der Erbpachtzinssätze nach dem
Hintergrund der Person des Erbpachtnehmers differenziert werden,
insbesondere nach einem gewerblichen Hintergrund (tendenziell höhere
Belastung) einerseits und einer privaten Nutzung für selbstgenutztes
Wohneigentum (tendenziell niedriger) andererseits?
- Kann in ähnlicher Weise der Zinssatz unterschieden werden hinsichtlich der
Nutzung des Grundstücks für geförderten und/oder preisgebundenen (sofern
vertraglich festgeschrieben) und „freiem“ Wohnraum?
- Wie bewertet die Verwaltung das Vorsehen eines über die Laufzeit
einheitlichen reduzierten Erbpachtzinses (in noch festzulegender Höhe)
gegenüber Privatpersonen und selbstgenutztem Wohneigentum? Der bisherige
Anstieg der Zinsbelastung nach 20 Jahren könnte dem mit der Schaffung
selbstgenutzten Wohneigentums häufig verfolgten Ziel zuwiderlaufen,
Belastungen im Alter gerade zu mindern.
Begründung
Angesichts der aktuellen Zinsentwicklung gilt es zu prüfen, ob die bisherigen
Sätze einer Anpassung bedürfen. Hierbei sollte erwogen werden, ob stärkereSeite 1 von 2
Seite 2
Differenzierungen zum Zuge kommen können. Auch im Fall eines vorherigen
Ankaufs eines Grundstücks und anschließender Vergabe in Erbpacht ist die
Zinshöhe für die Refinanzierung der städtischen Kosten von Bedeutung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de