231941 · Antrag
Koalitionsantrag: Anpassung der Erbpachtzinsen
Kerndaten
- Nummer
- 231941
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 231941 Antragsteller/in: Malte Lömpcke Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Angelika Esch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Koalitionsantrag: Anpassung der Erbpachtzinsen Beratungsfolge Hauptausschuss 02.11.2023 Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die im Grundsatzbeschluss über Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen (Drs. 202197) vorgesehenen Zinssätze auch vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus und daraus resultierend gestiegenen Refinanzierungskosten der Stadt einer Anpassung bedürfen. Hierbei wird auch um Stellungnahme und Bewertung nachfolgender Gesichtspunkte gebeten: - Kann in rechtlicher Hinsicht bei der Höhe der Erbpachtzinssätze nach dem Hintergrund der Person des Erbpachtnehmers differenziert werden, insbesondere nach einem gewerblichen Hintergrund (tendenziell höhere Belastung) einerseits und einer privaten Nutzung für selbstgenutztes Wohneigentum (tendenziell niedriger) andererseits? - Kann in ähnlicher Weise der Zinssatz unterschieden werden hinsichtlich der Nutzung des Grundstücks für geförderten und/oder preisgebundenen (sofern vertraglich festgeschrieben) und „freiem“ Wohnraum? - Wie bewertet die Verwaltung das Vorsehen eines über die Laufzeit einheitlichen reduzierten Erbpachtzinses (in noch festzulegender Höhe) gegenüber Privatpersonen und selbstgenutztem Wohneigentum? Der bisherige Anstieg der Zinsbelastung nach 20 Jahren könnte dem mit der Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums häufig verfolgten Ziel zuwiderlaufen, Belastungen im Alter gerade zu mindern. Begründung Angesichts der aktuellen Zinsentwicklung gilt es zu prüfen, ob die bisherigen Sätze einer Anpassung bedürfen. Hierbei sollte erwogen werden, ob stärkereSeite 1 von 2 Seite 2 Differenzierungen zum Zuge kommen können. Auch im Fall eines vorherigen Ankaufs eines Grundstücks und anschließender Vergabe in Erbpacht ist die Zinshöhe für die Refinanzierung der städtischen Kosten von Bedeutung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de