231935-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserungen des Umfeldes im Bereich der Müllcontainer unter der Reuterbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 231935-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231935-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 12.10.2023 Bürgerantrag: Verbesserungen des Umfeldes im Bereich der Müllcontainer unter der Reuterbrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR wählt die Standplätze für öffentliche Wertstoffbehälter mit Bedacht, hält aber auch regelmäßig Ausschau nach neuen Möglichkeiten und besseren Alternativen. Die Suche nach geeigneten Standplätzen gestaltet sich aufgrund der dichten Bebauung innerstädtisch zunehmend schwieriger, da nur wenige Flächen zur Verfügung stehen, die allen Bedürfnissen und Erfordernissen gerecht werden. Neben einigen technischen Voraussetzungen, die eine problemlose Leerung der Behälter ermöglichen, müssen die Standplätze auch für alle Nutzer*innen einfach ansteuerbar sein und einen angemessenen Abstand zur Wohnbebauung aufweisen. Die bonnorange AöR erhält regelmäßig Anfragen von Bürger*innen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität Entsorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes vermissen. Aber leider gelingt es vor allem in solchen Gebieten wie der Bonner Südstadt kaum, diesem Bedürfnis gerecht zu werden. Der Standplatz unter der Reuterbrücke ist entsprechend hoch frequentiert und daher alternativlos. Unterflurmüllcontainer kommen an dieser Stelle leider nicht in Frage, da sie einige besondere Standortvoraussetzungen erfordern; u. a. benötigt das Kranfahrzeug zum Leeren der Container eine lichte Höhe von 9 Metern, die aufgrund der Lage unter der Brücke nicht gegeben ist. Standplätze für Wertstoffcontainer werden auf öffentlichen Verkehrsflächen in Bonn als Sondernutzungen durch die Stadt Bonn erlaubt. Sofern dabei in Einzelfällen der Straßengrund unbefestigt ist, verbindet die Stadt Bonn ihre Sondernutzungserlaubnisse mit einer Nebenbestimmung, die sicherstellen soll, dass die öffentlichen Verkehrsflächen durch die Aufstellung der Container keine Schäden nehmen. Die Verwaltung weist außerdem auf die anstehende Sanierung der Brücke hin. So wird in den Jahren 2024 – 2026 die Bauwerksprüfung und Planung der Sanierung erfolgen. Ab 2026 (voraussichtlich bis 2027) erfolgt dann die Bauausführung. Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2 Seite 2 Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de