231925-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Gerätewagen Atemschutz und Einsatzstellenhygiene
Kerndaten
- Nummer
- 231925-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231925-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Gerätewagen Atemschutz und Einsatzstellenhygiene Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In dieser ergänzenden Stellungnahme beantwortet die Verwaltung die in der Beratung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligen und Vergabe vom 08.11.2023 gestellten Fragen. Außerdem werden die Vor- und Nachteile der möglichen technischen Lösungen dargestellt. Im Ergebnis schlägt die Verwal- tung in Änderung der Beschlussvorlage DS 231925 vor: 1. Der Beschaffung eines Gerätewagen Hygiene/Atemschutz als Ersatz- beschaffung des vorhandenen Abrollbehälter Atemschutz aus dem Bau- jahr 1997 auf der Basis eines LKW-Fahrgestells mit Elektroantrieb wird zugestimmt. Dies unter der Voraussetzung, dass der überwiegende Teil der Zusatzkosten für den elektrischen Antrieb aus dem Förderprogramm des Landes NRW gedeckt werden kann. Im anderen Fall wird ein Fahr- zeug mit Dieselantrieb beschafft. 2. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Beschaffung eines Fahr- zeuges mit E-Antrieb werden unter Beachtung der Maßgabe aus Ziffer 1 in Höhe von 740.000,00 € freigegeben. Sollte die Beschaffung des Fahrzeuges mit E-Antrieb nicht realisiert werden können, werden die Haushaltsmittel für das Fahrzeug mit Dieselantrieb in Höhe von 474.000,00 € freigegeben. Warum wurde im Zwischenbericht zum Brandschutzbedarfsplan aus 09/2022 noch kein Fahrzeug mit E-Antrieb berücksichtigt? Feuerwehr und Rettungsdienst sondieren den Markt sehr genau hinsichtlich der Anwendbarkeit neuer Technologien für den Einsatzbetrieb. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenberichts zum Brandschutzbedarfsplan stand noch kein entsprechendes Fahrgestell mit batterieelektrischem Antrieb serienreif zur Ver- fügung. Warum wird ein größerer Aufbau ausgeschrieben? Liegt hier eine Abwei- chung zum Brandschutzbedarfsplan vor? Es wurde gegenüber dem im Zwischenbericht veranschlagten Fahrzeug keineSeite 1 von 5 Seite 2 Größenänderung vorgenommen. Die genaue Spezifikation des Fahrzeugs konnte erst nach intensiver Recherche und Planung abgeschlossen werden. Die Schätzkosten im Zwischenbericht des Brandschutzbedarfsplans weichen auch deshalb von den jetzt ermittelten Schätzkosten so deutlich ab, da die Her- steller alle Zusatzkosten (allgemeine Preissteigerung durch Inflation, Corona- Pandemie, Unsicherheiten durch Kriege) in ihren Angeboten berücksichtigen oder auf Grund der erwarteten Projektdauer Risikoaufschläge erheben. Diese Entwicklung ist derzeit bei allen technischen Beschaffungen erkennbar. Welche Fördersumme wird erwartet? Bezieht sich diese auf die Gesamt- summe oder auf die Mehrkosten? Nach nochmaligem Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg (progres.nrw) können 90% Förderung der Mehrkosten eines Fahrgestells mit batterieelektri- schem Antrieb, gegenüber dem mit Dieselantrieb erwartet werden. Das würde einen Eigenanteil für die Stadt Bonn in Höhe von < 30.000 € (10%) bedeuten. Wie hoch wird die Laufleistung dieses Fahrzeuges sein? Da noch kein entsprechendes Fahrzeug im Fuhrpark von Feuerwehr und Ret- tungsdienst vorhanden ist, können nur Annahmen getroffen werden. Aktuell wird etwa 120 Einsätzen pro Jahr gerechnet. Legt man für