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231925-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Gerätewagen Atemschutz und Einsatzstellenhygiene

Nummer
231925-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231925 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Gerätewagen Atemschutz und Einsatzstellenhygiene

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231925-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung
eines Gerätewagen Atemschutz und
Einsatzstellenhygiene
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In dieser ergänzenden Stellungnahme beantwortet die Verwaltung die in der
Beratung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligen und Vergabe vom
08.11.2023 gestellten Fragen. Außerdem werden die Vor- und Nachteile der
möglichen technischen Lösungen dargestellt. Im Ergebnis schlägt die Verwal-
tung in Änderung der Beschlussvorlage DS 231925 vor:
1. Der Beschaffung eines Gerätewagen Hygiene/Atemschutz als Ersatz-
beschaffung des vorhandenen Abrollbehälter Atemschutz aus dem Bau-
jahr 1997 auf der Basis eines LKW-Fahrgestells mit Elektroantrieb wird
zugestimmt. Dies unter der Voraussetzung, dass der überwiegende Teil
der Zusatzkosten für den elektrischen Antrieb aus dem Förderprogramm
des Landes NRW gedeckt werden kann. Im anderen Fall wird ein Fahr-
zeug mit Dieselantrieb beschafft.
2. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Beschaffung eines Fahr-
zeuges mit E-Antrieb werden unter Beachtung der Maßgabe aus Ziffer 1
in Höhe von 740.000,00 € freigegeben. Sollte die Beschaffung des
Fahrzeuges mit E-Antrieb nicht realisiert werden können, werden die
Haushaltsmittel für das Fahrzeug mit Dieselantrieb in Höhe von
474.000,00 € freigegeben.
Warum wurde im Zwischenbericht zum Brandschutzbedarfsplan aus
09/2022 noch kein Fahrzeug mit E-Antrieb berücksichtigt?
Feuerwehr und Rettungsdienst sondieren den Markt sehr genau hinsichtlich der
Anwendbarkeit neuer Technologien für den Einsatzbetrieb. Zum Zeitpunkt der
Erstellung des Zwischenberichts zum Brandschutzbedarfsplan stand noch kein
entsprechendes Fahrgestell mit batterieelektrischem Antrieb serienreif zur Ver-
fügung.
Warum wird ein größerer Aufbau ausgeschrieben? Liegt hier eine Abwei-
chung zum Brandschutzbedarfsplan vor?
Es wurde gegenüber dem im Zwischenbericht veranschlagten Fahrzeug keineSeite 1 von 5
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Größenänderung vorgenommen. Die genaue Spezifikation des Fahrzeugs
konnte erst nach intensiver Recherche und Planung abgeschlossen werden.
Die Schätzkosten im Zwischenbericht des Brandschutzbedarfsplans weichen
auch deshalb von den jetzt ermittelten Schätzkosten so deutlich ab, da die Her-
steller alle Zusatzkosten (allgemeine Preissteigerung durch Inflation, Corona-
Pandemie, Unsicherheiten durch Kriege) in ihren Angeboten berücksichtigen
oder auf Grund der erwarteten Projektdauer Risikoaufschläge erheben. Diese
Entwicklung ist derzeit bei allen technischen Beschaffungen erkennbar.
Welche Fördersumme wird erwartet? Bezieht sich diese auf die Gesamt-
summe oder auf die Mehrkosten?
Nach nochmaligem Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg (progres.nrw)
können 90% Förderung der Mehrkosten eines Fahrgestells mit batterieelektri-
schem Antrieb, gegenüber dem mit Dieselantrieb erwartet werden. Das würde
einen Eigenanteil für die Stadt Bonn in Höhe von < 30.000 € (10%) bedeuten.
Wie hoch wird die Laufleistung dieses Fahrzeuges sein?
