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231928-01 · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Prüfung Änderung Elternbeitragssatzung

Nummer
231928-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231928 Bürgerantrag: Prüfung Änderung Elternbeitragssatzung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231928-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Prüfung
Änderung Elternbeitragssatzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die frühkindliche Bildung ist ein elementarer Bestandteil des deutschen Bil-
dungssystems.
Leider mangelt es der frühkindlichen Bildung in vielerlei Hinsicht noch an der
notwendigen Wertschätzung und damit der finanziellen Ausstattung. Dies hat
viel mit ihrer „Herkunft“ bzw. „Entwicklung“ zu tun – es ist noch nicht lange her,
da wurden die Kinder der öffentlichen Wahrnehmung nach im Kindergarten für
ein paar wenige Stunden am Tag „betreut“. Der Dreiklang der Jugendhilfe: Bil-
dung, Betreuung und Förderung wurde für die Kindergärten nicht als solcher
angenommen.
Hier gab es aber in den letzten Jahren eine starke Veränderung.
Leider sieht die Situation – auch in Bonn – so aus, dass Plätze fehlen, sowohl
für die Ü3 als auch die U3, dass die Fachkraft-Kind-Relation in den Einrichtun-
gen internationalen Standards hinterherhinkt wie auch mit Blick auf die Ausbil-
dung und Bezahlung der Fachkräfte.
Die Kommunen stehen durch viele neue Aufgaben unter erheblichem Finanzie-
rungsdruck.
Ein Verzicht auf die Elternbeiträge, die in Bonn allein im Kita- und Tagespflege-
bereich zu Einnahmen von rund 16,5 Mio. € und im OGS-Bereich von ca. 8,5
Mio. € beitragen, ist daher nur mit Unterstützung des Landes durch eine geän-
derte Finanzierungspraxis möglich.
Die Verwaltung hat jedoch die soziale Staffelung der Beiträge sehr genau im
Blick, damit niemand sein Kind nicht in die Kita oder die Tagespflege schickt,
weil es finanziell nicht möglich ist.
Seit 2019 werden alle Eltern, die Transferleistungen erhalten, von den Eltern-
beiträgen befreit. Weiterhin wurde die Einkommensgrenze, ab der Beiträge
gezahlt werden müssen, von 15.000 € auf 24.542 € angehoben und es wurde
ein weiteres Vorschuljahr von der Beitragszahlung befreit. Zusätzlich werden
über Geschwisterermäßigungen bzw. -befreiungen soziale Härten abgefedert.Seite 1 von 2
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Die Schaffung, aber auch der Erhalt von Plätzen (auch für die OGS), hat jedoch
aktuell Priorität, denn die Kinder und die Familien sind darauf angewiesen,
auch vor weiteren Reduzierungen von Beiträgen bzw. der Beitragsfreiheit.
Die Bundesstadt Bonn übernimmt daher seit diesem Kindergartenjahr auch
noch Teile der Trägeranteile und wird auch im OGS-Bereich die Träger noch
finanziell besser ausstatten, damit diese Angebote nicht wegbrechen.
Die Verwaltung hofft, dass es in den nächsten Jahren gelingt, im Zusammen-
spiel von Bund, Land und Kommune der frühkindlichen Bildung den Stellenwert
zu geben, der ihr zusteht, und in einem gemeinsamen Finanzierungsmodell die
oben genannten Aspekte abzubilden – als Kommune alleine ist dies nicht zu
schaffen.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stel-
lungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeran-
trägen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de