diese über die Lauf- zeit durchschnittlich 40 km zu Grunde, ist bei Berücksichtigung von reinen Lo- gistikfahrten mit einer jährlichen Laufleistung von etwa 5.000 km zu rechnen (während der Laufzeit werden Werkstätten auf andere Wachen verlagert, so dass sich die Fahrstrecken verlängern). Da bei E-Fahrzeugen noch keine Er- fahrungen über die tatsächliche Nutzungsdauer vorliegen, nehmen wir hier zunächst 15 Jahren anstelle der in der Bedarfsplanung angenommenen und angestrebten Nutzungsdauer von 20 Jahren an. Es würde sich so eine Gesamt- laufleistung von 75.000 km ergeben. Zusätzlich zur Laufleistung des Fahrzeugs müssen noch die Betriebsstunden betrachtet werden, da das Fahrzeug an der Einsatzstelle zur elektrischen Versorgung der Einbauten weiterbetriebenen werden muss. Bei batterieelektrischem Antrieb erfolgt dies über die Hochvolt- batterie und beim Dieselantrieb mittels Motorweiterlaufschaltung des LKW- Motors. Hier ist mit durchschnittlich 4h pro Einsatz zu rechnen, demnach 480 h/a. Wie ist die Emissionsleistungsbilanz, orientiert am Nutzerverhalten und insgesamt? Der Diesel-LKW stößt bei warmem Motor durchschnittlich 299g CO2/km aus, das batterieelektrische Fahrzeug hingegen 0g CO2/km. Je schneller das Die- selfahrzeug mit kaltem Motor gefahren wird, desto höher ist der Schadstoffaus- stoß. Beim elektrischen Äquivalent besteht hier kein Unterschied. Wie hoch ist die Klimabilanz vor dem Hintergrund der Produktion und der zu erwarteten Einsparungen an Emissionen im Betrieb bezogen auf die Laufzeit? Eine Klimabilanz kann für das Fahrzeug nicht erstellt werden. Seitens der Fahr- zeughersteller liegen keine dementsprechenden Zahlen vor. Zudem gibt es keine Vergleichszahlen von konventionell angetriebenen LKW. Beim Betrieb des Fahrzeugs fallen im Vergleich zum Diesel keinerlei Abgasemissionen an, so dass der CO2-Ausstoß bei 0 liegt. Eine wissenschaftliche Studie der Hochschule der Bundeswehr*, allerdings im Bereich PKW, kommt zum Ergebnis, dass in der Gesamtbetrachtung elektrisch angetriebene Fahrzeug ein insgesamt besseres Gesamt-CO2-Äquivalent auf-Seite 2 von 5 Seite 3 weisen. * (https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1364032122000867) Die Verwaltung hat die Beratung zum Anlass genommen, die möglichen Aus- führungsvarianten nochmals genau zu prüfen. Die Vor- und Nachteile der mög- lichen technischen Lösungen werden hier in der Folge dargestellt. Weiterhin wurde das Leistungsverzeichnis nochmals auf mögliche Einsparungen über- prüft. Durch Optimierungen, die die Funktionalität nicht wesentlich in Frage stel- len, konnten so nochmals geringe Reduzierungen bei den Schätzkosten für den Aufbau berücksichtigt werden. In der Ausführung als LKW mit elektrischem Antrieb betragen die Schätzkosten aktuell gesamt etwa 740.000 €. Der städtische Anteil (10% Fahrgestell und Aufbaukosten) würde etwa 490.000 € betragen: Vorteile Nachteile • Keine Motorengeräusche an der Ein- satzstelle • Keine Abgasemissionen während der Fahrt, an der Einsatzstelle und bei Be- und Entladevorgängen an den Standorten • Bordnetz aus dem Hochvoltspeicher kann zum Betrieb der Einbauten ge- nutzt werden • Sammeln von Erfahrungen mit bis- lang bei Feuerwehr-Großfahrzeugen noch seltener batterieelektrischer An- triebstechnologie • Erprobung von Ladekonzepten zur Erhaltungs- und Schnellladung im Hinblick auf künftige Fahrzeugbe- schaffungen • Beitrag zu den Klimazielen der Stadt Bonn • Höhere Fahrgestellkosten • Reichweite geringer als bei konven- tionell angetriebenem Fahrzeug, für diesen Anwendungsfall jedoch aus- reichend Neben der vorgeschlagenen Variante ist auch ein Aufbau auf Basis eines kon- ventionell mit Dieselkraftstoff angetriebenen LKW-Fahrgestell möglich. Die Schätzkosten betragen hier aktuell etwa 474.000 €. Die Vor- und Nachteile sind: Vorteile Nachteile • Kostenminderung durch Wahl des Dieselfahrgestells • Nutzung von zusätzlichem Stauraum zwischen den Fahrzeugachsen • Größere Reichweite • Motoremissionen bei Fahrt und Be- trieb • Einsatzkräfte sind sowohl den Mo- torgeräuschen als auch den Abgas- en an der Einsatzstelle ausgesetzt • Festeingebauter Stromerzeuger an- getrieben durch den Fahrzeugmotor oder Mitführung eines Stromerzeu- gers zum Betrieb der EinbautenSeite 3 von 5 Seite 4 • Fahrzeuglänge muss bei festeinge- bautem Stromerzeuger vergrößert werden, ggf. Mehrkosten • Kein Beitrag zu den Klimazielen der Stadt Bonn Ferner hat die Verwaltung noch die Beschaffung eines Abrollbehälters statt eines Gerätewagens untersucht. Ist diesem Fall wird von Schätzkosten in Höhe von etwa 370.000 Euro ausgegangen. Die Vor- und Nachteile stellen sich hier wie folgt dar: Vorteile Nachteile • Kostenminderung durch Entfall des Fahrgestells (die Kosten können nicht vollständig eingespart werden, da die Energie für den Betrieb z.B. durch ein Aggregat bereitgestellt werden muss) • Redundanz bei den Trägerfahrzeu- gen sobald weitere solcher Fahr- zeuge als Dreiachser zur Verfügung stehen • Nur auf Container-Rastermaß 6.900 mm umsetzbar, hierfür steht aktuell nur ein Trägerfahrzeug zur Verfü- gung • Mitführung eines Stromerzeugers zum Betrieb der Einbauten oder Ka- belverlegung zur Stromquelle erfor- derlich • Durch die Notwendigkeit für einen Stromerzeuger oder große Akkumu- latoren fällt Platz für Ausrüstung weg. • Auf-/Absattelvorgänge sind aufwän- dig und zeitintensiv im Vergleich zu einem Gerätewagen sowohl an Ein- satzstellen als auch auf den Feuer- wachen • Keine Nutzung ohne Absatteln mög- lich (Zugänglichkeit, Wasseran- schluss, Be- und Entladung Zeit- verzögerung) • Der Platzbedarf an den Einsatzstel- len im teils engen Straßenraum ist größer. • Erhöhter Raumbedarf beim Abladen und Nachbestückung des Abroll- behälters auf den Feuerwachen • Erschütterung durch viele Auf- /Abladevorgänge kann nachteilig für Pressluftatmer und Messtechnik sein • Durch zukünftige Verlagerung der Atemschutzwerkstatt auf die Feuer- und Rettungswache 3 wären für je- den Einsatz mehrere Auf- /Absattelvorgänge auf min. 2 Wa- chen nötig In der Bewertung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass für diese Nut- zung eine Lösung auf einem eigenen Fahrgestell angestrebt werden sollte. Die Lösung auf einem Abrollbehälter ist bei der Einsatzhäufigkeit einer Berufsfeu-Seite 4 von 5 Seite 5 erwehr mit zu vielen Nachteilen verbunden. Weiterhin erscheint die Umsetzung auf einem Fahrgestell mit Elektroantrieb zukunftsweisender und vorteilhafter. Diese Variante vereint die meisten Vor- und die wenigsten Nachteile. Ange- sichts der langen Nutzungsdauer und den ambitionierten Klimazielen der Stadt Bonn sollten aus Sicht der Verwaltung die 90% geförderten Mehrkosten in einen modernen und die Sicherheit aller Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Bonn messbar verbessernden Gerätewagen investiert werden. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de