Da noch kein entsprechendes Fahrzeug im Fuhrpark von Feuerwehr und Ret-
tungsdienst vorhanden ist, können nur Annahmen getroffen werden. Aktuell
wird etwa 120 Einsätzen pro Jahr gerechnet. Legt man für diese über die Lauf-
zeit durchschnittlich 40 km zu Grunde, ist bei Berücksichtigung von reinen Lo-
gistikfahrten mit einer jährlichen Laufleistung von etwa 5.000 km zu rechnen
(während der Laufzeit werden Werkstätten auf andere Wachen verlagert, so
dass sich die Fahrstrecken verlängern). Da bei E-Fahrzeugen noch keine Er-
fahrungen über die tatsächliche Nutzungsdauer vorliegen, nehmen wir hier
zunächst 15 Jahren anstelle der in der Bedarfsplanung angenommenen und
angestrebten Nutzungsdauer von 20 Jahren an. Es würde sich so eine Gesamt-
laufleistung von 75.000 km ergeben. Zusätzlich zur Laufleistung des Fahrzeugs
müssen noch die Betriebsstunden betrachtet werden, da das Fahrzeug an der
Einsatzstelle zur elektrischen Versorgung der Einbauten weiterbetriebenen
werden muss. Bei batterieelektrischem Antrieb erfolgt dies über die Hochvolt-
batterie und beim Dieselantrieb mittels Motorweiterlaufschaltung des LKW-
Motors. Hier ist mit durchschnittlich 4h pro Einsatz zu rechnen, demnach 480
h/a.
Wie ist die Emissionsleistungsbilanz, orientiert am Nutzerverhalten und
insgesamt?
Der Diesel-LKW stößt bei warmem Motor durchschnittlich 299g CO2/km aus,
das batterieelektrische Fahrzeug hingegen 0g CO2/km. Je schneller das Die-
selfahrzeug mit kaltem Motor gefahren wird, desto höher ist der Schadstoffaus-
stoß. Beim elektrischen Äquivalent besteht hier kein Unterschied.
Wie hoch ist die Klimabilanz vor dem Hintergrund der Produktion und der
zu erwarteten Einsparungen an Emissionen im Betrieb bezogen auf die
Laufzeit?
Eine Klimabilanz kann für das Fahrzeug nicht erstellt werden. Seitens der Fahr-
zeughersteller liegen keine dementsprechenden Zahlen vor. Zudem gibt es
keine Vergleichszahlen von konventionell angetriebenen LKW. Beim Betrieb
des Fahrzeugs fallen im Vergleich zum Diesel keinerlei Abgasemissionen an,
so dass der CO2-Ausstoß bei 0 liegt.
Eine wissenschaftliche Studie der Hochschule der Bundeswehr*, allerdings im
Bereich PKW, kommt zum Ergebnis, dass in der Gesamtbetrachtung elektrisch
angetriebene Fahrzeug ein insgesamt besseres Gesamt-CO2-Äquivalent auf-Seite 2 von 5
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weisen.
* (https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1364032122000867)
Die Verwaltung hat die Beratung zum Anlass genommen, die möglichen Aus-
führungsvarianten nochmals genau zu prüfen. Die Vor- und Nachteile der mög-
lichen technischen Lösungen werden hier in der Folge dargestellt. Weiterhin
wurde das Leistungsverzeichnis nochmals auf mögliche Einsparungen über-
prüft. Durch Optimierungen, die die Funktionalität nicht wesentlich in Frage stel-
len, konnten so nochmals geringe Reduzierungen bei den Schätzkosten für den
Aufbau berücksichtigt werden.
