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231935-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserungen des Umfeldes im Bereich der Müllcontainer unter der Reuterbrücke

Nummer
231935-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231935 Bürgerantrag: Verbesserungen des Umfeldes im Bereich der Müllcontainer unter der Reuterbrücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231935-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
12.10.2023
Bürgerantrag: Verbesserungen des Umfeldes im
Bereich der Müllcontainer unter der Reuterbrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR wählt die Standplätze für öffentliche Wertstoffbehälter mit
Bedacht, hält aber auch regelmäßig Ausschau nach neuen Möglichkeiten und
besseren Alternativen. Die Suche nach geeigneten Standplätzen gestaltet sich
aufgrund der dichten Bebauung innerstädtisch zunehmend schwieriger, da nur
wenige Flächen zur Verfügung stehen, die allen Bedürfnissen und
Erfordernissen gerecht werden. Neben einigen technischen Voraussetzungen,
die eine problemlose Leerung der Behälter ermöglichen, müssen die
Standplätze auch für alle Nutzer*innen einfach ansteuerbar sein und einen
angemessenen Abstand zur Wohnbebauung aufweisen.
Die bonnorange AöR erhält regelmäßig Anfragen von Bürger*innen, die
aufgrund eingeschränkter Mobilität Entsorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer
Nähe ihres Wohnortes vermissen. Aber leider gelingt es vor allem in solchen
Gebieten wie der Bonner Südstadt kaum, diesem Bedürfnis gerecht zu werden.
Der Standplatz unter der Reuterbrücke ist entsprechend hoch frequentiert und
daher alternativlos.
Unterflurmüllcontainer kommen an dieser Stelle leider nicht in Frage, da sie
einige besondere Standortvoraussetzungen erfordern; u. a. benötigt das
Kranfahrzeug zum Leeren der Container eine lichte Höhe von 9 Metern, die
aufgrund der Lage unter der Brücke nicht gegeben ist.
Standplätze für Wertstoffcontainer werden auf öffentlichen Verkehrsflächen in
Bonn als Sondernutzungen durch die Stadt Bonn erlaubt. Sofern dabei in
Einzelfällen der Straßengrund unbefestigt ist, verbindet die Stadt Bonn ihre
Sondernutzungserlaubnisse mit einer Nebenbestimmung, die sicherstellen soll,
dass die öffentlichen Verkehrsflächen durch die Aufstellung der Container keine
Schäden nehmen.
Die Verwaltung weist außerdem auf die anstehende Sanierung der Brücke hin.
So wird in den Jahren 2024 – 2026 die Bauwerksprüfung und Planung der
Sanierung erfolgen. Ab 2026 (voraussichtlich bis 2027) erfolgt dann die
Bauausführung.
Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2
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Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de