In der Ausführung als LKW mit elektrischem Antrieb betragen die Schätzkosten
aktuell gesamt etwa 740.000 €. Der städtische Anteil (10% Fahrgestell und
Aufbaukosten) würde etwa 490.000 € betragen:
Vorteile Nachteile
• Keine Motorengeräusche an der Ein-
satzstelle
• Keine Abgasemissionen während der
Fahrt, an der Einsatzstelle und bei
Be- und Entladevorgängen an den
Standorten
• Bordnetz aus dem Hochvoltspeicher
kann zum Betrieb der Einbauten ge-
nutzt werden
• Sammeln von Erfahrungen mit bis-
lang bei Feuerwehr-Großfahrzeugen
noch seltener batterieelektrischer An-
triebstechnologie
• Erprobung von Ladekonzepten zur
Erhaltungs- und Schnellladung im
Hinblick auf künftige Fahrzeugbe-
schaffungen
• Beitrag zu den Klimazielen der Stadt
Bonn
• Höhere Fahrgestellkosten
• Reichweite geringer als bei konven-
tionell angetriebenem Fahrzeug, für
diesen Anwendungsfall jedoch aus-
reichend
Neben der vorgeschlagenen Variante ist auch ein Aufbau auf Basis eines kon-
ventionell mit Dieselkraftstoff angetriebenen LKW-Fahrgestell möglich. Die
Schätzkosten betragen hier aktuell etwa 474.000 €. Die Vor- und Nachteile
sind:
Vorteile Nachteile
• Kostenminderung durch Wahl des
Dieselfahrgestells
• Nutzung von zusätzlichem Stauraum
zwischen den Fahrzeugachsen
• Größere Reichweite
• Motoremissionen bei Fahrt und Be-
trieb
• Einsatzkräfte sind sowohl den Mo-
torgeräuschen als auch den Abgas-
en an der Einsatzstelle ausgesetzt
• Festeingebauter Stromerzeuger an-
getrieben durch den Fahrzeugmotor
oder Mitführung eines Stromerzeu-
gers zum Betrieb der EinbautenSeite 3 von 5
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• Fahrzeuglänge muss bei festeinge-
bautem Stromerzeuger vergrößert
werden, ggf. Mehrkosten
• Kein Beitrag zu den Klimazielen der
Stadt Bonn
Ferner hat die Verwaltung noch die Beschaffung eines Abrollbehälters statt
eines Gerätewagens untersucht. Ist diesem Fall wird von Schätzkosten in Höhe
von etwa 370.000 Euro ausgegangen. Die Vor- und Nachteile stellen sich hier
wie folgt dar:
Vorteile Nachteile
• Kostenminderung durch Entfall des
Fahrgestells (die Kosten können
nicht vollständig eingespart werden,
da die Energie für den Betrieb z.B.
durch ein Aggregat bereitgestellt
werden muss)
• Redundanz bei den Trägerfahrzeu-
gen sobald weitere solcher Fahr-
zeuge als Dreiachser zur Verfügung
stehen
• Nur auf Container-Rastermaß 6.900
mm umsetzbar, hierfür steht aktuell
nur ein Trägerfahrzeug zur Verfü-
gung
• Mitführung eines Stromerzeugers
zum Betrieb der Einbauten oder Ka-
belverlegung zur Stromquelle erfor-
derlich
• Durch die Notwendigkeit für einen
Stromerzeuger oder große Akkumu-
latoren fällt Platz für Ausrüstung
weg.
• Auf-/Absattelvorgänge sind aufwän-
dig und zeitintensiv im Vergleich zu
einem Gerätewagen sowohl an Ein-
satzstellen als auch auf den Feuer-
wachen
• Keine Nutzung ohne Absatteln mög-
lich (Zugänglichkeit, Wasseran-
schluss, Be- und Entladung ￿ Zeit-
verzögerung)
• Der Platzbedarf an den Einsatzstel-
len im teils engen Straßenraum ist
größer.
• Erhöhter Raumbedarf beim Abladen
und Nachbestückung des Abroll-
behälters auf den Feuerwachen
• Erschütterung durch viele Auf-
/Abladevorgänge kann nachteilig für
Pressluftatmer und Messtechnik sein
• Durch zukünftige Verlagerung der
Atemschutzwerkstatt auf die Feuer-
und Rettungswache 3 wären für je-
den Einsatz mehrere Auf-
/Absattelvorgänge auf min. 2 Wa-
chen nötig
In der Bewertung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass für diese Nut-
zung eine Lösung auf einem eigenen Fahrgestell angestrebt werden sollte. Die
Lösung auf einem Abrollbehälter ist bei der Einsatzhäufigkeit einer Berufsfeu-Seite 4 von 5
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erwehr mit zu vielen Nachteilen verbunden. Weiterhin erscheint die Umsetzung
auf einem Fahrgestell mit Elektroantrieb zukunftsweisender und vorteilhafter.
Diese Variante vereint die meisten Vor- und die wenigsten Nachteile. Ange-
sichts der langen Nutzungsdauer und den ambitionierten Klimazielen der Stadt
Bonn sollten aus Sicht der Verwaltung die 90% geförderten Mehrkosten in
einen modernen und die Sicherheit aller Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr
Bonn messbar verbessernden Gerätewagen investiert werden.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de